Alt-Bgm. Helmut Grüner völlig überraschend gestorben

Alt-Bgm. Helmut Grüner völlig überraschend gestorben

Der ehemalige Bürgermeister von Wöllersdorf-Steinabrückl verstarb am 23. März 2026 im 77. Lebensjahr. Helmut Grüner war der längstdienende Bürgermeister in der Marktgemeinde. In seiner Amtszeit wurde auch die Westernstadt eröffnet.

Helmut Grüner begann seinen politischen Weg im Jahr 1980 als Mitglied des Gemeindevorstandes. Bereits im März 1983 wurde er vom Gemeinderat zum Bürgermeister gewählt – ein Amt, das er mit großem Verantwortungsbewusstsein, Weitblick und unermüdlichem Einsatz bis zum Jahr 2001 ausübte. Als längstdienender Bürgermeister der Gemeinde prägte er über nahezu zwei Jahrzehnte hinweg maßgeblich deren Entwicklung. Berufliche war er Amtsdirektor beim Zoll.

Während seiner Bürgermeisterzeit wurden zahlreiche bedeutende Projekte verwirklicht, die das Gemeindeleben bis heute nachhaltig prägen. Im Bereich der Naherholung entstand mit dem Biotop Wöllersdorf ein wertvoller Naturraum für alle Generationen. Die Unterstützung der Blaulichtorganisationen zeigte sich unter anderem im Neubau des Feuerwehrhauses für die Feuerwehr Wöllersdorf. Auch im Bereich der Kinderbetreuung setzte er wichtige Impulse, etwa mit der Errichtung des Kindergartens in der Tirolerbachstraße. Ebenso wurde das heutige Gemeindeamt mit dem Festsaal Wöllersdorf unter seiner Führung realisiert.

Seine wohl größte Leistung jedoch lag im Bereich der Gemeindefinanzen. Helmut Grüner übernahm die Gemeinde in einer finanziell schwierigen Lage und stellte durch kluge Entscheidungen und vorausschauendes Handeln die Weichen für eine stabile Zukunft. Mit der Erschließung des heutigen Gewerbegebietes und Industriezentrums gelang ihm ein entscheidender Schritt zur nachhaltigen Stabilisierung der Gemeindefinanzen – ein Fundament, auf dem die Gemeinde bis heute aufbauen kann.

NÖ GVV-Präsident Bgm. Andreas Kollross zum Ableben Grüners: „18 Jahre lang hat Helmut Grüner seiner Heimatgemeinde als Bürgermeister gedient und sich in vorbildliche Weise um die Anliegen seiner BürgerInnen verdient gemacht. Sein engagiertes und fruchtbares Wirken wird für immer mit der Gemeinde verbunden bleiben. Unsere tief empfundene Anteilnahme liegt bei seinen Hinterbliebenen.“

Das Begräbnis findet am 10. April um 14 Uhr in der Pfarrkirche Wöllersdorf statt.

Foto: Franz Baldauf

Die Kommunal-Kolumne

Die Kommunal-Kolumne

NÖ GVV-Präsident Bgm. Andreas Kollross verfasst monatlich in der Zeitung Servus Nachbar eine Kolumne zu gemeinderelevanten Themen. Diesmal: Nebenwohnsitzer.

In NÖ gibt es momentan zirka 300.000 Menschen, die einen Nebenwohnsitz fern ihrer Heimatgemeinde haben. Und Kommunen finanzieren sich auf Basis sogenannter Ertragsanteile. –  Das bedeutet, dass eine Gemeinde für jede BürgerIn, die mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, einen bestimmten Anteil am Gesamtsteuerkuchen bekommt. Damit bezahlt die Kommune Leistungen, die allen zugutekommen. Straßenerhaltung, Bau von Gehwegen, Spielplätzen, Sportstätten. Schneeräumung, Grünpflege, Erhaltung von Parkanlagen, Eislaufplätzen, Schwimm- und Hallenbäder, Straßenbeleuchtung usw.

Die Crux dabei: Wenn Nebenwohnsitzer diese Leistungen ebenfalls nutzen, geht das auf Kosten der Kommune. Denn die Gemeinden, die ihren Nebenwohnsitzern diese Infrastruktur der Daseinsvorsorge zur Verfügung stellen, erhalten dafür vom Steuerkuchen – rein gar nichts.

