NÖ GVV-Präsident Dworak beim Dialog über Masterplan für den ländlichen Raum

NÖ GVV-Präsident Dworak beim Dialog über Masterplan für den ländlichen Raum

Der Startschuss zum bundesweiten Experten-Dialog erfolgte gestern in St.Pölten und Grafenwörth. Dabei sprachen sich die beiden obersten nö. Gemeindevertreter für die Dezentralisierung aus.

Rund 30 Expertinnen und Experten sowie hochrangige Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger diskutierten gestern, Mittwoch, mit Bundesminister Andrä Rupprechter und Landwirtschaftskammer Präsident Hermann Schultes in St. Pölten das breite Themenfeld „Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft und Umwelt“. Im Mittelpunkt standen die Nutzung des Bodens, die Schonung von Ressourcen, die Digitalisierung und die Partizipation, also die Beteiligung an politischen Entscheidungen. Es war der Auftakt zu einer bundesweiten Reihe von Experten-Dialogen, die den Grundstein für einen umfassenden Masterplan für den ländlichen Raum legen.

 

„In Niederösterreich ist der Anteil der Land- und Forstwirtschaft an der Bruttowertschöpfung doppelt so hoch wie im Bundes-Durchschnitt. Im Dialog mit den wichtigsten Stakeholdern der Region erarbeiten wir wertvolle Beiträge für unseren Masterplan“, betonte Rupprechter.
Dringende Anliegen der Bürgerinnen und Bürger betreffen die Entbürokratisierung von Verfahren, etwa für die Nutzung leerstehender oder zurückgehaltener Flächen oder die Genehmigung von alternativer Energieerzeugung. Besonders die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hoffen auf mehr regionales Mitspracherecht, beispielsweise in der Raumordnung. Hier sollen die relevanten Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner zusammengeführt werden, um zu nachhaltigen Lösungen zu kommen. Gleiches gilt für das Bildungswesen, um die Abwanderung junger Menschen zu vermindern, ebenso für den Ausbau der Betreuung von Kleinkindern, um insbesondere Frauen zu entlasten und ihnen bessere berufliche Chancen zu bieten.

 

„Nicht nur für seine Bürgerinnen und Bürger, auch für Unternehmen werden wir den ländlichen Raum noch attraktiver gestalten. Dabei darf die Umweltkomponente nie aus den Augen verloren werden. Nur wenn nachhaltig gewirtschaftet wird, bleibt unsere Heimat und Natur lebenswert“, so Rupprechter. Die Digitalisierung von Wirtschaft und Verwaltung ist dabei besonders wichtig, erfordert allerdings den raschen Breitbandausbau, fordert Rupprechter: „Zwei Drittel der Österreicher leben in ländlichen Regionen. Also müssen zwei Drittel der Breitband-Milliarde für den ländlichen Raum zur Verfügung stehen“, fügte der Minister hinzu.

 

LH Pröll und Gemeinden sicherten Unterstützung zu
Am Abend präsentierte Andrä Rupprechter die Ergebnisse des Dialogs im Haus der Musik Grafenwörth. LH Erwin Pröll sagte Minister Rupprechter seine volle Unterstützung in seiner Arbeit für die Regionen zu: „Die Regionen machen unser Land aus. Mit dem Masterplan für den Ländlichen Raum werden die Herausforderungen und Anliegen der Gemeinden und der Regionen ernst genommen. Niederösterreich wird sich jedenfalls maßgeblich einbringen“. Dem ländlichen Raum bescheinigte Pröll, einerseits eine große Zukunft zu haben, andererseits vor einem Lernprozess zu stehen: „Der ländliche Raum ist der Ausgleichsraum für die Städter. Er ist Heimat und gibt Sicherheit.“ Doch hätten sich die Dörfer durch Wanderung und Strukturwandel geändert: „In einem Dorf sind heute nicht nur Bauern ansässig sondern alle Berufe und alle Schichten eingezogen. Das bietet die Chancen auf positive gesellschaftliche Entwicklung, löst aber andererseits neue Zielkonflikte aus. Daher müssen wir in den Regionen fähig sein, diese Konflikte konstruktiv gemeinsam zu lösen.“

 

Für den niederösterreichischen Gemeindebund-Präsidenten Alfred Riedl und NÖ GVV-Präsident Rupert Dworak ist die Dezentralisierung ein besonders dringliches Anliegen. Länder wie Deutschland und die Schweiz, aber auch die EU, zeigen vor, welche Vorteile Bundesbehörden und Dienststellen abseits der Ballungsräume bieten können. Riedl und Dworak bekräftigten die Forderung Rupprechters, dass auch Österreich, in dem nur vier von 68 Dienststellen im ländlichen Raum angesiedelt sind, hier nachziehen muss.

 

Über „Heimat.Land.Lebenswert.“
Anlass für den Masterplan ist eine neue Dynamik in den Regionen: Zwei Drittel aller Österreicherinnen und Österreicher leben im ländlichen Raum und schätzen die Vorzüge des Landlebens. Prognosen zufolge ist bis 2030 eine Abwanderung von zehn Prozent der Menschen in Ballungszentren zu erwarten. Ziel des BMLFUW-Jahresschwerpunkts „Heimat.Land.Lebenswert.“ ist es, die Rahmenbedingungen für Leben und Arbeiten im ländlichen Raum zu verbessern, um dieser Entwicklung gegenzusteuern.

 

Österreichweit werden 2017 Bürgerinnen und Bürger, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Expertinnen und Experten in den Prozess zur Erarbeitung eines Masterplans eingebunden. In diesem sollen maßgeschneiderte Lösungen für den ländlichen Raum entwickelt werden, formuliert als konkrete Forderungen an die Politik. Rupprechter ist überzeugt: Die Menschen vor Ort kennen die Stärken und Bedürfnisse ihrer Region selbst am besten.
Das BMLFUW setzt neben der Bundesländertour und dem Masterplan-Prozess weitere Aktivitäten im Rahmen des Schwerpunkts: Über 250.000 bereits laufende Projekte des Ressorts sind auf maps.bmlfuw.gv.at transparent aufbereitet. Mit dem CommunalAudit stellt das BMLFUW darüber hinaus Gemeinden ein Werkzeug zur Verfügung, um sich gezielt weiterzuentwickeln.

