Druckfrisch am Tisch: Der Gemeindefinanzbericht 2015

Druckfrisch am Tisch: Der Gemeindefinanzbericht 2015

Die Gemeinden wirtschaften solide, stehen aber finanziell vor schwierigen Jahren. Zusätzliche Aufgaben sorgen auch künftig für große finanzielle Belastungen.

Mit dem Gemeindefinanzbericht 2015 legen die heimischen Gemeinden auch heuer ihre kumulierten Finanzdaten offen. Dieser Bericht basiert auf den Rechnungsabschlüssen des Jahres 2014, die lückenlos von allen Gemeinden ausgewertet wurden und nun vorliegen. „Das Ergebnis ist durchaus positiv und zeigt, dass die Gemeinden auch 2014 den Konsolidierungspfad weiter gegangen sind“, so Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer. Erneut haben die Kommunen das Maastricht-Ziel erreicht und den innerstaatlichen Stabilitätspakt erfüllt. Konkret haben die Gemeinden (ohne Wien) das Rechnungsjahr 2014 mit einem Maastricht-Überschuss von 185 Mio. Euro abgeschlossen.

 

Die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden im Überblick
Die Gesamteinnahmen der Gemeinden lagen 2014 bei 19,149 Mrd. Euro, die Ausgaben bei 19,157 Mrd. Euro. Relevant für die Betrachtung sind jedoch die Einnahmen abzüglich der Schuldenaufnahme bzw. die Ausgaben abzüglich der Tilgungen.
Die Gesamteinnahmen (abzüglich Schuldenaufnahme) betrugen 18,136 Mrd. Euro (+4,6 %), die Gesamtausgaben lagen bei 17,911 Mrd. Euro (+4,3 %). Der Finanzierungssaldo der Gemeinden (lt. VRV 1997) betrug 2014 176 Mio. Euro. Um das tatsächliche Maastricht-Ergebnis zu erhalten, wird dieser Saldo von der Statistik Austria bereinigt und führt zu einem tatsächlichen Maastricht-Überschuss von 185 Mio. Euro.

 

Die Einnahmen aus Ertragsanteilen und aus der Kommunalsteuer ergeben zusammen rund 88 % des Aufkommens aus Abgabenerträgen und sind daher für die kommunale Finanzplanung von wesentlicher Bedeutung. Die erwarteten Wachstumsraten für die Ertragsanteile ohne Bedarfszuweisungen belaufen sich für das Jahr 2015 auf +3,3 %. Für das Jahr 2016 ist ein Rückgang von -0,4 % auf Grund der in-Kraft-tretende Steuerreform und dem daraus resultierenden geringerem Steueraufkommen, prognostiziert (Grafik 1.7) . Bei der Kommunalsteuer wird für das Jahr 2015 ein Aufkommensplus von +2,8 % bzw. für 2016 +2,7 % prognostiziert).

 

Die Ausgaben der Gemeinden im Überblick
Die Ausgaben abzüglich Tilgungen der Gemeinden ohne Wien erhöhten sich im Jahr 2014 um 743 Mio. Euro bzw. 4,3 % von 17,168 Mrd. Euro im Jahr 2013 auf 17,911 Mrd. Euro im Rechnungsjahr 2014.

 

Eine Veränderung gab es bei den stärksten Ausgabenanstiegen in den Gemeindebudgets. Im Vorjahr wurden beim Straßenbau die größten Kostensteigerungen festgestellt. 2014 war im Sozialbereich die Ausgabendynamik am stärksten (+6,28 %). Ein Faktor hinter dieser Entwicklung ist der Anstieg des Arbeitslosenbestands in den Jahren 2013 (+10,2 %) und 2014 (11,2 %) und die daraus indirekt resultierende starke Zunahme der Mindestsicherung. Der Teil der Arbeitslosen der nach Ablauf der Arbeitslosenunterstützung durch das Arbeitsmarktservice (AMS) weiterhin arbeitslos bleibt, wird Sozialleistungen der Gemeinden (Mindestsicherung) beantragen. Die Anzahl der Bezieher von Sozialgeldleistungen der Gemeinden und Länder (Mindestsicherung) hat sich 2013 um 7,7 % erhöht. Auch die Gesundheitsausgaben stiegen merkbar, nämlich um 4,49 Prozent. Mit einem Anstieg von 112,9 % bzw. 573 Mio. Euro sind die Ausgaben für Soziale Wohlfahrt die am stärksten steigenden Nettoausgaben der Gemeinden seit dem Jahr 2000. Die Nettoausgaben für Gesundheit liegen mit einem Anstieg von 87,2 % bzw. 536 Mio. Euro auf Platz zwei. Zum Vergleich betrug die Inflation in derselben Periode 29,4%.

 

Investitionen wieder merkbar gestiegen
Im Vergleich zum Jahr 2013 sind die Investitionen der Gemeinden 2014 deutlich gestiegen. Um 326 Mio. Euro haben die Kommunen mehr investiert, das entspricht einer Steigerung von 17,8 Prozent. Das Gesamtvolumen kommunaler Investitionen liegt nun erstmals seit 2009 wieder über zwei Milliarden Euro, nämlich bei 2,149 Mrd. Euro. „Das ist eine wichtige Nachricht, denn die Gemeinden haben viele Investitionen in der Krise zurückhalten müssen, um die Haushalte zu konsolidieren. Diese Investitionen sind ja aber trotzdem nötig, es ist unerlässlich, dass sie getätigt werden“, sagt Mödlhammer.

 

Transfers: Gemeinden überweisen Ländern 1,4 Mrd. Euro
Höchst nachteilig für die Gemeinden entwickelt sich die weiter aufgehende Schere zwischen Transfereinnahmen und Transferzahlungen. Darunter versteht man im Wesentlichen jene Finanzströme, die zwischen Bund, Ländern und Gemeinden abseits des Finanzausgleichs notwendig sind. In den letzten Jahren steigen die Beträge, die die Gemeinden an Bund und Länder überweisen müssen deutlich stärker an, als umgekehrt. Die Differenz liegt inzwischen bei mehr als 1,4 Milliarden Euro zu Lasten der Gemeinden.

 

Die Transferausgaben der Gemeinden ohne Wien – sowohl die laufenden Transfers als auch die Kapitaltransfers an alle Gebietskörperschaften – betrugen im Jahr 2014 3,57 Mrd. Euro (2013: 3,37 Mrd. Euro) und übertrafen die Transfereinnahmen von 2,16 Mrd. Euro (2013: 2,05 Mrd. Euro) um 1,41 Mrd. Euro (2012: 1,32 Mrd. Euro). Dadurch stieg das Defizit aus Transferzahlungen um EUR 91,6 Mio. bzw. 6,9 % (Anstieg 2013: 73,5 Mio. Euro bzw. 5,9 %).

