Dworak: Enttäuschung über Äußerungen des Waidhofner Bürgermeisters

Dworak: Enttäuschung über Äußerungen des Waidhofner Bürgermeisters

„Kein politischen Kleingeld mit verbalen populistischen Rundumschlägen verdienen!“

Tief enttäuscht und verärgert zeigt sich der Kommunalsprecher der SPNÖ-Kommunalsprecher GVV-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak (Bild), über Äußerungen des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya, Robert Altschach, in der Causa Geburtenstation: „Hier versucht ein Ortschef, offenbar aus Angst vor der eigenen Bevölkerung, die Wahrheit und alle sachlichen Argumente glatt zu ignorieren, das ist eine Vorgehensweise, die so absolut nicht akzeptabel ist. So etwas ist eines Bürgermeisters unwürdig.“

 

Zur Vorgeschichte: Aufgrund der viel zu geringen Geburtenzahlen beschloss die Landesklinikenholding, die unter die Zuständigkeit des VPNÖ-Landesrats Mag. Karl Wilfing fällt, die Geburtenstation Waidhofen an der Thaya zu schließen, um die bestmögliche Gesundheitsversorgung zu erzielen. „Diese Entscheidung war, bei allem Verständnis für die Sorgen der Menschen, aus Gründen der Qualitätssicherung notwendig. In der Waidhofner Geburtenstation kam zuletzt nicht mal mehr ein Kind pro Tag zur Welt. In der Medizin ist aber eben die Quantität für die Qualität ausschlaggebend. Was zählen sind die Routine und die Erfahrung. Wir wissen aus internationalen Studien, dass es bei Stationen unter 500 Geburten jährlich vermehrt zur Komplikationen und höherer Mortalität kommt. Und in Waidhofen waren es im Vorjahr nur mehr 296 Kinder, die das Licht der Welt erblickten. Hier geht es um die beste mögliche medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen“, erläutert Dworak.

 

„Was aber weder Mütter noch Kinder brauchen können, ist eine polemische Debatte, denn damit ist niemandem geholfen. Es ist schlicht letztklassig, jetzt hier mit populistischen Rundumschlägen zu versuchen, aus dieser ohnehin schon viel zu emotional diskutierten Angelegenheit auch noch politisches Kleingeld schlagen zu wollen. Aber nichts anderes ist der Versuch, auch noch Landesrat Androsch in den Streit hineinzuziehen, den Altschach mit seinen eigenen Parteifreunden führt“, so Dworak abschließend.

LH-Stv. Karin Renner feierte im Kreise vieler FreundInnen ihren 50. Geburtstag

LH-Stv. Karin Renner feierte im Kreise vieler FreundInnen ihren 50. Geburtstag

Am 1. Oktober lud LH-Stv. Karin Renner in die Bernsteinhalle nach Dürnkrut (Bezirk GF), um mit vielen Freundinnen und Freunden ihren 50. Geburtstag zu feiern.

Da ließ man sich natürlich nicht lange bitten und aus ganz Niederösterreich kamen sie, um die Jubilarin hochleben zu lassen. Allen voran Sozialminister Rudolf Hundstorfer, die Landesräte Karl Wilfing und Tillman Fuchs, Landesparteivorsitzender Bgm. Matthias Stadler, Präsident Ökonomierat Hermann Schultes, GVV-NÖ-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak, Klubobmann LAbg. Bgm. Alfred Rosenmaier, Klubobmann-Stv. der SP-Fraktion im Parlament NR Otto Pendl, NÖ-Pensionistenverbandspräsident Prof. Dr. Hannes Bauer, NÖ-Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner, NÖ-Landesamtsdirektor Werner Seif, NÖ-Militärkommandant Rudolf Striedinger, Streitkräfte-Chef Generalleutnant Franz Reißner.

 

Von Seiten der Wirtschaft stellten sich als Gratulanten Wiener Städtische-Landesdirektor Wolfgang Lehner, Marketingdirektor Paul Ambrozy, Hypo-NÖ-Vorstandsdirektor Christian Führer und EVN-Vorstandssprecher Peter Layr sowie Vorstandsdirektor Stefan Szyskowitz ein. Mit dabei auch SPNÖ-Frauenvorsitzende Elvira Schmidt, Volkshilfe-Vizepräsident Holger Linhart, ARBÖ-NÖ-Präsident Siegfried Artbauer und natürlich auch viele Landtagsabgeordnete, Nationalräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Niederösterreich sowie Persönlichkeiten aus Stadt und Land des schönen Weinviertels.

 

Nach Grußadressen von Rudolf Hundstorfer, Matthias Stadler, Hermann Schultes, Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner und Landesrat Karl Wilfing hielt Präsident Bundesminister a.D. Karl Blecha die Laudatio für die Jubilarin.

 

„Auch 50jährig kommt Karin herüber wie eine voll motivierte 25jährige. Unsere Karin ist eine kraftstrotzende, phantasiegebend und lebenserfahrungsreiche Frau und ein Highlight der SPÖ in Niederösterreich. Ich durfte sie selbst bei ihren ersten Schritten als Vizebürgermeisterin und junge Landtagsmandatarin begleiten. Es macht Spaß mit ihr zu arbeiten, es mach Spaß, mit ihr über Politik, aber auch das Leben und andere wichtige Dinge zu diskutieren“, so Blecha über „seine“ Karin Renner.