 

Ideen, um die eigene Region lebenswerter zu machen, können unter

www.heimat-land-lebenswert.at eingereicht werden.

 

Am Bild (v.l.): Alfred Riedl, Rupert Dworak

Copyright BMLFUW/Robert Strasser

64. Österreichischer Gemeindetag von 29. bis 30. Juni 2017 in Salzburg

Ab sofort ist die Anmeldung möglich. Wie immer gilt: Wer sich zuerst anmeldet, hat noch die größte Auswahl bei den Hotels.

Der Österreichische Gemeindetag kehrt heuer an den Ort seiner ersten Austragung – nach Salzburg – zurück. 1948 war der Gemeindetag geprägt vom Zweiten Weltkrieg – Österreich war noch in vier Besatzungszonen aufgeteilt – und den Verhandlungen für den ersten Finanzausgleich. Dieser Gemeindetag darf aber auch als Beginn einer guten Tradition, nämlich der Solidarität unter den Gemeinden verstanden werden. Das Motto für den Gemeindetag 2017 lautet: „Ursprünglich – innovativ“.

 

Aufgrund des großen Interesses der letzten Jahre wird es heuer auch in Salzburg auf rund 14.000 Quadratmetern ebenfalls eine Kommunalmesse geben. Dort stellen Aussteller aus allen kommunalen Bereichen ihre Produkte und Innovationen vor.

 

Am Donnerstag, dem 29. Juni 2017, öffnen ab 8.00 Uhr Gemeindetag und Kommunalmesse ihre Pforten. Nach den schon traditionellen Messerundgängen wird die Fachtagung des Gemeindetages um 14.00 Uhr der erste Höhepunkt sein. Auf das Programm beim Galaabend darf man in der kulturellen Hauptstadt Österreichs schon gespannt sein.

 

Am Freitag, den 30. Juni 2017, werden wieder höchste politische Vertreter erwartet. Man hofft auf einen Besuch des neuen Bundespräsidenten und vieler weiterer Spitzenpolitiker der Bundes- und Landesebenen. Um 9.30 Uhr beginnt die Haupttagung, im Anschluss daran wird es einen abschließenden Messerundgang geben, um 13 Uhr enden Gemeindetag und Kommunalmesse.

 

Ab sofort ist die Anmeldung möglich. Alle Informationen zu Kosten, Anmeldung und Hotels finden Sie wie gewohnt auf www.gemeindetag.at . Wie immer gilt: Wer sich zuerst anmeldet, hat noch die größte Auswahl bei den Hotels.

Mit zinsenlosen Darlehen für die Gemeinden könnten tausende Jobs geschaffen werden

Mit zinsenlosen Darlehen für die Gemeinden könnten tausende Jobs geschaffen werden

GVV-Präsident Rupert Dworak fordert „billiges Geld für Gemeindeinvestitionen – damit auch Niederösterreich die Trendwende am Arbeitsmarkt schafft!“

Die Arbeitslosigkeit in Österreich war im Dezember 2016 mit minus 0,9 Prozent endlich wie-der einmal rückläufig. Dworak (Bild): „Das ist erfreulich – aber leider nicht für Niederösterreich. Dort ist nämlich die Arbeitslosigkeit im Vergleich zu Dezember 2015 um satte zwei Prozent gestiegen. Für uns GemeindevertreterInnen ein klares Alarmzeichen. Jetzt ist ein Schulter-schluss dringend notwendig, um hier nachhaltig gegenzusteuern!“

 

Dworak weiter: „Die Gemeinden sind der größte Investor der Republik und wenn sie billiges Geld für Investitionen erhalten, wird das auch dem niederösterreichischen Arbeitsmarkt enorm helfen.

 

Ich fordere deshalb ein Konjunkturpaket für die Gemeinden in der Größenordnung von 300 Millio-nen Euro, bei dem das Land den Zinsendienst übernimmt und die Kommunen nur das Darlehen bedienen. Das hat gewiss sehr positive Auswirkungen auf den Bereichen Bau- und Baunebenge-werbe, wo die größte Arbeitslosigkeit zuhause ist. Und so kann auch Niederösterreich die Trend-wende am Arbeitsmarkt schaffen.

 

Die Lage in Niederösterreich ist für viele Betriebe des Bausektors dramatisch. Nicht nur gehen private Aufträge zurück, besonders besorgniserregend ist der immer stärker werdende Ausfall der Städte und Gemeinden als Auftraggeber. Vergaben die niederösterreichischen Kommunen in Zei-ten guter Konjunktur jedes Jahr noch rund eine Milliarde Euro an Aufträgen, ist diese Summe auf wenige hundert Millionen Euro zusammengeschrumpft. In vielen Gemeinden kann wirklich nur mehr das Nötigste getan werden. Gerade in Niederösterreich haben wir viele Projekte, beginnend bei der Infrastruktur, dem Energiebereich, kommunalen Einrichtungen bis hin zu Telekommunikati-on, die sofort angezogen werden könnten, der Fokus ist umgehend auf Konjunktur- und Arbeits-marktpakete auf Landes- und Kommunalebene zu legen.“

Foto: SPÖ-GVV-NÖ/Martin Wieland

Gemeindefinanzbericht 2016: Kommunen konsolidieren weiterhin ihre Haushalte

Gemeindefinanzbericht 2016: Kommunen konsolidieren weiterhin ihre Haushalte

Das Jahr 2015 zeigt ein positives Bild der Gemeindefinanzen: die Investitionen steigen, der Schuldenstand sinkt. Allerdings sind die Sozialausgaben der größte Kostentreiber.

