Juli-Ertragsanteile bei nur 1,8 Prozent

Juli-Ertragsanteile bei nur 1,8 Prozent

Wie erwartet wirken sich nun die Vorzieheffekte beim Aufkommen der Kapitalertragsteuer auf Dividenden (KESt I) negativ auf die aktuellen Vorschüsse aus.

Durch das Bekanntwerden der KESt-Erhöhung im Zuge der Steuerreform 2015/2016 (das Steuerreformgesetz liegt nunmehr als Regierungsvorlage vor) führten vorgezogene Dividendenausschüttungen zu einem enormen Anstieg des KESt-Aufkommens im März und April.

 

Das den aktuellen Vorschüssen zugrundeliegende Mai-Aufkommen ist nunmehr erwartungsgemäß deutlich (um fast 40%) eingebrochen. Aber auch das sehr schwache Aufkommen der Lohnsteuer und der Umsatzsteuer dämpfen den Zuwachs der Juli-Vorschüsse. Diese liegen für die Gemeinden ohne Wien gerade einmal 1,8 Prozent über den Werten von Juli 2014 und bei 1,9 Prozent in der Bundeshauptstadt. Auch die verrechnungstechnisch bedingten Zuwächse bei der Tabaksteuer konnten dieses Ergebnis nicht entscheidend verbessern.

 

Im Mai 2013 lag das örtliche Grunderwerbsteuer-Aufkommen im Burgenland bei unter einer Million Euro, 2014 verdreifachte es sich aufgrund größerer Immobilientransaktionen auf rund 3,2 Mio. Euro, was die 2014er Juli-Vorschüsse um 14 Prozent in die Höhe schießen ließ. Nunmehr halbierte sich dieses Aufkommen im Mai 2015 auf rund 1,5 Mio. Euro, womit auch das aktuelle Minus der burgenländischen Juli-Vorschüsse von 6,1 Prozent gegenüber 2014 zu erklären ist. In die gegenteilige Richtung ging es mit der Grunderwerbsteuer in Tirol, die für die im österreichweiten Vergleich stärksten Zuwächse bei den Gemeinden sorgte. Das Plus liegt in Tirol bei 4,2 Prozent.

 

Auch im bisherigen Jahresvergleich liegt das Burgenland mit einem schwachen Wachstum bei den Ertragsanteil-Vorschüssen von 1,9 Prozent an letzter Stelle. Die größten Steigerungen in den ersten sieben Monaten verzeichnet Vorarlberg mit einem Plus von 5,6 Prozent bzw. 13,8 Millionen. Österreichweit steigerten sich die Ertragsanteile der Gemeinden ohne Wien von Jänner bis Juli 2015 um 3,8 Prozent – allerdings mit den Vorzieheffekten durch die Steuerreform.

250 MandatarInnen kamen zum traditionellen GVV-Sommerabend in Rot

250 MandatarInnen kamen zum traditionellen GVV-Sommerabend in Rot

Bei dem vorwiegend gesellschaftlichen Event waren aber auch die bevorstehenden Finanzausgleichsverhandlungen und bereits ein Ausblick auf die Gemeinderatswahlen 2020 Thema.

Unter dem Motto „Ein Sommerabend in Rot“ lud der Verband sozialdemokratischer GemeindevertreterInnen in Niederösterreich am 25. Juni BürgermeisterInnen und Gemeinde-MandatarInnen zu einem Come-together an den Viehofner See in Sankt Pölten ein. Die rund 250 Gäste hatten dabei die Mög-lichkeit, mit Landesparteivorsitzenden Bgm. Matthias Stadler, der Landeshauptmann-Stellvertreterin Karin Renner und den GVV-Spitzen Präsident Rupert Dworak und Direktor Ewald Buschenreiter in lockerer Atmosphäre zu plaudern, Anliegen vorzubringen. 

