Appell von WKNÖ und Gemeindebund, öffentliche Aufträge an regionale Unternehmen zu vergeben

Appell von WKNÖ und Gemeindebund, öffentliche Aufträge an regionale Unternehmen zu vergeben

WKNÖ-Präsident Ecker/ Gemeindebund-Präsident Riedl/ NÖ GVV-Präsident Rupert Dworak: „Niederösterreich zuerst: Regional vergeben – Wertschöpfung sichern!“

Mit einem gemeinsamen Appell, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen möglichst regionale Betriebe zum Zug kommen zu lassen, wenden sich jetzt Wirtschaftskammer (WKNÖ) der NÖ Gemeindebund und der NÖ Gemeindevertreterverband an die blau-gelben Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. „Gerade jetzt ist es wichtig, unsere regionalen Unternehmen bestmöglich zu unterstützen und damit Wertschöpfung und Arbeitsplätze in den Regionen zu sichern“, so WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker, NÖ Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl und NÖ GVV-Präsident Rupert Dworak in ihrem gemeinsamen Aufruf. Zur Unterstützung wurde unter dem Titel „Niederösterreich zuerst: Regional vergeben – Wertschöpfung sichern!“ ein eigenes Merkblatt erstellt, das nun allen Kommunen in Niederösterreich zur Verfügung gestellt wird.

Durch die Verlängerung der so genannten Schwellenwerte-Verordnung ist es etwa bis Ende 2022 weiterhin möglich, Aufträge bis zu 100.000 Euro frei zu vergeben. Das unbürokratische „nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung“ mit drei Unternehmen im Baubereich ist bis zu einer Million Euro netto zulässig.

Dazu ein Beispiel aus der Praxis: Ein Bürgermeister, der etwa ein neues Gemeindezentrum bauen will, dessen geschätzter Gesamtauftragswert unter 5.350.000 Euro (Oberschwellenbereich) liegt, darf jedes einzelne Gewerk in einem eigenen Verfahren vergeben. Damit kann er sicherstellen, dass der gesamte Auftrag ausschließlich regional vergeben wird. Kostet das Gewerk des Spenglers nun etwa 200.000 Euro, so darf der Bürgermeister ein unbürokratisches, nicht offenes Verfahren mit drei lokalen Unternehmern durchführen. Für das Gewerk des Dachdeckers, das 70.000 Euro ausmacht, darf er eine Direktvergabe an ein Unternehmen tätigen.

„Es gibt gute rechtliche Möglichkeiten, damit bei öffentlichen Aufträgen bestmöglich regionale Unternehmen, insbesondere auch kleine und mittlere Betriebe, zum Zug kommen“, so Ecker. „Uns es liegt im gemeinsamen Interesse von Unternehmen, Kommunen und Beschäftigten diese Möglichkeiten auch zu nutzen.“

Wie wichtig die Vergabe an regionale Unternehmen ist, streicht auch Riedl hervor: „Die regionale Wirtschaft und die Nahversorgung zählen zur Lebensader von Dörfern und Regionen – eine Zusammenarbeit mit ortsansässigen Unternehmen ist für unsere Kommunen somit essentiell. Durch die Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung bis Ende 2022 fällt nicht nur ein bürokratisches Hindernis für ortsnahe Investitionen weg. Dadurch werden Arbeitsplätze in unseren Regionen gesichert und gleichzeitig Abwanderung verhindert!“

NÖ GVV-Präsident Bgm. Rupert Dworak:„Wir erleben derzeit durch die Corona-Pandemie die größte Wirtschaftskrise seit dem Ende des 2. Weltkrieges. 450.000 Menschen sind ohne Arbeit oder in Schulungsmaßnahmen des AMS und auch vielen Unternehmen geht es sehr, sehr schlecht. Deshalb haben die Gemeinden als größter öffentlicher Investor die wichtige Aufgabe unsere regionalen Firmen besonders zu unterstützen! Damit helfen wir nicht nur den Unternehmen, gleichzeitig sichern wir Arbeitsplätze und erhalten auf dem Umweg der Kommunalsteuer jene Einnahmen, die wir brauchen, um wieder zu investieren.“

Auch SWV NÖ-Präsident Thomas Schaden unterstützt die gute Sache: „60 Prozent der Wertschöpfung kommt von den kleinen und mittleren Unternehmen. Diese Betriebe regional zu unterstützen, hat also eine besondere Bedeutung: Sie sind wichtige Dienstleister, Produzenten und sorgen in den Regionen für zahlreiche Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Gemeinsam mit den Gemeinden schaffen sie in den Regionen also Lebensqualität“, unterstützt Thomas Schaden die Initiative. „Durch ihre Flexibilität, ihre persönliche Leistungserbringung und ihre Präsenz vor Ort sind die KMU für die Gemeinden ein wichtiger Partner.“

Als zusätzliche Unterstützung für die Kommunen bei der Wahl eines regionalfreundlichen Vergabeverfahrens hat die WKNÖ gemeinsam mit der auf Vergaberecht spezialisierten Kanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte GmbH einen Online-Ratgeber entwickelt, der Schritt für Schritt und mit Musterformularen durch einen Beschaffungsprozess führt:

http://ratgeber.wko.at/vergabe

Dazu kommt ein eigenes „Handbuch zur Regionalvergabe“ mit zahlreichen Tipps für öffentliche Auftraggeber, Praxisbeispielen, Hintergrundinformationen zum Vergaberecht und FAQ.

http://wko.at/noe/regionalvergabe