 

Landesrat Karl Wilfing erinnerte in seinen Geburtstagswünschen vor allem an die vielen gemeinsamen Initiativen für das Weinviertel. „Karin Renner beweist immer Handschlagsqualität und wir haben bei allen parteilichen Unterschiedlichkeiten immer das Wohl unseres Landes und vor allem des Weinviertels in den Vordergrund gestellt. So soll es auch weiterhin bleiben, denn wir haben genug zu tun“, so Wilfing.

 

Bgm. Matthias Stadler würdigte Karin als wichtige versierte Politikerin und engagierte Mitstreiterin im Team der SPÖ Niederösterreich und in der NÖ Landesregierung. Stadler: „Wir wissen, dass noch große Herausforderungen vor uns liegen aber wir beide haben ja das jugendliche Alter (Stadler feiert in knapp einem halben Jahr im Februar 2016 seinen 50er), dass wir diese gemeinsam lösen und abarbeiten werden.“

 

Besonders berührend empfand es Karin Renner, dass eine Abordnung aller Gänserndorfer Feuerwehren – 150 Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner unter dem Kommando von OBR Georg Schicker – vor der Bernsteinhalle aufmarschierten und Geburtstagswünsche überbrachten.

 

Karin Renner, bekannt für ihre kurzen und prägnanten Redebeiträge: „An alle, die heute gekommen sind, einen herzlichen Dank. Ihr habt mir alle eine Riesenfreude bereitet und von mir einen herzlichen Dank, das es euch gibt, das ihr mich unterstützt und das wir für Niederösterreich einen gemeinsamen und guten Weg gehen. Gehns wir’s gemeinsam an – große Aufgaben liegen vor uns, aber wenn wir an einem Strang ziehen, werden wir es schaffen.“

 

Am Bild (v.l.): BM Rudolf Hundstorfer, LH-Stv. Karin Renner,Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner, GVV-Präsident Rupert Dworak.

Foto: Herbert Käfer

Asyl für Kriegsflüchtlinge: Das Durchgriffsrecht des Bundes ist ab heute gültig

Asyl für Kriegsflüchtlinge: Das Durchgriffsrecht des Bundes ist ab heute gültig

Das Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, BGBl. I Nr. 120/2015 ab 1. Oktober 2015 in Kraft. Alle Infos dazu hier!

Allgemein
Das Durchgriffsrecht des Bundes bei der Bereitstellung von Flüchtlingsquartieren tritt wie geplant am 1. Oktober in Kraft. Damit kann das Innenministerium künftig auf Grundstücken des Bundes oder in angemieteten Gebäuden auch ohne gesonderte Widmung Flüchtlingsquartiere bereitstellen, wenn die Länder bzw. Gemeinden ihrer Unterbringungsverpflichtung nicht nachkommen.
Ziel des neuen Durchgriffsrechts des Bundes bei der Bereitstellung von Flüchtlingsquartieren ist eine gleichmäßigere Verteilung von AsylwerberInnen in Österreich und eine adäquate Unterbringung. Zustände wie zuletzt in Traiskirchen sollen damit in Hinkunft vermieden werden.

 

Als Richtwert für die Gemeinden ist eine Flüchtlingsquote von 1,5% der Wohnbevölkerung in Aussicht genommen, der Prozentsatz kann aber im Bedarfsfall per einfachen Verordnung hinaufgesetzt werden. Die Zahl der Flüchtlinge, die der Bund auf einem einzelnen Grundstück unterbringen darf, ist mit 450 begrenzt. Überdies müssen bestimmte Standards, etwa was Hygiene, Brandschutz und Umweltverträglichkeit betrifft, eingehalten werden. Das Gesetz ist vorläufig mit Ende 2018 befristet.

 

Durchgriffsrecht
Das Innenministerium kann in Hinkunft auf Grundstücken des Bundes oder in angemieteten Gebäuden auch ohne gesonderte Widmung Flüchtlingsquartiere bereitstellen, wenn die Länder bzw. Gemeinden ihrer Unterbringungsverpflichtung nicht nachkommen.

 

Auf im Vorfeld geäußerte Bedenken gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzes reagierten die Abgeordneten mit einem Abänderungsantrag. So wurde etwa ausdrücklich festgeschrieben, dass die Innenministerin den betroffenen Bürgermeister und die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde von der bevorstehenden Nutzung eines Grundstücks als Flüchtlingsquartier informieren muss, und zwar mindestens eine Woche vor der tatsächlichen Unterbringung von AsylwerberInnen. Außerdem wurde klargestellt, dass das Durchgriffsrecht des Bundes bei der Quartierbereitstellung nur für AsylwerberInnen und anerkannte Flüchtlinge gilt, die von der Grundversorgungsvereinbarung mit den Ländern umfasst sind. Plant die Regierung, den Gemeinderichtwert für Flüchtlinge zu erhöhen, muss sie nicht nur den Ländern, sondern auch dem Gemeindebund und dem Städtebund Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

 

Konkret steht im Gesetz dazu:
Artikel 4 (2) Voraussetzung für eine Nutzung von Grundstücken gemäß Abs. 1 ist, dass
1. das betroffene Land die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden im Vormonat nicht im Ausmaß des Verhältnisses durchschnittlich geleistet hat, das in Art. 1 Abs. 4 der Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG, BGBl. I Nr. 80/2004, in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesverfassungsgesetzes geltenden Fassung, festgelegt ist und
2. im betroffenen politischen Bezirk weniger hilfs- und schutzbedürftige Fremde untergebracht sind, als auf Grund des Bezirksrichtwertes unterzubringen wären.

