Kollross zum neuen Vizepräsidenten des Österreichischen Gemeindebunds gewählt

Kollross zum neuen Vizepräsidenten des Österreichischen Gemeindebunds gewählt

Andreas Kollross (55), Präsident des Verbandes der sozialdemokratischen GemeindevertreterInnen in Niederösterreich (NÖ GVV) und Bürgermeister der Marktgemeinde Trumau (Bezirk Baden) wurde am 30. September mit 92 Prozent zum neuen Vizepräsidenten des Österreichischen Gemeindebunds gewählt.

Er folgt damit Bgm. Erich Trummer nach, der dieses Amt seit 2024 bekleidete und während dieser Zeit auch Präsident des burgenländischen SPÖ-GVV war. Mit diesem Wechsel kehrt diese Gemeindebund-Vizepräsidentschaft nach Niederösterreich zurück. Von 2011 bis 2014 hatte sie der damalige NÖ GVV-Präsident Bgm. Rupert Dworak inne.

Insgesamt besteht die politische Führungsspitze des Österreichischen Gemeindebundes nun aus Präsident Bgm. Johannes Pressl, seinen VizepräsidentInnen Bgm. Erwin Dirnberger (Präsident Gemeindebund Steiermark), Bgm. Andreas Kollross (Präsident NÖ GVV), Bgm.in Daniela Kampfl, Bgm.in Bettina Lancaster.

Der neue Vizepräsident Andras Kollross: „Kommunalpolitik ist für mich die schönste Aufgabe aller politischen Bereiche. Nun auch dem Österreichischen Gemeindebund als Vizepräsident anzugehören und damit die Städte und Gemeinden nicht nur in Niederösterreich, sondern in ganz Österreich vertreten zu dürfen, ist mir deshalb eine ganz besondere Ehre. Auch wenn wir alle im Gemeindebund eine bestimmte politische Gesinnung innehaben, ist mir die überparteiliche Zusammenarbeit besonders wichtig. Nur gemeinsam können wir die Herausforderungen unserer Kommunen, die in letzter Zeit vor allem durch die, nicht selbst verschuldete, finanzielle Anspannung dominiert werden, lösen.“

Am Bild (v. l.): Österreichischer Gemeindebundpräsident Johannes Pressl, sein neuer Vizepräsident Andreas Kollross, der scheidende Vize Erich Trummer.                                                               

 Foto: Herbert Marhold

K.K. Nr.11 09-2026 Wohnortnahe Arbeitsplätze

„Zeascht mit’n Rad’l, dann mit’n Moped aufs Auto spart er bis heit“ – in dieser Liedzeile von Ostbahnkurtis „Arbeit“ beschreibt dieser die Wichtigkeit der Mobilität von arbeitenden Menschen in der Vergangenheit. Erst die Mobilität erlaubte es, nicht jede Arbeit vor Ort annehmen zu müssen. Heute, nach gelungenen einheitlichen Gesetzen im Bereich des Arbeitsrechtes, verbunden mit einheitlichen Kollektivverträgen, stellt sich die Situation ganz anders dar.

Zum einen ist es für Kommunen vorteilhaft, viele Arbeitsplätze im Gemeindegebiet zu haben, weil das wichtige Einnahmen bedeutet. Drei Prozent des Gehalts müssen Betriebe an Kommunalsteuer abliefern. Extrem notwendig, um die Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten. Besonders in knappen Zeiten wie diesen.

Aber auch für jeden einzelnen Beschäftigten ist ein wohnortnaher Arbeitsplatz ein enormer Gewinn. Gehen wir mal davon aus, dass Sie jeden Tag eine halbe Stunde von und zu ihrer Arbeitsstelle pendeln müssen. Sie verbringen somit in ihrem gesamten Arbeitsleben 9.900 Stunden ausschließlich am Weg zur Arbeit. Das ist mehr als ein ganzes Jahr Lebenszeit. Deshalb bin ich für wohnortnahe Arbeitsplätze, auch wenn es dadurch möglicherweise in der jeweiligen Gemeinde zu zusätzlichen Belastungen kommt, Stichwort verstärktes Verkehrsaufkommen durch Betriebsansiedlungen. Ein ganzes Lebensjahr Gewinn an Freizeit ist es das allemal wert.

