Der NÖ GVV sieht bei Finanzierung der Pflichtschulstützkräfte eine grobe Kompetenzüberschreitung zu Lasten der Gemeinden und schaltet nun den Verfassungsgerichtshof ein. Alle Gemeinden sind aufgerufen, sich daran zu beteiligen, die Kommunen von dieser illegalen Kostenbürde zu befreien.
Die Kosten für die Stützkräfte in den nö. Pflichtschulen werden zur Gänze von den Kommunen getragen. Verantwortlich für diese Praxis zeichnet die aktuelle Landesgesetzgebung. „Aber wir sind der Meinung, dass das überhaupt nicht rechtskonform ist,“ so NÖ GVV-Präsident Bgm. Andreas Kollross, „deshalb haben wir Anwälte beauftragt, diesen Sachverhalt genau zu prüfen.“ Und das Gutachten der Experten der hba Rechtsanwälte GmbH (Wien) kommt ebenfalls zum Ergebnis, dass das Abwälzen der Stützkräftekosten auf die Gemeinden klar rechtswidrig ist. Deshalb initiiert der NÖ GVV nun Individualanträge von Gemeinden an den Verfassungsgerichtshof. Bis Mitte Oktober werden diese durch die Kanzlei hba gesammelt und dann beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.
Die derzeitige katastrophale Finanzsituation der Gemeinden ist nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass von Bund und Ländern Aufgaben an sie übertragen wurden, die gar nicht in ihren Verantwortungsbereich fallen. „Ein klassisches Beispiel dafür ist das Pflichtschulwesen. Die Städte und Gemeinden sind per Gesetz nur Schulerhalter, haben also keine direkte pädagogische Aufgabe, sondern sind für die Erhaltung und Betrieb des Schulgebäudes zuständig. Seit vielen Jahren hat sich jedoch eingeschlichen, dass man die Kommunen auch bei der Finanzierung pädagogischer Aufgaben, im Bereich von Stützkräften in Form des Sonderpädagogischen Förderbedarfs heranzieht. Nach unserem Verständnis ein klarer Verfassungsbruch und eine grobe Kompetenzüberschreitung des Landes, die sich hier eingeschlichen haben. Noch dazu steht es den Städten und Gemeinden nicht zu, wenn eine Kommission einen solchen Bedarf feststellt, einen entsprechenden Bescheid zu erhalten, wie bei vielen Materien in unserem Rechtsstaat üblich, um gegen diesen auch Rechtsmittel einzulegen, sondern die Kommunen bekommen die Kosten einfach vorgeschrieben – ohne jedes Mitspracherecht.“
Beispiel 1, Ternitz: Die Pflichtschul-Stützkräfte in Ternitz kosten der Stadtgemeinde für das Schuljahr 2026/2027 133.710,60 Euro. Das sind die Bezüge inkl. Dienstgeber-Kosten. Die Stützkräfte werden in den Sommerferien abgemeldet.
Beispiel 2, Schwechat: Die Kosten für die Pflichtschul-Stützkräfte in Schwechat in Volks- und Mittelschulen betragen 249.958,92 Euro. Dazu kommen anteilige Kosten Sonderschule (Verband) in der Höhe von 183.250,57 Euro. In Summe betragen die Kosten für die Stadt Schwechat für das aktuelle Schuljahr 433.209,49 Euro. In Schwechat sind die Stützkräfte ganzjährig beschäftigt.
Kollross: „Ich lade deshalb, über jede Parteigrenze hinweg, alle nö. Gemeinden ein, uns durch einen entsprechenden Individualantrag an den Verfassungsgerichthof bei der Behebung dieses Missstands, der zum groben Nachteil der Kommunen gereicht, zu unterstützen! Es ist mir wichtig, festzuhalten, dass es sich hier um kein parteipolitisches Manöver handelt, a la der rote Gemeindevertreterverband verklagt das schwarze Bundesland, sondern mir geht es ausschließlich um Rechtssicherheit und eine Klärung der Sachlage, verbunden mit einer finanziellen Entlastung der Städte und Gemeinden. Wir als GemeindevertreterInnenverband verstehen sich hier nur als ausführendes Organ für die Kommunen, für die wir die Klage einbringen und umsetzen. Wir sind der Robin Hood für die Gemeinden!“
Kollross weiter: „Und ich möchte auch festhalten, dass unsere Klage ausdrücklich nicht gegen die Kinder und ihre Familien gerichtet ist. Kinder, die Unterstützung brauchen, müssen diese auch erhalten. Die einzige Frage dabei ist, wer dafür die Kosten tragt. Wenn der Verfassungsgerichtshof unsere Rechtsauffassung teilt, wovon ich ausgehe, müssen sich in einem zweiten Schritt Länder und Bund im Finanzausgleich darüber verständigen, wer in Zukunft diese Kosten trägt. Die Kommunen werden es dann nicht mehr sein, nachdem ich nicht davon ausgehe, dass man diesbezüglich die Verfassung ändert und etwas zum Recht macht, was bisher unrecht war.“
Und hba-Rechtsanwalt Mag. Johannes Zink: „Hier liegt ein klarer Rechtsbruch zu Lasten der Gemeinden vor. Das Land Niederösterreich verpflichtet die Gemeinden dazu, jene Kosten zu tragen, welche eigentlich vom Land selbst zu tragen wären.“
Hier das Procedere, für Gemeinden, die sich der NÖ GVV-Initiative anschließen wollen:
Für den einschlägigen Individualantrag an den Verfassungsgerichtshof ist ein entsprechender Beschluss des Gemeindevorstands nötig. Der NÖ GVV hat einen Musterantrag für so einen Gemeindevorstandsbeschluss für einen Individualantrag an den Verfassungsgerichtshof vorbereitet – Gemeinden können diesen ab sofort im Büro des NÖ GVV anfordern.
Die erfolgten Beschlüsse sollten dann bis allerspätestens 15. Oktober 2026 an den NÖ GVV übermittelt werden. Der Verband wird sie dann an die hba Kanzlei weiterleiten. Von dort werden die Individualanträge gesammelt an den Verfassungsgerichtshof übermittelt.
Am Bild: NÖ GVV-Präsident Bgm. Andreas Kollross, hba-Rechtsanwalt Mag. Johannes Zink
Foto: NÖ GVV/hm