 

Bedeutung für die niederösterreichischen Gemeinden
Das Durchgriffsrecht des Bundes besteht demnach nur, wenn Niederösterreich seine Quoten aus der Art. 15a B-VG Grundversorgungsvereinbarung nicht erfüllt U N D die Bezirksquote nicht erfüllt ist.
Das Gesetz geht also quasi von einer dreifachen Erfüllungsmöglichkeit der Unterbringungsverpflichtung der Gemeinden aus. Wenn bereits nur eine Möglichkeit erfüllt ist, besteht seitens des Bundes kein Durchgriffsrecht gegenüber den Gemeinden.

 

KEIN DURCHGRIFFSRECHT BESTEHT ALSO wenn:
1. Entweder die Länderquote erfüllt ist ODER
2. die Bezirksquote erfüllt ist ODER
3. wenigstens die einzelne Gemeinde ihre Quote erfüllt hat, dann gibt es bei dieser einzelnen Gemeinde ebenfalls kein Durchgriffsrecht des Bundes.Privatquartiere gelten auch, weil nicht darauf abgestellt wird, WIE Gemeinde erforderliche Anzahl von Plätzen zur Verfügung stellt.

 

Weiterführende Links:

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_01295/index.shtml
http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2015/PK0999/

 

Hier der Gesetzestext im Original zum Downloaden:

BGBLA_2015_I_120.pdf

GRW-Baden: SPÖ-Ergebnis sprengt schwarz-grüne Koalition!

GRW-Baden: SPÖ-Ergebnis sprengt schwarz-grüne Koalition!

SPÖ holt bei der GRW-Nachwahl in vier Badener Sprengeln ein achtes Mandat.

Die erfolgreiche Anfechtung des Wahlergebnisses von 25. Jänner durch die SPÖ trägt nun auch Früchte. Die Badener Sozialdemokrkten mit Markus Riedmayer an der Spitze, konnten bei der heutigen Wahlwiederholung in allen vier Sprengeln Stimmen zulegen und ein achtes Mandat zulasten der ÖVP gewinnen. ÖVP, Grüne und die Lise WIR mussten teilweise massive Verluste hinnehmen.

Es war spannend bis zum Schluss, einige Zeit stand sogar im Raum, dass die ÖVP ein zweites Mandat an die FPÖ verlieren würde. Die Blauen hatten neben den Sozialdemokraten, als einzige Partei zulegen können.

 

Der Badener SPÖ-Bezirksgeschäftsführer Bgm. Wolfgang Kocevar: „Die ÖVP braucht somit neben den Grünen auch das Mandat der Neos, um eine Mehrheit im GR zu haben. Das wird noch sehr interessant.“

 

GVV-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak: „Ein überaus erfreuliches Ergebnis, das die Badener Stadtregierung verändern wird. Ich gratuliere Markus Riedmayer und seinem Team zu ihrem schönen und verdienten Erfolg.“

 

Gesamtergebnis der GRW-Wiederholung Stadt Baden (alle vier Sprengel):

ÖVP: -125 Stimmen

SPÖ: +38 Stimmen

Liste Wir: -87 Stimmen

Grüne: -68 Stimmen

FPÖ: +33 Stimmen

NEOS: -26 Stimmen

Neuzuteilung der Gemeinden nach Auflösung des Bezirkes Wien-Umgebung

Neuzuteilung der Gemeinden nach Auflösung des Bezirkes Wien-Umgebung

Außerordentliche Sitzung der NÖ Landesregierung

Unmittelbar im Anschluss an die Behandlung des entsprechenden Tagesordnungspunktes in der gestrigen Sitzung des NÖ Landtages trat die Niederösterreichische Landesregierung am Donnerstagnachmittag zu einer außerordentlichen Regierungssitzung zusammen. Unter dem Vorsitz von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll erfolgte dabei die aufgrund der Auflösung des Verwaltungsbezirkes Wien-Umgebung erforderliche Neuzuteilung der betroffenen Gemeinden.

 

Demnach wurden die Gemeinden Ebergassing, Fischamend, Gramatneusiedl, Himberg, Klein-Neusiedl, Lanzendorf, Leopoldsdorf, Maria-Lanzendorf, Moosbrunn, Rauchenwarth, Schwadorf, Schwechat und Zwölfaxing dem Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha zugeteilt.

 

Die Gemeinde Gerasdorf bei Wien wurde dem Verwaltungsbezirk Korneuburg, die Gemeinden Gablitz, Mauerbach, Pressbaum, Purkersdorf, Tullnerbach und Wolfsgraben dem Verwaltungsbezirk St. Pölten und die Stadtgemeinde Klosterneuburg dem Verwaltungsbezirk Tulln zugeteilt.

Gemeindetag 2015 in Wien: die Pressekonferenz der drei Gemeindebundpräsidenten

Gemeindetag 2015 in Wien: die Pressekonferenz der drei Gemeindebundpräsidenten

Die hochaktuellen Themen Asyl, Finanzausgleich und neues Haushaltsrecht standen heute bei der PK von Gemeindebundpräsident Mödlhammer (M.) und seinen Vizepräsidenten Riedl (l.) und Dworak (r.) im Mittelpunkt.

