Bestürzung und Trauer nach dem Tod von Josef Staudinger (66)

Bestürzung und Trauer nach dem Tod von Josef Staudinger (66)

SPÖ-GVV-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak zeigt sich „zutiefst betroffen“.

In der Nacht auf heute verstarb der ehemalige AKNÖ Präsident und ÖGB-NÖ Vorsitzende Josef Staudinger (Bild) aus Guntramsdorf (Bezirk Mödling) im 67. Lebensjahr nach langer, schwerer Krankheit im Kreise seiner Familie.

 

SPÖ-GVV-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak: „Mit Josef Staudinger verliert die SPÖ einen Sozialdemokraten im besten Sinne und der alten Schule. Zeit seines Lebens hat er sich für die arbeitenden Menschen in diesem Land voll und ganz eingesetzt. Die niederösterreichischen Gemeinden hatten in ihm auch speziell in der Lehrlingsförderung einen treuen und verlässlichen Partner. Der Josef-Staudinger-Preis für Lehrlinge, der heuer schon zum achten Mal verliehen wurde, spricht hier für sich allein. Unser Mitgefühl gilt in dieser schweren Stunden seinen Hinterbliebenen, seiner Familie.“

 

„Tief bestürzt“ zeigen sich auch Landeshauptmannstellvertreterin Mag. Karin Renner und SPÖ NÖ Landesparteivorsitzender Mag. Matthias Stadler. „Josef Staudinger hat sich Zeit seines Lebens für die arbeitenden Menschen in unserem Bundesland und darüber hinaus stark gemacht. Sein Engagement und sein persönlicher Einsatz für soziale Gerechtigkeit und Ausgleich haben für uns Vorbildwirkung. Die ArbeitnehmerInnen haben Josef Staudinger stets als einen der ihren respektiert und ihm vertraut, wenn es um ihre Anliegen gegangen ist. Dies belegen auch die eindrucksvollen Ergebnisse bei den NÖ Arbeiterkammerwahlen, die Staudinger mit der FSG erreichen konnte. Die SPÖ NÖ wird Josef Staudinger stets ein ehrenvolles Andenken bewahren.“, so LHStv. Renner und Landesparteichef Stadler.

Solidarität gefordert: Offener Babler-Brief an alle BürgermeisterInnen in Österreich

Solidarität gefordert: Offener Babler-Brief an alle BürgermeisterInnen in Österreich

Der Traiskirchner Bürgermeister Andreas Babler (Bild) sendet einen Hilferuf an alle AmtkollegInnen in Österreich und ersucht sie, in ihren Gemeinden Kriegsflüchtlinge aufzunehmen. Der SPÖ-GVV-NÖ unterstützt diese Aktion.

Hier der Offene Brief von Bgm. Andreas Babler im O-Ton:

Liebe Bürgermeisterkollegin, lieber Bürgermeisterkollege!
Dass vieles in der hohen Politik oft nicht gut läuft, das wissen wir aus unseren zahlreichen tagtäglichen Aufgabenstellungen und Erfahrungen. Damit umzugehen und trotzdem immer wieder das Beste für unsere Stadt/für unsere Gemeinde herauszuholen, ist Teil unseres Jobs, Teil unseres Anforderungsprofils. Seien es die gesetzlichen Umlagen, das Förderwesen oder behördlichen Angelegenheiten.

 

Warum ich mich als Bürgermeister Traiskirchens an dich wende, ist aber nicht um diese allgemeinen Dinge zu diskutieren, sondern dich um deine konkrete Solidarität zu ersuchen. Solidarität mit den vielen schutzsuchenden Menschen, die mittlerweile wie Weidetiere im Freien nächtigen und unter angespanntesten sanitären und hygienischen Bedingungen leiden müssen.
Das alles, weil die zuständige Politik versagt und weil es anscheinend um Machtspielchen zwischen den Beteiligten im Bund und Land geht. Die Leidtragenden sind die betroffenen Flüchtlinge und die Bevölkerung meiner Heimatstadt Traiskirchen.

 

Daher wende ich mich mit meinem Appell an dich und ersuche dich um deine konkrete Hilfe. Wir benötigen österreichweit dringend über 3.500 Plätze, damit wir diese schlimmen Massenlagerzustände beenden können.

 

Immer mehr Bürgermeister zeigen Verantwortung und menschliche Haltung und möchten helfen. Im selben Ausmaß prallen diese Initiativen an fadenscheinigsten bürokratischen Blockaden der Landes- oder Bundesstellen ab.