Auszüge aus der Rede von Gastgeber GVV-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak:
„Beim kürzlich abgehalten Kommunalgipfel ist es uns mit Blick auf die bevorstehenden Finanzausgleichsge-spräche erfolgreich gelungen, die Entflechtung der Transferströme zu beginnen. Damit wir den Kommunen auch in Zukunft das geben können, was sie für ihre Arbeit brauchen: eine solide finanzielle Basis, um auch in den nächsten Jahren die Anliegen und Wünsche Ihrer BürgerInnen erfüllen zu können. Ich denke, wir haben bei diesem Gipfel gut gearbeitet und ich sage dafür auch ein herzliches Danke an Matthias Stadler und unser Regierungsteam Karin Renner und Maurice Androsch.“

 

„Und was den GVV betrifft, darf ich Euch heute eines versichern: Wir haben nach der heurigen Gemeinde-ratswahl schon am 26. Jänner wieder die Arbeit aufgenommen, damit wir 2020, irgendwann zwischen Jänner und April, recht erfolgreich sind. Weil wir als sozialdemokratischer GemeindevertreterInnenverband mit den MandatarInnen auf Bezirksebne, mit den Bezirksvorsitzenden, mit allen MitarbeiterInnen natürlich nur ein Interesse haben – die Sozialdemokratie wieder zu der Stärke zurückzuführen, die sie sich verdient hat. Und ihr seid dabei ein ganz, ganz wichtiger Faktor.“

 

U.a. mit dabei: GVV-Ehrenpräsident Bernd Vögerle; NÖ-Pensionistenverbandspräsident Hannes Bauer; die Abgeordnete zum Europaparlament Karin Kadenbach; die Abgeordneten zum Landtag Bgm.in Renate Gru-ber, Doris Hahn, Heidemaria Onodi, Bgm. Herbert Thumpser; die Abgeordneten zum Nationalrat Anton Heinzl, Ulrike Königsberger-Ludwig; die Abgeordnete zum Bundesrat Ingrid Winkler; AKNÖ-Präsident-Stellvertreter Alfred Kermer; FSG-NÖ-Vorsitzender Rene Pfisterer.

 

 

 

Bild GVV Sommer 2015 A (v.l): Bootspartie: Landesparteivorsitzender Bgm. Matthias Stadler, Landeshaupt-mann-Stellvertreterin Karin Renner, GVV-Präsident LAbg., Bgm. Rupert Dworak.

 

Bild GVV Sommer 2015 B (v.l): Frauenpower* und der Präsident 1: Bgm.in LAbg. Renate Gruber (Gaming), Bgm.in Karin Baier (Schwechat), GVV-Präs. LAbg. Bgm. Rupert Dworak (Ternitz), Vize-Bgm.in Karin Goren-zel (Wölbling).

 

Bild GVV Sommer 2015 C (v.l): Frauenpower* und der Präsident 2: MEP Karin Kadenbach, Vize-Bgm.in Karin Gorenzel, GVV-Präs. LAbg. Bgm. Rupert Dworak, Landeshauptmann-Stellvertreterin Karin Renner, Bgm.in Karin Baier, Bgm.in LAbg. Renate Gruber.

 

*Vor der GRW 2015 gab es in Niederösterreich 14 sozialdemokratische weibliche Bürgermeister, jetzt sind es 18 Bürgermeisterinnen.

 

Fotos: SPÖ-GVV-NÖ/Werner Jäger

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Dworak: Entflechtung der Transferströme ist Gebot der Stunde

Dworak: Entflechtung der Transferströme ist Gebot der Stunde

Zustimmung des Landtags zu SPNÖ-Initiative ist wichtiges Signal.

Rund 52.000 Transferbeziehungen gibt es einer Studie des Gemeindebundes zufolge zwischen den Gebietskörperschaften im Rahmen des Finanzausgleichs. Die Kosten für den Bürokratieaufwand dieser Transfers belaufen sich derzeit auf rund 100 Millionen Euro. Eine Summe, die man sinnvoller verwenden könne, betonte der Kommunalsprecher der SPNÖ und Präsident des SPÖ GemeindevertreterInnenverbandes LAbg. Bgm. Rupert Dworak (Bild) heute in der Budgetdebatte des NÖ Landtages: „Wir wollen eine Arbeitsgruppe mit allen am Finanzausgleich Beteiligten. Land, Bund, Gemeindebund und Städtebund sollen gemeinsam ein für die Gebietskörperschaften kostenneutrales Reformmodell zur Entflechtung der Transferströme erarbeiten.“ Beim letzten Kommunalgipfel im Zuge der Budgeterstellung sei dazu ja schon ein wichtiger Schritt gelungen, indem das Land sich aus der Mitfinanzierung der Kinderbetreuerinnen und Stützkräfte zurückziehe und im Gegenzug die Sozialhilfeumlage der Gemeinden gesenkt werde. Damit sei, so Dworak, bereits ein Stück weit eine kostenneutrale Transferentflechtung zwischen Land und Gemeinden umgesetzt worden. Der heutige gemeinsame Antrag sei ein weiterer entscheidender Meilenstein auf diesem Weg.

