Die aktuelle dramatische Finanzsituation der österreichischen Gemeinden ist auch der Tatsache geschuldet, dass Bund und Land den Kommunen im Laufe der Zeit immer wieder und immer mehr Aufgaben aufgebürdet haben, für die sie eigentlich gar nicht zuständig sind. Darüber habe ich an dieser Stelle bereits berichtet. Ein ganz besonders dicker Brocken ist diesbezüglich die Finanzierung der Stützkräfte in den Pflichtschulen. Die Kommunen sind per Gesetz zwar für den Schulerhalt, die Zur-Verfügung-Stellung der Infrastruktur, zuständig, dezidiert aber nicht für das pädagogische Personal. Sprich: Die aktuelle Praxis, dass hier bei der Finanzierung die Gemeinden vom Land in die Pflicht genommen werden, ist schlicht gesetzeswidrig und bringt die Gemeinden seit vielen Jahren um Millionen von Euro. Das bestätigt nun auch ein einschlägiges Rechtsgutachten. Der Verband der sozialdemokratischen GemeindevertreterInnen in NÖ (NÖ GVV) hat sich der Sache angenommen und befasst damit nun den Verfassungsgerichtshof, wo Experten einen klaren Entscheid im Sinne der Gemeinden erwarten. Nur damit das auch klar ist: Wir stehen voll hinter dem System Stützkräfte. Jedes Kind in Österreich muss die Betreuung bekommen können, die es braucht! Aber die Finanzierung darf nicht ungesetzlich zu Lasten der Gemeinden gehen.
Servus Nachbar
K.K. Nr.11 09-2026 Wohnortnahe Arbeitsplätze
K.K. Nr.10 07-2026 Sommertipp
Sommerzeit ist Erholungszeit. Natürlich auch für mich. Wie genau der perfekte Erholungsurlaub aussieht, ist selbstverständlich den verschiedensten persönlichen Interessen geschuldet. Und die Antworten auf die Frage nach dem perfekten Erholungsurlaub sind deshalb auch recht unterschiedlich. Für mich heißt sie seit vielen Jahren: Ab ins Waldviertel! Aber ohne jeden Stress, sich alles Mögliche in kürzester Zeit anzusehen oder irgendwelche Programme abzuspulen – sondern nur Entspannung pur. Die Seele baumeln lassen und den Tag vom Aufwachen bis zum Schlafengehen einfach nur genießen. Im Einklang mit der herrlichen Natur und mir selbst.
Und perfekter Erholungsurlaub bedeutet für mich auch, endlich Zeit und Muße zu haben, um mich intensiv einer meiner absoluten Lieblingsbeschäftigungen zu widmen – dem Bücherlesen. Selbstverständlich klassisch, sprich gebundene Bücher. Zum Anfassen und Umblättern. Mit dem Geruch von Papier in der Nase.
Vielleicht schaffen es auch Sie, in Ihrer Erholungszeit ein gutes Buch zur Hand zu nehmen. Zwei wunderbare Bücher, die ich kürzlich gelesen habe, möchte ich Ihnen hierfür ans Herz legen: 1.: „Wenn die Kraniche nach Süden ziehen“ von Lisa Ridzén und 2.: „Du musst meine Hand fester halten, Nr. 104“ von Susanne Abel.
Ich wünsche einen schönen, ehrholsamen und lesefreudigen Sommer.
K.K. Nr.09 05-2026 Gemeinden und die Landarbeiterkammerwahl
Kürzlich hat die Landarbeiterkammerwahl stattgefunden. Im Unterschied zur Wirtschaftskammer- und Arbeiterkammerwahl führen diese jedoch nicht die jeweiligen Kammern durch, sondern diese Wahl samt Vorbereitung ist von der Gemeinde abzuhalten. Warum? Was haben die Kommunen mit der Landarbeiterkammer am Hut?
