Neuwahl des Gemeinderats in Enzesfeld-Lindabrunn

Neuwahl des Gemeinderats in Enzesfeld-Lindabrunn

Knalleffekt im Gemeinderat: Als sich der Bürgermeister gegen eine Volksbefragung ausspricht legt die Opposition ihre Mandate zurück.

Leider ist Bürgermeister Schneider weiterhin gegen eine Volksbefragung zum Enzesfelder Ortszentrum. Die Opposition wirft Bürgermeister Franz Schneider (Liste Schneider) vor, „das Tafelsilber der Gemeinde an eine Wohnbaugenossenschaft zu verscherbeln“. Die Gemeinderäte der Opposition wollen aber weiterhin „Herr im eigenen Haus“ bleiben und sehen dafür den Großteil der Bevölkerung hinter sich.

 

So kam es bei der letzten Gemeinderatssitzung, die sich um die Anordnung einer Volksbefragung zum umstrittenen Projekt „Ortszentrum Neu“ drehte erneut zu einer hitzigen Debatte. SP-Chefin Karin Scheele (Bildmitte) dazu: „Bürgermeister Schneider will mit allen Mitteln eine demokratische Entscheidung verhindern. Jetzt versteckt er sich hinter einem Anwalt und undurchsichtigen rechtlichen Spitzfindigkeiten, um sich vor der Volksbefragung zu drücken.“

 

So wurde schnell klar, dass Bürgermeister Schneider schon vor Beginn der Gemeinderatssitzung „einen Zick-Zack-Kurs in Sachen Volksbefragung steuerte“, kritisiert Scheele. Die Unterschriftenaktion zur Einleitung einer Volksbefragung hatte rund 680 Unterstützungserklärungen eingebracht.

Quelle/Foto: SPÖ Enzesfeld-Lindabrunn

 

Kurz darauf ordnete Bürgermeister Schneider am 29. September in einem Schreiben an die Oppositionsgemeinderäte die Befragung an“, so SP-Fraktionschef Franz Meixner: „Keine drei Wochen später ruderte der Bürgermeister wieder zurück. Am 14. Oktober begründete ein fadenscheiniger Bescheid, warum die Durchführung der Volksbefragung rechtlich nicht möglich sei.“ Laut Franz Meixner weigere sich der Bürgermeister, seine eigene Bevölkerung anzuhören. „Er stellt damit die Interessen einer Wohnbau-Gesellschaft über die seiner Bürger.“
Auch war ein Anwalt als Sachverständiger zur Gemeinderatssitzung geladen, der die Mandatare der Liste Schneider beriet.

 

So kam es bei der Gemeinderatssitzung der Vorwoche nun zum vorläufig letzten Akt in dieser Causa. Die Opposition verließ geschlossen die Gemeinderatssitzung. Am kommenden Donnerstag wollen sie noch einen Schritt weitergehen, ihre Mandate zurücklegen und damit Neuwahlen anstreben.

 

Karin Scheele weiters: „Wir erfüllen unser Versprechen, das von uns bei den Bürgerversammlungen eingefordert wurde.“ Damals sei man nachdrücklich gefragt worden, ob man für den Erhalt des Ortszentrums auch Neuwahlen in Kauf nehmen würde. „Das haben wir bejaht und wir stehen zu unserem Wort.“

 

„Die Bürger haben das Recht, mitzureden, wenn es um die Zukunft der Gemeinde geht so SPÖ Fraktionschef Franz Meixner. Wir haben uns wirklich bemüht, Bürgermeister Schneider zur Einsicht zu bewegen. Leider erfolglos. Ich finde, die objektivste Form der Entscheidungsfindung hier sind Neuwahlen.“ meint SPÖ Vorsitzende Karin Scheele.

 

Die Opposition (Bild) hat daher gestern am Donnerstag, den 24.11.2016, die Mandate geschlossen zurückgelegt.

 

Quelle: SPÖ-Enzesfeld-Lindabrunn

Renner: Neues NÖ Rettungsdienstgesetz bringt Verbesserungen für die Partner der Kommunen

Renner: Neues NÖ Rettungsdienstgesetz bringt Verbesserungen für die Partner der Kommunen

„Dank und Anerkennung für unsere hauptamtlich Tätigen und alle Freiwilligen.“

Nach dem NÖ Gemeinde- Rettungsdienstgesetz haben die Gemeinden im Rahmen des Gemeinde- Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes zu gewährleisten. „Wichtige Partner sind hier die niederösterreichischen Rettungsorganisationen, allen voran das Rote Kreuz und der Arbeiter Samariterbund sowie die Rettungshubschrauber des ÖAMTC. In beiden Organisationen leisten hunderte Hauptamtliche und vor allem tausende Freiwillige in ganz Niederösterreich gemeinsam mit den anderen Blaulichtorganisationen eine nicht hoch genug zu schätzende Arbeit für die Sicherheit und die Lebensqualität in Niederösterreichs Städten und Gemeinden“, so NÖ Gemeindereferentin LHStv. Mag. Karin Renner (Bild)  zum neuen NÖ Rettungsdienstgesetz 2017, welches am Donnerstag im NÖ Landtag beschlossen wurde.