 

Wir als Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind diejenigen, die ganz konkret an der Seite von Menschen Entscheidungen treffen und Tag für Tag konkret gestalten. Deshalb ersuche ich dich zu helfen. Wenn du in deiner Kommune konkrete Möglichkeiten der Unterbringung von Flüchtlingen hättest, teile mir diese bitte mit. Auch Vereinsheime, Hallen mit Sanitäreinrichtungen, leerstehende Gasthöfe oder Bundes- bzw. Landeseinrichtungen die beziehbar wären. Alles könnte den vielen Männern, Frauen und Kindern in Traiskirchen ein wenig Würde zurückgeben.

 

Wir brauchen jetzt Menschen mit Rückgrat, Menschen mit Haltung, Menschen mit konkretem Handeln ohne Ängste. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die es selbst in die Hand nehmen, wenn die Zuständigen versagen. Das schulden wir unserer Republik. Wir als BürgermeisterInnen können zeigen, wie es geht und nehmen das Heft selbst in die Hand.

 

Bitte melde mir die freien Plätze unter buergermeister@gemeinde-traiskirchen.at

Danke im Voraus für deine Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Babler, MSc. Bürgermeister der Stadt Traiskirchen

 

SPÖ-GVV-NÖ Präsident und Vizepräsident des Österr. Gemeindebundes Bgm. LAbg. Rupert Dworak zum Offenen Brief:

„Ich unterstütze diese Aktion des Traiskirchner Bürgermeisters voll und ganz. Sein Offener Brief ist ein berechtigter und notwendiger Solidaritätsaufruf und richtet sich an alle BürgermeisterInnen, die bisher in ihrer Gemeinde noch keine Flüchtlinge aufgenommen haben. Und ich rede hier klar von Kriegsflüchtlingen, nicht von Wirtschaftsflüchtlingen. Denn all diejenigen, die vor Krieg, Verfolgung und Tod fliehen müssen, bedürfen unserer Solidarität und Zuwendung am dringendsten. Sie müssen in den Kommunen in kleinen Einheiten untergebracht werden – zu ihrem eigenen Wohl, auch um die nötige Akzeptanz in der Bevölkerung zu finden und natürlich um die überaus kritische Situation im Erstaufnahmelager Traiskirchen endlich wieder zu entspannen.

 

Ich habe heute auch Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer gebeten, diesen Solidaritätsaufruf zu unterstützen und alle Gemeinden zu ersuchen, dabei mitzuhelfen, diese bisher österreichweit beispiellose Ausnahmesituation zu bewältigen. Hier muss jetzt unsere demokratische, solidarische Gesellschaft Rückgrat beweisen, um Menschen zu helfen, die vor Krieg und Elend auf der Flucht sind.“

 

Foto: www.fotoplutsch.at

Verlängerung der Finanzsonderaktion für Gemeinden ist zu begrüßen

Verlängerung der Finanzsonderaktion für Gemeinden ist zu begrüßen

Übernahme der Zinsen für einen längeren Zeitraum notwendig

„Die Verlängerung der Finanzsonderaktion für Gemeinden des Landes Niederösterreich bis Ende 2015 ist zu begrüßen, gibt sie doch vielen Kommunen die Möglichkeit, wichtige Projekte günstig zu finanzieren. Angesichts der doch anhaltend schwierigen finanziellen Situation vieler Gemeinden, die sich aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage auch in den nächsten Jahren nicht nachhaltig verbessern wird, sollte eine Ausweitung der Aktion angedacht werden. Die Zinsen sollten nicht nur für drei, sondern zumindest für 10 Jahre übernommen werden, müssen doch viele, vor allem größere Projekte, über einen längeren Zeitraum finanziert werden“, so der Präsident des SPÖ-GemeindevertreterInnenverbandes NÖ, LAbg. Rupert Dworak.Dworak sieht auch in Sachen Arbeitsmarkt hier das Land verstärkt in der Pflicht: „Jeder von den Städten und Gemeinden investierte Euro kommt vor allem den lokalen klein- und mittelständischen Unternehmen und Gewerbebetrieben zugute. Angesichts der auch in NÖ steigenden Arbeitslosenzahlen könnten die Gemeinden, wenn sie finanziell besser ausgestattet werden, mit verstärkten Investitionen nicht nur die Wirtschaft ankurbeln, sondern auch zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.“

Gemeinden brauchen zusätzliche Finanzmittel für wichtige Aufträge für die Bauwirtschaft

