Kritik an Gemeindebund wegen Aussagen zu BGM-Bezügen und Sicherheitsgemeinderäten

Kritik an Gemeindebund wegen Aussagen zu BGM-Bezügen und Sicherheitsgemeinderäten

GVV-Präs. Dworak kritisiert Gemeindebundpräsident Mödlhammer wegen dessen Aussagen zur Doppelfunktion des Traiskirchner Bürgermeisters und erteilt den von Mödlhammer geforderten „Sicherheitsgemeinderäten“ eine Absage!

Dworak zur Forderung des Innenministeriums und Mödlhammers nach sogenannten „Si-cherheitsgemeinderäten“:
„Davon halte ich gar nichts! Das sind Aufgaben der Exekutive und nicht die eines Gemein-demandatars, der hier ohne Kompetenz, ohne fachliches Wissen und ohne Rechtssicherheit wirken soll. Das Konzept ist nicht ausgereift und auch nicht mit den Landesverbänden des Österreichischen Gemeindebundes abgesprochen!“

 

Bei Schlichtung von Nachbarschaftsstreitereien, Einbrüchen, Diebstählen usw. sei allein die Exekutive gefordert. Ein Sicherheitsgemeinderat sei damit überfordert und es fehle hier auch an Kompetenz. Auch bei den als Beispiel angeführten Drogenproblemen in Schulen sei ein Sicherheitsgemeinderat fehl am Platz. Dies sei Aufgabe von ausgebildeten Sozialarbeitern.
Ferner werde mit der Aktion „Sicherheitsgemeinderat“ schon wieder die Tendenz zum so-genannten „grauen Finanzausgleich“ gestärkt, wo Gemeinden ohne entsprechende Bezah-lung von Bund zusätzliche Aufgaben übertragen bekommen. Dworak dazu: „Da darf man sich nicht wundern, wenn hier die Kluft zwischen den Leistungen, die den Gemeinden immer wieder still und heimlich von Bund übertragen werden, und der entsprechenden Bezahlung dafür, immer größer wird. Das ist inakzeptabel!“

 

Dworak weiter: „Ich erwarte mir von Gemeindebundpräsident Mödlhammer viel mehr, dass er im Zuge der derzeitigen Finanzausgleichsverhandlungen für die Gemeinden mehr Exekutiv-Personal vor Ort fordert und bei seinem Finanzminister die entsprechenden Mittel dafür lukriert, damit es den, von so vielen Kommunen gewünschten und bewährten, ,Dorfgendarmen‘ wieder flächendeckend gibt. Das wäre ein Beitrag für mehr Sicherheit in den Kommunen!“
Abschließend hält Dworak fest: „Sicherheit ist allein Aufgabe des Bundes, im Speziellen des Innenministeriums. Dort muss Sorge getragen werden, dass mehr Sicherheitspersonal auf die Straßen und in die Gemeinden kommt. Gemeinderäte mit solchen besonderen Aufgaben können und werden dieses Problem nicht lösen. Das ist reine politische Kosmetik, für die wir nicht zur Verfügung stehen!“

 

Dworak zu den Mödlhammer Aussagen bezüglich Doppelfunktion Bgm. Babler aus Trais-kirchen:
„Diese Aussagen sind mehr als entbehrlich für den Gemeindebundpräsidenten! Man kann immer über die Höhe und Rechtfertigung von Bezügen diskutieren, aber es gibt öster-reichweit sehr viele Gemeindesekretäre und andere Bedienstete, die gleichzeitig auch das Bürgermeisteramt ausüben. Man kann doch nicht ernsthaft als Gemeindebundpräsident fordern, dass jetzt all diejenigen, die so eine Doppelfunktion innehaben, ihren Job aufgeben oder auf ihr Gehalt verzichten! Das ist grotesk und völlig praxisfern, abgesehen davon, dass dies verfassungsrechtlich gar nicht geht!“ Außerdem habe Bürgermeister Babler einen klaren Schnitt gemacht, und sein Dienstverhältnis in der Gemeinde gekündigt, und sich nicht karenzieren lassen, wie es sonst üblich ist. „Er arbeitet somit ohne soziale Absicherung, die er als Gemeindebediensteter zweifelsfrei hätte“, so Dworak.