 

Freie Finanzspitze einigermaßen stabil
Ein überaus wichtiger Indikator für die Investitionsmöglichkeiten der Gemeinden ist die so genannte „freie Finanzspitze“. Das ist jener Wert, der durch Abzug der Tilgung von Finanzschulden vom Saldo der laufenden Gebarung errechnet wird. Je höher die freie Finanzspitze ist, desto mehr können die Gemeinden außerhalb ihrer laufenden Pflichtausgaben investieren. Im Vergleich zu 2013 ist die freie Finanzspitze 2014 leicht gestiegen und betrug rund 543 Millionen Euro. Für 2015 wird ein weiterer leichter Anstieg prognostiziert, damit sollte auch wieder das Niveau von 2011 erreicht werden.

 

Abgangsgemeinden sind gemäß der hier verwendeten Definition jene Gemeinden, deren Ergebnis des ordentlichen Haushalts negativ ist. Bei der nachfolgenden Darstellung handelt es sich somit um eine reine Betrachtung des aktuellen Berichtsjahres. Würde man etwa jene im Berichtsjahr getätigten Ausgaben herausrechnen, die bereits im Vorjahr im ordentlichen Haushalt durch Überschüsse erwirtschaftet, also angespart wurden, sowie im Berichtsjahr getätigte Zuführungen aus dem ordentlichen an den außerordentlichen Haushalt, würde die Zahl der Abgangsgemeinden weitaus geringer ausfallen.

 

Abgangsgemeinden sind gemäß der hier verwendeten Definition jene Gemeinden, deren Ergebnis des ordentlichen Haushalts negativ ist. Die Anzahl der so ausgewiesenen Abgangsgemeinden stieg im Jahr 2014 um 17 Gemeinden auf 977 Gemeinden (2013: 960 Gemeinden). Dies entspricht rund 42 % aller österreichischen Gemeinden. Der Anstieg der Abgänge im Jahr 2014 von 127,7 Mio. Euro um 17 Mio. Euro auf 144,7 Mio. Euro ist im Wesentlichen durch die kleinsten steirischen Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohner getrieben.

 

Finanzschulden zum dritten Mal in Folge reduziert
Seit 2011 sinkt der Schuldenstand der Gemeinden. Dieser Trend setzte sich auch im Jahr 2014 fort. Die Finanzschuld der Gemeinden sank 2014 um weitere 79,9 Mio. Euro oder 0,7 % auf 11,27 Mrd. Euro (2013: 11,35 Mrd. Euro).

 

Mehr als 60 % der Finanzverschuldung der Gemeinden fällt in den Bereich „Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit (Abschnitte 85 bis 89 der VRV)“; also Aufgabenbereiche, die sehr anlageintensiv sind und zunächst hauptsächlich über Fremdmittelaufnahmen finanziert werden (z. B. Abwasserbeseitigung, Müllentsorgung, Wasserversorgung). Die Finanzschulden aus diesem Bereich werden nicht in die öffentliche Verschuldung nach Maastricht mit einbezogen. Es ist dabei bemerkenswert, dass die Gemeinden trotz der rekordtiefen Zinsen genau diesen Teil der Finanzverschuldung in den letzten Jahren abbauten (-194 Mio. Euro für 2013 oder -2,6 %).

Rücklagen der Gemeinden steigen
Rücklagen sind aus Haushaltsüberschüssen gebildete Reserven bzw. für Einzelprojekte zweckgebundene Mittel. 2014 erhöhte sich der Stand der Rücklagen im Vergleich zum Vorjahr um weitere 138,2 Mio. Euro bzw. 8,2 % auf 1,82 Mrd. Euro. Damit befand sich der Rücklagenstand der Gemeinden (ohne Wien) 2014 auf dem Höchststand seit dem Jahr 2000 (Tabelle 1.7). Erwähnenswert ist, dass 57 % (79,0 Mio. Euro) des Anstiegs nur auf den Anstieg der Rücklagen einer Gemeinde zurückzuführen ist. Der Anstieg des Rücklagenstands 2014 von 138,2 Mio. Euro entspricht ca. 66 % des Überschusses aus dem Saldo der laufenden Gebarung und der Vermögensgebarung, der Rest dieses Überschusses wurde zum Schuldenabbau (-79,9 Mio. Euro) verwendet.

 

Wie läuft das Finanzjahr 2015 bislang für die Gemeinden?
„Die Entwicklung der Ertragsanteile im Jahr 2015 ist durchaus zufriedenstellend“, berichtet Gemeindebund-Chef Helmut Mödlhammer. „Anlass zur Euphorie besteht freilich nicht, denn die Tendenz zeigt nach unten.“ Im Jahresvergleich sind die Vorschüsse für die Gemeinden (ohne Wien) um insgesamt 4,4 Prozent gestiegen.

Ertragsanteile: Dezember-Vorschüsse wegen Fehlbuchung deutlich im Plus

Ertragsanteile: Dezember-Vorschüsse wegen Fehlbuchung deutlich im Plus

Da eine große Lohnsteuer-Überweisung nicht mehr bei den November-Vorschüssen berücksichtigt werden konnte, lagen diese deutlich im Minus. Dementsprechend hoch fällt nun der Zuwachs im Dezember aus.

Das Minus von den November-Vorschüssen, das durch eine Fehlbuchung zustande kam, löst sich im Dezember wieder in Wohlgefallen auf. Damals wurden rund 250 Millionen Euro an Lohnsteuer eines sehr großen österreichischen Steuerschuldners nicht korrekt überwiesen, wodurch die Ertragsanteile für den November in fast allen Bundesländern ins Minus rutschten. Diese Einnahmen werden nun zu den Dezember-Vorschüssen gezählt und sorgen damit für ein sehr hohes Plus von 9,3 Prozent bei den Gemeinden ohne Wien und 10,7 Prozent bei der Bundeshauptstadt. Daneben sicherten trotz einer derzeit sehr schwachen Mineralölsteuer die starken Zuwächse bei der Kapitalertragsteuer auf Dividenden und der Körperschaftsteuer sowie eine solide Umsatzsteuer dieses gute Ergebnis zusätzlich ab.

 

Jahresergebnis besser als gedacht
Insgesamt liegen die Vorschüsse auf die Ertragsanteile der Gemeinden ohne Wien im Jahr 2015 rund 4,4 Prozent über jenen des Vorjahres (Wien +5,0%). Und damit deutlich über den prognostizierten Zuwächsen. Das lässt sich durch die Vorzieheffekte aufgrund der Steuerreform erklären. Die länderweisen Unterschiede bei den Vorschüssen (Tirol +11,7% gegenüber der Steiermark mit +8,1%) spiegeln einmal mehr die unterschiedliche monatliche Entwicklung des landesweisen Aufkommens an Grunderwerbsteuer wieder, das im Oktober 2015 in Tirol bei plus 43 Prozent und in der Steiermark bei plus neun Prozent gegenüber dem Aufkommen im Oktober 2014 lag.