Gezielte Leseförderung: Der NÖ GVV verschenkt 1.000 Bücher an Volksschulkinder in ganz NÖ

Gezielte Leseförderung: Der NÖ GVV verschenkt 1.000 Bücher an Volksschulkinder in ganz NÖ

„Unsere Kinder sind unsere Zukunft und wie sich die Zukunft unserer Kinder entwickelt, das hängt nicht zuletzt von ihrem Leseverhalten ab. Und genau das wollen wir mit unserer Bücheraktion fördern“, erklärt NÖ GVV-Präsident Bgm. Andreas Kollross. Der Verband der sozialdemokratischen GemeindevertreterInnen in NÖ hat beim Verlag Jungbrunnen 100 Bücherpakete zu je zehn Büchern erworben und lässt diese zu Schulbeginn in ausgewählten Volkschulen im ganzen Land verteilen.

NÖ GVV-Präsident Bgm. Andreas Kollross: „Unser Buchpaket enthält zehn wunderbare Kinderbücher von renommierten AutorInnen und IllustratorInnen und es verspricht unvergessliche Lesestunden voller Sprachspiel, Spannung und Emotionen! Wir wollen damit bei unseren Kleinsten einen starken Impuls zum richtigen Lesen setzen, nicht nur meiner Meinung nach ein wichtiges Zeichen in Zeiten der digitalen Revolution.“

Und MMag.a Anna Stacher-Gfall, Geschäftsführerin des Verlags Jungbrunnen: „Dem kann ich nur beipflichten. Unsere Bücher sind mitreißend und regen zum Weiterdenken und -fabulieren an, auch brisante Themen werden nicht ausgelassen. Junge LeserInnen werden unterhalten, ohne ihnen triviale Ideal- und Scheinwelten vorzugaukeln. Sie sollen sich in den Büchern zu Hause fühlen und sich mit existenziellen Fragen beschäftigen können. Besonderen Wert legt Jungbrunnen auf Qualität bei Inhalt, Sprache und Illustrationen.“

Das Buchpaket im Wert von 161 Euro aus dem Verlag Jungbrunnen für die Volkschule besteht aus folgenden Titeln:

„Das tanzende Häuschen“ von Albert Wendt:
Die „tapferzarte“ Tine Pelerine muss einige Prüfungen bestehen, damit sich ihr Herzenswunsch erfüllt. Ein poetisches Märchen mit jeder Menge Sprachwitz!

„Ferien im Haus am Fluss“ von Eva Roth, illustriert von Raffaela Schöbitz:
Ferien bei Opa: Fanny lernt im Keller sonderbare Wesen kennen, die ihre Hilfe benötigen, indem sie Geschichten erzählt. Fröhliche Sommergeschichte rund um Vertrauen, Mut und Hilfsbereitschaft!

„Oma, Huhn und Kümmelfritz“ von Michael Roher: Das Huhn und der Kümmelfritz sind allerbeste Freunde und ein gutes Team. Wenn dem Kümmelfritz die blöden Ideen ausgehen, kann man sicher sein, dass dem Huhn noch was einfällt. Schräger Humor, großer Lesespaß!

„Ferdi, Lutz und ich in der Schule“ von Armin Kaster, illustriert von Susanne Göhlich:
Juhuuuu! Schulschluss! Es könnte alles so einfach sein: entspannte letzte Woche, Zeugnisverteilung und ab in die Ferien. Bevor es so weit ist, wird es für die drei Freunde noch turbulent. Grandiose Situationskomik und spritzig-witzige Dialoge.

„Ich freue mich furchtbar sehr“ von Heinz Janisch, illustriert von Linda Wolfsgruber:
Wo hat die ganze Welt Platz? Zwischen diesen Seiten. Mit unnachahmlichem Gespür findet Heinz Janisch das Poetische im Alltag, das Essenzielle im Kleinen, das Lustige im Versteckten. Und mit etwas Glück gibt es Gratispurzelbäume obendrauf.  Poesie, die gute Laune macht!

„Die Abenteuer des Konrad Frühling“ von Hubert Schirneck, illustriert von Michael Roher:
Die Welt des ängstlichen Konrad wird gehörig durchgerüttelt, als er die Agentur für Abenteuer betritt, in der zwei Schwestern Abenteuerliches für alle Fälle verkaufen. Lustige Mutmach-Geschichte.