 

Dworak weiter: „Die soziale Absicherung des Bürgermeisteramts lässt leider noch immer zu wünschen übrig. Es ist daher nur legitim, dass man neben seinem Beruf auch eine politische Funktion ausüben darf und es kann niemandem, der bei einer Gemeinde/Stadt arbeitet verwehrt werden, dort als Bürgermeister oder Bürgermeisterin zu kandidieren! Selbst-verständlich bedarf es hier klarer Regelungen und die hat jede Gemeinde für sich zu treffen. Warum sollte ein Gemeindebediensteter von einer Funktion in der Politik ausgeschlossen sein? Das entspricht nicht meinem Gleichheitsgrundsatz und trägt auch nicht dazu bei, dass man künftig Menschen dafür begeistern kann, Verantwortung in der Kommunalpolitik zu übernehmen. Gerade die ÖVP sollte hier vorsichtig sein, da gerade in den ländlichen Gebieten in vielen Bundesländern Amtsleiterinnen und Amtsleiter oft als Bürgermeisterin oder Bürgermeister tätig sind. Würde man Mödlhammers Vorschlag folgen, wäre das ein Kahlschlag in den Amtstuben in vielen Regionen und es müssten Dutzende neue Bürgermeister gesucht werden.“

 

Am Bild: LAbg. Bgm. Rupert Dworak, Präsident des SPÖ-GVV-NÖ, 2. Vizepräsident des Ös-terreichischen Gemeindebunds.
Foto: SPÖ-GVV-NÖ

Gusenbauer-Jäger begrüßt Neuregelung der Hausapotheken für den ländlichen Raum

Gusenbauer-Jäger begrüßt Neuregelung der Hausapotheken für den ländlichen Raum

Die Bereichssprecherin für kommunale Angelegenheiten der Bundes-SPÖ NAbg. Marianne Gusenbauer-Jäger (Bild) ortet hier eine echte „Win-win-Situation“.

„Die Initiative der Gesundheitsministerin, das System der Hausapotheken neu zu regeln, ist für den ländlichen Raum besonders wichtig“, stellt die SPÖ-Kommunalsprecherin NAbg. Marianne Gusenbauer-Jäger zum Ergebnis der Verhandlungen fest. Dieses Ergebnis kommt in einem SPÖ-ÖVP Entschließungsantrag zum Ausdruck, der gestern im Parlament eingebracht wurde.

 

Als Kommunalsprecherin sei sie immer wieder darauf hingewiesen worden, dass Hausapotheken für die gesundheitliche Versorgung von Gemeinden im ländlichen Raum besonders wichtig seien.
„Es ist unglaublich, welche Folgewirkungen das System der Hausapotheken mit sich bringt“, zeigt die Abgeordnete auf:
• „Für viele Ordinationen konnte kein Nachfolger gefunden werden, weil die Hausapotheke nicht mit übergeben werden konnte.
• Damit wurde der Ärztemangel im ländlichen Raum verschlimmert.
• Die Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum mit Medikamenten wurde ebenfalls schlechter.“

 

Die nunmehr getroffene Nachfolgerregelung bei Hausapotheken löst den Großteil dieser Probleme. Die vorgeschriebene Entfernung zur nächsten Apotheke wurde von sechs auf vier Kilometer reduziert, um eine Hausapotheke führen zu können. Das sei insbesondere auch für größerflächige Gemeinden relevant, in denen bisher beim Bestand einer öffentlichen Apotheke keine zusätzlichen Hausapotheken möglich gewesen seien.

 

„Hiervon profitiert die medizinische Versorgung im ländlichen Raum ganz besonders“, freut sich NAbg. Gusenbauer-Jäger. „Älteren Menschen, die von vornherein einen stärkeren Bedarf an Medikamenten haben und darüber hinaus nicht so mobil sind, kommt diese Regelung besonders zugute. In Regionen mit einem unzureichenden öffentlichen Verkehrsnetz sind bspw. auch Mütter mit Kindern oder kranke Menschen die Nutznießer.“

 

Unterm Strich sei die Neuregelung eine mehrfache Win-win-Situation:
„Es profitieren die Ärzte, weil sie einen zusätzlichen ökonomischen Anreiz vorfinden und darüber hinaus die Möglichkeit, die Ordination an einen Nachfolger zu übergeben, verbessert wird; der Landarzt wird wieder attraktiver. Es profitieren die Menschen, die auf eine komplikationslose Versorgung mit Medikamenten angewiesen sind. Es profitieren die Gemeinden und die Regionen, in denen die gesundheitliche Versorgung verbessert wird,“ fasst die SPÖ-Kommunalsprecherin die Vorteile der Neuregelung zusammen.

