Dworak: Enttäuschung über Äußerungen des Waidhofner Bürgermeisters

Dworak: Enttäuschung über Äußerungen des Waidhofner Bürgermeisters

„Kein politischen Kleingeld mit verbalen populistischen Rundumschlägen verdienen!“

Tief enttäuscht und verärgert zeigt sich der Kommunalsprecher der SPNÖ-Kommunalsprecher GVV-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak (Bild), über Äußerungen des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya, Robert Altschach, in der Causa Geburtenstation: „Hier versucht ein Ortschef, offenbar aus Angst vor der eigenen Bevölkerung, die Wahrheit und alle sachlichen Argumente glatt zu ignorieren, das ist eine Vorgehensweise, die so absolut nicht akzeptabel ist. So etwas ist eines Bürgermeisters unwürdig.“

 

Zur Vorgeschichte: Aufgrund der viel zu geringen Geburtenzahlen beschloss die Landesklinikenholding, die unter die Zuständigkeit des VPNÖ-Landesrats Mag. Karl Wilfing fällt, die Geburtenstation Waidhofen an der Thaya zu schließen, um die bestmögliche Gesundheitsversorgung zu erzielen. „Diese Entscheidung war, bei allem Verständnis für die Sorgen der Menschen, aus Gründen der Qualitätssicherung notwendig. In der Waidhofner Geburtenstation kam zuletzt nicht mal mehr ein Kind pro Tag zur Welt. In der Medizin ist aber eben die Quantität für die Qualität ausschlaggebend. Was zählen sind die Routine und die Erfahrung. Wir wissen aus internationalen Studien, dass es bei Stationen unter 500 Geburten jährlich vermehrt zur Komplikationen und höherer Mortalität kommt. Und in Waidhofen waren es im Vorjahr nur mehr 296 Kinder, die das Licht der Welt erblickten. Hier geht es um die beste mögliche medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen“, erläutert Dworak.

 

„Was aber weder Mütter noch Kinder brauchen können, ist eine polemische Debatte, denn damit ist niemandem geholfen. Es ist schlicht letztklassig, jetzt hier mit populistischen Rundumschlägen zu versuchen, aus dieser ohnehin schon viel zu emotional diskutierten Angelegenheit auch noch politisches Kleingeld schlagen zu wollen. Aber nichts anderes ist der Versuch, auch noch Landesrat Androsch in den Streit hineinzuziehen, den Altschach mit seinen eigenen Parteifreunden führt“, so Dworak abschließend.

LH-Stv. Karin Renner feierte im Kreise vieler FreundInnen ihren 50. Geburtstag

LH-Stv. Karin Renner feierte im Kreise vieler FreundInnen ihren 50. Geburtstag

Am 1. Oktober lud LH-Stv. Karin Renner in die Bernsteinhalle nach Dürnkrut (Bezirk GF), um mit vielen Freundinnen und Freunden ihren 50. Geburtstag zu feiern.

Da ließ man sich natürlich nicht lange bitten und aus ganz Niederösterreich kamen sie, um die Jubilarin hochleben zu lassen. Allen voran Sozialminister Rudolf Hundstorfer, die Landesräte Karl Wilfing und Tillman Fuchs, Landesparteivorsitzender Bgm. Matthias Stadler, Präsident Ökonomierat Hermann Schultes, GVV-NÖ-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak, Klubobmann LAbg. Bgm. Alfred Rosenmaier, Klubobmann-Stv. der SP-Fraktion im Parlament NR Otto Pendl, NÖ-Pensionistenverbandspräsident Prof. Dr. Hannes Bauer, NÖ-Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner, NÖ-Landesamtsdirektor Werner Seif, NÖ-Militärkommandant Rudolf Striedinger, Streitkräfte-Chef Generalleutnant Franz Reißner.