Mit dem Gemeindefinanzbericht 2016 legen die heimischen Gemeinden auch heuer ihre kumulierten Finanzdaten offen. Dieser Bericht basiert auf den Rechnungsabschlüssen des Jahres 2015, die lückenlos von allen Gemeinden ausgewertet wurden und nun vorliegen. „Die Gemeinden sind das fünfte Jahr in Folge den Konsolidierungspfad gegangen und haben das Maastricht Ziel erreicht. Erneut gab es leichte Überschüsse in der Maastricht-Betrachtung, in der laufenden Gebarung liegt der Überschuss sogar bei 1,728 Mrd. Euro, das ist der höchste Wert seit dem Jahr 2000″, so Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer. (Nachfolgende Zahlen betreffen – so nicht anders angeführt – die Gemeinden ohne Wien)

 

Die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden im Überblick
Die Gesamteinnahmen der Gemeinden lagen 2015 bei 19,594 Mrd. Euro, die Ausgaben bei 19,509 Mrd. Euro. Relevant für die Betrachtung sind jedoch die Einnahmen abzüglich der Schuldenaufnahme bzw. die Ausgaben abzüglich der Tilgungen.
Die Gesamteinnahmen (abzüglich Schuldenaufnahme) betrugen 18,572 Mrd. Euro (+2,4 %), die Gesamtausgaben lagen bei 18,413 Mrd. Euro (+1,8 %). Der Finanzierungssaldo der Gemeinden (lt. VRV 1997) betrug 2015 287 Mio. Euro. Um das tatsächliche Maastricht-Ergebnis zu erhalten, wird dieser Saldo von der Statistik Austria bereinigt und führt zu einem tatsächlichen Maastricht-Überschuss von 176 Mio. Euro der Gemeinden ohne Wien.

 

Steuer- und Gebühreneinnahmen der Gemeinden
Unter den „Abgabenerträgen“ der Gemeinden versteht man die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben sowie Kommunalsteuer und Grundsteuer, die direkt von den Gemeinden eingehoben werden. Auch Interessentenbeiträge, Fremdenverkehrsabgabe und sonstige Abgaben fallen in diese Kategorie. Die Abgabenerträge der Gemeinden (ohne Wien) erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 3,3 % bzw. 271 Mio. Euro auf 9,411 Mrd. Euro. Die Ertragsanteile stiegen 2015 um 3,3 % bzw. 193 Mio. Euro auf 6,135 Mrd. Euro. Die eigenen Gemeindeabgaben erhöhten sich um 2,4 % bzw. 77 Mio. Euro auf 3,275 Mrd. Euro.

Die Einnahmen aus Ertragsanteilen und aus der Kommunalsteuer ergaben 2015 zusammen rund 88 % des Aufkommens aus Abgabenerträgen und sind daher für die kommunale Finanzplanung von wesentlicher Bedeutung.

 

Die Gemeindeabgaben kommen grundsätzlich zu 100% den Gemeinden zu (wobei zu ergänzen ist, dass sich nach diesen auch die zu zahlenden Umlagen bemessen); die prozentuelle Aufteilung zeigt Tabelle 2.8. Mit 65,5 % trägt die Kommunalsteuer den größten Anteil zu den Einnahmen aus Gemeindeabgaben bei. Den zweitgrößten Anteil mit 17,1 % erzielen die Gemeinden aus der Grundsteuer. Weitere Anteile an eigenen Abgaben stellen die Interessentenbeiträge (7,7 %), die Fremdenverkehrsabgaben (2,0 %) sowie die sonstigen Abgaben (7,7 %) dar, welche in Summe rund ein Fünftel des kommunalen Abgabenaufkommens, neben der Grund- und der Kommunalsteuer, ausmachen.

 

Die Gebühreneinnahmen der Gemeinden beinhalten zweckgebundene Gebühren, die für bestimmte Leistungen der Gemeinden eingehoben werden. Wasserversorgung, Abwasserentsorgung oder Müllabfuhr sind Teil dieser Gebührenhaushalte. Die Gemeinden sind verpflichtet, diese Haushalte kostendeckend zu führen, die diesbezüglichen Einnahmen und Ausgaben sind de facto also Durchlaufposten in den Gemeindehaushalten. Im Jahr 2015 haben die Kommunen in diesem Bereich 1,895 Mrd. Euro (+2,2 %) eingenommen und damit die kommunalen Dienstleistungen finanziert.

 

Im historischen Rückblick sieht man sehr gut, dass die Gewichtung der Ertragsanteile seit dem Jahr 2001 zunahm (1976: 36 %; 2000: 39 %; 2015: 39 %). Im Gegensatz dazu verloren die eigenen Gemeindeabgaben als Einnahmenquelle stark an Bedeutung (1976: 31 %; 2000: 25 %; 2015: 21 %). Eine Erklärung liegt insbesondere in der Abschaffung der Getränkesteuer und der Werbeabgabe (Schaffung eines entsprechenden Ausgleichs im Jahr 2001) sowie in der Nicht-Valorisierung der Grundsteuer. Der den Gemeinden stattdessen über das FAG eingeräumte Einnahmenersatz ist hingegen den Ertragsanteilen zuzurechnen. Dadurch erhöhte sich die Abhängigkeit der Gemeinden von den gemeinschaftlichen Bundesabgaben.
Von Relevanz ist der Anstieg der Gebühreneinnahmen (1976: 7 %; 2000: 12 %; 2014: 12 %), durch welchen das gemeindeeigene Einnahmenaufkommen gestärkt wird. Allerdings liegt die Anteilsentwicklung der Gebühren deutlich unter dem entgegenstehenden Rückgang der Gemeindeabgaben, sodass die Anteilssumme der gemeindeeigenen Einnahmen, d. h. Anteile der Gemeindeabgaben sowie der Gebühren, an den Gesamteinnahmen der Gemeinden im langfristigen Trend rückläufig ist (1976: 38 %; 2000: 37 %; 2015: 33 %).

