FAG steht: Gemeindervertreter verhandelten hart bis zum Schluss

FAG steht: Gemeindervertreter verhandelten hart bis zum Schluss

Paktierter Finanzausgleich bedeutet „Einstieg in den Umstieg.”

„Der Finanzausgleich ist der Einstieg in die Aufgabenorientierung“, so Finanzminister Schelling. Nach sehr langen und intensiven Verhandlungen haben Bund, Länder und Gemeinden heute ein neues Paktum über einen Finanzausgleich unterzeichnet. Diese Vereinbarung wird – wenn alle nötigen Parlamentsbeschlüsse erfolgt sind – mit Jahresbeginn 2017 in Kraft treten und bis 2021 gelten. Auch SPÖ-GVV-NÖ Präsident Bgm. LAbg. Rupert Dworak saß bei der Schlussrunde am Verhandlungstisch: „Wir Gemeindevertreter und der Städtebund haben bis zuletzt hart um den Strukturfonds verhandelt.“

 

Hier einige wichtige Eckpunkte der neuen Vereinbarung:
1. Keine Gemeinde in Österreich wird Geld verlieren. Das ist ein wichtiger und nicht selbstverständlicher Punkt, der vor allem für strukturschwache und Abwanderungsgemeinden von Bedeutung ist.

 

2. Die Gemeinden bekommen insgesamt pro Jahr um 106 Millionen Euro mehr zugesprochen, als sie bisher zur Verfügung hatten. Damit werden die zusätzlichen Aufgaben der vergangenen und kommenden Jahre abgegolten. Über die gesamte Laufzeit entspricht das einer zusätzlichen Finanzmasse von 530 Mio. Euro für die Gemeinden.

 

3. Von diesen 106 Millionen Euro werden 60 Mio. Euro in einen eigenen Fonds für strukturschwache Abwanderungsgemeinden gehen (300 Mio. Euro über die gesamte FAG-Periode), die Kriterien dafür werden seitens des Gemeindebundes erarbeitet. Der Rest wird nach dem bisherigen Bevölkerungsschlüssel verteilt.

 

4. Für die Aufwände in der Flüchtlingsbetreuung gibt es eine Einmalzahlung von insgesamt 37 Mio. Euro für die Gemeinden.

 

5. Der Pflegefonds, der die gemeinsame Finanzierung der Pflegekosten regelt, wird mit 350 Mio. Euro verlängert und ab 2018 mit 4,6 Prozent valorisiert. Über die gesamte FAG-Periode entspricht das einem Zuwachs von rund 110 Mio. Euro.

 

6. Die Finanzierung der Siedlungswasserwirtschaft ist mit einem Bundesanteil von 80 Mio. Euro pro Jahr abgesichert worden. Das sind über die FAG-Periode hinweg rund 400 Mio. Euro.

 

7. Ab 2018 beginnt die Zuteilung der Finanzmittel anhand einer Aufgabenorientierung. Erstes Anwendungsgebiet wird die Kinderbetreuung sein. Nach Kriterien wie etwa der Anzahl der betreuten Kinder, der Gruppengrößen oder der Öffnungszeiten sollen dann die Finanzmittel in diesem Bereich verteilt werden.

 

8. Ab 2019 ist die aufgabenorientierte Finanzierung auch für den Bereich der Schulfinanzierung vorgesehen.

 

9. Für die Reform der Grundsteuer wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die sehr zeitnah über die am Tisch liegenden Vorschläge des Gemeindebundes beraten und sie umsetzen soll. Auch bei der Kommunalsteuer wird über einfachere Modelle der Einhebung nachgedacht.

10. Für die Verbesserung der Finanzierungsströme wurde ein Benchmark-System für Länder und Gemeinden vereinbart, das anhand von Zahlen und Leistungen eine bessere Vergleichbarkeit schaffen soll.

 

Außerhalb des Finanzausgleichs stellt der Bund bis 2025 rund 750 Mio. Euro für den Ausbau ganztägiger Schul- und Betreuungsformen bereit. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist derzeit in Begutachtung. Darüber hinaus soll es einen kommunalen Infrastrukturfonds geben, der mit 175 Mio. Euro dotiert wird.

 

GVV-Präsident Dworak: „Mit dem Abschluss dieses Finanzausgleichs ein sehr wesentlicher Schritt zur Absicherung der Finanzausstattung der Gemeinden gelungen ist. Mit der Hinwendung zur Aufgabenorientierung wird die Bedeutung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels (AbS) Verteilungsschlüssels künftig abnehmen.“

 

Am Bild (v.r.): NÖ-GVV-Präsident Rupert Dworak, LH Josef Pühringer, Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer, Finanzminister Hans Jörg Schelling, NÖ-Gemeindebundpräsident Alfred Riedl nach dem Abschluss der Verhandlungen im Finanzministerium.

Foto: Österr. Gemeindebund

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