 

Foto: GVV/www.fotoplutsch.at

FAG dominierte die heutige Konferenz der Gemeindereferenten

FAG dominierte die heutige Konferenz der Gemeindereferenten

Länder und Gemeinden mit gemeinsamen Interessen beim Finanzausgleich – gemeinsame Forderung nach einem Belastungsstopp für Länder und Gemeinden.

SPÖ-GVV-NÖ-Präsident und Zweiter Vizepräsident des Österr. Gemeindebundes Bgm. Labg. Rupert Dworak zeigte sich mit dem Treffen mit dem dort Erreichten sehr zufrieden: „Die Tagung brachte einen Schulterschluss zwischen Ländern und Gemeinden. Mit dem Ergebnis, dass beide Gebietskörperschaften künftig besonders darauf achten werden, dass der Bund nicht weiter Aufgaben an die Gemeinden überträgt ohne eine entsprechende Finanzierung anbieten zu können. In Sachen Bewältigung der Flüchtlingskrise begrüßen wir den neuen Kurs der Bundesregierung, die Flüchtlingsströme in ordentliche Bahnen zu lenken. Beim Finanzausgleich ist nach dem derzeitigen Verhandlungsstand aber leider, wie auch LH Haslauer betont hat, zu erwarten, dass der FAG wieder einmal, vielleicht mit einigen kleinen Veränderungen, weiter geschrieben wird. Der große Wurf wird es sicher nicht mehr.“

 

Beim halbjährlichen Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Gemeinde- und Städtebundes mit den jeweils zuständigen Gemeinderessort-Verantwortlichen aus den Bundesländern standen naturgemäß Gespräche über die laufenden Verhandlungen zum Finanzausgleich (FAG) auf der Tagesordnung. Gemeindebund-Chef Helmut Mödlhammer und Landeshauptmann Wilfried Haslauer, der aktuelle Vorsitzende der Landeshauptleute-Konferenz, fanden dabei zu einigen gemeinsamen Positionen und Problemfeldern, die Länder und Gemeinden in die weiteren Verhandlungsrunden einbringen werden. In einem gemeinsamen Informationsgespräch im Anschluss an die Konferenz wurden heute, Mittwoch, 9. März, von Mödlhammer und Haslauer zentrale Punkte erläutert.

 

Gemeinsame Klammer aller Anliegen ist die Forderung nach einem Belastungsstopp für Länder und Gemeinden sowie die Sicherung der FAG-Anteile von Ländern und Gemeinden. „Es kann nicht sein, dass der Bund Aufgabe für Aufgabe auf unserem Rücken ablädt, ohne sich darum zu kümmern, wie wir das finanzieren sollen“, so Gemeindebund-Chef Helmut Mödlhammer. Schon jetzt verlieren die Gemeinden über den sogenannten „grauen Finanzausgleich“ jährlich rund 700 Millionen Euro.

 

Integration ist gemeinsame Aufgabe

• Kinderbetreuung und Schulen: Mehrere tausend zusätzliche Kinder und Jugendliche finden derzeit Aufnahme in den Bildungseinrichtungen der Gemeinden, die Erhalter von Kindergärten und Schulen sind. 4.400 Kinder sind zusätzlich in Kindergärten zu betreuen. Das verursacht einen Mehraufwand von mindestens 18,8 Millionen Euro (ohne Wien). Rund 10.000 Kinder sind neu im Schulsystem. Das kostet die Gemeinden (ohne Wien) rund 15,9 Millionen Euro zusätzlich. Gesamt sind das rund 35 Millionen Euro, die die Kommunen zusätzlich aufbringen müssen.