 

Auffällig ist auch, dass die kleineren Gemeinden mit geringeren Gebühren für ihre Dienstleistungen auskommen, als die großen Kommunen. Mit der Größe der Gemeinde steigt auch die pro Kopf Belastung aus Gebühren, bis sie in den neun heimischen Städten über 50.000 Einwohner bei der pro Kopf Betrachtung naturgemäß etwas sinkt. In Gemeinden mit weniger als 2.500 EW muss man im Durchschnitt 258 pro Kopf/Jahr an Gebühren bezahlen. In Städten zwischen 20.000 und 50.000 EW ist die Gebührenbelastung mit durchschnittlich 338 Euro pro Kopf am höchsten. Bei den Gemeindeabgaben zeigt sich ein ähnliches Bild. Städte mit mehr als 50.000 EW erzielen im Pro-Kopf-Vergleich doppelt so hohe Abgabenvolumina wie kleinere Gemeinden.

 

Die Ausgaben der Gemeinden im Überblick
Die Ausgaben abzüglich Tilgungen der Gemeinden ohne Wien erhöhten sich im Jahr 2015 um 322 Mio. Euro bzw. 1,8 % von 18,091 Mrd. Euro im Jahr 2014 auf 18,413 Mrd. Euro im Rechnungsjahr 2015.

Eine Veränderung gab es bei den stärksten Ausgabenanstiegen in den Gemeindebudgets. Im Vorjahr wurden im Bereich der Sozialen Wohlfahrt die größten Kostensteigerungen festgestellt.
Der Bereich Soziale Wohlfahrt war bis zum Jahr 2011 der wesentliche Treiber der kommunalen Ausgaben. Im Zeitraum 2000 bis 2011 stiegen die Nettoausgaben für Soziale Wohlfahrt einschließlich Pflege um +98,8 % (+9,0 % p. a.). Mit Einführung des Pflegefonds im Jahr 2011 (Neues FAG 2017 sieht vor, dass der Pflegefonds mit 350 Mio. Euro weitergeführt und ab 2018 mit 4,5 % valorisiert wird.) wurde diese außergewöhnliche Ausgabendynamik vorübergehend gebremst.

 

Die Nettoausgaben für Soziale Wohlfahrt sanken 2012 um -2,0 %. 2013 stiegen die Nettoausgaben durch die Wirkung des Pflegefonds moderat um +2,8 % bzw. 42 Mio. Euro auf 1,54 Mrd. Euro Ab dem Jahr 2014 zeigte dieser Ausgabenblock, trotz der Wirkung des Pflegefonds, erneut einen außergewöhnlichen Anstieg (2014: +6,3 % bzw. 96,7 Mio. Euro). 2015 sind die Nettoausgaben für Soziale Wohlfahrt weiter deutlich um +7,4 % bzw. 120,8 Mio. Euro auf 1,76 Mrd. Euro gestiegen. Wenn diese Steigerungsrate noch ein Jahr anhält, werden die Sozialausgaben im Jahr 2016 zum ersten Mal zum größten Nettoausgabenblock der Gemeinden.

 

Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Anzahl von Sozialgeldleistungsbezieher der Länder und Gemeinden (Mindestsicherung) zurückzuführen. Dieser hat sich (ohne Wien) 2013 um +9,9 %, 2014 um +10,2 % und 2015 um weitere +10,7 % erhöht. Ein Faktor hinter dieser Entwicklung ist die schlechte Arbeitsmarksituation (der Anstieg der Arbeitslosenzahlen betrug 2013 +10,2 %, 2014 +11,2 % und 2015 +11,0 %). Ein anderer Faktor ist der Anstieg der Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten.
Mit einem Anstieg von +128,6 % bzw. 0,99 Mrd. Euro sind die jährlichen Ausgaben für Soziale Wohlfahrt die am stärksten steigenden Nettoausgaben der Gemeinden seit dem Jahr 2000. Zum Vergleich: Die Inflation betrug im selben Zeitraum 30,4 %.

 

Investitionen nur leicht gestiegen
Im Vergleich zum Jahr 2014 sind die Investitionen der Gemeinden 2015 geringfügig gestiegen. Um 2 Mio. Euro haben die Kommunen mehr investiert, das entspricht einer Steigerung von 0,1 Prozent. Das Gesamtvolumen kommunaler Investitionen liegt nun zum zweiten Mal seit 2009 wieder über zwei Milliarden Euro, nämlich bei 2,151 Mrd. Euro. „Die große Steigerung von 2013 auf 2014 (+17,8 %) ist natürlich vorbei“, sagt Mödlhammer. „Das war ein Jahr, in dem viele davor zurückgestellte Investitionen gemacht wurden, jetzt stabilisieren sich die Gemeinden auf diesem Niveau“, so Mödlhammer.

Struktur der Investitionsausgaben der Gemeinden ohne Wien für 2015, gegliedert nach funktionalen Gruppen: 38,86 % der Investitionen der Gemeinden (835,9 Mio. Euro) flossen in den Aufgabenkreis Dienstleistungen, also in den Kanalbau, in Kläranlagen sowie die Müllentsorgungsbetriebe. Infrastrukturinvestitionen im Bereich Verkehr machten mehr als ein Viertel der Gemeindeinvestitionen (553,1 Mio. Euro) im Jahr 2015 aus. Der drittgrößte Investitionsblock war Bildung – hier wurden im Jahr 2015 390,8 Mio. Euro von Österreichs Gemeinden investiert, eine doch merkbare Steigerung im Vergleich zum Jahr 2014.

 

Transfers: Gemeinden überweisen Ländern 1,5 Mrd. Euro
Höchst nachteilig für die Gemeinden entwickelt sich die weiter aufgehende Schere zwischen Transfereinnahmen und Transferzahlungen. Darunter versteht man im Wesentlichen jene Finanzströme, die zwischen Bund, Ländern und Gemeinden abseits des Finanzausgleichs notwendig sind. In den letzten Jahren steigen die Beträge, die die Gemeinden an Bund und Länder überweisen müssen deutlich stärker an, als umgekehrt. Die Differenz liegt inzwischen bei mehr als 1,45 Milliarden Euro zu Lasten der Gemeinden.