Nebenwohnsitzer nehmen diese Angebote selbstverständlich in Anspruch, entscheiden sich aber trotzdem für einen Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde. Gerade in unseren Breiten, Stichwort Wien und Parkpickerl, ist so eine Entscheidung oft weniger dem tatsächlichen Lebensmittelpunkt geschuldet, sondern mehr eine ökonomische.

Daher erachte ich es nur als gerecht, wenn jene Menschen, die die Leistungen einer Gemeinde in Form der Daseinsvorsorge in Anspruch nehmen, in Zukunft auch einen finanziellen Beitrag an ihrem Nebenwohnsitz leisten. Selbstverständlich muss es auch Ausnahmen geben. Z. B. Studierende oder Montagearbeiter, die Aufgrund ihres Studiums oder Berufes einen Nebenwohnsitz brauchen.

GRW Kematen: ÖVP bleibt stärkste Partei

GRW Kematen: ÖVP bleibt stärkste Partei

Dass der Verfassungsgerichtshof den SPÖ-Einspruch zum Wahlergebnis 2025 akzeptiert und eine Wiederholung des Urnengangs angeordnet hat, hat sich für die Sozialdemokraten in Kematen nicht ausgezahlt.  

Die Gemeinderatswahl vom Jänner 2025 musste in Kematen (AM) am 22. März 2026 wiederholt werden. Das hatte der Verfassungsgerichtshof so angeordnet, weil es bei der GRW-2025 bei 19 Wahlkarten zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. Damit anerkannte der Verfassungsgerichtshof einen entsprechenden Einspruch der SPÖ-Kematen.

Bei der Wiederholung des Urnengangs Ende Jänner 2025 war es zu folgendem Ergebnis gekommen: 12 ÖVP (-2), 9 SPÖ (+2). Die frühere SPÖ-Gemeinde war 1995 von der ÖVP „gedreht“ worden und stand seitdem unter einer ÖVP-Regierung.

Bei der aktuellen Wahlwiederholung waren wieder nur ÖVP und SPÖ als kandidierende Parteien zugelassen, also nur jene Gruppen, die auch 2025 angetreten waren.

SPÖ-Spitzenkandidat Matthias Fischböck (43, Bild), ist Angestellter, privat in einer festen Beziehung, Vater von drei Kindern (3 ½, 7 und 8 Jahre) und hat nun im Wahlkampf alle 1.200 Haushalte seiner Heimatgemeinde besucht.

Trotzdem war das Wahlergebnis vom 22. März 2026 für die SPÖ nicht zufriedenstellend: Die ÖVP von Bgm.in Juliane Günther erreichte 12, die SPÖ 8 Mandate. Die Wahlbeteiligung lag jetzt bei 70,76 Prozent, 2025 bei 70,72 Prozent.

Foto: M. Swoboda

Neuer Vorsitz im GVV Zwettl: Christian Hörhan einstimmig gewählt

Neuer Vorsitz im GVV Zwettl: Christian Hörhan einstimmig gewählt

In der Vollversammlung des NÖ GVV Bezirk Zwettl am 18. März wurde der Bärnkopfer Bürgermeister Christian Hörhan zum neuen Vorsitzenden gewählt. Er tritt damit die Nachfolge von KommR Herbert Kraus an, der den Verband über viele Jahre hinweg engagiert geführt hat.

Christian Hörhan stellte in seinen ersten Worten als Vorsitzender das Miteinander in den Mittelpunkt. Gerade in herausfordernden Zeiten sei eine enge Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden sowie ein starker Zusammenhalt innerhalb der Region besonders wichtig. Die SPÖ verstehe sich dabei als jene politische Kraft, die sich konsequent den Anliegen der Menschen annimmt und sich mit voller Überzeugung für ihre Lebensqualität einsetzt.

Zahlreiche GratulantInnen unterstrichen die Bedeutung dieser Wahl für den Bezirk Zwettl: SPÖ-Bezirksvorsitzender Christian Farthofer, die Vizepräsidentin des NÖ GVV Bürgermeisterin Mag.a Alexandra Weber, Landtagsabgeordneter Michael Bierbach sowie der Regionalgeschäftsführer Thomas Miksch gratulierten herzlich und wünschten dem neuen Vorsitzenden viel Erfolg für seine verantwortungsvolle Aufgabe.

Am Bild oben (v. l.): LAbg. Michael Bierbach, Alt-GVV-Bezirksvorsitzender KomRat Herbert Kraus, Bgm.in Mag.a Alexandra Weber, Neo-GVV-Bezirkschef Bgm. Christian Hörhan, Bezirksparteivorsitzender Christian Farthofer, Bezirksgeschäftsführer Thomas Miksch.

