Dworak/Kern: „31,6 Millionen Euro zusätzlich für die niederösterreichischen Gemeinden“

Dworak/Kern: „31,6 Millionen Euro zusätzlich für die niederösterreichischen Gemeinden“

Sonderförderung für Bauinvestitionen der Gemeinden beschlossen.

Im gestrigen Ministerrat wurden 175 Millionen Euro für kommunale Bauinvestitionen für die Jahre 2017 und 2018 beschlossen. Bundeskanzler Christian Kern: „Diese Summe soll gut 750 Millionen Euro an weiteren Investitionen auslösen und so rund 8.500 neue Arbeitsplätze schaffen.“

Rupert Dworak, Präsident des Verbandes sozialdemokratischer GemeindevertreterInnen in NÖ, freut sich: „Für die niederösterreichischen Gemeinden bedeutet das eine Investitionsprämie von satten 31,6 Millionen Euro!“

Auf SPÖ-Initiative werden
• alle Gemeinden – es gibt keine Bevorzugung der großen gegenüber den kleinen –
• auf einfache, unbürokratische Art
• dazu angeregt, aktiv zu werden und zu investieren,
• und mit Aufträgen, die in der Region bleiben, Jobs zu schaffen.

Dworak: „Die Fördermittel, rund 20 Euro pro EinwohnerIn, sollen rasch ausgezahlt werden, damit mög-lichst noch 2017 zusätzliche Investitionen ausgelöst werden.“

Für SPÖ-Vorsitzenden, Bundeskanzler Christian Kern ist dies „ein weiterer wichtiger Schritt, Investitionen und Kaufkraft zu stärken. Ein großer Teil dieser Investitionen kommt Klein- und Mittelunternehmen aus der Region zugute, und wir wissen: Sie sind das Rückgrat unserer Wirtschaft“.

Welche Gemeinden gefördert werden:
Jede Gemeinde bekommt einen eigenen Prämientopf, den sie durch Investitionsprojekte ausschöpfen kann. Große Gemeinden werden gegenüber kleinen nicht bevorzugt. Beispiele zur

Orientierung:
– durchschnittliche Gemeinde mit 1.500 EW -> rund 28.000 Euro (vor Abzug der Abwicklungskosten)
– durchschnittliche Stadt mit 15.000 EW -> rund 290.000 Euro (vor Abzug der Abwicklungskosten).

Höhe der Förderungen:
Investiert eine Gemeinde in ein neues Projekt, werden 25 Prozent der Investition gefördert. Jede Gemeinde kann mehrere Projekte einreichen.

Welche Projekte gefördert werden:
Es profitieren alle Gemeinden, die zusätzliche Investitionen tätigen. Gefördert werden also Projekte, die nach dem 31.12.2016 budgetiert wurden und Projekte, mit deren Bau noch nicht begonnen wurde.

Unter dieser Adresse das Finanzministeriums finden Sie die maximale Fördersummer für Ihre nö. Gemeinde:

https://www.bmf.gv.at/top-themen/Aufteilung_Gemeinden_NOe.pdf?5v65si

Am Bild: Kern (l.) und Dworak. Foto: NÖ GVV/Jäger

Fachtagung am 3. April: Erhöhung der kommunalen Verkehrssicherheit

Anmeldung zu der Veranstaltung im Perchtoldsdorfer Rathaus auf der Homepage der Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr oder per Fax an 01/585 55 67-99.

Am 3. April (9.30 bis 14 Uhr) von findet eine Fachtagung und Kooperationsveranstaltung statt, bei der ein neues Lösungsmodell zur Steigerung der Verkehrssicherheit bei neuralgischen Punkten, bei denen es häufiger zu Geschwindigkeitsübertretungen kommt, vorgestellt wird.

Ziel ist, eine bessere Zusammenarbeit zwischen Polizei, Länder und Gemeinden, die gemeinsam über Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeit (besonders in Gefahrenlagen) beraten und entscheiden sollen. Von einer besseren Vernetzung aller Beteiligten profitieren nicht nur die Gemeinden.

Interessierte aus den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich und Steiermark sind herzlich eingeladen, sich zu informieren und auszutauschen.

Im Vordergrund steht die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Bei der Überwachung der Einhaltung der Geschwindigkeit an Unfallhäufungsstellen und Gefahrenlagen, sollen alle Beteiligten also auch die Gemeinden mitentscheiden können. Somit soll jede Gemeinde die Möglichkeit bekommen, ein individuelles maßgeschneidertes Verkehrssicherheitskonzept umzusetzen.

Das neue Kooperationsmodell wurde auf Initiative des Bundesministeriums für Inneres, des Österreichischen Gemeindebundes und der Länder entwickelt und wird bei dieser Veranstaltung vorgestellt. Aus ersten Erfahrungen mit dem Kooperationsmodell aus Niederösterreich können sich die Teilnehmer ein Bild des neuen Modells machen.

Auszug aus dem Programm:

• Generalmajor Martin Germ (Bundespolizei, BMI): „Die Rolle des Bundesministeriums bei der Erstellung des Kooperationsmodells – Status und Ausblick“
• DI Thomas Aichinger (NÖ Landesregierung): „Erfahrungen mit dem Kooperationsmodell in Niederösterreich“
• DI Caroline Wollendorfer (Kuratorium für Verkehrssicherheit): „Beurteilungsverfahren zur Errichtung stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen im Rahmen des Kooperationsmodells“
• Andreas Hartl (Jenoptik Österreich): „Finanzielle- und technische Lösungen zur Geschwindigkeitsüberwachung“

Das vollständige Programm steht am Ende des Textes als Download zur Verfügung.

Vor allem spricht diese Veranstaltung Kommunale Mandatare, Gemeindebedienstete, Sicherheitsorgane sowie Verkehrsplaner an.

Anmeldung
Bitte melden Sie sich auf der Homepage der Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr oder per Fax an 01/585 55 67-99
Das Anmeldeformular steht am Ende des Textes als Download zur Verfügung.

Kosten
Teilnahmebetrag: 75 Euro (exkl. MwSt.)
Der Teilnahmebetrag ist ehestmöglich nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.

Infos
Österreichische Forschungsgesellschaft
Straße – Schiene – Verkehr
Karlsgasse 5
A-1040 Wien
Tel.: 01/585 55 67
Fax. 01/585 55 67-99
E-Mail: office@fsv.at
Internet: www.fsv.at