Geradezu grotesk wirkt das Ganze, wenn man sich diesen Wahlsonntag, bei dem Mitarbeiter des Gemeindeamtes, sowie Mitglieder des Gemeinderates als Wahlbehörde tätig waren, etwas genauer ansieht: Eine Gemeinde mit 34 Wahlberechtigten, im Vorfeld 9 Briefwahlkarten, WählerInnen im Wahllokal NULL. Oder eine größere Stadt im Süden von NÖ: 134 Wahlberechtigte, im Vorfeld 22 Briefwahlkarten, WählerInnen im Wahllokal NULL. Ich könnte diese Liste endlos fortsetzen. Das Ergebnis bleibt gleich. WählerInnen im Wahllokal zwischen null und fünf.
Ich möchte niemanden sein Wahlrecht absprechen und auch nicht seine gesetzliche Kammervertretung. Was ich allerdings sehr wohl in Frage stelle, ob entweder diese Wahl nicht von der zuständigen Kammer selbst durchgeführt werden kann oder diese ausschließlich mittels Briefwahl abzuhalten wäre. Der Aufwand der Städte und Gemeinden, der natürlich finanziell nicht entschädigt wird, ist jedenfalls unberechtigt. Ich bin für Gleichbehandlung aller Kammern. Also bitte lieber Gesetzgeber, sorge in Zukunft dafür, dass die Landarbeiterkammer ihre Wahl ohne Zutun der Kommunen abhält. Wir sind nicht zuständig.
K.K. Nr.08 05-2026 Die Daseinsvorsorge
Wenn man über die Aufgaben von Gemeinden und Städte spricht, kommt oftmals der Begriff Daseinsvorsorge. Aber was ist die Daseinsvorsorge eigentlich genau?
Geprägt wurde dieser Begriff vom deutschen Verwaltungsrechtler Ernst Forsthoff in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Grund seiner These war der gesellschaftliche Wandel, bei dem die BürgerInnen zunehmend auf Leistungen angewiesen sind, die sie selbst nicht mehr erbringen können. Daraus leitet er ab, dass es Aufgabe des Staates ist, grundlegende Angebote und Dienstleistungen allen zugutekommen zu lassen, damit ein menschenwürdiges Leben möglich ist.
Die Definition, was unter den Begriff der Daseinsvorsorge fällt, ändert sich aufgrund technologischer Entwicklungen und Herausforderungen. Waren es anfangs nur die Fragen der Wasserver- und Abwasserentsorgung, der Müllbeseitigung, der Versorgung mit Energie, sowie ein funktionierendes Gesundheits- und Bildungssystem – so sind es heute zusätzlich die Fragen des öffentlichen Personennahverkehrs und der Digitalisierung.
Unabhängig, welche Entwicklungen wir durchmachen und welche Aufgaben in der Daseinsvorsorge hinzukommen, bleibt ihre Hauptaufgabe davon unberührt: die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Sicherung der Lebensqualität. Egal für wen und egal wo man lebt. Stadt oder Land. Es ist Aufgabe der Politik, der flächendeckenden Versorgung Vorrang vor der wirtschaftlichen Gewinnmaximierung zu geben. Das galt damals und das gilt heute.
K.K. Nr.07 04-2026 Zweckwidmung Wohnbauförderung
Genossenschaftswohnungen sollen leistbares Wohnen für Menschen mit geringeren Einkommen sichern. Warum ist dies möglich?
Erstens gilt für Genossenschaften das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Das besagt, dass nur tatsächlich anfallende Kosten in die Miete einfließen dürfen. Zweitens sorgt die Wohnbauförderung, finanziert durch Beiträge der Arbeitnehmer, für zusätzlichen, geförderten Wohnraum. In den letzten Jahren hat sich die Situation, was die Höhe der Mieten betrifft, leider einiges verändert. Zwar sind Genossenschaftswohnungen immer noch günstiger als private Mietwohnungen, aber der Abstand ist kleiner geworden.