Thema Asyl: Krise ist ohne Einbindung der
Gemeinden nicht bewältigbar
„Die Asylkrise ist nur unter möglichst großer Einbindung der Gemeinden und der Bevölkerung zu bewältigen“, sagt Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer zu Beginn des 62. Österreichischen Gemeindetages in Wien. „Das ist von großer Bedeutung, weil sonst die derzeit positive Stimmung in der Bevölkerung auch schnell wieder in Abwehrhaltungen kippen könne, so Mödlhammer. Am Gemeindetag, der am 10. und 11. September am Gelände der Messe Wien stattfindet, nehmen rund 2.000 Kommunalpolitiker/innen aus ganz Österreich teil.

 

Positiv äußerte sich Mödlhammer zur unglaublichen Hilfsbereitschaft, die in den letzten Tagen sichtbar geworden sei. „Ich sage aber auch sehr deutlich: Wer glaubt, dass auch nur eines der Probleme der letzten Monate damit gelöst ist, der irrt sich. Die Entscheidung der Bundesregierung, die Flüchtlinge aus Ungarn durchzulassen, ist eine große Geste gewesen, aber nicht mehr. Es war von Beginn an klar, dass der Großteil dieser Menschen nur durchreisen will und nicht in Österreich bleibt.“ Die Entscheidung der Regierung sei daher weitgehend risikolos gewesen.

 

„Tatsache bleibt, dass es in Österreich jeden Tag noch mehrere hundert Asylanträge gibt. Wir haben also nach wie vor die Aufgabe, tausende Menschen in adäquater Form unterzubringen.“ „Der Österreichische Gemeindebund, alle heimischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind bereit, hier ihren Beitrag zu leisten, um eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen sicherzustellen“, betonte Mödlhammer. „In den letzten Monaten sind ja auch tausende zusätzliche Quartiere bereitgestellt worden.“ Der Gemeindebund habe mehrfach und mit vielen Beispielen darauf hingewiesen, dass es mehrheitlich nicht an den Bürgermeister/innen scheitere, „sondern an zum Teil absurden bürokratischen Hürden, die sich da auftürmen“, so der Gemeindebund-Präsident. „In NÖ etwa muss man rund 60 Seiten Papierkrieg bewältigen, um Quartiere überhaupt anbieten zu können“, weiß Mödlhammer. „Bei der Bereitstellung privater Unterkünfte sind Wartezeiten von acht bis zehn Wochen, bis jemand das Quartier in Augenschein nimmt, die Regel und nicht die Ausnahme.“

 

Dazu kommen hohe baupolizeiliche Hürden und viele Vorschriften, die in einer Notsituation nicht zur schnellen Linderung führen können. „Wir haben immer noch viele, viele Rückmeldungen, wo nachweisbar gute Quartiere angeboten wurden und wegen der viel zu hohen Anforderungen abgelehnt oder nicht einmal angeschaut wurden“, kritisiert Mödlhammer. „So geht das nicht. In so einer Lage dürfen nicht die Paragraphenreiter das sagen haben.“ Es sei daher gut, dass manche Bundesländer zumindest temporär die Bauvorschriften gelockert hätten.

 

Das Durchgriffsrecht des Bundes sieht Mödlhammer skeptisch: „Es ist völlig in Ordnung, dass der Bund damit auf eigene Liegenschaften oder ihm angebotene Flächen zugreifen kann. Daran haben wir nicht das Geringste auszusetzen. Problematisch wird es bei jenem Passus, in dem es heißt, dass „die Gemeinden Quartiere in einem Ausmaß von 1,5 Prozent der Bevölkerungszahl bereitzustellen haben“. Ich kann mir weder vorstellen, dass das verfassungsrechtlich hält, noch halte ich es für eine gute Idee, wenn man zu derartigen Zwangsmaßnahmen greift. Was soll denn eine Gemeinde tun, die selbst keine geeigneten Gebäude oder Quartiere hat? Wohnungen von Privaten mit Zwang requirieren? Wir können nicht in Eigentumsrechte anderer Menschen eingreifen.

 

Die Unterbringung von Flüchtlingen lasse sich nur dann organisieren, wenn man die Menschen mit einbeziehe. „Es gibt große Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung, das haben die letzten Tage sehr eindrucksvoll gezeigt. Zwangsmaßnahmen werden diese Hilfsbereitschaft aber nicht erhöhen sondern eher gefährden.

 

Auch wenn der Bund auf eigenen oder privaten Flächen neue Quartiere schaffe, soll der/die Bürgermeisterin zumindest vorab darüber in Kenntnis gesetzt werden. „Wir haben schon wieder einen Fall (Steyregg), wo der Bürgermeister aus den Medien erfahren hat, dass 140 Menschen in seiner Gemeinde untergebracht werden sollen. Das ist einfach keine partnerschaftliche Vorgangsweise“, so der Gemeindebund-Chef. „Bei einer Vorab-Information geht es ja nicht ums Verhindern, sondern ums gemeinsame Vorbereiten der Unterbringung.“

 

Auch bei der möglichen Erhöhung der Gemeindequote von 1,5 Prozent auf einen etwaig höheren Wert verlangt Mödlhammer die Einbindung des betroffenen Bürgermeisters. „Sonst legt der Bund im Alleingang höhere Quoten für einzelne Gemeinden fest, das kann auch keine erstrebenswerte Vorgangsweise sein.“

 