 

2016 wird ein finanziell schwieriges Jahr
Noch ein kleiner Ausblick auf 2016: Gemäß der jüngsten Prognose des Finanzministeriums vom Oktober 2015 (anlässlich des Bundesvoranschlags 2016 und basierend auf der FAG-Einwohnerzahl zum Stichtag der Registerzählung per 31.10.2014) werden sich die Gemeinden ohne Wien 2016 gegenüber dem heurigen Jahr auf einen Rückgang bei den Ertragsanteilen von rund minus 0,4 Prozent einstellen müssen (Wien bevölkerungszuwachsbedingt +0,5%). Obwohl die Prognose aufgrund verbesserter Konjunkturdaten (BIP real 2015 +0,7%, 2016 +1,4%) zuletzt leicht nach oben korrigiert wurde, sorgt das volle Wirksamwerden der Steuerreform (wird die Gemeinden zumindest 220 bis 250 Mio. Euro pro Jahr kosten) dafür, dass die Ertragsanteile der Gemeinden ohne Wien erst 2017 wieder wachsen werden.

NÖ: Sozialdemokratische Gemeinden bei Aufnahme von Kriegsflüchtlingen vorbildlich

NÖ: Sozialdemokratische Gemeinden bei Aufnahme von Kriegsflüchtlingen vorbildlich

Stadler/Androsch/Dworak/Sidl zur Flüchtlingspolitik: „Wer Zäune baut, muss aufpassen, dass er nicht irgendwann auf der falschen Seite steht!“

„Stacheldrahtzäune innerhalb der EU sind antidemokratisch, unmenschlich, ein „eiserner Vorhang“ würde das Ende der europäischen Idee bedeuten – 66.000 Kilometer EU-Außengrenze müssen gesichert, aber können nicht mit Stacheldraht verbarrikadiert werden. Menschenrechte stehen nicht zur Debatte“, so Landesparteivorsitzender Mag. Matthias Stadler im Rahmen der heutigen Pressekonferenz, bei der auch das aktuelle Plakat der SPÖ NÖ präsentiert wurde: „Wer Zäune baut, muss aufpassen, dass er nicht irgendwann auf der falschen Seite steht!“ lautet der Slogan mit dem die SozialdemokratInnen ihre Position zu Asyl und Flüchtlingen unterstreichen. Gleichzeitig bedankt sich die SPÖ NÖ bei allen ehrenamtlichen HelferInnen für ihr Engagement.

 

Danke gesagt werden soll auch persönlich: Der für das Asylwesen zuständige Landesrat Ing. Maurice Androsch wird in allen Regionen Niederösterreichs Einrichtungen besuchen, die Flüchtlinge betreuen – von der Rettungsstelle bis hin zum Integrationscafe – und wird dort den HelferInnen für alle, die ihre Zeit und ihre Ressourcen zum Helfen zur Verfügung stellen, ein symbolisches Dankeschön überreichen. Eine entsprechende Tour ist in Planung.

 

Stadler fordert, die unwürdige Situation in Europa zu beenden: „Es kann nicht sein, dass einige wenige Länder versuchen, die Flüchtlinge bestmöglich zu versorgen, während andere – vor allem osteuropäische – Staaten sich weigern. Für Länder, die die europäischen Werte nicht teilen, muss es Konsequenzen geben – etwa eine Kürzung der EU-Gelder.“ Dazu fordert Stadler etwa Hotspots an den EU-Außengrenzen, eine Beschleunigung der Asylverfahren, rasche Maßnahmen zur Lenkung der Flüchtlingsströme sowie Schutzzonen in Kriegsgebieten und verstärkte außenpolitische Aktivitäten der EU, im Zuge derer sich Europa auch um die Bekämpfung der Fluchtursachen bemühen müsse. „Auch diejenigen, die an Waffenlieferungen in Krisengebieten verdienen und nicht helfen, haben kein Recht Flüchtlingsbewegungen als Zumutung zu empfinden – den diese Geschäfte sind der Grund dafür, dass diese Menschen ihr Land verlassen müssen!“, so Stadler.

 

Situation in Niederösterreich
Fast 12.600 Flüchtlinge werden derzeit in NÖ betreut. Davon befinden sich über 10.000 AsylwerberInnen in der Grundversorgung des Landes NÖ, der Rest wird durch den Bund versorgt. 59 Prozent der Gemeinden sind zwischenzeitlich dem Aufruf, Flüchtlingen Unterschlupf zu geben, gefolgt. In Niederösterreich seien seit Jahresbeginn bis gestern, Mittwoch, insgesamt 7.052 AsylwerberInnen übernommen worden. Bis Jahresende werden 12.000 Plätze in der NÖ Grundversorgung zur Verfügung stehen. „Etwa ein Drittel der Flüchtlinge erhält Asyl und wird längere Zeit bleiben. Als nächster Schritt muss deshalb auf Landes- wie auch Bundesebene die Frage der zügigen Integration geklärt werden“, so der für das Asylwesen zuständige Landesrat Ing. Maurice Androsch.

 

„Besonders erfreulich ist für mich, dass von den 121 NÖ SPÖ-Gemeinden schon 86 Gemeinden Kriegsflüchtlinge bei sich aufgenommen haben – das sind 71 Prozent aller SPÖ Gemeinden, damit liegen die sozialdemokratisch geführten Kommunen weit über dem Landesschnitt“, sagt GVV-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak.

 

„Und es freut mich, dass dies, wie beim NÖ Kommunalgipfel vereinbart, in kleinen, überschaubaren Einheiten geschieht – was der Integration dient und zum Wohle der Flüchtlinge und auch der Ortsbevölkerung ist“, so Dworak. Es dürfe aber auch nicht außer Acht gelassen werden, dass im Augenblick die Hauptlast in NÖ noch immer Traiskirchen trägt. „Auch den Gemeinden, die Transitquartiere eingerichtet haben, gebührt großes Lob. Bis heute haben wir in NÖ fast 40.000 Kriegsflüchtlinge auf ihrem Weg – meist nach Deutschland – Übergangsquartiere gegeben und betreut“, erklärt Dworak.