 

Die Transferausgaben der Gemeinden ohne Wien – sowohl die laufenden Transfers als auch die Kapitaltransfers an alle Gebietskörperschaften – betrugen im Jahr 2015 3,69 Mrd. Euro (2014: 3,57 Mrd. Euro) und übertrafen die Transfereinnahmen von 2,24 Mrd. Euro (2014: 2,16 Mrd. Euro) um 1,45 Mrd. Euro (2014: 1,41 Mrd. Euro). Somit hat sich die Schere zwischen Transfereinnahmen und Transferausgaben weiter geöffnet, das heißt, das Defizit aus Transferzahlungen stieg um weitere 42,2 Mio. Euro bzw. +3,0 % (Anstieg 2014: 91,6 Mio. Euro bzw. +6,9 %). Die Transfereinnahmen haben sich nur um nur 25 % erhöht während die Transferausgaben in den letzten zehn Jahren um 47 % gestiegen sind.

 

Freie Finanzspitze einigermaßen stabil
Ein überaus wichtiger Indikator für die Investitionsmöglichkeiten der Gemeinden ist die sogenannte „freie Finanzspitze“. Das ist jener Wert, der durch Abzug der Tilgung von Finanzschulden vom Saldo der laufenden Gebarung errechnet wird. Je höher die freie Finanzspitze ist, desto mehr können die Gemeinden außerhalb ihrer laufenden Pflichtausgaben investieren. Im Vergleich zu 2014 ist die freie Finanzspitze 2015 erneut gestiegen und betrug rund 631 Millionen Euro. Für 2016 wird allerdings ein Einbruch auf 444 Mio. Euro erwartet.Abgangsgemeinden sind gemäß der hier verwendeten Definition jene Gemeinden, deren Ergebnis des ordentlichen Haushalts negativ ist. Bei der nachfolgenden Darstellung handelt es sich somit um eine reine Betrachtung des aktuellen Berichtsjahres. Würde man etwa jene im Berichtsjahr getätigten Ausgaben herausrechnen, die bereits im Vorjahr im ordentlichen Haushalt durch Überschüsse erwirtschaftet, also angespart, wurden sowie im Berichtsjahr getätigte Zuführungen aus dem ordentlichen an den außerordentlichen Haushalt, würde die Zahl der Abgangsgemeinden weitaus geringer ausfallen.
Die Anzahl der so ausgewiesenen Abgangsgemeinden sank im Jahr 2015 um 180 Gemeinden (-18,4 %) auf 797 (2014: 977). Teilweise ist dieser Rückgang auf den einmaligen Effekt der Gemeindezusammenlegungen in der Steiermark und einer folgenden Reduktion der Gesamtzahl der Gemeinden zurückzuführen. Das spiegelt sich in der Veränderung des prozentuellen Anteils der Abgangsgemeinden an allen österreichischen Gemeinden wider, der 2015 um 8,6 % im Vergleich zum Jahr 2014 gesunken ist. Zusätzlich ist dies bei der Entwicklung der Gesamtsumme der Abgänge ersichtlich, die im Jahr 2015 von 144,7 Mio. Euro um 17,7 Mio. Euro (-12,2 %) auf 127,0 Mio. Euro gesunken ist.

 

Finanzschulden zum dritten Mal in Folge reduziert
Seit 2011 sinkt der Schuldenstand der Gemeinden. Dieser Trend setzte sich auch im Jahr 2015 fort. Die Finanzschuld der Gemeinden sank 2015 um weitere 15 Mio. Euro oder 0,1 % auf 11,256 Mrd. Euro (2014: 11,271 Mrd. Euro).
Mehr als 60 % der Finanzverschuldung der Gemeinden fällt in den Bereich „Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit (Abschnitte 85 bis 89 der VRV)“; also Aufgabenbereiche, die sehr anlageintensiv sind und zunächst hauptsächlich über Fremdmittelaufnahmen finanziert werden (z. B. Abwasserbeseitigung, Müllentsorgung, Wasserversorgung). Die Finanzschulden aus diesem Bereich werden nicht in die öffentliche Verschuldung nach Maastricht einbezogen. Es ist dabei bemerkenswert, dass die Gemeinden trotz der rekordtiefen Zinsen genau diesen Teil der Finanzverschuldung in den letzten Jahren abbauten (-194 Mio. Euro für 2013 oder -2,6 %).

Die Maastricht-Schulden der Gemeinden gemäß VRV 1997 mit 4,017 Mrd. Euro (Kernhaushalt) entsprechen nicht den tatsächlichen Maastricht-Schulden der Gemeinden. Die Maastricht-Schulden der Gemeinden (gemäß ESVG 2010) ergeben sich nach Einbeziehung der Schulden der ausgegliederten Gesellschaften der Gemeinden sowie der Schulden der Gemeindefonds und Gemeindeverbände, Gemeinde-Krankenanstalten und Gemeindespitäler durch die Statistik Austria und lagen 2015 mit 7,297 Mrd. Euro um +0,2 % über dem Vorjahreswert.
Da sich die gesamten Maastricht-Schulden gemäß ESVG 2010 nur um 16 Mio. Euro erhöht haben (bei gleichzeitiger Erhöhung der Maastricht-Schulden im Kernhaushalt der Gemeinden gemäß VRV 1997 um 181,5 Mio. Euro), lässt sich ableiten, dass die Schulden der ausgegliederten Gesellschaften der Gemeinden gesunken sind.

