K.K. Nr.02 11-2025 Finanzen I

Unsere Gemeinden befinden sich gegenwärtig finanziell in der wahrscheinlich schwierigsten Situation seit 1945. Immer mehr Kommunen sind nicht mehr in der Lage, einen positiven Rechnungsabschluss zu machen, vielerorts ist die Daseinsvorsorge der BürgerInnen gefährdet. Wie ist es dazu gekommen? Der Hauptgrund dafür ist ganz einfach zu benennen: Den Gemeinden wurden im Lauf der Jahre immer mehr Aufgaben aufgebürdet, die sie finanziell zu stemmen haben, wo sie bei der Umsetzung aber kaum bis gar nicht mitbestimmen können. Die wenigsten Menschen wissen, dass die Kommunen den Betrieb und die Erhaltung der Spitäler mit satten 50 Prozent mitfinanzieren, ebenso bei der Kinder- und Jugendhilfe und auch bei der Sozialhilfe. Zusätzlich werden die Gemeinden für die Mindestsicherung und Berufsschulerhaltung zur Kasse gebeten. Alle diese Beitragszahlungen sind in den vergangenen 15 Jahren permanent und eklatant gestiegen.

Ein Kernproblem der Gemeinden dabei ist der jährliche Finanzausgleich (FAG), der die Verteilung der Bundesgelder an die Länder und Gemeinden regelt. Hier ist eine Reform der Aufgaben und eine damit einhergehende Reform der Gelder-Aufteilung dringend notwendig. Wer einen bestimmten Bereich finanziert, soll dort auch mitreden können. Ich erachte es beispielsweise auch als sinnvoll, wenn der Bund den gesamten Gesundheitsbereich übernehmen würde und damit die Gemeinden entlastet.

K.K. Nr.01 10-2025 Infofreiheitsgesetz

Das klassische Amtsgeheimnis ist in Österreich seit 1. September 2025 Geschichte. An seine Stelle trat das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Behörden, staatsnahe Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zur proaktiven Veröffentlichung von Informationen verpflichtet. Und auch jeder Bürgerin, jedem Bürger das Recht einräumt, dort Informationen aktiv abzufragen. Das betrifft natürlich auch unsere Gemeindeämter und ich habe mich nach den ersten Wochen Anlaufzeit bei BürgermeisterkollegInnen umgehört, was sich nun in den Gemeindeamtstuben so abspielt. Fazit: Bis jetzt ist dort diesbezüglich noch nicht viel zu spüren. In meiner Heimatgemeinde, beispielsweise, wurde nur nachgefragt, ob das neue Gesetz auch für uns gilt und welche Informationen man erhalten kann. Konkrete Anfragen einer Bürgerin oder eines Bürgers gab es bei mir in Trumau in den ersten Wochen noch nicht. Andere Gemeinden verzeichneten vereinzelt Anfragen. Vom vielerorts befürchteten Ansturm jedoch kein Hauch. Aber ich denke, dass sich das in Zukunft mit Sicherheit ändern wird. Für die Gemeinden wird das neue Gesetz jedoch auf jeden Fall mehr Arbeitsaufwand bedeuten, weil natürlich vereinzelte Personen in einer Gemeinde diese neue Möglichkeit der Informationsgewinnung nicht nur wegen berechtigten Interesses in Anspruch nehmen werden, sondern auch missbräuchlich verwenden können.