 

Von Seiten der Wirtschaft stellten sich als Gratulanten Wiener Städtische-Landesdirektor Wolfgang Lehner, Marketingdirektor Paul Ambrozy, Hypo-NÖ-Vorstandsdirektor Christian Führer und EVN-Vorstandssprecher Peter Layr sowie Vorstandsdirektor Stefan Szyskowitz ein. Mit dabei auch SPNÖ-Frauenvorsitzende Elvira Schmidt, Volkshilfe-Vizepräsident Holger Linhart, ARBÖ-NÖ-Präsident Siegfried Artbauer und natürlich auch viele Landtagsabgeordnete, Nationalräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Niederösterreich sowie Persönlichkeiten aus Stadt und Land des schönen Weinviertels.

 

Nach Grußadressen von Rudolf Hundstorfer, Matthias Stadler, Hermann Schultes, Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner und Landesrat Karl Wilfing hielt Präsident Bundesminister a.D. Karl Blecha die Laudatio für die Jubilarin.

 

„Auch 50jährig kommt Karin herüber wie eine voll motivierte 25jährige. Unsere Karin ist eine kraftstrotzende, phantasiegebend und lebenserfahrungsreiche Frau und ein Highlight der SPÖ in Niederösterreich. Ich durfte sie selbst bei ihren ersten Schritten als Vizebürgermeisterin und junge Landtagsmandatarin begleiten. Es macht Spaß mit ihr zu arbeiten, es mach Spaß, mit ihr über Politik, aber auch das Leben und andere wichtige Dinge zu diskutieren“, so Blecha über „seine“ Karin Renner.

 

Landesrat Karl Wilfing erinnerte in seinen Geburtstagswünschen vor allem an die vielen gemeinsamen Initiativen für das Weinviertel. „Karin Renner beweist immer Handschlagsqualität und wir haben bei allen parteilichen Unterschiedlichkeiten immer das Wohl unseres Landes und vor allem des Weinviertels in den Vordergrund gestellt. So soll es auch weiterhin bleiben, denn wir haben genug zu tun“, so Wilfing.

 

Bgm. Matthias Stadler würdigte Karin als wichtige versierte Politikerin und engagierte Mitstreiterin im Team der SPÖ Niederösterreich und in der NÖ Landesregierung. Stadler: „Wir wissen, dass noch große Herausforderungen vor uns liegen aber wir beide haben ja das jugendliche Alter (Stadler feiert in knapp einem halben Jahr im Februar 2016 seinen 50er), dass wir diese gemeinsam lösen und abarbeiten werden.“

 

Besonders berührend empfand es Karin Renner, dass eine Abordnung aller Gänserndorfer Feuerwehren – 150 Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner unter dem Kommando von OBR Georg Schicker – vor der Bernsteinhalle aufmarschierten und Geburtstagswünsche überbrachten.

 

Karin Renner, bekannt für ihre kurzen und prägnanten Redebeiträge: „An alle, die heute gekommen sind, einen herzlichen Dank. Ihr habt mir alle eine Riesenfreude bereitet und von mir einen herzlichen Dank, das es euch gibt, das ihr mich unterstützt und das wir für Niederösterreich einen gemeinsamen und guten Weg gehen. Gehns wir’s gemeinsam an – große Aufgaben liegen vor uns, aber wenn wir an einem Strang ziehen, werden wir es schaffen.“

 

Am Bild (v.l.): BM Rudolf Hundstorfer, LH-Stv. Karin Renner,Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner, GVV-Präsident Rupert Dworak.

Foto: Herbert Käfer

Asyl für Kriegsflüchtlinge: Das Durchgriffsrecht des Bundes ist ab heute gültig

Asyl für Kriegsflüchtlinge: Das Durchgriffsrecht des Bundes ist ab heute gültig

Das Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, BGBl. I Nr. 120/2015 ab 1. Oktober 2015 in Kraft. Alle Infos dazu hier!

Allgemein
Das Durchgriffsrecht des Bundes bei der Bereitstellung von Flüchtlingsquartieren tritt wie geplant am 1. Oktober in Kraft. Damit kann das Innenministerium künftig auf Grundstücken des Bundes oder in angemieteten Gebäuden auch ohne gesonderte Widmung Flüchtlingsquartiere bereitstellen, wenn die Länder bzw. Gemeinden ihrer Unterbringungsverpflichtung nicht nachkommen.
Ziel des neuen Durchgriffsrechts des Bundes bei der Bereitstellung von Flüchtlingsquartieren ist eine gleichmäßigere Verteilung von AsylwerberInnen in Österreich und eine adäquate Unterbringung. Zustände wie zuletzt in Traiskirchen sollen damit in Hinkunft vermieden werden.