„Elias und die Oma aus dem Ei“ von Iva Procházková, illustriert von Marion Goedelt:Elias’ Eltern haben wenig Zeit,daher verbringt er viel Zeit allein. Eines Tages findet er im Park ein gelbes Ei aus dem eine winzige Oma mit Flügelchen schlüpft, die ganz anders ist, als Elias sich Omas vorgestellt hat. Liebevolles Wohlfühl-Kinderbuch!

„Der Tiergarten reißt aus“ von Mira Lobe, illustriert von Christine Sormann:
Im Tiergarten sind nicht nur die Bären los, sondern auch alle anderen Tiere. Sie haben keine Lust mehr, hinter Gittern zu bleiben und machen sich auf den Weg in die Stadt. Dort treiben sie´s bunt.  Humorvoller Klassiker!

„Ingo und Drago“ von Mira Lobe, illustriert von Susi Weigel:
Wahr gewordener Kindheitstraum: Ingo sucht im Park seinen Ball und findet stattdessen ein ungewöhnliches Ei. Bald schlüpft daraus ein Drache! Warmherzige und zeitlose Freundschaftsgeschichte.

„Henrikes Dachgarten“ von Albert Wendt, illustriert von Linda Wolfsgruber:
Auf dem Dach des Hauses Krumme Gasse 7 wachsen auf märchenhafte Weise aus einem Stückchen Moos plötzlich zwei Birken. Langsam entsteht ein richtiger Dachgarten. Viele gute Kräfte wirken in diesem zauberhaften Dachgarten, da ist Bosheit wirkungslos. Zauberhaftes Kunstmärchen!

Am Bild: Kollross, Stacher-Gfall (im Hintergrund Titel des Buchpakets)

Foto(Montage): NÖ GVV

NÖ GVV schaltet wegen der Stützkräfte-Kosten den Verfassungsgerichtshof ein

NÖ GVV schaltet wegen der Stützkräfte-Kosten den Verfassungsgerichtshof ein


Der NÖ GVV sieht bei Finanzierung der Pflichtschulstützkräfte eine grobe Kompetenzüberschreitung zu Lasten der Gemeinden und schaltet nun den Verfassungsgerichtshof ein. Alle Gemeinden sind aufgerufen, sich daran zu beteiligen, die Kommunen von dieser illegalen Kostenbürde zu befreien.

Die Kosten für die Stützkräfte in den nö. Pflichtschulen werden zur Gänze von den Kommunen getragen. Verantwortlich für diese Praxis zeichnet die aktuelle Landesgesetzgebung. „Aber wir sind der Meinung, dass das überhaupt nicht rechtskonform ist,“ so NÖ GVV-Präsident Bgm. Andreas Kollross, „deshalb haben wir Anwälte beauftragt, diesen Sachverhalt genau zu prüfen.“ Und das Gutachten der Experten der hba Rechtsanwälte GmbH (Wien) kommt ebenfalls zum Ergebnis, dass das Abwälzen der Stützkräftekosten auf die Gemeinden klar rechtswidrig ist. Deshalb initiiert der NÖ GVV nun Individualanträge von Gemeinden an den Verfassungsgerichtshof. Bis Mitte Oktober werden diese durch die Kanzlei hba gesammelt und dann beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.

Die derzeitige katastrophale Finanzsituation der Gemeinden ist nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass von Bund und Ländern Aufgaben an sie übertragen wurden, die gar nicht in ihren Verantwortungsbereich fallen. „Ein klassisches Beispiel dafür ist das Pflichtschulwesen. Die Städte und Gemeinden sind per Gesetz nur Schulerhalter, haben also keine direkte pädagogische Aufgabe, sondern sind für die Erhaltung und Betrieb des Schulgebäudes zuständig. Seit vielen Jahren hat sich jedoch eingeschlichen, dass man die Kommunen auch bei der Finanzierung pädagogischer Aufgaben, im Bereich von Stützkräften in Form des Sonderpädagogischen Förderbedarfs heranzieht. Nach unserem Verständnis ein klarer Verfassungsbruch und eine grobe Kompetenzüberschreitung des Landes, die sich hier eingeschlichen haben. Noch dazu steht es den Städten und Gemeinden nicht zu, wenn eine Kommission einen solchen Bedarf feststellt, einen entsprechenden Bescheid zu erhalten, wie bei vielen Materien in unserem Rechtsstaat üblich, um gegen diesen auch Rechtsmittel einzulegen, sondern die Kommunen bekommen die Kosten einfach vorgeschrieben – ohne jedes Mitspracherecht.“

