Wenn man über die Aufgaben von Gemeinden und Städte spricht, kommt oftmals der Begriff Daseinsvorsorge. Aber was ist die Daseinsvorsorge eigentlich genau?
Geprägt wurde dieser Begriff vom deutschen Verwaltungsrechtler Ernst Forsthoff in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Grund seiner These war der gesellschaftliche Wandel, bei dem die BürgerInnen zunehmend auf Leistungen angewiesen sind, die sie selbst nicht mehr erbringen können. Daraus leitet er ab, dass es Aufgabe des Staates ist, grundlegende Angebote und Dienstleistungen allen zugutekommen zu lassen, damit ein menschenwürdiges Leben möglich ist.
Die Definition, was unter den Begriff der Daseinsvorsorge fällt, ändert sich aufgrund technologischer Entwicklungen und Herausforderungen. Waren es anfangs nur die Fragen der Wasserver- und Abwasserentsorgung, der Müllbeseitigung, der Versorgung mit Energie, sowie ein funktionierendes Gesundheits- und Bildungssystem – so sind es heute zusätzlich die Fragen des öffentlichen Personennahverkehrs und der Digitalisierung.
Unabhängig, welche Entwicklungen wir durchmachen und welche Aufgaben in der Daseinsvorsorge hinzukommen, bleibt ihre Hauptaufgabe davon unberührt: die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Sicherung der Lebensqualität. Egal für wen und egal wo man lebt. Stadt oder Land. Es ist Aufgabe der Politik, der flächendeckenden Versorgung Vorrang vor der wirtschaftlichen Gewinnmaximierung zu geben. Das galt damals und das gilt heute.