Foto: NÖ GVV Bezirk Zwettl

Kollross/Hergovich: Leistbare Energie ist möglich

Kollross/Hergovich: Leistbare Energie ist möglich

Das Modell der Energiegemeinschaft Trumau (BN) in der Heimatgemeinde von NÖ GVV-Präsident Bgm. Andreas Kollross zeigt einen sinnvollen und effizienten Weg für ganz Niederösterreich auf.

„Was in Trumau funktioniert, kann im ganzen Land funktionieren. Leistbare Energiepreise sind keine Utopie, sondern eine Frage des politischen Willens“, erklären SPÖ-NÖ-Landesparteivorsitzender und Kontroll-Landesrat Sven Hergovich sowie NÖ GVV-Präsident und Bürgermeister Andreas Kollross.

In der Gemeinde Trumau wird bereits umgesetzt, was vielerorts noch als Ziel formuliert wird: Stabile, planbare und leistbare Energiepreise für Haushalte und Betriebe. Die dortige Energiegemeinschaft liefert Strom zu einem Fixpreis von 12 Cent brutto pro Kilowattstunde – und das für 20 Jahre. Rund 800 Haushalte, etwa ein Drittel der Bevölkerung, nehmen bereits teil. „Das Modell Trumau zeigt eindrucksvoll, dass Gemeinden aktiv Energiepolitik gestalten können – mit direktem Nutzen für die Menschen. Planungssicherheit ersetzt Preissprünge, Verlässlichkeit ersetzt Unsicherheit“, betont Kollross. Die Teilnahme sei bewusst niederschwellig organisiert: Ein Genossenschaftsanteil von 10 Euro, jederzeit kündbar und vollständig rückerstattbar, ermögliche einen einfachen Einstieg ohne Risiko.

Gleichzeitig wird das Modell bereits über Niederösterreich hinaus wahrgenommen und adaptiert, etwa im Burgenland. „Das ist kein Einzelfall, sondern ein skalierbares Erfolgsmodell“, so Kollross.

Für Hergovich ist klar: „Die Energiepreise sind weiterhin einer der größten Belastungsfaktoren für Haushalte und Betriebe. Die aktuellen internationalen Entwicklungen zeigen, wie fragil das bestehende System ist. Wir erleben gerade im Eiltempo eine Wiederholung der letzten Energiekrise.“ Steigende Preise würden Inflation anheizen und den Wirtschaftsstandort unter Druck setzen. Die vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass ein einfaches Durchlaufenlassen der Preise massive negative Folgen habe. „Energiepreise sind politisch gestaltbar – und sie müssen auch gestaltet werden“, betont Hergovich.

Konkret fordert die SPÖ Niederösterreich auf Bundesebene die Aussetzung bzw. Abschaffung der Merit Order sowie Preisdeckel für Strom, Gas und Treibstoffe. Auf Landesebene brauche es einen massiven Ausbau von Energiegemeinschaften sowie eine stärkere Rolle des Landes. „Niederösterreich hat bereits zahlreiche Energiegemeinschaften – aber viele davon sind klein. Große, besonders wirksame Modelle wie in Trumau sind noch die Ausnahme. Genau hier muss das Land ansetzen“, so Hergovich.

Die SPÖ Niederösterreich fordert:

+ den konsequenten Ausbau von Energiegemeinschaften

+  gezielte Unterstützung für Gemeinden

+ eine stärkere Einbindung und politische Steuerung der Landesenergieversorger

„Energie ist Daseinsvorsorge. Es kann nicht sein, dass Preise von internationalen Krisen getrieben werden, während wir vor Ort längst funktionierende Lösungen haben“, so Hergovich und Kollross abschließend.

Am Bild: Hergovich, Kollross

Foto: SPNÖ

K.K. Nr.06 03-2026 Nebenwohnsitzer

In NÖ gibt es momentan zirka 300.000 Menschen, die einen Nebenwohnsitz fern ihrer Heimatgemeinde haben. Und Kommunen finanzieren sich auf Basis sogenannter Ertragsanteile. –  Das bedeutet, dass eine Gemeinde für jede BürgerIn, die mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, einen bestimmten Anteil am Gesamtsteuerkuchen bekommt. Damit bezahlt die Kommune Leistungen, die allen zugutekommen. Straßenerhaltung, Bau von Gehwegen, Spielplätzen, Sportstätten. Schneeräumung, Grünpflege, Erhaltung von Parkanlagen, Eislaufplätzen, Schwimm- und Hallenbäder, Straßenbeleuchtung usw.