Besonderes Augenmerk will Mödlhammer nun auch auf die nötigen Maßnahmen zur Integration anerkannter Flüchtlinge legen. „Da steht uns viel bevor, sowohl organisatorisch, als auch finanziell. Ich habe nicht den Eindruck, dass man sich derzeit ausreichend mit den dafür nötigen Maßnahmen befasst.“ Um tausende Menschen, die nach positiven Asylbescheiden vorwiegend in die Ballungsräume strömen, auch gut integrieren zu können, bedürfe es vieler Maßnahmen. „Da geht’s um den Spracherwerb, um die Erhebung der Ausbildungen, um Wohnraum, um Sozialleistungen, u.v.m.. Wir dürfen auf diese Maßnahmen nicht vergessen. Sie sind gerade in den ersten Monaten entscheidend, um eine nachhaltige Integration auf den Weg zu bringen.“

 

Thema Finanzausgleich: Gemeindebund will mehr Gerechtigkeit

Auf der Agenda des Gemeindetages steht auch die finanzielle Ausstattung der Gemeinden. In wenigen Wochen sollen die Detailverhandlungen für einen neuen Finanzausgleich beginnen, der die Mittelverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden neu ordnen soll. Zuletzt war der Finanzausgleich von 2007 zwei Mal verlängert worden, ab 2017 soll eine neue Vereinbarung in Kraft treten. Der Vizepräsident des Gemeindebundes, Bgm. Alfred Riedl (ÖVP), sieht die Chance auf einen „großen Wurf“. „Das Ziel kann nicht sein, dass man nur an ein paar Schrauben dreht und sonst alles beim Alten bleibt. Wir streben eine echte Neuordnung an.“

 

Konkret will Riedl mehr Gerechtigkeit für kleinere Gemeinden im Finanzausgleich verankert wissen. „Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel bevorzugt in großem Stil die Städte über 10.000 Einwohner. Sie bekommen pro Einwohner deutlich mehr aus dem Finanzausgleich als die kleinen Gemeinden.“ Diesen Verteilungsschlüssel hält Riedl für einen Anachronismus. „Der Ursprung liegt darin, dass man nach dem Krieg den Städten mehr Mittel zum Wiederaufbau zukommen lassen wollte, weil sie stärker zerstört waren. Ich gehe davon aus, dass dieser Wiederaufbau inzwischen abgeschlossen ist.“

 

Dem oft artikulierten Argument, wonach Städte mehr überörtliche Leistungen erbringen müssten, kann Riedl nur wenig abgewinnen. „Einerseits stimmt diese Rechnung nicht ganz, weil Städte dafür nicht so lange Wasser-, Kanal- oder Straßennetze brauchen. Andererseits sollen alle, die das behaupten, auch dazu sagen, dass Städte ja über Kommunal- und Grundsteuer deutlich mehr Einnahmen haben. Alle Pendlerarbeitsplätze sind in der jeweiligen Stadt gemeldet, dort wird daher auch die Kommunalsteuer abgeführt.“

 

Auch die Vielfalt der Transferströme ist Riedl ein Dorn im Auge. „Ich sehe wenig Sinn darin, dass man eine Verteilung über den Finanzausgleich macht und sich die Gebietskörperschaften dann zusätzlich noch Millionenbeträge gegenseitig hin und her überweisen. Es soll jede Ebene die Aufgaben erfüllen, die sie am besten leisten kann und dafür auch das Geld bekommen. Wenn diese Transferströme wegfallen, wird das eine merkbare Einsparung bringen.“

 

Voraussetzung dafür sei allerdings eine konsequente Aufgabenreform. „Bei Bildung oder Kinderbetreuung sind der Bund und alle Länder einzeln zuständig. Das ist ein Wirr-Warr, den selbst Experten kaum noch durchschauen. Und die Gemeinden sollen die jeweiligen Gesetzeslagen dann umsetzen und meistens auch bezahlen.“

 

Insgesamt, so Riedl, habe die kommunale Ebene in den letzten Jahren eine vorbildliche Budgetdisziplin gezeigt. „Wir sind mit beiden Füßen auf die Kostenbremse gestiegen, weil die Finanzkrise die Konsolidierung unserer Haushalte erzwungen hat. Seit drei Jahren erwirtschaften die Kommunen Überschüsse und übererfüllen damit auch den geschlossenen Stabilitätspakt, wen wir vor einigen Jahren unterzeichnet haben. Ausreißer sind meist nur die großen Städte, die nach wie vor mit großen Finanzlücken zu kämpfen haben.“

 

Thema neues Haushaltsrecht: Das kostet die
Gemeinden 250 Millionen Euro

Der zweite Vizepräsident des Gemeindebundes, Bgm. Rupert Dworak (SPÖ), kritisiert die Debatte rund um das neue Haushaltsrecht. „Die EU verlangt von den Nationalstaaten vergleichbare Zahlen. Das ist in Ordnung und ein berechtigtes Anliegen. Die Gemeinden können diese Zahlen auch jederzeit liefern, das ist kein Problem. Der vollständige Umstieg auf die doppische Buchhaltung ist dafür aber weder nötig, noch sinnvoll. Eine Vermögensbewertung ist auch im bisherigen System möglich. Dazu kommt, dass die Bewertung von Straßen, Kindergärten oder Schulen und deren Ausweisung in einer Bilanz mir nur wenig sinnvoll erscheint. Das sind Einrichtungen der öffentlichen Hand, die keinen Marktwert haben, weil sie nicht verkäuflich sind.“

 

„Wir haben dem Finanzminister ein sehr gutes Modell angeboten, das alle nötigen Zahlen liefern kann. Aus unserer Sicht ist es nicht notwendig, dass jede kleine Gemeinde eine doppelte Buchhaltung führt und eine Bilanz erstellt. Selbst bei großen Einheiten scheint mir das fraglich. Die Bilanz des Bundes hat 15.000 Seiten, niemand kann mir erzählen, dass das lesbarer oder transparenter ist als vorher. Die Erstellung hat Millionen gekostet und war so komplex, dass die Experten des Finanzministeriums um einige Millionen Euro externe Berater hinzuziehen mussten.

