Mit September ist das neue Informationsfreiheitsgesetzt in Kraft getreten. Nach drei Monaten wollte die NÖN eine zweite Bilanz ziehen und hat wieder vier einschlägige Fragen an NÖ GVV-Präsident Bgm. Andreas Kollross (Bild) gerichtet. Hier gibt’s die Fragen und Antworten vollumfänglich:
- Welche Zwischenbilanz ziehen Sie nach 100 Tagen Informationsfreiheitsgesetz?
Kollross: „Im Augenblick erweist sich die Sache, zumindest meiner Wahrnehmung nach, für die Gemeinden als wesentlich umgänglicher und friktionsfreier als erwartet. Es ist mir aber noch zu früh, um daraus einen Trend für die Zukunft abzuleiten. Ich gehe schon davon aus, dass sich dieses Bild in einigen Jahren anders darstellen wird.“
2. Wie viele Anfragen gibt es durchschnittlich in den Gemeinden, wie viele in Ihrer eigenen Gemeinde?
Kollross: „Was ich beim letzten BürgermeisterInnen-Stammtisch und in persönlichen Gesprächen so vernommen habe, gab es in machen Gemeinden bis zu drei, in anderen Gemeinden überhaupt keine Anfragen. Also bisher scheint das Aufkommen eher mäßig zu sein. Ich weiß allerdings von einer Stadt im Wiener Umland, wo es zwar keine BürgerInnenanfragen gibt, aber die Opposition versucht, mit massenhaften Anfragen, die Verwaltung lahm zu legen. Ich gehe überhaupt davon aus, dass in vielen Kommunen in Zukunft dieses Instrument von Oppositionsparteien stärker genutzt werden wird, als von BürgerInnen.“
3. Welche Fragen werden besonders häufig gestellt, welche Themen interessieren besonders?
Kollross: „Dazu kann ich prinzipiell nichts sagen, weiß aber von einem kuriosen Einzelfall, wo ein Bürger versuchte, datengeschützte Informationen über seinen Nachbarn abzufragen. Dieses mehrmalige Auskunftsbegehren konnte die Gemeinde mit Hilfe eines Anwalts rechtskonform ablehnen.“
4. Wie hoch ist der Zeitaufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung beziehungsweise für die politischen Mandatare?
Kollross: „So wie sich mir die Situation im Augenblick darstellt, ist das alles in einem vernünftigen Rahmen. Es wird wohl aber nicht so bleiben.“