Gemeinden brauchen zusätzliche Finanzmittel für wichtige Aufträge für die Bauwirtschaft

SPÖ-Gemeindevertreterverband fordert zinslose Darlehen für kommunale Investitionen

Für eine Investitionsoffensive im Bereich der Gemeinden zur Schaffung zusätzlicher ‚Arbeitsplätze spricht sich der Präsident des GemeindevertreterInnenverbands Niederösterreich, LAbg. Bgm. Rupert Dworak aus. Dafür sollen nicht nur Projekte des Landes vorgezogen werden, den Gemeinden sollen seitens des Landes auch zusätzliche Finanzmittel in Form zinsloser Darlehen für Investitionen in die kommunale Infrastruktur, wie Schulen, Kindergärten , Kultureinrichtungen, Straßen, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, zur Verfügung gestellt werden. „Mehr als 52.000 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher sind mit Juni 2015 in unserem Bundesland auf Jobsuche, das sind um 10,6 % mehr als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Das gerade zu den Sommermonaten, in einer traditionell starken Beschäftigungszeit für die Bauwirtschaft und den Tourismus, die Arbeitslosenzahlen weiterhin so stark ansteigen, ist ein wirkliches Alarmsignal. Die jüngsten Klagen der Bauwirtschaft über ausbleibende Aufträge zeigt die Dramatik einer Entwicklung, die unbedingt aufgehalten werden muss“, so Dworak.

„Die Lage in Niederösterreich ist für viele Betriebe des Bausektors dramatisch. Nicht nur gehen private Aufträge zurück, besonders besorgniserregend ist der immer stärker werdende Ausfall der Städte und Gemeinden als Auftraggeber. Vergaben die niederösterreichischen Kommunen in Zeiten guter Konjunktur jedes Jahr noch rund 1 Milliarde Euro an Aufträgen, ist diese Summe auf 200 bis 300 Millionen Euro zusammengeschrumpft. In vielen Gemeinden kann wirklich nur mehr das Nötigste getan werden. Gerade in Niederösterreich haben wir viele Projekte, beginnend bei der Infrastruktur, dem Energiebereich, kommunalen Einrichtungen bis hin zu Telekommunikation, die sofort angezogen werden könnten, der Fokus ist umgehend auf Konjunktur- und Arbeitsmarktpakete auf Landes- und Kommunalebene zu legen“, so Dworak, der auf Bund, Länder und Gemeinden auch im Zuge der bevorstehenden Finanzausgleichsverhandlungen im Jahr 2016 viel Arbeit zukommen sieht: „Neben der Aufrechterhaltung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden für die Sicherung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger muss auch die Investitionsfähigkeit der Gemeinden wiederhergestellt werden.“

VfGH entschied auf teilweise Wiederholung der Gemeinderatswahl in Baden

VfGH entschied auf teilweise Wiederholung der Gemeinderatswahl in Baden

In vier Sprengeln der Kurstadt muss noch einmal gewählt werden.

Wien/Baden (APA) – In Baden bei Wien muss die Gemeinderatswahl vom 25. Jänner teilweise – konkret in vier Sprengeln – wiederholt werden. Diese Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) getroffen, nachdem die Stadt-SPÖ den Urnengang angefochten hatte.

 

Aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Stimmabgabe werde die Wahl in den Sprengeln 8, 14, 21 und 28 aufgehoben, teilte der VfGH am Mittwoch mit. Es seien z. B. zu viele Stimmzettel abgegeben worden.

 

Die Landes-Hauptwahlbehörde hatte dem Einspruch hinsichtlich Richtigkeit bzw. Unrichtigkeit der Auszählung in Baden in ihrer Sitzung am 4. März nicht stattgegeben. Der SPÖ hatte in der Kurstadt nur hauchdünn ein achtes Mandat verpasst. Der Sitz wäre auf Kosten der Volkspartei gegangen.

 

Mit der am 8. April eingebrachten Anfechtung begehrte die SPÖ laut VfGH die Nichtigerklärung und Aufhebung des Verfahrens für die Gemeinderatswahl in Baden zur Gänze von Beginn an bzw. die Nichtigerklärung und Aufhebung des Verfahrens hinsichtlich der Sprengel 8, 14, 21, 27 und 28 von Beginn an und des gesamten Wahlverfahrens der Gemeinde ab dem Beginn des Ermittlungsverfahrens.

