Seit dem VfGH-Erkenntnis vom 9. Oktober 2018 mehren sich die Menschen, die an LHStv. Franz Schnabl herantreten und ihrer Besorgnis Ausdruck verleihen, dass ihnen weitere Gebühren aufgebrummt werden könnten. „Es benötigt dringend rasch eine verfassungskonforme Neuregelung. Sonst bedeutet das, dass zukünftig jeder Sparer, jeder Kontoinhaber vielleicht erst zwei Euro in den Bankomaten einwerfen muss, bevor er zehn Euro herausbekommt. Die Aufgabe verantwortungsvoller Politik ist es, gesetzliche Regelungen zu schaffen oder das Gespräch mit den Banken zu suchen, damit KonsumentInnen nicht – durch advokatische Winkelzüge – finanziell überbelastet werden. Zusatzspesen von Drittanbietern für Leistungen, die ich bereits – vertraglich vereinbart – an meine Hausbank abliefere, sind inakzeptabel. Eine zusätzliche Belastung der KonsumentInnen muss mit allen Mitteln verhindert und politisch gelöst werden“, so der für Konsumentenschutz zuständige Schnabl.
Aber nicht nur die Verfassungskonformität stehe in der Causa Bankomat für die KonsumentInnen im Vordergrund, so Schnabl weiter: „Wichtig ist, dass die NiederösterreicherInnen weiterhin wohnortnah und kostenlos Zugriff auf ihr Erspartes haben.“ Profitmaximierung darf hier nicht über dem gerechtfertigten Interesse der österreichischen Bevölkerung stehen, in ihrem persönlichen Finanzmanagement eingehende fachmännische, persönliche Beratung zu erhalten. Online-Tools sind zu begrüßen, aber die wohnortnahe Betreuung muss ja auch im ureigensten Interesse der Kundenbindung der Banken stehen. Besonders Bedacht zu nehmen ist hier vor allem auch auf die Bedürfnisse von Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Aus Sicht der BürgermeisterInnen, Stadt- und GemeinderätInnen – insbesondere kleinerer Gemeinden – sei es ein massiver Einschnitt, wenn neben Post und Nahversorger auch noch die letzte Bank schließt und dabei auch keinen Geldautomaten zurücklässt, so NÖ GVV-Präsident Rupert Dworak: „Daher unterstützen NÖ GVV und SPÖ NÖ die Petition ‚Gegen Bankomatgebühren – unentgeltlicher Zugang zum eigenen Bargeld in Österreich‘. Aus GVV-Sicht ist es mir ein Anliegen, den unbändigen Willen der Gemeinden hervor zu streichen für seine BürgerInnen optimale Infrastruktur bereitstellen zu können. Die Gemeinden können aber nicht alle Verfehlungen der Bundespolitik abfedern.“ So verwehrt sich der NÖ GVV auch gegen Versuche der Banken, kostenlosen Standorte und finanzielle Anreize herauszupressen, damit diese zumindest einen Bankomaten in der Gemeinde zurücklassen.
Der unentgeltliche Zugang zum eigenen Bargeld sei als essentielles Grundrecht der Bevölkerung anzusehen. Gerade in einer Phase in der der Gewinn der österreichischen Banken im ersten Halbjahr 2018 3,6 Mrd. Euro erreicht hat, dürfen die KonsumentInnen nicht doppelt zur Kasse gebeten werden, betonen Dworak und Schnabl und empfehlen den von der Bundes-AK initiierten und betriebenen Bankenrechner www.bankenrechner.at, der einen guten Überblick über die optimale Bankverbindung für die jeweilige Lebenssituation gibt. Außerdem fordern die beiden einhellig eine weithin sichtbare Kennzeichnung jener Bankomaten, die Gebühren vom Endverbraucher einverlangen.
Abschließend pochen Schnabl und Dworak noch einmal auf eine rasche, verfassungskonforme Regelung: „Speziell jenen Gemeinden, die weder über einen Bankstandort, noch über einen von einer Bank betriebenen Geldautomaten verfügen, soll gesetzlich gewährleistet werden, dass der dort ansässigen Bevölkerung keine Zusatzspesen von Drittanbietern bei der Behebung ihres Geldes anfallen. Wir werden ein Auge darauf haben, dass die Bundesregierung hier auf die Schadloshaltung der Einleger und Kontoinhaber achtet.“