 

SPÖ nimmt in Melk syrische Flüchtlingsfamilie auf
„Die Aufnahme der syrischen Familie im Haus der SPÖ des Bezirkes Melk ist ein Zeichen für eine klare Haltung, für Menschlichkeit und dass der Rechtsstaat prüft, wer hier bleiben kann“, sagt Integrationssprecher Dr. Günther Sidl: „Die Familie ist in ein Netzwerk an freiwilligen HelferInnen eingebunden. Gelebte Solidarität und ein Beispiel, wie es sehr gut funktionieren kann.“

 

Sprache sei der entscheidende Schlüssel zur Integration, so Sidl: „Nur durch Sprache ist die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben möglich. Menschen, die einmal hier sind, sind Teil unseres Lebens. Nur wenn diese Deutsch lernen, kann verhindert werden, dass sie sich isolieren. Es braucht daher jede private Initiative, aber auch ein klares Bekenntnis der Politik. Etwa ein Aufstocken der Mittel für die Erwachsenenbildung und ein koordiniertes Vorgehen bei den Deutschkursen.“ Es wird in Österreich viel über mögliche Integrationsmaßnahmen diskutiert, es gibt viele Initiativen.

 

Schluss mit rhetorischer Aufrüstung
„Es geht uns darum, die Ängste der BürgerInnen im Land ernst zu nehmen und nicht schön zu reden. Aber es geht auch darum, Ängste nicht weiter zu schüren, sondern Lösungen anzubieten. Wir fordern einen sachlichen Umgang mit Asyl und Migration, es muss Schluss sein mit der rhetorischen Aufrüstung und ‚Brandstiftung‘“, so Stadler: Die Aussage von Strache, den Sicherheitskräften solle „als äußerste Variante auch der Schießbefehl“ gegen Flüchtlinge erteilt werden, ist schockierend und menschenverachtend – auch wenn die Aussage im gleichen Atemzug wieder dementiert wird. Es sei verabscheuungswürdig, so Politik zu machen, „die Zeiten, in denen in Österreich auf Menschen geschossen, wird, sollte hinter uns liegen“, sagt Stadler: „Es muss Schluss sein mit der Hetze und Stimmungsmache gegen Menschen (auch in den Social Medias), die gekommen sind, um ihr Leben zu retten. Alle Verantwortlichen sind gefordert, dieses unwürdige Schauspiel zu beenden. Schutzsuchende müssen entsprechend untergebracht und versorgt werden! Unsere Flüchtlingspolitik muss geordnet und human erfolgen. Zäune und Mauern sind keine Lösung, die entscheidenden Werte sind Frieden und Freiheit!“

 

Am Bild (v.l.):  Androsch, Sidl, Stadler, Dworak

Foto: Käfer

Ertragsanteile: November-Vorschüsse durch Fehlbuchungen im Minus

Ertragsanteile: November-Vorschüsse durch Fehlbuchungen im Minus

Ansonsten wäre ein Plus von rund drei Prozent drinnen gewesen.

Was auf den ersten Blick wie ein Vorbote der Steuerreform 2015/2016 wirkt (das Lohnsteuer-Aufkommen ist im September 2015 um über neun Prozent gegenüber 2014 eingebrochen und lag damit sogar unter dem 2013er Niveau), entpuppt sich nach Auskunft des Finanzministeriums als Fehlbuchung von rund 250 Millionen Euro auf Steuerschuldnerseite.

 

Diese Steuereinnahmen fanden somit nicht mehr Einzug in das September-Aufkommen und damit in die November-Vorschüsse auf die Gemeindeertragsanteile was den Gemeinden ohne Wien ein Minus von 0,5 Prozent gegenüber den Vorschüssen im November 2014 einbrachte. Sonst wären es wohl um die drei Prozent plus im November geworden. Demgegenüber werden die Dezember-Vorschüsse dann aber 3 bis 3,5 Prozent über dem „Normalniveau“ liegen, denn die genannten Lohnsteuer-Millionen werden Einzug in das Oktober-Aufkommen finden. Das Auf und Ab gleicht sich also wieder aus.

 

Stärkste Einbrüche in der Steiermark und Vorarlberg
Die länderweisen Unterschiede im Vergleich der Vorschüsse des aktuellen Novembers gegenüber jenem des Vorjahres (die Spanne reicht von -3,1% in Vorarlberg bis + 3,8% in Wien) lassen sich aus der unterschiedlichen Dynamik des örtlichen (länderweisen) Aufkommens an Grunderwerbsteuer erklären. Das diesen Vorschüssen zugrundeliegende September-Aufkommen lag in Wien rund ein Drittel oder acht Millionen Euro über jenem aus 2014. Umgekehrt war es in Vorarlberg und der Steiermark, wo die Grunderwerbsteuereinnahmen um 16 bzw. 19 Prozent unter jenen vom September 2014 lagen und damit auch die höchsten Minusergebnisse bei den aktuellen November-Vorschüssen zu finden waren.

 

In der Periode Jänner bis November 2015 liegen die Ertragsanteile-Vorschüsse für die Gemeinden ohne Wien bei rund vier Prozent, die Bundeshauptstadt liegt rund einen halben Prozentpunkt darüber. Trotz des allmonatlichen Auf und Ab’s liegen diese Werte seit Monaten stabil etwas über dem für das Gesamtjahr 2015 prognostizierten Wachstum der Gemeindeertragsanteile. Für das kommende Jahr 2016 sollte man sich jedoch aufgrund des vollen Durchschlagens der Steuerreform darauf einstellen, dass die Ertragsanteile – wenn überhaupt – nur marginal zulegen werden. Für manche Bundesländer ergibt sich aufgrund des Grunderwerbsteueraufkommens ein Minus.

Dworak: Enttäuschung über Äußerungen des Waidhofner Bürgermeisters

Dworak: Enttäuschung über Äußerungen des Waidhofner Bürgermeisters

„Kein politischen Kleingeld mit verbalen populistischen Rundumschlägen verdienen!“

Tief enttäuscht und verärgert zeigt sich der Kommunalsprecher der SPNÖ-Kommunalsprecher GVV-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak (Bild), über Äußerungen des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya, Robert Altschach, in der Causa Geburtenstation: „Hier versucht ein Ortschef, offenbar aus Angst vor der eigenen Bevölkerung, die Wahrheit und alle sachlichen Argumente glatt zu ignorieren, das ist eine Vorgehensweise, die so absolut nicht akzeptabel ist. So etwas ist eines Bürgermeisters unwürdig.“

 

Zur Vorgeschichte: Aufgrund der viel zu geringen Geburtenzahlen beschloss die Landesklinikenholding, die unter die Zuständigkeit des VPNÖ-Landesrats Mag. Karl Wilfing fällt, die Geburtenstation Waidhofen an der Thaya zu schließen, um die bestmögliche Gesundheitsversorgung zu erzielen. „Diese Entscheidung war, bei allem Verständnis für die Sorgen der Menschen, aus Gründen der Qualitätssicherung notwendig. In der Waidhofner Geburtenstation kam zuletzt nicht mal mehr ein Kind pro Tag zur Welt. In der Medizin ist aber eben die Quantität für die Qualität ausschlaggebend. Was zählen sind die Routine und die Erfahrung. Wir wissen aus internationalen Studien, dass es bei Stationen unter 500 Geburten jährlich vermehrt zur Komplikationen und höherer Mortalität kommt. Und in Waidhofen waren es im Vorjahr nur mehr 296 Kinder, die das Licht der Welt erblickten. Hier geht es um die beste mögliche medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen“, erläutert Dworak.

