NÖ GVV-Präsident Rupert Dworak stellt für die Kommunen vier Forderungen an den neuen Finanzausgleich (FAG)

NÖ GVV-Präsident Rupert Dworak stellt für die Kommunen vier Forderungen an den neuen Finanzausgleich (FAG)

„Für die nun bevorstehenden Verhandlungen möchte ich festhalten, dass der FAG aus unserer Sicht unbedingt adaptiert gehört. Ein weiteres Fortschreiben des Ist-Zustandes ist undenkbar“, so Dworak. Schließlich habe das WIFO prognostiziert, dass die österreichische Wirtschaft, die seit 2022 stagniert, im 2. Quartal 2023 schrumpfen werde. Das erschwere die finanzielle Situation für die Gemeinden extrem, speziell bei ihrer Investitionstätigkeit.

Dazu komme noch eine erhebliche Belastung durch die Kinderbetreuungsinitiative, wo sogar die Wirtschaftskammer mit einer zusätzlichen Belastung von 6,3 Milliarden Euro bis 2030 rechnet, damit die Gemeinden eine zukunftsfitte Kinderbetreuung auf die Beine stellen können. Denn speziell bei den Unter-Drei-Jährigen ist die Versorgungsquote in Österreich eine sehr schlechte.

Dworak: „Daher fordere ich für die FAG-Verhandlungen:

  1. Die Gemeinden müssen vom gesamten zu verteilenden Steuerkuchen nicht wie bisher 11,85, sondern mindestens 14 Prozent bekommen, damit sie auch in Zukunft ihren Aufgaben nachkommen können.
  2. Die Grundsteuer muss im Interesse der Gemeinden endlich repariert werden. Da liegen schon die längste Zeit klare Vorgaben auf dem Tisch, das wurde eigentlich schon bei der letzten FAG-Verhandlung paktiert, aber mit der Umsetzung ist der Bund säumig.
  3. Es braucht eine bundesweit einheitliche Regelung für eine Leerstandsabgabe für Liegenschaften, Häuser und Wohnungen, um den Leerstand zu beseitigen.
  4. Und die Gemeinden benötigen dringend mehr und ausreichend Mittel für die Pflege und die Elementarpädagogik, um die Herausforderungen in diesen Bereichen auch in Zukunft stemmen zu können.“