Dworak/Renner: Änderungen in STROG und Gemeindeordnung sind sehr bedenklich

Dworak/Renner: Änderungen in STROG und Gemeindeordnung sind sehr bedenklich

„Das Dirimierungsrecht eines Vizebürgermeisters ist abzulehnen!“

Während einige Modernisierungen im NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz (STROG) und der NÖ Gemeindeordnung in der heutigen Landtagssitzung durchaus auf Zustimmung der SPNÖ fielen, etwa die Möglichkeit Gemeinderatssitzungen im Internet zu übertragen, lehnte die Sozialdemokratie das Dirimierungsrecht des Vizebürgermeisters bei Stimmengleichheit im Stadtsenat und Gemeindevorstand rundheraus ab.

 

Die nun von der VPNÖ beschlossene Regelung bezeichnet der SPNÖ Kommunalsprecher und Präsident des GemeindevertreterInnenverbandes, LAbg. Bgm. Rupert Dworak, als demokratiepolitisch, aber auch verfassungsrechtlich höchst bedenklich.

 

„Wir hatten in den Verhandlungen versucht, eine Lösung zu finden. Denn es ist natürlich verständlich, dass eine Pattsituation auch Stillstand und Schaden für die Kommunen bedeuten kann. In solch einem schwerwiegenden Fall wäre ein Dirimierungsrecht des Bürgermeisters durchaus denkbar gewesen. Aber dass einfach ein Mitglied des Stadtsenates oder Gemeindevorstandes ausgewählt wird, und nichts anderes sind schließlich VizebürgermeisterInnen solange sie die jeweiligen BürgermeisterInnen nicht vertreten, ist für uns rundheraus abzulehnen“, macht Dworak weiter deutlich: „Es handelt sich bei dieser ganzen Angelegenheit um eine Lex Wiener Neustadt.“

 

„Die NÖ Gemeindeordnung und das Stadtrechtsorganisationsgesetz wurde von vielen ExpertInnen und PolitikerInnen über viele Jahre entwickelt und an neue Herausforderungen angepasst. Ich sehe es als problematisch an, wenn demokratiepolitisch sinnvolle Bestimmungen ausgehebelt werden. Das ist sicher nicht vorteilhaft für die Politik im Allgemeinen und die Demokratie im Besonderen“, kann sich auch NÖ Gemeindereferentin LHStv. Mag. Karin Renner mit einer derartigen Vorgehensweise nicht identifizieren.

 

„Das auf allen Ebenen gültige Prinzip, dass ein Antrag im Fall einer Stimmengleichheit als abgelehnt gilt, hat ja durchaus seinen Sinn, bedeutet ein Gleichstand doch nichts anderes, als dass ein Antrag eben keine Mehrheit gefunden hat. Außerdem könnte man das ganze Dilemma leicht umgehen, indem man einfach festlegt, dass Gemeindevorstände und Stadtsenate immer eine ungerade Zahl an Mitgliedern haben. So wichtige Gesetze in einer solchen Aktion zu ändern, ist für mich nicht nachvollziehbar“, so Dworak abschließend.