 

„Was aber weder Mütter noch Kinder brauchen können, ist eine polemische Debatte, denn damit ist niemandem geholfen. Es ist schlicht letztklassig, jetzt hier mit populistischen Rundumschlägen zu versuchen, aus dieser ohnehin schon viel zu emotional diskutierten Angelegenheit auch noch politisches Kleingeld schlagen zu wollen. Aber nichts anderes ist der Versuch, auch noch Landesrat Androsch in den Streit hineinzuziehen, den Altschach mit seinen eigenen Parteifreunden führt“, so Dworak abschließend.

LH-Stv. Karin Renner feierte im Kreise vieler FreundInnen ihren 50. Geburtstag

LH-Stv. Karin Renner feierte im Kreise vieler FreundInnen ihren 50. Geburtstag

Am 1. Oktober lud LH-Stv. Karin Renner in die Bernsteinhalle nach Dürnkrut (Bezirk GF), um mit vielen Freundinnen und Freunden ihren 50. Geburtstag zu feiern.

Da ließ man sich natürlich nicht lange bitten und aus ganz Niederösterreich kamen sie, um die Jubilarin hochleben zu lassen. Allen voran Sozialminister Rudolf Hundstorfer, die Landesräte Karl Wilfing und Tillman Fuchs, Landesparteivorsitzender Bgm. Matthias Stadler, Präsident Ökonomierat Hermann Schultes, GVV-NÖ-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak, Klubobmann LAbg. Bgm. Alfred Rosenmaier, Klubobmann-Stv. der SP-Fraktion im Parlament NR Otto Pendl, NÖ-Pensionistenverbandspräsident Prof. Dr. Hannes Bauer, NÖ-Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner, NÖ-Landesamtsdirektor Werner Seif, NÖ-Militärkommandant Rudolf Striedinger, Streitkräfte-Chef Generalleutnant Franz Reißner.

 

Von Seiten der Wirtschaft stellten sich als Gratulanten Wiener Städtische-Landesdirektor Wolfgang Lehner, Marketingdirektor Paul Ambrozy, Hypo-NÖ-Vorstandsdirektor Christian Führer und EVN-Vorstandssprecher Peter Layr sowie Vorstandsdirektor Stefan Szyskowitz ein. Mit dabei auch SPNÖ-Frauenvorsitzende Elvira Schmidt, Volkshilfe-Vizepräsident Holger Linhart, ARBÖ-NÖ-Präsident Siegfried Artbauer und natürlich auch viele Landtagsabgeordnete, Nationalräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Niederösterreich sowie Persönlichkeiten aus Stadt und Land des schönen Weinviertels.

 

Nach Grußadressen von Rudolf Hundstorfer, Matthias Stadler, Hermann Schultes, Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner und Landesrat Karl Wilfing hielt Präsident Bundesminister a.D. Karl Blecha die Laudatio für die Jubilarin.

 

„Auch 50jährig kommt Karin herüber wie eine voll motivierte 25jährige. Unsere Karin ist eine kraftstrotzende, phantasiegebend und lebenserfahrungsreiche Frau und ein Highlight der SPÖ in Niederösterreich. Ich durfte sie selbst bei ihren ersten Schritten als Vizebürgermeisterin und junge Landtagsmandatarin begleiten. Es macht Spaß mit ihr zu arbeiten, es mach Spaß, mit ihr über Politik, aber auch das Leben und andere wichtige Dinge zu diskutieren“, so Blecha über „seine“ Karin Renner.

 

Landesrat Karl Wilfing erinnerte in seinen Geburtstagswünschen vor allem an die vielen gemeinsamen Initiativen für das Weinviertel. „Karin Renner beweist immer Handschlagsqualität und wir haben bei allen parteilichen Unterschiedlichkeiten immer das Wohl unseres Landes und vor allem des Weinviertels in den Vordergrund gestellt. So soll es auch weiterhin bleiben, denn wir haben genug zu tun“, so Wilfing.

 

Bgm. Matthias Stadler würdigte Karin als wichtige versierte Politikerin und engagierte Mitstreiterin im Team der SPÖ Niederösterreich und in der NÖ Landesregierung. Stadler: „Wir wissen, dass noch große Herausforderungen vor uns liegen aber wir beide haben ja das jugendliche Alter (Stadler feiert in knapp einem halben Jahr im Februar 2016 seinen 50er), dass wir diese gemeinsam lösen und abarbeiten werden.“

 

Besonders berührend empfand es Karin Renner, dass eine Abordnung aller Gänserndorfer Feuerwehren – 150 Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner unter dem Kommando von OBR Georg Schicker – vor der Bernsteinhalle aufmarschierten und Geburtstagswünsche überbrachten.

 

Karin Renner, bekannt für ihre kurzen und prägnanten Redebeiträge: „An alle, die heute gekommen sind, einen herzlichen Dank. Ihr habt mir alle eine Riesenfreude bereitet und von mir einen herzlichen Dank, das es euch gibt, das ihr mich unterstützt und das wir für Niederösterreich einen gemeinsamen und guten Weg gehen. Gehns wir’s gemeinsam an – große Aufgaben liegen vor uns, aber wenn wir an einem Strang ziehen, werden wir es schaffen.“

 

Am Bild (v.l.): BM Rudolf Hundstorfer, LH-Stv. Karin Renner,Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner, GVV-Präsident Rupert Dworak.

Foto: Herbert Käfer

Asyl für Kriegsflüchtlinge: Das Durchgriffsrecht des Bundes ist ab heute gültig

Asyl für Kriegsflüchtlinge: Das Durchgriffsrecht des Bundes ist ab heute gültig

Das Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, BGBl. I Nr. 120/2015 ab 1. Oktober 2015 in Kraft. Alle Infos dazu hier!

Allgemein
Das Durchgriffsrecht des Bundes bei der Bereitstellung von Flüchtlingsquartieren tritt wie geplant am 1. Oktober in Kraft. Damit kann das Innenministerium künftig auf Grundstücken des Bundes oder in angemieteten Gebäuden auch ohne gesonderte Widmung Flüchtlingsquartiere bereitstellen, wenn die Länder bzw. Gemeinden ihrer Unterbringungsverpflichtung nicht nachkommen.
Ziel des neuen Durchgriffsrechts des Bundes bei der Bereitstellung von Flüchtlingsquartieren ist eine gleichmäßigere Verteilung von AsylwerberInnen in Österreich und eine adäquate Unterbringung. Zustände wie zuletzt in Traiskirchen sollen damit in Hinkunft vermieden werden.