 

„Der Finanzausgleich regelt die Verteilung von jährlich rund 75 Milliarden Euro an Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Das System ist seit Jahrzehnten unverändert und hat im Laufe der Zeit eine unüberschaubare Vielzahl an nicht transparenten Regelungen und Verflechtungen aufgebaut, die einfach nicht mehr zeitgemäß sind und unnötig hohe Kosten durch den Verwaltungsaufwand verursachen“, so Dworak weiter. Außerdem sei, so der Mandatar, bei der Mittelvereinbarung eine Orientierung nach den Aufgaben und nicht der Einwohnerzahl anzustreben. „Dass unsere Initiative im Landtag auf breite Zustimmung gestoßen ist, ist ein wichtiges Signal. Ich bin überzeugt, dass es nach den ersten positiven Schritten nun auch zu weiteren Erfolgen kommen wird“, so Dworak abschließend.

Studie: Neue Wege bei der Gemeindefinanzierung

Studie: Neue Wege bei der Gemeindefinanzierung

Analyse der Gemeindefinanzen vor dem Hintergrund eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs.

Gegenstand der derzeit laufenden Verhandlungen zum neuen Finanzausgleich, der ab 1.1.2017 gelten soll, ist unter anderem eine stärkere Aufgabenorientierung bei der Verteilung der Finanzmittel auf Bund, Länder und Gemeinden. Doch dazu sind die Aufgaben, insbesondere die Pflicht- bzw. Basisaufgaben, zu definieren und die Finanzierung dieser Aufgaben sicher zu stellen. Die „Analyse der Gemeindefinanzen vor dem Hintergrund eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs“ (erschienen in: Schriftenreihe Recht und Finanzierungspraxis der Gemeinden, Band 03/2015) wurde von diesen Fragestellungen geleitet. Dazu wurden die kommunalen Aufgaben in verschiedene Aufgabenbereiche anhand einer neuen Aufgabenklassifizierung gegliedert, an ihren Netto-Ausgaben gemessen und im Gemeindegrößenvergleich dargestellt. Ein weiteres Novum dieser Analyse ist eine nähere Betrachtung der Finanzierung der kommunalen Basisaufgaben durch Ertragsanteile, Gemeindeabgaben, Finanzzuweisungen und Zuschüsse. Bei der Analyse wurde die Bundeshauptstadt Wien aufgrund ihrer Stellung als Land und Gemeinde nicht berücksichtigt.

 

Die aufgabenorientierte Gemeindefinanzierung benötigt eine anerkannte Definition und Bewertung der kommunalen Basisaufgaben aller Gemeinden.

 