 

„Ich hoffe sehr, dass sich der Finanzminister hier vom Rechnungshof nicht vorführen lässt“, so Dworak. „Wir werden weiterhin darauf drängen, dass das Haushaltsrecht auch für kleinere Gemeinden administrierbar bleibt und nicht wochenlangen Personalaufwand nach sich zieht, wenn man ein Budget oder einen Rechnungsabschluss erstellen will. Die ausgegliederten Gesellschaften der Gemeinden werden von der Statistik Austria ohnehin seit einiger Zeit abgefragt, damit sind auch deren Schuldenstände transparent und in die Maastricht-Bewertung miteinbezogen.“

 

Der 62. Österreichische Gemeindetag in Wien wurde heute eröffnet und dauert bis Freitag, den 11. September. Mehr als 2.000 Gemeindepolitiker/innen aus ganz Österreich daran teil. Bei der Haupttagung am Freitag werden u.a. Bundespräsident Dr. Heinz Fischer, Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner, LH Bgm. Michael Häupl und Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer zu den Delegierten sprechen.

Ertragsanteile: Nullwachstum bei den September-Vorschüssen!

Ertragsanteile: Nullwachstum bei den September-Vorschüssen!

Die September-Vorschüsse (ohne Wien)liegen gerade einmal 0,2 Prozent über jenen des Vorjahres (Wien +0,4%). In vier Bundesländern ist sogar ein Minus gegenüber dem September 2014 zu verzeichnen.

Die Gründe für dieses quasi Nullwachstum sind vor allem das schwache Aufkommen an Umsatzsteuer (2,4%iger Rückgang gegenüber dem Juli 2014) und der Verkehrs- und Verbrauchssteuern. Hier konnten auch die durchaus guten Ergebnisse bei den Lohn- und Einkommensteuern wenig ausrichten. Die Höhe der Vorschüsse ergibt sich wie immer weitestgehend aus dem Steueraufkommen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben des zweitvorangegangenen Monats, somit dem Juli 2015.

 

In den Bundesländern Bgld., OÖ., Sbg., Tirol und Wien haben es die September-Vorschüsse auf die Gemeindeertragsanteile leicht ins Plus geschafft. Grund hierfür ist der (österreichweit gesehen zehnprozentige) Anstieg des Aufkommens an Grunderwerbsteuer, die nach dem länderweisen Aufkommen auf die einzelnen Gemeinden verteilt wird. Und dieser Positivtrend dürfte angesichts der kommenden Steuererhöhung im heurigen Jahr wahrscheinlich weiter anhalten. Der sehr starke Aufkommenszuwachs in Salzburg, wo die Grunderwerbsteuer im Juli 2015 mehr als 40 Prozent über jener vom Juli 2014 lag, sorgte dafür, dass die Salzburger Gemeinden mit +3,2 Prozent bei den aktuellen Vorschüssen am besten abschneiden.

 

Demgegenüber kann man diesmal sagen, dass die Vorschüsse all jener Bundesländer, wo der Zuwachs der Grunderwerbsteuer unter fünf Prozent oder gar im Minus lag, keine positiven Ergebnisse bringen. Das zeigt sich aktuell insbesondere in Kärnten, wo das Aufkommen an Grunderwerbsteuer rund elf Prozent unter jenem vom Juli 2014 lag, wodurch die Kärntner Gemeinden bei den September-Vorschüssen mit einem Minus von 2,1 Prozent im Bundesländervergleich das schlechteste Ergebnis erzielen.

Verabschiedung Präsident Ferdinand Vouk

Verabschiedung Präsident Ferdinand Vouk

Im Rahmen einer ao. Sitzung der SP-Fraktion im Österr. Gemeindebund Ende August in Velden wurde Kärntens Altpräsident Bgm. Ferdinand Vouk von seinem Nachfolger und den Kollegen aus NÖ und BGLD würdig verabschiedet.

Vouk ist seit langem Bürgermeister von Velden am Wörthersee und war Nachfolger von Hans Ferlitsch als Präsident des Kärntner Gemeindebundes. 2015 übernahm NR a.D. Bgm. Peter Stauber, der seit 1999 im Landesvorstand des Kärntner Gemeindebundes sitzt, dieses Amt von Vouk.

 

Stauber ist Bürgermeister von St. Andrä. Ferdinand Vouk schied somit 2015 nach vier erfolgreichen Jahren als Präsident des Kärntner Gemeindebundes aus, bleibt aber Bürgermeister von Velden. GVV Burgenland Präsident Erich Trummer, SP-GVV-NÖ Präsident Rupert Dworak und Kärntens neuer Präsident Stauber überreichten daher in Velden ein kleines Abschiedsgeschenk der SPÖ-Fraktion.