Beispiel 1, Ternitz: Die Pflichtschul-Stützkräfte in Ternitz kosten der Stadtgemeinde für das Schuljahr 2026/2027 133.710,60 Euro. Das sind die Bezüge inkl. Dienstgeber-Kosten. Die Stützkräfte werden in den Sommerferien abgemeldet.

Beispiel 2, Schwechat: Die Kosten für die Pflichtschul-Stützkräfte in Schwechat in Volks- und Mittelschulen betragen 249.958,92 Euro. Dazu kommen anteilige Kosten Sonderschule (Verband) in der Höhe von 183.250,57 Euro. In Summe betragen die Kosten für die Stadt Schwechat für das aktuelle Schuljahr 433.209,49 Euro. In Schwechat sind die Stützkräfte ganzjährig beschäftigt.

Kollross: „Ich lade deshalb, über jede Parteigrenze hinweg, alle nö. Gemeinden ein, uns durch einen entsprechenden Individualantrag an den Verfassungsgerichthof bei der Behebung dieses Missstands, der zum groben Nachteil der Kommunen gereicht, zu unterstützen! Es ist mir wichtig, festzuhalten, dass es sich hier um kein parteipolitisches Manöver handelt, a la der rote Gemeindevertreterverband verklagt das schwarze Bundesland, sondern mir geht es ausschließlich um Rechtssicherheit und eine Klärung der Sachlage, verbunden mit einer finanziellen Entlastung der Städte und Gemeinden. Wir als GemeindevertreterInnenverband verstehen sich hier nur als ausführendes Organ für die Kommunen, für die wir die Klage einbringen und umsetzen. Wir sind der Robin Hood für die Gemeinden!“

Kollross weiter: „Und ich möchte auch festhalten, dass unsere Klage ausdrücklich nicht gegen die Kinder und ihre Familien gerichtet ist. Kinder, die Unterstützung brauchen, müssen diese auch erhalten. Die einzige Frage dabei ist, wer dafür die Kosten tragt. Wenn der Verfassungsgerichtshof unsere Rechtsauffassung teilt, wovon ich ausgehe, müssen sich in einem zweiten Schritt Länder und Bund im Finanzausgleich darüber verständigen, wer in Zukunft diese Kosten trägt. Die Kommunen werden es dann nicht mehr sein, nachdem ich nicht davon ausgehe, dass man diesbezüglich die Verfassung ändert und etwas zum Recht macht, was bisher unrecht war.“

Und hba-Rechtsanwalt Mag. Johannes Zink: „Hier liegt ein klarer Rechtsbruch zu Lasten der Gemeinden vor. Das Land Niederösterreich verpflichtet die Gemeinden dazu, jene Kosten zu tragen, welche eigentlich vom Land selbst zu tragen wären.“

Hier das Procedere, für Gemeinden, die sich der NÖ GVV-Initiative anschließen wollen:

Für den einschlägigen Individualantrag an den Verfassungsgerichtshof ist ein entsprechender Beschluss des Gemeindevorstands nötig. Der NÖ GVV hat einen Musterantrag für so einen Gemeindevorstandsbeschluss für einen Individualantrag an den Verfassungsgerichtshof vorbereitet – Gemeinden können diesen ab sofort im Büro des NÖ GVV anfordern.

Die erfolgten Beschlüsse sollten dann bis allerspätestens 15. Oktober 2026 an den NÖ GVV übermittelt werden. Der Verband wird sie dann an die hba Kanzlei weiterleiten. Von dort werden die Individualanträge gesammelt an den Verfassungsgerichtshof übermittelt.

Am Bild: NÖ GVV-Präsident Bgm. Andreas Kollross, hba-Rechtsanwalt Mag. Johannes Zink

Foto: NÖ GVV/hm