 

Als Richtwert für die Gemeinden ist eine Flüchtlingsquote von 1,5% der Wohnbevölkerung in Aussicht genommen, der Prozentsatz kann aber im Bedarfsfall per einfachen Verordnung hinaufgesetzt werden. Die Zahl der Flüchtlinge, die der Bund auf einem einzelnen Grundstück unterbringen darf, ist mit 450 begrenzt. Überdies müssen bestimmte Standards, etwa was Hygiene, Brandschutz und Umweltverträglichkeit betrifft, eingehalten werden. Das Gesetz ist vorläufig mit Ende 2018 befristet.

 

Durchgriffsrecht
Das Innenministerium kann in Hinkunft auf Grundstücken des Bundes oder in angemieteten Gebäuden auch ohne gesonderte Widmung Flüchtlingsquartiere bereitstellen, wenn die Länder bzw. Gemeinden ihrer Unterbringungsverpflichtung nicht nachkommen.

 

Auf im Vorfeld geäußerte Bedenken gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzes reagierten die Abgeordneten mit einem Abänderungsantrag. So wurde etwa ausdrücklich festgeschrieben, dass die Innenministerin den betroffenen Bürgermeister und die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde von der bevorstehenden Nutzung eines Grundstücks als Flüchtlingsquartier informieren muss, und zwar mindestens eine Woche vor der tatsächlichen Unterbringung von AsylwerberInnen. Außerdem wurde klargestellt, dass das Durchgriffsrecht des Bundes bei der Quartierbereitstellung nur für AsylwerberInnen und anerkannte Flüchtlinge gilt, die von der Grundversorgungsvereinbarung mit den Ländern umfasst sind. Plant die Regierung, den Gemeinderichtwert für Flüchtlinge zu erhöhen, muss sie nicht nur den Ländern, sondern auch dem Gemeindebund und dem Städtebund Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

 

Konkret steht im Gesetz dazu:
Artikel 4 (2) Voraussetzung für eine Nutzung von Grundstücken gemäß Abs. 1 ist, dass
1. das betroffene Land die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden im Vormonat nicht im Ausmaß des Verhältnisses durchschnittlich geleistet hat, das in Art. 1 Abs. 4 der Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG, BGBl. I Nr. 80/2004, in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesverfassungsgesetzes geltenden Fassung, festgelegt ist und
2. im betroffenen politischen Bezirk weniger hilfs- und schutzbedürftige Fremde untergebracht sind, als auf Grund des Bezirksrichtwertes unterzubringen wären.

 

Bedeutung für die niederösterreichischen Gemeinden
Das Durchgriffsrecht des Bundes besteht demnach nur, wenn Niederösterreich seine Quoten aus der Art. 15a B-VG Grundversorgungsvereinbarung nicht erfüllt U N D die Bezirksquote nicht erfüllt ist.
Das Gesetz geht also quasi von einer dreifachen Erfüllungsmöglichkeit der Unterbringungsverpflichtung der Gemeinden aus. Wenn bereits nur eine Möglichkeit erfüllt ist, besteht seitens des Bundes kein Durchgriffsrecht gegenüber den Gemeinden.

 

KEIN DURCHGRIFFSRECHT BESTEHT ALSO wenn:
1. Entweder die Länderquote erfüllt ist ODER
2. die Bezirksquote erfüllt ist ODER
3. wenigstens die einzelne Gemeinde ihre Quote erfüllt hat, dann gibt es bei dieser einzelnen Gemeinde ebenfalls kein Durchgriffsrecht des Bundes.Privatquartiere gelten auch, weil nicht darauf abgestellt wird, WIE Gemeinde erforderliche Anzahl von Plätzen zur Verfügung stellt.

 

Weiterführende Links:

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_01295/index.shtml
http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2015/PK0999/

 

Hier der Gesetzestext im Original zum Downloaden:

BGBLA_2015_I_120.pdf