Die Crux dabei: Wenn Nebenwohnsitzer diese Leistungen ebenfalls nutzen, geht das auf Kosten der Kommune. Denn die Gemeinden, die ihren Nebenwohnsitzern diese Infrastruktur der Daseinsvorsorge zur Verfügung stellen, erhalten dafür vom Steuerkuchen – rein gar nichts.

Nebenwohnsitzer nehmen diese Angebote selbstverständlich in Anspruch, entscheiden sich aber trotzdem für einen Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde. Gerade in unseren Breiten, Stichwort Wien und Parkpickerl, ist so eine Entscheidung oft weniger dem tatsächlichen Lebensmittelpunkt geschuldet, sondern mehr eine ökonomische.

Daher erachte ich es nur als gerecht, wenn jene Menschen, die die Leistungen einer Gemeinde in Form der Daseinsvorsorge in Anspruch nehmen, in Zukunft auch einen finanziellen Beitrag an ihrem Nebenwohnsitz leisten. Selbstverständlich muss es auch Ausnahmen geben. Z.B. Studierende oder Montagearbeiter, die Aufgrund ihres Studiums oder Berufes einen Nebenwohnsitz brauchen.

NÖ GVV-Präsident Bgm. Andreas Kollross verfasst monatlich in der Zeitung Servus Nachbar (www.servus-nachbar.at) eine Kolumne zu gemeinderelevanten Themen.

K.K. Nr.05 02-2026 Kindergärten, Spitäler

Ich bekenne mich zum Föderalismus. Aber manchmal treibt er seltsame Blüten, sollte hinterfragt und an die Realitäten angepasst werden. Wie bei der Kinderbetreuung. Gerade wird viel über eine neue Aufgabenverteilung zwischen Bund, Länder und Gemeinden debattiert. Manche meinen, dass die Kindergärten ganz zu den Kommunen wechseln sollen, dafür die Erhaltung der Spitäler ganz entfallen sollte. Auf den ersten Blick kann man dem viel abgewinnen. Ein zweiter lohnt sich allerdings.

Wie läuft es momentan? Jedes Bundesland macht seine eigenen Gesetze und somit wird jeder Kindergarten anders bewertet. Beginnend bei der Kinder-Anzahl in den Gruppen. Vom Alter, ab wann man den Kindergarten besuchen darf, bis hin, was dieser kostet. Aber verdienen nicht alle Kinder, vom Neusiedlersee bis zum Bodensee, die gleiche Behandlung?  Niemand in dieser Republik käme auf die Idee, hoffe ich zumindest, unsere Volksschulen oder Neuen Mittelschulen in Oberösterreich anders als in Niederösterreich auszugestalten. Vom Lehrplan bis zur KlassenschülerInnenhöchstzahl gilt eine Regelung. Machen wir das also auch beim Kindergarten so und behandeln wir unsere Kinder überall gleich, indem künftig nicht mehr Bundesländer und Gemeinden für den Kindergarten zuständig sind, sondern der Bund. So wie bei den Grundschulen. Auch hier sind die Kommunen nur für die Schul-Erhaltung zuständig, nicht für Personal und Ausgestaltung. Es wäre ein bildungspolitischer Meilenstein, wenn künftig alle Kinder in allen Winkeln Österreichs von klein an gleichbehandelt werden und damit die gleichen Chancen haben.

K.K. Nr.04 01-2026 Finanzen III

Seit Jahren entwickeln sich die Gemeindefinanzen negativ. Die Einbehalte des Landes waren höher als die Steigerungen der Ertragsanteile, die zu den Kommunen fließen. Aber das hat sich aktuell noch verschärft, da die Zahlungen an das Land nach wie vor dynamisch steigen, die Einnahmen aber stagnieren. Das führt nun in vielen Kommunen zu einer finanziellen Schiefalge, die im eigenen Wirkungsbereich nicht mehr lösbar ist.