 

Am Bild (v.l.): Erich Trummer, Peter Stauber, Ferdinand Vouk, Rupert Dworak

Bildrechte: GVV Burgenland

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Für rund 1.000 Flüchtlingskinder beginnt in einer Woche in Niederösterreich ein Schuljahr

Für rund 1.000 Flüchtlingskinder beginnt in einer Woche in Niederösterreich ein Schuljahr

Dworak (Bild): „Gemeinden als Schulerhalter übernehmen wichtige Aufgabe, ein Begleitprogramm des Bundes ist unabdingbar!“

„Für rund 1.000 Flüchtlingskinder beginnt in einer Woche ihr erstes Schuljahr in Niederösterreich. Die Städte und Gemeinden des Landes übernehmen als Schulerhalter damit eine wichtige Aufgabe, die aber auch sozial- und integrationspolitische Begleitprogramme erfordern. So wären, ähnlich wie in Wien nach dem Programm ‚Neu in Wien‘, spezielle Sprachkurse für Flüchtlingskinder ohne Sprachkenntnisse erforderlich. Nur so ist gewährleistet, dass sich die Kinder rasch in den Klassenverband integrieren und dem Unterricht auch entsprechend folgen können“, so GVV- Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak.Für Dworak bedarf es auch einem verstärkten sozialen und psychologischen Beistands für die Kinder. „Viele Kinder kamen unbegleitet, mussten schreckliche Kriegsverbrechen mitansehen oder sogar den Verlust ihrer Familie beklagen. Auf die Schulsozialarbeit kommen damit neue Herausforderungen zu, auch spezielle Psychologen sollten für den möglichen Beistand vorbereitet werden. Dass hier der Bund die Ländern und die Gemeinden nicht im Stich lassen darf, ist klar. Wir brauchen die personellen und finanziellen Ressourcen“, so Dworak, der auf die ohnehin großen Herausforderungen für viele Gemeinden verweist: „Seit vielen Wochen sind viele BürgermeisterInnen bemüht, zusätzliche Quartiere für Flüchtlinge zu schaffen. Ohne die Arbeit der Gemeinden hätten wir bisher nur einige wenige untragbare Massenquartiere und gerade mal ein paar hundert Betreuungsplätze. Die Gemeinden sind weiterhin bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten das ihre zu einer menschlichen und sozialen Flüchtlings- und Integrationspolitik beizutragen.“

Engelhartstetten (Bezirk GF): SPÖ legt alle ihre Mandate nieder!

Engelhartstetten (Bezirk GF): SPÖ legt alle ihre Mandate nieder!

Gemeinderat ist nicht mehr beschlussfähig. Neuwahl innerhalb der nächsten sechs Monate.

Die SPÖ-Engelhartstetten unter ihrem Vorsitzenden Andreas Zabadal (Bild) informiert die BürgerInnen von Engelhartstetten über ihr Vorgehen mit einem Flugblatt. Hier der Text im Original:

 

Sehr geehrte Gemeindebürger/innen!

Die Gemeinderäte der Fraktion „SPÖ und Unabhängige“ der Marktgemeinde Engelhartstetten haben am 24.08.2015 gegen 10:00 Uhr ihre Mandate zurückgelegt und sind aus dem Gemeinderat ausgezogen. Ebenso haben die Ersatzmitglieder auf die frei gewordenen Mandate verzichtet.

 

Warum war dieser drastische Schritt notwendig?

Unserer Fraktion „SPÖ und Unabhängige“ wurde bei der letzten Wahl von der relativen Mehrheit der Bevölkerung das Vertrauen ausgesprochen. Somit sehen wir uns verpflichtet, die Anliegen unserer Wählerinnen und Wähler entsprechend zu vertreten.

 

Um dies zu gewährleisten, haben wir selbstverständlich auch als Opposition versucht, in der Gemeinde mitzuarbeiten und den Anliegen unserer Wähler/innen Gehör zu verschaffen – so wie das in unserer Gemeinde seit Jahrzehnten üblich ist. Dies ist gerade in einer Gemeinde wie der unseren mit zwei nahezu gleich starken Wählergruppen besonders wichtig und wurde von ALLEN Vorgängergemeinderegierungen – egal ob „rot“ oder „schwarz“ – in den letzten Jahrzehnten IMMER in dieser Weise gehandhabt, da nur so eine Politik für ALLE BÜRGER möglich ist.


Entgegen ständigen Beteuerungen des Bürgermeisters und des Vizebürgermeisters wurden die Gemeinderäte der „SPÖ und Unabhängigen“ gänzlich von der Arbeit im Gemeinderat und für die Gemeinde ausgeschlossen.

 

Außerdem wurden der Amtsleiterin und der Kassenverwalterin in der letzten Gemeinderatssitzung von der ÖVP und der Liste Barnet einstimmig das Vertrauen entzogen. Der Bürgermeister ging gegen die Amtsleiterin mittels einer Disziplinarstrafe vor, obwohl sie ihre Pflichten stets mit großer Hingabe und unermüdlichem Einsatz erfüllt hatte. Dieser Schritt zerstört nachhaltig das freundliche, positive und lösungsorientierte Klima in unserer Gemeinde und schadet ihr daher gewaltig.

 

Darüber hinaus können wir nachweisen, dass durch den Bürgermeister laufend gegen die Gemeindeordnung verstoßen wird, und Gemeinderatsbeschlüsse nicht eingehalten werden. Da dies ein ernstzunehmendes Vergehen gegen die Bürger/innen darstellt, sahen wir uns hier leider veranlasst, gleichzeitig eine Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirks-hauptmannschaft einzureichen, über deren Ausgang wir Sie natürlich auf dem Laufenden halten werden.