 

Als Richtwert für die Gemeinden ist eine Flüchtlingsquote von 1,5% der Wohnbevölkerung in Aussicht genommen, der Prozentsatz kann aber im Bedarfsfall per einfachen Verordnung hinaufgesetzt werden. Die Zahl der Flüchtlinge, die der Bund auf einem einzelnen Grundstück unterbringen darf, ist mit 450 begrenzt. Überdies müssen bestimmte Standards, etwa was Hygiene, Brandschutz und Umweltverträglichkeit betrifft, eingehalten werden. Das Gesetz ist vorläufig mit Ende 2018 befristet.

 

Durchgriffsrecht
Das Innenministerium kann in Hinkunft auf Grundstücken des Bundes oder in angemieteten Gebäuden auch ohne gesonderte Widmung Flüchtlingsquartiere bereitstellen, wenn die Länder bzw. Gemeinden ihrer Unterbringungsverpflichtung nicht nachkommen.

 

Auf im Vorfeld geäußerte Bedenken gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzes reagierten die Abgeordneten mit einem Abänderungsantrag. So wurde etwa ausdrücklich festgeschrieben, dass die Innenministerin den betroffenen Bürgermeister und die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde von der bevorstehenden Nutzung eines Grundstücks als Flüchtlingsquartier informieren muss, und zwar mindestens eine Woche vor der tatsächlichen Unterbringung von AsylwerberInnen. Außerdem wurde klargestellt, dass das Durchgriffsrecht des Bundes bei der Quartierbereitstellung nur für AsylwerberInnen und anerkannte Flüchtlinge gilt, die von der Grundversorgungsvereinbarung mit den Ländern umfasst sind. Plant die Regierung, den Gemeinderichtwert für Flüchtlinge zu erhöhen, muss sie nicht nur den Ländern, sondern auch dem Gemeindebund und dem Städtebund Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

 

Konkret steht im Gesetz dazu:
Artikel 4 (2) Voraussetzung für eine Nutzung von Grundstücken gemäß Abs. 1 ist, dass
1. das betroffene Land die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden im Vormonat nicht im Ausmaß des Verhältnisses durchschnittlich geleistet hat, das in Art. 1 Abs. 4 der Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG, BGBl. I Nr. 80/2004, in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesverfassungsgesetzes geltenden Fassung, festgelegt ist und
2. im betroffenen politischen Bezirk weniger hilfs- und schutzbedürftige Fremde untergebracht sind, als auf Grund des Bezirksrichtwertes unterzubringen wären.

 

Bedeutung für die niederösterreichischen Gemeinden
Das Durchgriffsrecht des Bundes besteht demnach nur, wenn Niederösterreich seine Quoten aus der Art. 15a B-VG Grundversorgungsvereinbarung nicht erfüllt U N D die Bezirksquote nicht erfüllt ist.
Das Gesetz geht also quasi von einer dreifachen Erfüllungsmöglichkeit der Unterbringungsverpflichtung der Gemeinden aus. Wenn bereits nur eine Möglichkeit erfüllt ist, besteht seitens des Bundes kein Durchgriffsrecht gegenüber den Gemeinden.

 

KEIN DURCHGRIFFSRECHT BESTEHT ALSO wenn:
1. Entweder die Länderquote erfüllt ist ODER
2. die Bezirksquote erfüllt ist ODER
3. wenigstens die einzelne Gemeinde ihre Quote erfüllt hat, dann gibt es bei dieser einzelnen Gemeinde ebenfalls kein Durchgriffsrecht des Bundes.Privatquartiere gelten auch, weil nicht darauf abgestellt wird, WIE Gemeinde erforderliche Anzahl von Plätzen zur Verfügung stellt.

 

Weiterführende Links:

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_01295/index.shtml
http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2015/PK0999/

 

Hier der Gesetzestext im Original zum Downloaden:

BGBLA_2015_I_120.pdf

GRW-Baden: SPÖ-Ergebnis sprengt schwarz-grüne Koalition!

GRW-Baden: SPÖ-Ergebnis sprengt schwarz-grüne Koalition!

SPÖ holt bei der GRW-Nachwahl in vier Badener Sprengeln ein achtes Mandat.

Die erfolgreiche Anfechtung des Wahlergebnisses von 25. Jänner durch die SPÖ trägt nun auch Früchte. Die Badener Sozialdemokrkten mit Markus Riedmayer an der Spitze, konnten bei der heutigen Wahlwiederholung in allen vier Sprengeln Stimmen zulegen und ein achtes Mandat zulasten der ÖVP gewinnen. ÖVP, Grüne und die Lise WIR mussten teilweise massive Verluste hinnehmen.

Es war spannend bis zum Schluss, einige Zeit stand sogar im Raum, dass die ÖVP ein zweites Mandat an die FPÖ verlieren würde. Die Blauen hatten neben den Sozialdemokraten, als einzige Partei zulegen können.

 

Der Badener SPÖ-Bezirksgeschäftsführer Bgm. Wolfgang Kocevar: „Die ÖVP braucht somit neben den Grünen auch das Mandat der Neos, um eine Mehrheit im GR zu haben. Das wird noch sehr interessant.“

 

GVV-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak: „Ein überaus erfreuliches Ergebnis, das die Badener Stadtregierung verändern wird. Ich gratuliere Markus Riedmayer und seinem Team zu ihrem schönen und verdienten Erfolg.“

 

Gesamtergebnis der GRW-Wiederholung Stadt Baden (alle vier Sprengel):

ÖVP: -125 Stimmen

SPÖ: +38 Stimmen

Liste Wir: -87 Stimmen

Grüne: -68 Stimmen

FPÖ: +33 Stimmen

NEOS: -26 Stimmen

Neuzuteilung der Gemeinden nach Auflösung des Bezirkes Wien-Umgebung

Neuzuteilung der Gemeinden nach Auflösung des Bezirkes Wien-Umgebung

Außerordentliche Sitzung der NÖ Landesregierung

Unmittelbar im Anschluss an die Behandlung des entsprechenden Tagesordnungspunktes in der gestrigen Sitzung des NÖ Landtages trat die Niederösterreichische Landesregierung am Donnerstagnachmittag zu einer außerordentlichen Regierungssitzung zusammen. Unter dem Vorsitz von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll erfolgte dabei die aufgrund der Auflösung des Verwaltungsbezirkes Wien-Umgebung erforderliche Neuzuteilung der betroffenen Gemeinden.

 

Demnach wurden die Gemeinden Ebergassing, Fischamend, Gramatneusiedl, Himberg, Klein-Neusiedl, Lanzendorf, Leopoldsdorf, Maria-Lanzendorf, Moosbrunn, Rauchenwarth, Schwadorf, Schwechat und Zwölfaxing dem Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha zugeteilt.