• Bedarfsorientierte Mindestsicherung: Die Sozialkosten der Länder und Gemeinden zählen zu den am stärksten wachsenden Kostenstellen in den Budgets. Die Aufwände für die Mindestsicherung sind ein wichtiger Bestandteil dieser Kostensteigerungen. Der steigende Aufwand resultiert nicht ausschließlich aus der steigenden Zahl anerkannter Flüchtlinge, die Mindestsicherung beziehen, dieser Umstand trägt aber wesentlich zu den Kostensteigerungen bei. Offensichtlich ist nicht allgemein bekannt, dass diese Kosten mehrheitlich von Ländern und Gemeinden getragen werden. Für die Gebietskörperschaften bedeutet das einen sehr ernsthaften steigenden Finanzierungsdruck.

 

Mehr Gerechtigkeit beim Finanzausgleich

• Bevölkerungsschlüssel: Der abgeflachte Bevölkerungsschlüssel benachteiligt immer noch die kleinen und mittleren Gemeinden. Er ist aus Sicht des Gemeindebundes ein Anachronismus, dessen Folgen die Kommunen vor große Probleme stellt. Es gibt keine plausiblen Gründe, warum Bürgerinnen und Bürger im Finanzausgleich unterschiedlich viel wert sein sollen. Die Mehrkosten, die Städte durch überörtliche Aufgaben haben, sind aus Sicht des Gemeindebundes nicht größer als die höheren Aufwände, die kleinere Gemeinden durch die geringere Bevölkerungsdichte haben. Alle haben das Recht auf eine gleich gute Infrastruktur.

 

• Einrichtung eines Strukturfonds: Für strukturschwache Regionen soll ein Strukturfonds eingerichtet werden, der die Gemeinden in diesen Regionen besonders unterstützen soll. Die Definition dieser Regionen soll gemeinsam in einer Arbeitsgruppe erfolgen. Davor steht allerdings die Grundsatzentscheidung über Einrichtung und Dotierung dieses Fonds.

 

An Steuersäulen der Gemeinden nicht rütteln

• Abgabenautonomie für Länder und Gemeinden: Die Gemeinden stehen einer Abgabenautonomie für Länder neutral gegenüber. Die Kommunen heben jetzt schon den überwiegenden Teil ihrer Einnahmen selber ein. Grundsteuer, Kommunalsteuer, Gebührenhaushalte, Dienstleistungen und sonstige Abgaben machen weit mehr als die Hälfte der kommunalen Einnahmen aus. Für die Gemeinden besteht hier kein Änderungsbedarf. Die Grundsteuer sollte weiterhin eine ausschließliche Gemeindeeinnahme bleiben.

• Grundsteuer Neu: Bei der Berechnung der Einheitswerte gibt es einen jahrzehntelangen Rückstau. Die Gemeinden verlangen das Recht, nach einem gemeinsamen einfachen Verfahren die Bewertung von Grundstücken und Liegenschaften durchzuführen. Solange die Zuständigkeit für die Bewertung bei den Finanzämtern liegt, wird der Rückstau schwer abzubauen sein, weil die Finanzämter von dieser Bewertung nichts haben, die Grundsteuer fließt ja an die Gemeinden.

 

Bürokratieabbau

• Haushaltsrecht: Die Kommunen sind mit immer neuen und kostenintensiven Vorschriften konfrontiert. Allein die Einführung des neuen Haushaltsrechts wird mehr als 200 Millionen Euro kosten und den Verwaltungsaufwand deutlich erhöhen. Alle kommunalen Liegenschaften müssen einer Bewertung unterzogen werden, hier geht es um 60.000 Gebäude, 80.000 Kilometer Straßen, 50.000 Kilometer Güterwege, usw. Für diese Umstellung muss eine praktikable und unbürokratische Lösung gefunden werden.

• Transparenzdatenbank: Die Mitwirkung der Gemeinden ist erst dann sinnvoll, wenn das System für Bund und Länder einwandfrei läuft und sichergestellt ist, dass die Gemeinden auf alle anderen Systemdaten auch zugreifen können. Wenn nicht alle Ebenen die Förderungen der anderen Gebietskörperschaften einsehen können, dann führen sich die Grundidee und Zweck ad absurdum. Weiters sind die Eingabemodalitäten möglichst einfach und unbürokratisch für die Gemeinden zu gestalten.

