Kleines Interview zum neuen Informationsfreiheitsgesetz

Kleines Interview zum neuen Informationsfreiheitsgesetz

Mit September ist das neue Informationsfreiheitsgesetzt in Kraft getreten. Die NÖN hat deshalb für ihre landesweite Rubrik „Darüber spricht Niederösterreich“ in den Ausgaben KW 39/2025 vier einschlägige Fragen an NÖ GVV-Präsident Bgm. Andreas Kollross (Bild) gerichtet. Hier gibt’s die Fragen und Antworten vollumfänglich:

  1. Seit 1. September sind Gemeinden – je nach Größe – zur Umsetzung des IFG verpflichtet. Bringt es mehr Vertrauen in die kommunale Verwaltung oder mehr zusätzliche Herausforderungen sowie Arbeitsaufwand – oder beides?

Kollross: Ob es mehr Vertrauen bringt, wird die Zeit zeigen. Ich persönlich glaube das nicht, weil, schon vorher Gemeinderatssitzungen, Gemeinderatsprotokolle, Budgetvoranschläge und Rechnungsabschlüsse allesamt öffentlich waren. Aber das Interesse daran war seitens der Bevölkerung bisher mehr als überschaubar und das wird, meinem Gefühl nach, auch mit dem Informationsfreiheitsgesetz so bleiben. Für die Gemeinden wird das neue Gesetz jedoch trotzdem mehr Arbeitsaufwand bedeuten, weil natürlich vereinzelte Personen in einer Gemeinde diese neue Möglichkeit der Informationsgewinnung nicht nur wegen berechtigten Interesses in Anspruch nehmen, sondern auch missbräuchlich verwenden können.

  1. Wie hat sich der Arbeitsaufwand der Gemeindeverwaltungen in den ersten Wochen dargestellt?

Kollross: Momentan ist davon noch nicht viel zu spüren. Es gibt in den Gemeinden vereinzelt Anfragen. Das wird sich aber mit der Zeit mit Sicherheit ändern.

  1. Welche Anfragen bekommen Gemeinden besonders häufig?

Kollross: Wie gesagt. Es ist noch zu früh, um hier eine seriöse Antwort geben zu können. Und ich muss dazu auch anmerken, dass diese Informationen von den Gemeinden nicht automatisch zu uns durchgemeldet werden.

  1. Mit welchen Anfragen war Ihre Gemeinde in den ersten Tagen konfrontiert?

Kollross: Bisher wurde bei uns am Gemeindeamt Trumau nur nachgefragt, ob das Gesetz auch für uns gilt und welche Informationen man erhalten kann. Konkrete Anfragen einer Bürgerin oder eines Bürgers gab es noch nicht.