 

„Die Rettungsorganisationen sind längst über ihren klassischen Aufgabenbereich hinausgewachsen. Mittlerweile gilt ihr Engagement auch dem Betreuten Wohnen, der Hauskrankenpflege, der Seniorenbetreuung, dem Dienst Essen auf Rädern, der Abhaltung von Erste Hilfe-Kursen oder auch vielfältigen Tätigkeiten im Bereich der Nachwuchspflege, beispielsweise der wichtigen Jugendarbeit. Auch die Spezialisierungen werden immer wichtiger, wie beispielsweise die Bergrettung, die Wasserrettung, oder die Rettungshundeeinrichtungen in unserem Bundesland, die immer wieder auch international wichtige Aufgaben, beispielsweise bei Katastrophen, wie Erdbeben oder Überflutungen, übernehmen“, so Renner weiter.

 

Aus 1.334.636 eingegangen Anrufen bei der NÖ Notrufzentrale 144 Notruf Niederösterreich resultierten im Vorjahr 739.750 Rettungseinsätze, davon waren 208.486 Notfalleinsätze. „In engagierten Verhandlungen, geführt von unserem NÖ Landesgesundheitsreferenten LR Maurice Androsch, ist es gelungen, ein neues NÖ Rettungsdienstgesetz zu vereinbaren, welches den Rettungsorganisationen Sicherheit, Anerkennung und Entwicklungsmöglichkeiten gibt. Das Land und die Gemeinden haben wiederum die Sicherheit, dass die so wichtige Aufgabe der Rettungsdienste bestens wahrgenommen werden kann. Die Menschen, die in den Dutzenden Rettungsstellen in ganz Niederösterreich ihren Dienst versehen, verdienen alle unseren höchsten Dank und Anerkennung. Unser Gesundheits- und Rettungswesen wäre in der Form, wie wir es heute schätzen, wohl auch nicht vorstellbar und schon gar nicht finanzierbar. Einen herzlichen Dank daher für Einsatz und Enthusiasmus an alle, die sich jeden Tag in unseren Rettungsorganisationen engagieren“, so LHStv. Renner abschließend.

FAG steht: Gemeindervertreter verhandelten hart bis zum Schluss

FAG steht: Gemeindervertreter verhandelten hart bis zum Schluss

Paktierter Finanzausgleich bedeutet „Einstieg in den Umstieg.”

„Der Finanzausgleich ist der Einstieg in die Aufgabenorientierung“, so Finanzminister Schelling. Nach sehr langen und intensiven Verhandlungen haben Bund, Länder und Gemeinden heute ein neues Paktum über einen Finanzausgleich unterzeichnet. Diese Vereinbarung wird – wenn alle nötigen Parlamentsbeschlüsse erfolgt sind – mit Jahresbeginn 2017 in Kraft treten und bis 2021 gelten. Auch SPÖ-GVV-NÖ Präsident Bgm. LAbg. Rupert Dworak saß bei der Schlussrunde am Verhandlungstisch: „Wir Gemeindevertreter und der Städtebund haben bis zuletzt hart um den Strukturfonds verhandelt.“

 

Hier einige wichtige Eckpunkte der neuen Vereinbarung:
1. Keine Gemeinde in Österreich wird Geld verlieren. Das ist ein wichtiger und nicht selbstverständlicher Punkt, der vor allem für strukturschwache und Abwanderungsgemeinden von Bedeutung ist.

 

2. Die Gemeinden bekommen insgesamt pro Jahr um 106 Millionen Euro mehr zugesprochen, als sie bisher zur Verfügung hatten. Damit werden die zusätzlichen Aufgaben der vergangenen und kommenden Jahre abgegolten. Über die gesamte Laufzeit entspricht das einer zusätzlichen Finanzmasse von 530 Mio. Euro für die Gemeinden.

 

3. Von diesen 106 Millionen Euro werden 60 Mio. Euro in einen eigenen Fonds für strukturschwache Abwanderungsgemeinden gehen (300 Mio. Euro über die gesamte FAG-Periode), die Kriterien dafür werden seitens des Gemeindebundes erarbeitet. Der Rest wird nach dem bisherigen Bevölkerungsschlüssel verteilt.

 

4. Für die Aufwände in der Flüchtlingsbetreuung gibt es eine Einmalzahlung von insgesamt 37 Mio. Euro für die Gemeinden.

 

5. Der Pflegefonds, der die gemeinsame Finanzierung der Pflegekosten regelt, wird mit 350 Mio. Euro verlängert und ab 2018 mit 4,6 Prozent valorisiert. Über die gesamte FAG-Periode entspricht das einem Zuwachs von rund 110 Mio. Euro.

 

6. Die Finanzierung der Siedlungswasserwirtschaft ist mit einem Bundesanteil von 80 Mio. Euro pro Jahr abgesichert worden. Das sind über die FAG-Periode hinweg rund 400 Mio. Euro.