 

Haftungen der Gemeinden
Erstmals sind die Gemeindehaftungen deutlich gesunken, von 6,41 Mrd. Euro um 237,4 Mio. Euro bzw. 3,7 % auf 6,18 Mrd. Euro (siehe Tabelle 1.6). Ein Grund dafür ist die Reduktion der Investitionen in den ausgegliederten Gesellschaften (aufgrund des Wegfalls des Vorsteuerabzugs für Investitionen). Alle Bundesländer mit Ausnahme Vorarlbergs (+1,7 % bzw. 11,5 Mio. Euro) haben die Haftungen reduziert.

Bei den ausgewiesenen Werten handelt es sich um Nominalbeträge der Haftungen, ein Rückschluss auf das tatsächliche Risiko der jeweiligen Haftung auf das Gemeindebudget ist nicht ableitbar. Der Großteil der Gemeindehaftungen besteht in der Regel gegenüber Gemeindeverbänden und ausgegliederten Betrieben und dient vor allem dazu, die Hinterlegungspflicht für in Anspruch genommene Darlehen bei den kreditgewährenden Instituten zu vermeiden und dadurch bessere Darlehenskonditionen zu erzielen. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die (auf Basis des ESVG 2010 nunmehr dem Sektor Staat zugeordneten) Schulden der ausgegliederten Gemeindegesellschaften durch die genannten Haftungen der Gemeinden besichert sind.

 

Rücklagen der Gemeinden steigen
Rücklagen der Gemeinden sind aus Haushaltsüberschüssen gebildete tatsächliche Reserven bzw. für Einzelprojekte zweckgebundene Mittel. 2015 erhöhte sich der Stand der Rücklagen im Vergleich zum Vorjahr um weitere 62,8 Mio. Euro bzw. 3,5 % auf 1,88 Mrd. Euro Damit befand sich der Rücklagenstand der Gemeinden (ohne Wien) 2015 auf dem Höchststand seit dem Jahr 2000. (Tabelle 1.7) Bei den Rücklagen ist zu berücksichtigen, dass ein wesentlicher Teil dieser Rücklagen sogenannte „Tilgungsrücklagen“ darstellt. Diese sind von den Gemeinden verpflichtend zur Tilgung von endfälligen Krediten zu bilden. Damit wird verhindert, dass Tilgungen durch neue Schuldaufnahmen erfolgen und es damit zu einer Überschuldung der Gemeinde kommen würde.

 

Wie läuft das Finanzjahr 2016 bislang für die Gemeinden?
„Die Entwicklung der Ertragsanteile im Jahr 2016 ist nicht berauschend“, berichtet Gemeindebund-Chef Helmut Mödlhammer. Im Jahresvergleich sind die Vorschüsse für die Gemeinden (ohne Wien) um insgesamt 0,6 Prozent gestiegen.

 

Am Bild: Weninger, Steinbichler, Mödlhammer (v.l.) präsentierten den neuen Gemeindefinanzbericht.
Quelle: Österreichischer Gemeindebund

bh75RS-Gemeindefinanzbericht_2016

Neuwahl des Gemeinderats in Enzesfeld-Lindabrunn

Neuwahl des Gemeinderats in Enzesfeld-Lindabrunn

Knalleffekt im Gemeinderat: Als sich der Bürgermeister gegen eine Volksbefragung ausspricht legt die Opposition ihre Mandate zurück.

Leider ist Bürgermeister Schneider weiterhin gegen eine Volksbefragung zum Enzesfelder Ortszentrum. Die Opposition wirft Bürgermeister Franz Schneider (Liste Schneider) vor, „das Tafelsilber der Gemeinde an eine Wohnbaugenossenschaft zu verscherbeln“. Die Gemeinderäte der Opposition wollen aber weiterhin „Herr im eigenen Haus“ bleiben und sehen dafür den Großteil der Bevölkerung hinter sich.

 

So kam es bei der letzten Gemeinderatssitzung, die sich um die Anordnung einer Volksbefragung zum umstrittenen Projekt „Ortszentrum Neu“ drehte erneut zu einer hitzigen Debatte. SP-Chefin Karin Scheele (Bildmitte) dazu: „Bürgermeister Schneider will mit allen Mitteln eine demokratische Entscheidung verhindern. Jetzt versteckt er sich hinter einem Anwalt und undurchsichtigen rechtlichen Spitzfindigkeiten, um sich vor der Volksbefragung zu drücken.“

 

So wurde schnell klar, dass Bürgermeister Schneider schon vor Beginn der Gemeinderatssitzung „einen Zick-Zack-Kurs in Sachen Volksbefragung steuerte“, kritisiert Scheele. Die Unterschriftenaktion zur Einleitung einer Volksbefragung hatte rund 680 Unterstützungserklärungen eingebracht.

Quelle/Foto: SPÖ Enzesfeld-Lindabrunn

 

Kurz darauf ordnete Bürgermeister Schneider am 29. September in einem Schreiben an die Oppositionsgemeinderäte die Befragung an“, so SP-Fraktionschef Franz Meixner: „Keine drei Wochen später ruderte der Bürgermeister wieder zurück. Am 14. Oktober begründete ein fadenscheiniger Bescheid, warum die Durchführung der Volksbefragung rechtlich nicht möglich sei.“ Laut Franz Meixner weigere sich der Bürgermeister, seine eigene Bevölkerung anzuhören. „Er stellt damit die Interessen einer Wohnbau-Gesellschaft über die seiner Bürger.“
Auch war ein Anwalt als Sachverständiger zur Gemeinderatssitzung geladen, der die Mandatare der Liste Schneider beriet.

 

So kam es bei der Gemeinderatssitzung der Vorwoche nun zum vorläufig letzten Akt in dieser Causa. Die Opposition verließ geschlossen die Gemeinderatssitzung. Am kommenden Donnerstag wollen sie noch einen Schritt weitergehen, ihre Mandate zurücklegen und damit Neuwahlen anstreben.