Die Gründe sind vielfältig: Die Grundstückspreise steigen stetig. Strengere Vorgaben – etwa bei Stellplätzen – verteuern den Bau. Höhere Zinsen treiben die Mieter der kreditfinanzierten Projekte zusätzlich in die Höhe. Besonders schwer wiegt jedoch die Abschaffung der Zweckbindung der Wohnbauförderung. Die Bundesländer können diese Mittel anderweitig verwenden – mit der Folge, dass die Förderung massiv zurückgegangen ist. Was es jetzt braucht, ist eine klare Kurskorrektur: die Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderung sowie eine Wohnbauinvestitionsbank mit stabilen, vom Kapitalmarkt unabhängigen Zinsen. Nur so wird Wohnen wieder leistbar. Alles andere bleibt bloße Kosmetik ohne echte Wirkung.
K.K. Nr.06 03-2026 Nebenwohnsitzer
In NÖ gibt es momentan zirka 300.000 Menschen, die einen Nebenwohnsitz fern ihrer Heimatgemeinde haben. Und Kommunen finanzieren sich auf Basis sogenannter Ertragsanteile. – Das bedeutet, dass eine Gemeinde für jede BürgerIn, die mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, einen bestimmten Anteil am Gesamtsteuerkuchen bekommt. Damit bezahlt die Kommune Leistungen, die allen zugutekommen. Straßenerhaltung, Bau von Gehwegen, Spielplätzen, Sportstätten. Schneeräumung, Grünpflege, Erhaltung von Parkanlagen, Eislaufplätzen, Schwimm- und Hallenbäder, Straßenbeleuchtung usw.
Die Crux dabei: Wenn Nebenwohnsitzer diese Leistungen ebenfalls nutzen, geht das auf Kosten der Kommune. Denn die Gemeinden, die ihren Nebenwohnsitzern diese Infrastruktur der Daseinsvorsorge zur Verfügung stellen, erhalten dafür vom Steuerkuchen – rein gar nichts.
Nebenwohnsitzer nehmen diese Angebote selbstverständlich in Anspruch, entscheiden sich aber trotzdem für einen Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde. Gerade in unseren Breiten, Stichwort Wien und Parkpickerl, ist so eine Entscheidung oft weniger dem tatsächlichen Lebensmittelpunkt geschuldet, sondern mehr eine ökonomische.
Daher erachte ich es nur als gerecht, wenn jene Menschen, die die Leistungen einer Gemeinde in Form der Daseinsvorsorge in Anspruch nehmen, in Zukunft auch einen finanziellen Beitrag an ihrem Nebenwohnsitz leisten. Selbstverständlich muss es auch Ausnahmen geben. Z.B. Studierende oder Montagearbeiter, die Aufgrund ihres Studiums oder Berufes einen Nebenwohnsitz brauchen.
NÖ GVV-Präsident Bgm. Andreas Kollross verfasst monatlich in der Zeitung Servus Nachbar (www.servus-nachbar.at) eine Kolumne zu gemeinderelevanten Themen.
K.K. Nr.05 02-2026 Kindergärten, Spitäler
Ich bekenne mich zum Föderalismus. Aber manchmal treibt er seltsame Blüten, sollte hinterfragt und an die Realitäten angepasst werden. Wie bei der Kinderbetreuung. Gerade wird viel über eine neue Aufgabenverteilung zwischen Bund, Länder und Gemeinden debattiert. Manche meinen, dass die Kindergärten ganz zu den Kommunen wechseln sollen, dafür die Erhaltung der Spitäler ganz entfallen sollte. Auf den ersten Blick kann man dem viel abgewinnen. Ein zweiter lohnt sich allerdings.
Wie läuft es momentan? Jedes Bundesland macht seine eigenen Gesetze und somit wird jeder Kindergarten anders bewertet. Beginnend bei der Kinder-Anzahl in den Gruppen. Vom Alter, ab wann man den Kindergarten besuchen darf, bis hin, was dieser kostet. Aber verdienen nicht alle Kinder, vom Neusiedlersee bis zum Bodensee, die gleiche Behandlung? Niemand in dieser Republik käme auf die Idee, hoffe ich zumindest, unsere Volksschulen oder Neuen Mittelschulen in Oberösterreich anders als in Niederösterreich auszugestalten. Vom Lehrplan bis zur KlassenschülerInnenhöchstzahl gilt eine Regelung. Machen wir das also auch beim Kindergarten so und behandeln wir unsere Kinder überall gleich, indem künftig nicht mehr Bundesländer und Gemeinden für den Kindergarten zuständig sind, sondern der Bund. So wie bei den Grundschulen. Auch hier sind die Kommunen nur für die Schul-Erhaltung zuständig, nicht für Personal und Ausgestaltung. Es wäre ein bildungspolitischer Meilenstein, wenn künftig alle Kinder in allen Winkeln Österreichs von klein an gleichbehandelt werden und damit die gleichen Chancen haben.