 

Nachdem die Landes-Hauptwahlbehörde den Einspruch der SPÖ gegen das Wahlergebnis abgelehnt hatte, konstituierte sich am 7. April der Gemeinderat. Kurt Staska (ÖVP) wurde wieder zum Bürgermeister gewählt, die Grüne Landtags-Klubobfrau Helga Krismer zur Vizebürgermeisterin. ÖVP (16 Mandate), Grüne (fünf) und NEOS (ein Sitz) bildeten eine „Ampelkoalition“, die 22 der 41 Gemeinderäte stellt. Mit der vom VfGH angeordneten teilweisen Wiederholung der Wahl könnten die Karten nun neu gemischt werden.

 

Reaktionen:

SPÖ-Landesgeschäftsführer Robert Laimer und SPÖ-GVV-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak unisono: „Wir sind mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, die Gemeinderatswahl in der Stadt Baden in einigen Sprengeln zu wiederholen, sehr zufrieden. Aufgrund der eklatanten Unregelmäßigkeiten, es wurden beispielsweise zu viele Stimmzettel abgegeben, wurden schlussendlich die Einsprüche der SPÖ bestätigt. Nachdem zuvor die Landeswahlbehörde dem Einspruch nicht stattgegeben und es ja auch bei der Zurechnung unabhängiger Bürgerlisten zu ÖVP Unregelmäßigkeiten gegeben hatte, ist das jetzt ein wertvoller Sieg für Recht und Demokratie in unserem Bundesland. Wir wünschen der  SPÖ Baden ein gutes Ergebnis für den erneuten Wahlgang.“

Dworak/Renner: Änderungen in STROG und Gemeindeordnung sind sehr bedenklich

Dworak/Renner: Änderungen in STROG und Gemeindeordnung sind sehr bedenklich

„Das Dirimierungsrecht eines Vizebürgermeisters ist abzulehnen!“

Während einige Modernisierungen im NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz (STROG) und der NÖ Gemeindeordnung in der heutigen Landtagssitzung durchaus auf Zustimmung der SPNÖ fielen, etwa die Möglichkeit Gemeinderatssitzungen im Internet zu übertragen, lehnte die Sozialdemokratie das Dirimierungsrecht des Vizebürgermeisters bei Stimmengleichheit im Stadtsenat und Gemeindevorstand rundheraus ab.

 

Die nun von der VPNÖ beschlossene Regelung bezeichnet der SPNÖ Kommunalsprecher und Präsident des GemeindevertreterInnenverbandes, LAbg. Bgm. Rupert Dworak, als demokratiepolitisch, aber auch verfassungsrechtlich höchst bedenklich.

 

„Wir hatten in den Verhandlungen versucht, eine Lösung zu finden. Denn es ist natürlich verständlich, dass eine Pattsituation auch Stillstand und Schaden für die Kommunen bedeuten kann. In solch einem schwerwiegenden Fall wäre ein Dirimierungsrecht des Bürgermeisters durchaus denkbar gewesen. Aber dass einfach ein Mitglied des Stadtsenates oder Gemeindevorstandes ausgewählt wird, und nichts anderes sind schließlich VizebürgermeisterInnen solange sie die jeweiligen BürgermeisterInnen nicht vertreten, ist für uns rundheraus abzulehnen“, macht Dworak weiter deutlich: „Es handelt sich bei dieser ganzen Angelegenheit um eine Lex Wiener Neustadt.“

 

„Die NÖ Gemeindeordnung und das Stadtrechtsorganisationsgesetz wurde von vielen ExpertInnen und PolitikerInnen über viele Jahre entwickelt und an neue Herausforderungen angepasst. Ich sehe es als problematisch an, wenn demokratiepolitisch sinnvolle Bestimmungen ausgehebelt werden. Das ist sicher nicht vorteilhaft für die Politik im Allgemeinen und die Demokratie im Besonderen“, kann sich auch NÖ Gemeindereferentin LHStv. Mag. Karin Renner mit einer derartigen Vorgehensweise nicht identifizieren.

 

„Das auf allen Ebenen gültige Prinzip, dass ein Antrag im Fall einer Stimmengleichheit als abgelehnt gilt, hat ja durchaus seinen Sinn, bedeutet ein Gleichstand doch nichts anderes, als dass ein Antrag eben keine Mehrheit gefunden hat. Außerdem könnte man das ganze Dilemma leicht umgehen, indem man einfach festlegt, dass Gemeindevorstände und Stadtsenate immer eine ungerade Zahl an Mitgliedern haben. So wichtige Gesetze in einer solchen Aktion zu ändern, ist für mich nicht nachvollziehbar“, so Dworak abschließend.