 

Karin Scheele weiters: „Wir erfüllen unser Versprechen, das von uns bei den Bürgerversammlungen eingefordert wurde.“ Damals sei man nachdrücklich gefragt worden, ob man für den Erhalt des Ortszentrums auch Neuwahlen in Kauf nehmen würde. „Das haben wir bejaht und wir stehen zu unserem Wort.“

 

„Die Bürger haben das Recht, mitzureden, wenn es um die Zukunft der Gemeinde geht so SPÖ Fraktionschef Franz Meixner. Wir haben uns wirklich bemüht, Bürgermeister Schneider zur Einsicht zu bewegen. Leider erfolglos. Ich finde, die objektivste Form der Entscheidungsfindung hier sind Neuwahlen.“ meint SPÖ Vorsitzende Karin Scheele.

 

Die Opposition (Bild) hat daher gestern am Donnerstag, den 24.11.2016, die Mandate geschlossen zurückgelegt.

 

Quelle: SPÖ-Enzesfeld-Lindabrunn

Renner: Neues NÖ Rettungsdienstgesetz bringt Verbesserungen für die Partner der Kommunen

Renner: Neues NÖ Rettungsdienstgesetz bringt Verbesserungen für die Partner der Kommunen

„Dank und Anerkennung für unsere hauptamtlich Tätigen und alle Freiwilligen.“

Nach dem NÖ Gemeinde- Rettungsdienstgesetz haben die Gemeinden im Rahmen des Gemeinde- Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes zu gewährleisten. „Wichtige Partner sind hier die niederösterreichischen Rettungsorganisationen, allen voran das Rote Kreuz und der Arbeiter Samariterbund sowie die Rettungshubschrauber des ÖAMTC. In beiden Organisationen leisten hunderte Hauptamtliche und vor allem tausende Freiwillige in ganz Niederösterreich gemeinsam mit den anderen Blaulichtorganisationen eine nicht hoch genug zu schätzende Arbeit für die Sicherheit und die Lebensqualität in Niederösterreichs Städten und Gemeinden“, so NÖ Gemeindereferentin LHStv. Mag. Karin Renner (Bild)  zum neuen NÖ Rettungsdienstgesetz 2017, welches am Donnerstag im NÖ Landtag beschlossen wurde.

 

„Die Rettungsorganisationen sind längst über ihren klassischen Aufgabenbereich hinausgewachsen. Mittlerweile gilt ihr Engagement auch dem Betreuten Wohnen, der Hauskrankenpflege, der Seniorenbetreuung, dem Dienst Essen auf Rädern, der Abhaltung von Erste Hilfe-Kursen oder auch vielfältigen Tätigkeiten im Bereich der Nachwuchspflege, beispielsweise der wichtigen Jugendarbeit. Auch die Spezialisierungen werden immer wichtiger, wie beispielsweise die Bergrettung, die Wasserrettung, oder die Rettungshundeeinrichtungen in unserem Bundesland, die immer wieder auch international wichtige Aufgaben, beispielsweise bei Katastrophen, wie Erdbeben oder Überflutungen, übernehmen“, so Renner weiter.

 

Aus 1.334.636 eingegangen Anrufen bei der NÖ Notrufzentrale 144 Notruf Niederösterreich resultierten im Vorjahr 739.750 Rettungseinsätze, davon waren 208.486 Notfalleinsätze. „In engagierten Verhandlungen, geführt von unserem NÖ Landesgesundheitsreferenten LR Maurice Androsch, ist es gelungen, ein neues NÖ Rettungsdienstgesetz zu vereinbaren, welches den Rettungsorganisationen Sicherheit, Anerkennung und Entwicklungsmöglichkeiten gibt. Das Land und die Gemeinden haben wiederum die Sicherheit, dass die so wichtige Aufgabe der Rettungsdienste bestens wahrgenommen werden kann. Die Menschen, die in den Dutzenden Rettungsstellen in ganz Niederösterreich ihren Dienst versehen, verdienen alle unseren höchsten Dank und Anerkennung. Unser Gesundheits- und Rettungswesen wäre in der Form, wie wir es heute schätzen, wohl auch nicht vorstellbar und schon gar nicht finanzierbar. Einen herzlichen Dank daher für Einsatz und Enthusiasmus an alle, die sich jeden Tag in unseren Rettungsorganisationen engagieren“, so LHStv. Renner abschließend.

FAG steht: Gemeindervertreter verhandelten hart bis zum Schluss

FAG steht: Gemeindervertreter verhandelten hart bis zum Schluss

Paktierter Finanzausgleich bedeutet „Einstieg in den Umstieg.”

„Der Finanzausgleich ist der Einstieg in die Aufgabenorientierung“, so Finanzminister Schelling. Nach sehr langen und intensiven Verhandlungen haben Bund, Länder und Gemeinden heute ein neues Paktum über einen Finanzausgleich unterzeichnet. Diese Vereinbarung wird – wenn alle nötigen Parlamentsbeschlüsse erfolgt sind – mit Jahresbeginn 2017 in Kraft treten und bis 2021 gelten. Auch SPÖ-GVV-NÖ Präsident Bgm. LAbg. Rupert Dworak saß bei der Schlussrunde am Verhandlungstisch: „Wir Gemeindevertreter und der Städtebund haben bis zuletzt hart um den Strukturfonds verhandelt.“

 

Hier einige wichtige Eckpunkte der neuen Vereinbarung:
1. Keine Gemeinde in Österreich wird Geld verlieren. Das ist ein wichtiger und nicht selbstverständlicher Punkt, der vor allem für strukturschwache und Abwanderungsgemeinden von Bedeutung ist.

 

2. Die Gemeinden bekommen insgesamt pro Jahr um 106 Millionen Euro mehr zugesprochen, als sie bisher zur Verfügung hatten. Damit werden die zusätzlichen Aufgaben der vergangenen und kommenden Jahre abgegolten. Über die gesamte Laufzeit entspricht das einer zusätzlichen Finanzmasse von 530 Mio. Euro für die Gemeinden.