Die Frage, die wir KommunalpolitikerInnen uns deshalb zu stellen, die wir vor allem aber auch an die uns übergeordneten Gebietskörperschaften Land und Bund zu richten haben, lautet: Ist es noch zeitgemäß ist, die Republik und deren Aufgaben durch zwei oder gar drei Gebietskörperschaften zu finanzieren? Die Kommunen haben bei den Spitälern, bei der Kinder- und Jugendhilfe, sowie der Sozialhilfe nichts mitzureden. Warum müssen wir dann trotzdem 50 Prozent mitfinanzieren? Derjenige der anschafft, muss auch derjenige sein, der bezahlt! Die Kommunen schaffen nicht an, somit sollten sie auch von der Mitfinanzierung befreit werden.

Wir können gerne im Zuge des nächsten Finanzausgleichs über eine Reduktion des Gemeindeanteils vom Gesamtsteuerkuchen reden – aber nur wenn gleichzeitig die Mitfinanzierung, der zuvor angesprochenen Bereiche, wegfällt. Ich bin mir sicher, dass die Verantwortung und die Finanzierung aus einer Hand, wer das auch immer sein mag, kostengünstiger und effizienter ist als jenes Zuständigkeitswirrwarr, in welchem wir uns jetzt befinden.

K.K. Nr.03 12-2025 Finanzen II

Die Kommunen haben gerade ihr Budget für das kommende Jahr. Überall zeigt sich das gleiche, traurige Bild. Der finanzielle Spielraum wird geringer, in vielen Gemeinden reicht es gerade noch, um den Gemeindebetrieb, mit den uns per Verfassung zustehenden Aufgaben, wie z.B. der Kinderbetreuung, aufrecht zu erhalten. An Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur, für mehr Lebensqualität unserer MitbürgerInnen ist kaum noch zu denken. Wir sind als KommunalpolitikerInnen mal wieder Krisenmanager. Aber diesmal Mal in Sachen unserer eigenen Budgets. Und, wie so oft, kommen wir zum Handkuss für Problemstellungen, für die wir selbst nicht verantwortlich zeichnen.

Die finanzielle Schieflage in den Kommunen ist vielschichtig. Da gibt es zum einen die nach wie vor vorhandene Wirtschaftskrise, die zur Folge hat, dass die Steuereinnahmen des Bundes geringer ausfallen und somit der Anteil der Kommunen aus dem Gesamtsteuerkuchen, der in Form von Ertragsanteilen jeden Monat angewiesen wird, ebenfalls geringer ausfällt.

Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Viel stärker wiegt die Problemstellung der Mitfinanzierungen in Form diverser Umlagen, die seitens der Städte und Gemeinden an das Bundesland zu leisten sind. Diese zeigen sich nämlich unbeeindruckt vom geringeren Steueraufkommen und Einkommensverlust der Kommunen. Ganz im Gegenteil. Die Einbehalte des Landes waren meistens wesentlich höher als die Steigerungen der Ertragsanteile. – Fortsetzung in der nächsten Ausgabe

K.K. Nr.02 11-2025 Finanzen I

Unsere Gemeinden befinden sich gegenwärtig finanziell in der wahrscheinlich schwierigsten Situation seit 1945. Immer mehr Kommunen sind nicht mehr in der Lage, einen positiven Rechnungsabschluss zu machen, vielerorts ist die Daseinsvorsorge der BürgerInnen gefährdet. Wie ist es dazu gekommen? Der Hauptgrund dafür ist ganz einfach zu benennen: Den Gemeinden wurden im Lauf der Jahre immer mehr Aufgaben aufgebürdet, die sie finanziell zu stemmen haben, wo sie bei der Umsetzung aber kaum bis gar nicht mitbestimmen können. Die wenigsten Menschen wissen, dass die Kommunen den Betrieb und die Erhaltung der Spitäler mit satten 50 Prozent mitfinanzieren, ebenso bei der Kinder- und Jugendhilfe und auch bei der Sozialhilfe. Zusätzlich werden die Gemeinden für die Mindestsicherung und Berufsschulerhaltung zur Kasse gebeten. Alle diese Beitragszahlungen sind in den vergangenen 15 Jahren permanent und eklatant gestiegen.

Ein Kernproblem der Gemeinden dabei ist der jährliche Finanzausgleich (FAG), der die Verteilung der Bundesgelder an die Länder und Gemeinden regelt. Hier ist eine Reform der Aufgaben und eine damit einhergehende Reform der Gelder-Aufteilung dringend notwendig. Wer einen bestimmten Bereich finanziert, soll dort auch mitreden können. Ich erachte es beispielsweise auch als sinnvoll, wenn der Bund den gesamten Gesundheitsbereich übernehmen würde und damit die Gemeinden entlastet.