K.K. Nr.04 01-2026 Finanzen III
Seit Jahren entwickeln sich die Gemeindefinanzen negativ. Die Einbehalte des Landes waren höher als die Steigerungen der Ertragsanteile, die zu den Kommunen fließen. Aber das hat sich aktuell noch verschärft, da die Zahlungen an das Land nach wie vor dynamisch steigen, die Einnahmen aber stagnieren. Das führt nun in vielen Kommunen zu einer finanziellen Schiefalge, die im eigenen Wirkungsbereich nicht mehr lösbar ist.
Die Frage, die wir KommunalpolitikerInnen uns deshalb zu stellen, die wir vor allem aber auch an die uns übergeordneten Gebietskörperschaften Land und Bund zu richten haben, lautet: Ist es noch zeitgemäß ist, die Republik und deren Aufgaben durch zwei oder gar drei Gebietskörperschaften zu finanzieren? Die Kommunen haben bei den Spitälern, bei der Kinder- und Jugendhilfe, sowie der Sozialhilfe nichts mitzureden. Warum müssen wir dann trotzdem 50 Prozent mitfinanzieren? Derjenige der anschafft, muss auch derjenige sein, der bezahlt! Die Kommunen schaffen nicht an, somit sollten sie auch von der Mitfinanzierung befreit werden.
Wir können gerne im Zuge des nächsten Finanzausgleichs über eine Reduktion des Gemeindeanteils vom Gesamtsteuerkuchen reden – aber nur wenn gleichzeitig die Mitfinanzierung, der zuvor angesprochenen Bereiche, wegfällt. Ich bin mir sicher, dass die Verantwortung und die Finanzierung aus einer Hand, wer das auch immer sein mag, kostengünstiger und effizienter ist als jenes Zuständigkeitswirrwarr, in welchem wir uns jetzt befinden.
K.K. Nr.03 12-2025 Finanzen II
Die Kommunen haben gerade ihr Budget für das kommende Jahr. Überall zeigt sich das gleiche, traurige Bild. Der finanzielle Spielraum wird geringer, in vielen Gemeinden reicht es gerade noch, um den Gemeindebetrieb, mit den uns per Verfassung zustehenden Aufgaben, wie z.B. der Kinderbetreuung, aufrecht zu erhalten. An Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur, für mehr Lebensqualität unserer MitbürgerInnen ist kaum noch zu denken. Wir sind als KommunalpolitikerInnen mal wieder Krisenmanager. Aber diesmal Mal in Sachen unserer eigenen Budgets. Und, wie so oft, kommen wir zum Handkuss für Problemstellungen, für die wir selbst nicht verantwortlich zeichnen.
Die finanzielle Schieflage in den Kommunen ist vielschichtig. Da gibt es zum einen die nach wie vor vorhandene Wirtschaftskrise, die zur Folge hat, dass die Steuereinnahmen des Bundes geringer ausfallen und somit der Anteil der Kommunen aus dem Gesamtsteuerkuchen, der in Form von Ertragsanteilen jeden Monat angewiesen wird, ebenfalls geringer ausfällt.
Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Viel stärker wiegt die Problemstellung der Mitfinanzierungen in Form diverser Umlagen, die seitens der Städte und Gemeinden an das Bundesland zu leisten sind. Diese zeigen sich nämlich unbeeindruckt vom geringeren Steueraufkommen und Einkommensverlust der Kommunen. Ganz im Gegenteil. Die Einbehalte des Landes waren meistens wesentlich höher als die Steigerungen der Ertragsanteile. – Fortsetzung in der nächsten Ausgabe