 

Die Gemeinde Gerasdorf bei Wien wurde dem Verwaltungsbezirk Korneuburg, die Gemeinden Gablitz, Mauerbach, Pressbaum, Purkersdorf, Tullnerbach und Wolfsgraben dem Verwaltungsbezirk St. Pölten und die Stadtgemeinde Klosterneuburg dem Verwaltungsbezirk Tulln zugeteilt.

Gemeindetag 2015 in Wien: die Pressekonferenz der drei Gemeindebundpräsidenten

Gemeindetag 2015 in Wien: die Pressekonferenz der drei Gemeindebundpräsidenten

Die hochaktuellen Themen Asyl, Finanzausgleich und neues Haushaltsrecht standen heute bei der PK von Gemeindebundpräsident Mödlhammer (M.) und seinen Vizepräsidenten Riedl (l.) und Dworak (r.) im Mittelpunkt.

Thema Asyl: Krise ist ohne Einbindung der
Gemeinden nicht bewältigbar
„Die Asylkrise ist nur unter möglichst großer Einbindung der Gemeinden und der Bevölkerung zu bewältigen“, sagt Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer zu Beginn des 62. Österreichischen Gemeindetages in Wien. „Das ist von großer Bedeutung, weil sonst die derzeit positive Stimmung in der Bevölkerung auch schnell wieder in Abwehrhaltungen kippen könne, so Mödlhammer. Am Gemeindetag, der am 10. und 11. September am Gelände der Messe Wien stattfindet, nehmen rund 2.000 Kommunalpolitiker/innen aus ganz Österreich teil.

 

Positiv äußerte sich Mödlhammer zur unglaublichen Hilfsbereitschaft, die in den letzten Tagen sichtbar geworden sei. „Ich sage aber auch sehr deutlich: Wer glaubt, dass auch nur eines der Probleme der letzten Monate damit gelöst ist, der irrt sich. Die Entscheidung der Bundesregierung, die Flüchtlinge aus Ungarn durchzulassen, ist eine große Geste gewesen, aber nicht mehr. Es war von Beginn an klar, dass der Großteil dieser Menschen nur durchreisen will und nicht in Österreich bleibt.“ Die Entscheidung der Regierung sei daher weitgehend risikolos gewesen.

 

„Tatsache bleibt, dass es in Österreich jeden Tag noch mehrere hundert Asylanträge gibt. Wir haben also nach wie vor die Aufgabe, tausende Menschen in adäquater Form unterzubringen.“ „Der Österreichische Gemeindebund, alle heimischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind bereit, hier ihren Beitrag zu leisten, um eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen sicherzustellen“, betonte Mödlhammer. „In den letzten Monaten sind ja auch tausende zusätzliche Quartiere bereitgestellt worden.“ Der Gemeindebund habe mehrfach und mit vielen Beispielen darauf hingewiesen, dass es mehrheitlich nicht an den Bürgermeister/innen scheitere, „sondern an zum Teil absurden bürokratischen Hürden, die sich da auftürmen“, so der Gemeindebund-Präsident. „In NÖ etwa muss man rund 60 Seiten Papierkrieg bewältigen, um Quartiere überhaupt anbieten zu können“, weiß Mödlhammer. „Bei der Bereitstellung privater Unterkünfte sind Wartezeiten von acht bis zehn Wochen, bis jemand das Quartier in Augenschein nimmt, die Regel und nicht die Ausnahme.“

 

Dazu kommen hohe baupolizeiliche Hürden und viele Vorschriften, die in einer Notsituation nicht zur schnellen Linderung führen können. „Wir haben immer noch viele, viele Rückmeldungen, wo nachweisbar gute Quartiere angeboten wurden und wegen der viel zu hohen Anforderungen abgelehnt oder nicht einmal angeschaut wurden“, kritisiert Mödlhammer. „So geht das nicht. In so einer Lage dürfen nicht die Paragraphenreiter das sagen haben.“ Es sei daher gut, dass manche Bundesländer zumindest temporär die Bauvorschriften gelockert hätten.

 

Das Durchgriffsrecht des Bundes sieht Mödlhammer skeptisch: „Es ist völlig in Ordnung, dass der Bund damit auf eigene Liegenschaften oder ihm angebotene Flächen zugreifen kann. Daran haben wir nicht das Geringste auszusetzen. Problematisch wird es bei jenem Passus, in dem es heißt, dass „die Gemeinden Quartiere in einem Ausmaß von 1,5 Prozent der Bevölkerungszahl bereitzustellen haben“. Ich kann mir weder vorstellen, dass das verfassungsrechtlich hält, noch halte ich es für eine gute Idee, wenn man zu derartigen Zwangsmaßnahmen greift. Was soll denn eine Gemeinde tun, die selbst keine geeigneten Gebäude oder Quartiere hat? Wohnungen von Privaten mit Zwang requirieren? Wir können nicht in Eigentumsrechte anderer Menschen eingreifen.

 

Die Unterbringung von Flüchtlingen lasse sich nur dann organisieren, wenn man die Menschen mit einbeziehe. „Es gibt große Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung, das haben die letzten Tage sehr eindrucksvoll gezeigt. Zwangsmaßnahmen werden diese Hilfsbereitschaft aber nicht erhöhen sondern eher gefährden.

 

Auch wenn der Bund auf eigenen oder privaten Flächen neue Quartiere schaffe, soll der/die Bürgermeisterin zumindest vorab darüber in Kenntnis gesetzt werden. „Wir haben schon wieder einen Fall (Steyregg), wo der Bürgermeister aus den Medien erfahren hat, dass 140 Menschen in seiner Gemeinde untergebracht werden sollen. Das ist einfach keine partnerschaftliche Vorgangsweise“, so der Gemeindebund-Chef. „Bei einer Vorab-Information geht es ja nicht ums Verhindern, sondern ums gemeinsame Vorbereiten der Unterbringung.“

 

Auch bei der möglichen Erhöhung der Gemeindequote von 1,5 Prozent auf einen etwaig höheren Wert verlangt Mödlhammer die Einbindung des betroffenen Bürgermeisters. „Sonst legt der Bund im Alleingang höhere Quoten für einzelne Gemeinden fest, das kann auch keine erstrebenswerte Vorgangsweise sein.“

 