1. Der Begriff für kommunale Basisaufgaben muss weiter gefasst werden, als es in den bisherigen Untersuchungen üblich war.
• Die Verfassung sieht in Österreich das Prinzip der „Einheitsgemeinde“ vor. Dieses Prinzip geht davon aus, dass für alle Gemeinden, unabhängig von Bevölkerungszahl, räumlicher Ausdehnung oder wirtschaftlicher Leistungskraft, die verfassungsgesetzlichen Grundlagen gelten. Daher soll für alle Bürger – unabhängig davon, ob sie in einer Stadt oder am Land leben – die „Gleichheit der Lebensbedingungen“ herrschen.
• Da Österreich ein Wohlfahrtsstaat wie Deutschland oder Frankreich ist, sind auch die Aufgaben der öffentlichen Hand, vor allem im Sozial- und Gesundheitsbereich, sehr breit. Die Gemeinden nehmen einen wichtigen Teil dieser Aufgaben wahr.
• Die Aufgaben der Daseinsvorsorge (Bildung, Soziales, Verkehrsinfrastruktur, etc.) sind daher in allen Gemeinden zu sichern, auch in kleinen und strukturschwachen Gemeinden.
• Jede einzelne Gemeinde muss diese Aufgaben – gemäß den gesetzlichen Mindestanfordernissen an Quantität und Qualität – wahrnehmen (Verwaltung, Kindergarten, Volksschule). Für jene Basisaufgaben, die aus Gründen der Kosteneffizienz von einer Gemeinde nicht selbst bereitgestellt werden können, besteht eine Mitfinanzierungspflicht (z.B. Krankenanstaltenfonds), die bei der Bewertung der Basisaufgaben zu berücksichtigen sind.
• Bisherige Studien stützen sich auf Aufgabendefinitionen wie ballungsraumspezifische und zentralörtliche Aufgaben. So wurden beispielsweise Ausgaben für einzelne Verwaltungsleistungen (z.B. Hoch- und Tiefbau), Pflegeheime und Hauptschulen als ballungsraumspezifische bzw. zentralörtliche Aufgaben identifiziert. Jedoch werden diese Aufgaben ebenso von kleinen Gemeinden wahrgenommen, wenn auch in weniger institutionalisierter Form.

 

2. Gemeinden verwenden den Großteil ihres Budgets für Basisaufgaben, klein(er)e Gemeinden haben keinen finanziellen Spielraum.
• Gemeinden aller Größencluster müssen beinahe ihr gesamtes Budget für die Finanzierung kommunaler Basisaufgaben verwenden. Rund 96 % des gesamten kommunalen Budgets (gemessen an den Netto-Ausgaben) werden dafür verwendet.
• Damit die kommunalen Basisaufgaben gesichert werden können, müssen kleinere Gemeinden über 100 % ihres Budgets (gemessen an den Netto-Ausgaben) aufbringen. Die Erfüllung der Basisaufgaben muss daher mit Überschüssen aus dem Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten bedeckt werden. Dadurch haben kleinere Gemeinden kaum eine Chance, auch Aufgaben wahrzunehmen, die über kommunale Basisaufgaben hinausgehen.
• Generell ist bei den Gemeinden unter 10.000 Einwohnern nach Erfüllung der Basisaufgaben kaum noch finanzieller und damit auch politischer Spielraum vorhanden, obwohl die Netto-Ausgaben für Basisaufgaben dieser Gemeinden – bis auf die Gemeinden unter 500 Einwohner – unter dem Gesamtdurchschnitt liegen.

 

3. Große Gemeinden und Städte haben politischen Spielraum. Kleine und strukturschwache Gemeinden haben kaum Gestaltungsmöglichkeiten.

• Städte und Gemeinden über 50.000 Einwohner verwenden 89 % ihrer Budgets für kommunale Basisaufgaben und besitzen so mehr Spielraum für politische Schwerpunkte als kleinere Gemeinden. So können große Gemeinden und Städte auch Ausgaben für „über kommunale Basisaufgaben hinausgehende Aufgaben“ tätigen, die vor allem die Bereiche Kultur, Sport und Freizeit betreffen.
• Gemeinden unter 10.000 Einwohner, insbesondere jene unter 1.000 Einwohner, haben kaum politischen Spielraum für freiwillige Gemeindeleistungen, die zum Beispiel für die Steigerung der Standortattraktivität eine wesentliche Rolle spielen (Bereiche Kultur, Sport und Freizeit).