 

Hinzu kommen viele kleinere Ungereimtheiten wie zum Beispiel:
Der Ortsvorsteher von Engelhartstetten erteilt Anweisungen, zu denen er laut Gemeindeordnung gar nicht berechtigt wäre.
Außerdem bezeichnet der Ortsvorsteher von Engelhartstetten Interessenten aus dem benachbarten Ausland, welche bei uns Baugrund erwerben möchten, als „Kanaken“, was mehr als verwerflich und respektlos erscheint.
Der Bürgermeister argumentiert in den Gemeinderatssitzungen, dass er über viele Entscheidungen des Gemeinderates nichts wüsste, obwohl er seit mehr als 10 Jahren im Gemeinderat sitzt und bei fast allen Sitzungen anwesend war.
Anfragen können in den Sitzungen nicht beantwortet werden, da offenbar keine entsprechende Vorbereitung stattgefunden hat (trotz Tagesordnung!) und werden kurzerhand auf die nächste Sitzung verschoben – eine unübliche Vorgehensweise.
Die Gemeindezeitung dient nicht mehr in erster Linie der Information der Bevölkerung und der Verbreitung von amtlichen Nachrichten, sondern wird offenbar als parteipolitisches Schriftstück in Umlauf gebracht und mit Gemeindegeldern finanziert – nur so sind die vielen derartigen Passagen zu erklären, die in KEINER der Vorgängerexemplare (AgorA) jemals zu finden waren. Als eindeutiges Indiz ist dazu festzuhalten, dass sogar im Gemeinderat mit den Stimmen der ÖVP und der Liste Barnet beschlossen wurde, die Amtsleitung und Kassenverwaltung von der Kontrolle über die sachliche Richtigkeit der Gemeindezeitung auszuschließen. Dadurch wird eine unabhängige und unparteiische Kontrolle verhindert.

 

Bedauerlicherweise wird die ehemalige Gemeindeführung ständig in ein schiefes Licht gerückt und als Schuldenmacher dargestellt, obwohl nachweislich neue Infrastruktur und somit neues Vermögen geschaffen wurde. Damit wird dem Ansehen der Gemeinde schwer geschadet, was dadurch erschwert wird, als die Angaben nicht den Tatsachen entsprechen.

 

Seitens „SPÖ und Unabhängige“ war es unser Ziel, diese Legislaturperiode konstruktiv in der Opposition zu arbeiten und gemeinsam mit den anderen Fraktionen die Zukunft unserer Gemeinde zum Wohl unserer Bürger/innen zu gestalten, so wie das seit Jahr-zehnten unter Bürgermeistern verschiedener Parteien üblich war.

 

Offenbar wollen das jedoch die beiden anderen derzeit im Gemeinderat vertretenen Fraktionen nicht: Den Termin der Gemeinderatssitzung, in der über unseren Misstrauensantrag gegen Bgm. Reiter aufgrund der oben angeführten Punkte abgestimmt werden sollte, ausgerechnet auf einen Werktag um 10:00 Uhr vormittags zu legen, unterstreicht diese Haltung eindrucksvoll und bringt für uns das Fass zum Überlaufen. Sitzungen werden üblicherweise so abgehalten, dass alle Gemeinderäte/innen teilnehmen können. Es entsteht unweigerlich der Eindruck, dass auf diese Weise der Ausgang der Abstimmung beeinflusst werden sollte, da die Einhaltung des Termins während der Normalarbeitszeit speziell für die berufstätigen Mitglieder unserer Fraktion ein gewisses Hindernis darstellt (bemerkt wird, dass sich die ÖVP und die Liste Barnet größtenteils aus Landwirten, Pensionisten und Personen ohne Beschäftigung zusammensetzt).
Dieser spezielle Vorfall erscheint symptomatisch für die neue Art der Gemeindeführung und ist aus Sicht der Demokratiepolitik höchst bedenklich! Durch den Ausschluss bzw. die Behinderung der gewählten Mandatare werden gleichzeitig auch jene Bürger von der Entscheidungsfindung ausgeschlossen, die uns als ihre Vertreter bestimmt haben.

 

Wir bedauern daher diesen Schritt, den wir schweren Herzens gehen müssen. Eine Zusammenarbeit unter einem Bürgermeister und seinem Vizebürgermeister, denen wir jegliche Führungsqualitäten und eine einer Demokratie würdige Ausübung ihres Amtes absprechen müssen, ist für uns unter diesen Umständen nicht mehr möglich.

 

Was passiert jetzt?
Dieser Schritt bedeutet, die Landesregierung hat den Gemeinderat aufzulösen, da während der Funktionsperiode weniger als zwei Drittel der Gemeinderatsmandate besetzt sind. Der zum Zeitpunkt der Auflösung des Gemeinderates im Amt befindliche Bürgermeister bleibt bis zur Angelobung des neugewählten Bürgermeisters zur Besorgung aller unaufschiebbaren Geschäfte der Gemeinde weiterhin im Amt. Alle anderen Funktionen (Gemeinderat, Ortsvorsteher udgl.) erlöschen jedoch. Das Land NÖ muss innerhalb eines halben Jahres einen Termin für eine neue Gemeinderatswahl festlegen.