SP- und VP-Gemeindepräsidenten für Wahlrechtsreform

SP- und VP-Gemeindepräsidenten für Wahlrechtsreform

Der NÖ GVV verlang schon lange die Reform des Wahlrechts im Hinblick auf die Zweitwohnsitzer – jetzt sind auch die ÖVP GemeindevertreterInnen mit an Bord. In einem gemeinsamen Brief an die Landtagsklubobleute Klaus Schneeberger (ÖVP) und Reinhard Hundsmüller (SPÖ) fordern NÖ GVV-Präsident Rupert Dworak und NÖ Gemeindebundpräsident Johannes Pressl das Aus für das Wahlrecht für Nebenwohnsitzer und die Einführung einer Infrastrukturabgabe für Zweitwohnsitzer.

In ihrem Schreiben begründen das Dworak und Pressl so: „Wir beobachten schon seit Jahren immer wieder „spontane“ Hauptwohnsitzverlegungen zwischen mehreren Wohnmöglichkeiten einer Person, die aufgrund von Vergünstigungen wie Parkpickerl, Studentenfreifahrt oder verschiedenen Förderungen getroffen werden, aber nicht immer der Realität des überwiegenden Mittelpunktes der Lebensbeziehungen entsprechen.

Damit in Zusammenhang steht unmittelbar das Thema des Wahlrechts für Zweitwohnsitzer in Niederösterreich. Derzeit dürfen in Niederösterreich bei Landtags- und Gemeinderatswahlen nicht nur Personen mit Hauptwohnsitz, sondern auch mit sog. „Zweitwohnsitz“ wählen, wenn sie eine besondere Nahebeziehung zur jeweiligen Gemeinde nachgewiesen haben.

Dazu hat die letzte diesbezügliche Novelle des NÖ Landesbürgerevidenzgesetzes zwar etwas mehr an Klarheit gebracht, aber trotzdem führten die Regelungen der Landes- und Gemeinde-Wählerevidenz bezüglich des Wahlrechts für Personen ohne Hauptwohnsitz auch bei den letzten Wahlgängen zu Unsicherheiten und in deren Folge zu heftigen politischen Diskussionen und Beschwerdefällen – die bis zum Landesverwaltungsgericht ausgetragen wurden.

Bei den Gemeinden entsteht darüber hinaus bei der Erhebung und Führung der Wählerevidenzen ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand.

Um noch mehr Rechtssicherheit zu schaffen und unnötigen Aufwand zu vermeiden, regen wir an, das Wahlrecht für die Landtags- und Gemeinderatswahlen zukünftig ausschließlich an den Hauptwohnsitz zu knüpfen. Ausdrücklich sei angemerkt, dass nur mehr zwei Bundesländer in der Republik Österreich ein Wahlrecht für Zweitwohnsitzer bei Landtags- und Gemeinderatswahlen kennen – nämlich Niederösterreich und das Burgenland.

Neben der Frage des Wahlrechts ist angesichts der eingangs beschrieben Entwicklungen von oft willkürlichen Hauptwohnsitzabmeldungen auch unbedingt die Frage der finanziellen Konsequenzen für die Gemeinden zu diskutieren. Denn gerade an dem Ort der überwiegenden Lebensbeziehungen müssen auch kostenintensive öffentliche Daseinsvorsorgefunktionen der Gemeinde für die Menschen getroffen werden. Dadurch entgehen den Kommunen durch nicht der Lebensrealität entsprechende Hauptwohnsitzabmeldungen enorme Summen an öffentlichen Mitteln. Dem soll aus unserer Sicht mit der generellen Einführung einer Infrastrukturabgabe für Nebenwohnsitzer (Zweitwohnsitzabgabe) entgegengesteuert werden.

Zweitwohnsitzabgaben wurden übrigens bereits vor rund 30 Jahren in den Katalog der ausschließlichen Landes- und Gemeindeabgaben des Finanzausgleichsgesetzes aufgenommen (FAG, §16(1)). Zielsetzung war schon damals, jenen Gemeinden, die durch Zweitwohnsitze finanziell belastet sind, zusätzliche Einnahmemöglichkeiten zur Abdeckung ihrer Kosten zu bieten.

Ausgehend vom Verursacherprinzip, wonach Mehrbelastungen, die bestimmten Gemeinden dadurch erwachsen, dass Personen einen Zweitwohnsitz begründen, deren finanzielle Lasten keine adäquaten Einnahmen gegenüberstehen, wurde damals der Weg einer Abgabe gewählt. Dies auch deshalb, da eine Berücksichtigung bei den Ertragsanteilen der Hauptwohnsitzgemeinden nicht möglich ist, beziehungsweise diese allenfalls ungebührlich belastet hätte.

Wir ersuchen um Unterstützung dieser beiden für Niederösterreich doch sehr wesentlichen Reformen und um ehestmögliche Einbeziehung in die diesbezüglichen Beratungen.“