 

Finanzausgleich Neu: Kompetenzreform vor FAG-Reform

• Kompetenzreform: Bevor man über eine Aufgabenorientierung oder eine große FAG-Reform reden kann, bedarf es einer Kompetenzreform – eine Entflechtung des Kompetenz-Wirrwarrs, klare Zuteilungen, wer wofür zuständig ist, keine doppelten und dreifachen Zuständigkeiten mehr.

• Aufgabenorientierung: Die Gemeinden würden eine Aufgabenorientierung im Finanzausgleich positiv sehen. Damit kann freilich nicht gemeint sein, dass sich jeder selber aussucht, was er für eine zwingende Aufgabe hält. Voraussetzung ist eine klare Definition von Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben.

• Zusätzliche Aufgaben: Ländern und Gemeinden entstehen ständig neue Zusatzaufgaben, die der Bund verordnet, ohne für nachhaltige Finanzierung zu sorgen. Erst kürzlich gab es wieder einen Vorstoß zur EDV-Ausstattung in heimischen Schulen, die gewisse Standards erreichen soll. Finanzieren sollen das die Kommunen. Ähnliches gilt für die Debatte rund um die Ausbildung von Kinderbetreuungspersonal. Der Bund schafft die Regeln, kümmert sich aber wenig um die Kostenfolgen.

• Sicherung der Pflege: Neben den Sozialkosten zählen die Kosten für Gesundheit und Krankenanstalten zu den am stärksten wachsenden Ausgaben. Im neuen Finanzausgleich ist – ebenso wie für den Pflegebereich – dafür Sorge zu tragen, dass diese Finanzierungslast fair aufgeteilt wird. Das gilt im Besonderen auch für den Pflegefonds. Ebenso entstehen den Ländern enorme Mehrkosten durch die Folgen des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes.

 

Bild: Auch SPÖ-GVV-NÖ-Präsident und Zweiter Vizepräsident des Österr. Gemeindebunds Bgm. LAbg. Rupert Dworak (l.) und die nö. Gemeindereferentin LH-Stv.in Karin Renner (3.v.l.) nahmen am Gemeindereferententreffen teil. 2.v.l.: Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer.

 

Quelle: Gemeindebund

Gemeindereferenten-Konferenz in Salzburg in der neuen Residenz,
im Bild v. li: Präs. Labg. Bgm. Rupert Dworak NÖ, Präs. Helmut Mödlhammer Sbg., LH-Stv. Karin Renner St. Pölten, Präs. Labg. Bgm. Alfred Riedl, LH Wilfried Haslauer Sbg., LR Johannes Tratter Innsbruck, LR Astrid Eisenkopf Eisenstadt, Präs. Bgm. Günther Mitterer Sbg., LR Max Hiegelsberger Linz, LH-Stv. Christian Stöckl Sbg.,
09.03.2016
Foto: LMZ Franz Neumayr/SB
GVV Bezirk und Stadt Krems ehrt verdienstvolle MandatarInnen

GVV Bezirk und Stadt Krems ehrt verdienstvolle MandatarInnen

GemeindevertreterInnen war bis zu 33 Jahre lang aktiv.

Im Volkshaus Krems Lerchenfeld wurde dieser Tage die Vollversammlung aller sozialdemokratischen Gemeindevertreterinnen und -verteter der Bezirke Krems Stadt & Land durchgeführt. Zahlreiche im Berichtszeitraum ausgeschiedene Mandatarinnen und Mandatare wurden für ihre bis zu 33 Jahre lange Tätigkeit für ihre Gemeinden geehrt.

Für 33 Jahre waren das Ernst Kendl, Gemeinde Rossatz-Arnsdorf (11.v.r.), und für 30 Jahre Ernst Neumayr, Gemeinde Furth/Göttweig (7.v.l.). Für 28 Jahre Tätigkeit in seiner Gemeinde wurde auch der langjährige Further Vizebürgermister Ing. Eduard Leitner geehrt (nicht im Bild). Die Ehrungen nahmen der Präsident des GemeindevertreterInnenverbandes NÖ LAbg. Bgm. Rupert Dworak (2.v.r.), Bezirksvorsitzender des GVV Bgm. Leopold Prohaska (1.v.l.) und SPÖ-Bezirksvorsitzender Bgm. Prim. Dr. Reinhard Resch (1.v.r.) vor.

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