Besonderes Augenmerk will Mödlhammer nun auch auf die nötigen Maßnahmen zur Integration anerkannter Flüchtlinge legen. „Da steht uns viel bevor, sowohl organisatorisch, als auch finanziell. Ich habe nicht den Eindruck, dass man sich derzeit ausreichend mit den dafür nötigen Maßnahmen befasst.“ Um tausende Menschen, die nach positiven Asylbescheiden vorwiegend in die Ballungsräume strömen, auch gut integrieren zu können, bedürfe es vieler Maßnahmen. „Da geht’s um den Spracherwerb, um die Erhebung der Ausbildungen, um Wohnraum, um Sozialleistungen, u.v.m.. Wir dürfen auf diese Maßnahmen nicht vergessen. Sie sind gerade in den ersten Monaten entscheidend, um eine nachhaltige Integration auf den Weg zu bringen.“

 

Thema Finanzausgleich: Gemeindebund will mehr Gerechtigkeit

Auf der Agenda des Gemeindetages steht auch die finanzielle Ausstattung der Gemeinden. In wenigen Wochen sollen die Detailverhandlungen für einen neuen Finanzausgleich beginnen, der die Mittelverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden neu ordnen soll. Zuletzt war der Finanzausgleich von 2007 zwei Mal verlängert worden, ab 2017 soll eine neue Vereinbarung in Kraft treten. Der Vizepräsident des Gemeindebundes, Bgm. Alfred Riedl (ÖVP), sieht die Chance auf einen „großen Wurf“. „Das Ziel kann nicht sein, dass man nur an ein paar Schrauben dreht und sonst alles beim Alten bleibt. Wir streben eine echte Neuordnung an.“

 

Konkret will Riedl mehr Gerechtigkeit für kleinere Gemeinden im Finanzausgleich verankert wissen. „Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel bevorzugt in großem Stil die Städte über 10.000 Einwohner. Sie bekommen pro Einwohner deutlich mehr aus dem Finanzausgleich als die kleinen Gemeinden.“ Diesen Verteilungsschlüssel hält Riedl für einen Anachronismus. „Der Ursprung liegt darin, dass man nach dem Krieg den Städten mehr Mittel zum Wiederaufbau zukommen lassen wollte, weil sie stärker zerstört waren. Ich gehe davon aus, dass dieser Wiederaufbau inzwischen abgeschlossen ist.“

 

Dem oft artikulierten Argument, wonach Städte mehr überörtliche Leistungen erbringen müssten, kann Riedl nur wenig abgewinnen. „Einerseits stimmt diese Rechnung nicht ganz, weil Städte dafür nicht so lange Wasser-, Kanal- oder Straßennetze brauchen. Andererseits sollen alle, die das behaupten, auch dazu sagen, dass Städte ja über Kommunal- und Grundsteuer deutlich mehr Einnahmen haben. Alle Pendlerarbeitsplätze sind in der jeweiligen Stadt gemeldet, dort wird daher auch die Kommunalsteuer abgeführt.“

 

Auch die Vielfalt der Transferströme ist Riedl ein Dorn im Auge. „Ich sehe wenig Sinn darin, dass man eine Verteilung über den Finanzausgleich macht und sich die Gebietskörperschaften dann zusätzlich noch Millionenbeträge gegenseitig hin und her überweisen. Es soll jede Ebene die Aufgaben erfüllen, die sie am besten leisten kann und dafür auch das Geld bekommen. Wenn diese Transferströme wegfallen, wird das eine merkbare Einsparung bringen.“

 

Voraussetzung dafür sei allerdings eine konsequente Aufgabenreform. „Bei Bildung oder Kinderbetreuung sind der Bund und alle Länder einzeln zuständig. Das ist ein Wirr-Warr, den selbst Experten kaum noch durchschauen. Und die Gemeinden sollen die jeweiligen Gesetzeslagen dann umsetzen und meistens auch bezahlen.“

 

Insgesamt, so Riedl, habe die kommunale Ebene in den letzten Jahren eine vorbildliche Budgetdisziplin gezeigt. „Wir sind mit beiden Füßen auf die Kostenbremse gestiegen, weil die Finanzkrise die Konsolidierung unserer Haushalte erzwungen hat. Seit drei Jahren erwirtschaften die Kommunen Überschüsse und übererfüllen damit auch den geschlossenen Stabilitätspakt, wen wir vor einigen Jahren unterzeichnet haben. Ausreißer sind meist nur die großen Städte, die nach wie vor mit großen Finanzlücken zu kämpfen haben.“

 

Thema neues Haushaltsrecht: Das kostet die
Gemeinden 250 Millionen Euro

Der zweite Vizepräsident des Gemeindebundes, Bgm. Rupert Dworak (SPÖ), kritisiert die Debatte rund um das neue Haushaltsrecht. „Die EU verlangt von den Nationalstaaten vergleichbare Zahlen. Das ist in Ordnung und ein berechtigtes Anliegen. Die Gemeinden können diese Zahlen auch jederzeit liefern, das ist kein Problem. Der vollständige Umstieg auf die doppische Buchhaltung ist dafür aber weder nötig, noch sinnvoll. Eine Vermögensbewertung ist auch im bisherigen System möglich. Dazu kommt, dass die Bewertung von Straßen, Kindergärten oder Schulen und deren Ausweisung in einer Bilanz mir nur wenig sinnvoll erscheint. Das sind Einrichtungen der öffentlichen Hand, die keinen Marktwert haben, weil sie nicht verkäuflich sind.“

 

„Wir haben dem Finanzminister ein sehr gutes Modell angeboten, das alle nötigen Zahlen liefern kann. Aus unserer Sicht ist es nicht notwendig, dass jede kleine Gemeinde eine doppelte Buchhaltung führt und eine Bilanz erstellt. Selbst bei großen Einheiten scheint mir das fraglich. Die Bilanz des Bundes hat 15.000 Seiten, niemand kann mir erzählen, dass das lesbarer oder transparenter ist als vorher. Die Erstellung hat Millionen gekostet und war so komplex, dass die Experten des Finanzministeriums um einige Millionen Euro externe Berater hinzuziehen mussten.

 

„Ich hoffe sehr, dass sich der Finanzminister hier vom Rechnungshof nicht vorführen lässt“, so Dworak. „Wir werden weiterhin darauf drängen, dass das Haushaltsrecht auch für kleinere Gemeinden administrierbar bleibt und nicht wochenlangen Personalaufwand nach sich zieht, wenn man ein Budget oder einen Rechnungsabschluss erstellen will. Die ausgegliederten Gesellschaften der Gemeinden werden von der Statistik Austria ohnehin seit einiger Zeit abgefragt, damit sind auch deren Schuldenstände transparent und in die Maastricht-Bewertung miteinbezogen.“

 

Der 62. Österreichische Gemeindetag in Wien wurde heute eröffnet und dauert bis Freitag, den 11. September. Mehr als 2.000 Gemeindepolitiker/innen aus ganz Österreich daran teil. Bei der Haupttagung am Freitag werden u.a. Bundespräsident Dr. Heinz Fischer, Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner, LH Bgm. Michael Häupl und Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer zu den Delegierten sprechen.