 

4. Es findet sich kein einheitliches Bild bei den „Zusatzaufgaben“ der Städte.
• Die Ausgaben für „über kommunale Basisaufgaben hinausgehende Aufgaben“ sind bei den Städten über 20.000 Einwohnern hinsichtlich ihrer Höhe, aber auch ihrer inhaltlichen Schwerpunkte sehr unterschiedlich. Ein einheitliches Bild hinsichtlich dieser Aufgaben ist nicht erkennbar, vielmehr resultieren die hohen Netto-Ausgaben aus freiwilligen Leistungsangeboten und politischen Schwerpunktsetzungen. Während manche Städte verstärkt in den Sport- und Freizeitbereich investieren, setzen andere auf den Kulturbereich.
• Das Argument, große Städte erbringen Aufgaben für das Umland und daher haben sie einen höheren Finanzbedarf, wird dadurch entkräftet. Leistungen, welche freiwillig von einzelnen zentralen Gemeinden und Städten angeboten werden, soll das Umland nicht mitfinanzieren müssen.
• Bei einem aufgabenorientierten Finanzausgleich ist eine Abgrenzung der Basisaufgaben von den darüber hinausgehenden Aufgaben essentiell.
Das derzeitige Finanzausgleichssystem berücksichtigt kaum die tatsächlichen Anforderungen an die Gemeinden und schafft finanzielles Ungleichgewicht statt Ausgleich.

 

5. Die Finanzierung der Basisaufgaben ist mit dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel nicht gesichert.
• Die kommunalen Basisaufgaben können zu 72 % durch Ertragsanteile aus gemeinschaftlichen Bundesabgaben gedeckt werden. Zur vollständigen Bedeckung der Netto-Ausgaben bedarf es weiterer Finanzquellen.
• Durch die unterschiedliche Gewichtung beim Einwohnerschlüssel bleibt nach Erfüllung der Basisaufgaben kaum noch Spielraum. Trotz Verteilungsmechanismen innerhalb der Länder wird der abgestufte Bevölkerungsschlüssel zwar abgemildert, aber nicht zur Gänze entschärft.
• Trotz sehr hoher Ausgaben für Basisaufgaben, die sich zum Teil durch vergleichsweise teure Verwaltungen, Pensionslasten und überdurchschnittlich hohe Ausgaben ergeben, haben Gemeinden über 20.000 Einwohner eine sehr hohe Deckung der Basisaufgaben.
• Die Finanzierung der kommunalen Basisaufgaben könnte künftig durch einen aufgabenorientierten Finanzausgleich gesichert werden.

 

6. Hoher Deckungsgrad bedeutet größere finanzielle Spielräume.
• Auf Basis des derzeit gültigen Verteilungsschlüssels können Städte und Gemeinden über 50.000 Einwohner auf 1,5-fach höhere Ertragsanteile zurückgreifen als die kleinsten Gemeinden.
• Vor allem durch sonstige Zuschüsse aus dem FAG und des Bundes können große Gemeinden ihre Finanzen noch einmal zusätzlich aufbessern. Darüber hinaus steigen die Einnahmen der Gemeinden über 50.000 Einwohner stark. Das Ungleichgewicht zwischen den kleinen und großen Gemeinden vergrößert sich. Die oft vorgebrachten Argumente, Finanzzuweisungen – insbesondere Bedarfszuweisungen – kommen ausschließlich kleineren Gemeinden zu Gute bzw. kleinere Gemeinden werden durch diese Finanzmittel besser gestellt, relativieren sich vor diesem Hintergrund.
• Große Gemeinden und Städte erzielen somit eine Überdeckung. So haben sie die Möglichkeit, ein Vielfaches für über kommunale Basisaufgaben hinausgehende Aufgaben auszugeben. Kleinere Gemeinden können kaum Finanzmittel für diese Aufgaben abseits der Basisaufgaben aufbringen

 

7. Standortvorteile der großen Einheiten bringen zusätzliche Finanzmittel.
• Einer der wesentlichen Standortvorteile sind die höheren Einnahmen aus Gemeindeabgaben. Städte und Gemeinden über 50.000 Einwohner können auf 2,8-fach höhere pro-Kopf-Einnahmen aus Gemeindeabgaben zurückgreifen als kleine Gemeinden.
• Finanzielle Vorteile durch punktuelle, spezielle Förderungen und Zweckzuschüsse des Bundes und der Länder an die Landeshauptstädte bleiben meist unberücksichtigt (Spitäler, Universitäten, Verwaltungsstandorte, Kulturprojekte, Infrastrukturprojekte, Verkehrsprojekte etc.). Diese zusätzlichen Landesfinanzmittel reduzieren die notwendigen Investitionen der Städte und können als Finanzhilfen abseits des Finanzausgleichs gesehen werden.
Eine Reform der Gemeindefinanzierung erfordert auch die nähere Betrachtung der Effizienz der Aufgabenerfüllung.