 

3. Von diesen 106 Millionen Euro werden 60 Mio. Euro in einen eigenen Fonds für strukturschwache Abwanderungsgemeinden gehen (300 Mio. Euro über die gesamte FAG-Periode), die Kriterien dafür werden seitens des Gemeindebundes erarbeitet. Der Rest wird nach dem bisherigen Bevölkerungsschlüssel verteilt.

 

4. Für die Aufwände in der Flüchtlingsbetreuung gibt es eine Einmalzahlung von insgesamt 37 Mio. Euro für die Gemeinden.

 

5. Der Pflegefonds, der die gemeinsame Finanzierung der Pflegekosten regelt, wird mit 350 Mio. Euro verlängert und ab 2018 mit 4,6 Prozent valorisiert. Über die gesamte FAG-Periode entspricht das einem Zuwachs von rund 110 Mio. Euro.

 

6. Die Finanzierung der Siedlungswasserwirtschaft ist mit einem Bundesanteil von 80 Mio. Euro pro Jahr abgesichert worden. Das sind über die FAG-Periode hinweg rund 400 Mio. Euro.

 

7. Ab 2018 beginnt die Zuteilung der Finanzmittel anhand einer Aufgabenorientierung. Erstes Anwendungsgebiet wird die Kinderbetreuung sein. Nach Kriterien wie etwa der Anzahl der betreuten Kinder, der Gruppengrößen oder der Öffnungszeiten sollen dann die Finanzmittel in diesem Bereich verteilt werden.

 

8. Ab 2019 ist die aufgabenorientierte Finanzierung auch für den Bereich der Schulfinanzierung vorgesehen.

 

9. Für die Reform der Grundsteuer wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die sehr zeitnah über die am Tisch liegenden Vorschläge des Gemeindebundes beraten und sie umsetzen soll. Auch bei der Kommunalsteuer wird über einfachere Modelle der Einhebung nachgedacht.

10. Für die Verbesserung der Finanzierungsströme wurde ein Benchmark-System für Länder und Gemeinden vereinbart, das anhand von Zahlen und Leistungen eine bessere Vergleichbarkeit schaffen soll.

 

Außerhalb des Finanzausgleichs stellt der Bund bis 2025 rund 750 Mio. Euro für den Ausbau ganztägiger Schul- und Betreuungsformen bereit. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist derzeit in Begutachtung. Darüber hinaus soll es einen kommunalen Infrastrukturfonds geben, der mit 175 Mio. Euro dotiert wird.

 

GVV-Präsident Dworak: „Mit dem Abschluss dieses Finanzausgleichs ein sehr wesentlicher Schritt zur Absicherung der Finanzausstattung der Gemeinden gelungen ist. Mit der Hinwendung zur Aufgabenorientierung wird die Bedeutung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels (AbS) Verteilungsschlüssels künftig abnehmen.“

 

Am Bild (v.r.): NÖ-GVV-Präsident Rupert Dworak, LH Josef Pühringer, Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer, Finanzminister Hans Jörg Schelling, NÖ-Gemeindebundpräsident Alfred Riedl nach dem Abschluss der Verhandlungen im Finanzministerium.

Foto: Österr. Gemeindebund

Ertragsanteile November: Sondereffekte bringen ein Plus 8,8 Prozent!

Ertragsanteile November: Sondereffekte bringen ein Plus 8,8 Prozent!

Die nachsommerliche Flaute bei den Ertragsanteilen wird mit einem Plus von 8,8 Prozent beendet. Ursache für dieses vorübergehende Hoch sind Sondereffekte bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer.

Endlich wieder einmal eine gute Nachricht bei den Ertragsanteilen: Nach den Einbrüchen der vergangenen vier Monate gibt es nun ein herbstliches Hoch bei den Vorschüssen für November. Für die Gemeinden ohne Wien sollen sie um 8,8 Prozent steigen.

 

Einmaleffekt sorgt für Zwischenhoch
Die Vorschüsse auf die Ertragsanteile basieren auf den Abgabeneinnahmen des zweit vorangegangenen Monats. Und der von Sondereffekten (ESt und KöSt) und deutlichen Zuwächsen bei der Mineralölsteuer gekennzeichnete Abgabenerfolg im September führt nun bei den aktuellen November Vorschüssen zu einem in diesem Ausmaß nicht erwarteten Plus von 8,8 Prozent für die Gemeinden ohne Wien. Bei der Bundeshauptstadt beträgt das Plus aufgrund der in Wien derzeit gegenüber dem Vorjahr etwas unterdurchschnittlichen Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer aktuell 8,5 Prozent. Es wird sich noch bei den Dezember-Vorschüssen zeigen, ob diesem November-Hoch Einmal- oder Vorzieheffekte zugrunde gelegen sind.

 

Größte Zuwächse für Kärntner Gemeinden
Mit einem Schlag liegen die bisherigen Vorschüsse 2016 somit wieder im Soll der heurigen Jahresprognose des Finanzministeriums von rund plus 1,5 Prozent gegenüber 2015. Länderweise gesehen legten die November-Vorschüsse am stärksten in Kärnten (+12,0%) und am geringsten in Oberösterreich (+7,3%) zu.

 

Effekte auf Budgetvoranschläge der Gemeinden
Die für die kommende Budgeterstellung nicht unwesentliche Prognose für das Wachstum der 2017er Ertragsanteile gegenüber 2016 stellte sich zuletzt mit plus zwei bis zweieinhalb Prozent etwas besser dar. Man muss jedoch auch berücksichtigen, dass es im Ausgangsjahr 2016 eine Steuerreform und damit eine niedrige Ausgangsbasis gegeben hat. Derzeit wird auch über größere Reformen bei der künftigen Verteilung der Ertragsanteile im neuen Finanzausgleichsgesetz verhandelt, womit die Zuwächse bei den Ertragsanteilen für 2017 eher zurückhaltend veranschlagt werden sollten.

 

Quelle: Österr. Gemeindebund