 

7. Ab 2018 beginnt die Zuteilung der Finanzmittel anhand einer Aufgabenorientierung. Erstes Anwendungsgebiet wird die Kinderbetreuung sein. Nach Kriterien wie etwa der Anzahl der betreuten Kinder, der Gruppengrößen oder der Öffnungszeiten sollen dann die Finanzmittel in diesem Bereich verteilt werden.

 

8. Ab 2019 ist die aufgabenorientierte Finanzierung auch für den Bereich der Schulfinanzierung vorgesehen.

 

9. Für die Reform der Grundsteuer wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die sehr zeitnah über die am Tisch liegenden Vorschläge des Gemeindebundes beraten und sie umsetzen soll. Auch bei der Kommunalsteuer wird über einfachere Modelle der Einhebung nachgedacht.

10. Für die Verbesserung der Finanzierungsströme wurde ein Benchmark-System für Länder und Gemeinden vereinbart, das anhand von Zahlen und Leistungen eine bessere Vergleichbarkeit schaffen soll.

 

Außerhalb des Finanzausgleichs stellt der Bund bis 2025 rund 750 Mio. Euro für den Ausbau ganztägiger Schul- und Betreuungsformen bereit. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist derzeit in Begutachtung. Darüber hinaus soll es einen kommunalen Infrastrukturfonds geben, der mit 175 Mio. Euro dotiert wird.

 

GVV-Präsident Dworak: „Mit dem Abschluss dieses Finanzausgleichs ein sehr wesentlicher Schritt zur Absicherung der Finanzausstattung der Gemeinden gelungen ist. Mit der Hinwendung zur Aufgabenorientierung wird die Bedeutung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels (AbS) Verteilungsschlüssels künftig abnehmen.“

 

Am Bild (v.r.): NÖ-GVV-Präsident Rupert Dworak, LH Josef Pühringer, Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer, Finanzminister Hans Jörg Schelling, NÖ-Gemeindebundpräsident Alfred Riedl nach dem Abschluss der Verhandlungen im Finanzministerium.

Foto: Österr. Gemeindebund

Ertragsanteile November: Sondereffekte bringen ein Plus 8,8 Prozent!

Ertragsanteile November: Sondereffekte bringen ein Plus 8,8 Prozent!

Die nachsommerliche Flaute bei den Ertragsanteilen wird mit einem Plus von 8,8 Prozent beendet. Ursache für dieses vorübergehende Hoch sind Sondereffekte bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer.

Endlich wieder einmal eine gute Nachricht bei den Ertragsanteilen: Nach den Einbrüchen der vergangenen vier Monate gibt es nun ein herbstliches Hoch bei den Vorschüssen für November. Für die Gemeinden ohne Wien sollen sie um 8,8 Prozent steigen.

 

Einmaleffekt sorgt für Zwischenhoch
Die Vorschüsse auf die Ertragsanteile basieren auf den Abgabeneinnahmen des zweit vorangegangenen Monats. Und der von Sondereffekten (ESt und KöSt) und deutlichen Zuwächsen bei der Mineralölsteuer gekennzeichnete Abgabenerfolg im September führt nun bei den aktuellen November Vorschüssen zu einem in diesem Ausmaß nicht erwarteten Plus von 8,8 Prozent für die Gemeinden ohne Wien. Bei der Bundeshauptstadt beträgt das Plus aufgrund der in Wien derzeit gegenüber dem Vorjahr etwas unterdurchschnittlichen Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer aktuell 8,5 Prozent. Es wird sich noch bei den Dezember-Vorschüssen zeigen, ob diesem November-Hoch Einmal- oder Vorzieheffekte zugrunde gelegen sind.

 

Größte Zuwächse für Kärntner Gemeinden
Mit einem Schlag liegen die bisherigen Vorschüsse 2016 somit wieder im Soll der heurigen Jahresprognose des Finanzministeriums von rund plus 1,5 Prozent gegenüber 2015. Länderweise gesehen legten die November-Vorschüsse am stärksten in Kärnten (+12,0%) und am geringsten in Oberösterreich (+7,3%) zu.

 

Effekte auf Budgetvoranschläge der Gemeinden
Die für die kommende Budgeterstellung nicht unwesentliche Prognose für das Wachstum der 2017er Ertragsanteile gegenüber 2016 stellte sich zuletzt mit plus zwei bis zweieinhalb Prozent etwas besser dar. Man muss jedoch auch berücksichtigen, dass es im Ausgangsjahr 2016 eine Steuerreform und damit eine niedrige Ausgangsbasis gegeben hat. Derzeit wird auch über größere Reformen bei der künftigen Verteilung der Ertragsanteile im neuen Finanzausgleichsgesetz verhandelt, womit die Zuwächse bei den Ertragsanteilen für 2017 eher zurückhaltend veranschlagt werden sollten.

 

Quelle: Österr. Gemeindebund