 

8. Größenvorteile werden nicht realisiert.
• Vertiefende Potenzialanalysen zeigen, dass die hohen Ausgaben der Städte und großen Gemeinden nicht immer mit dem Leistungsangebot korrelieren.
• Während die 111 kleinsten Gemeinden unter 500 Einwohner einen Anteil am Gesamtbudget von 1 % haben, liegt der Anteil der 25 Gemeinden über 20.000 Einwohner am Gesamtbudget bei rund einem Drittel.
• Eine ausgabenintensive Aufgabe, die den kommunalen Basisaufgaben zugerechnet wird, ist die Verwaltung der Gemeinden. Städte und Gemeinden über 50.000 Einwohner haben die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben für die Verwaltung. Das Einsparungspotenzial, gemessen am Durchschnitt, liegt bei rund 120 Millionen Euro im Jahr. Das Potenzial bei den kleinsten Gemeinden (unter 500 Einwohner) liegt hingegen bei 2,5 Millionen Euro. Die Verwaltungsausgaben der Gemeinden steigen stetig. Dies wird auch durch Übertragung zusätzlicher Vollziehungsaufgaben durch den Bundes- und die Landesgesetzgeber verursacht.
• Während aus den wirtschaftlichen Tätigkeiten der kleinen Gemeinden meist Überschüsse ins Budget fließen, verursachen wirtschaftliche Unternehmen und sonstige wirtschaftliche Tätigkeiten der großen Einheiten insgesamt Verluste.

 

9. Verzögerte Reformen verzerren die Höhe der Ausgaben für Basisaufgaben.
• Die Pensionsverpflichtungen werden zu den Basisaufgaben gezählt und weisen einen wesentlichen Anteil an den Gesamtausgaben auf. Die sehr hohen Pensionsverpflichtungen der Landeshauptstädte verzerren die Ausgaben für kommunale Basisaufgaben.

 

10. Hohe Ausgaben sind nicht zwangsläufig ein Argument für hohen Finanzbedarf.
• Hohe Netto-Ausgaben für kommunale Basisaufgaben ergeben sich zum Teil durch vergleichsweise teure Verwaltungen, Pensionslasten oder überdurchschnittlich hohe Ausgaben für Basisaufgaben, die freiwillig getätigt werden.
• Aufgaben, die über kommunale Basisaufgaben hinausgehen, können vor allem große Städte und Gemeinden wahrnehmen und werden freiwillig wahrgenommen. Diese Leistungen soll jedoch das Umland nicht mitfinanzieren müssen.
• Die Netto-Ausgaben der Städte und Gemeinden über 20.000 Einwohner werden auch durch die verlustbringenden wirtschaftlichen Tätigkeiten negativ beeinflusst.
• Eine aufgabenorientierte Gemeindefinanzierung sollte daher nicht von der Grundannahme ausgehen, dass hohe Ausgaben automatisch ein Argument für die Forderung nach mehr Finanzmittel sind.

 

Quelle: Österr. Gemeindebund

Dworak/Stadler/Sobotka/Riedl: Gemeinsam für 300 Mio. Euro zusätzliche Ertragsanteile

Dworak/Stadler/Sobotka/Riedl: Gemeinsam für 300 Mio. Euro zusätzliche Ertragsanteile

Kommunalgipfel bringt Verwaltungsvereinfachung und Transferentflechtung.

Die Sozialhilfeumlage, die Gemeinden an das Land NÖ zu zahlen haben, wird gesenkt, im selben Volumen wird die Förderung des Landes an die Gemeinden für Kindergartenbetreuerinnen und Stützkräfte gestrichen. „Damit entfällt der bisherige Verwaltungsaufwand für Gemeinden und das Land. Ein weiterer Schritt am Weg der permanenten Reformen des Landes zur Verwaltungsvereinfachung und Transferentflechtung“, so LH-Stv. Mag. Wolfgang Sobotka, Städtebund-NÖ Vorsitzender Mag. Matthias Stadler, SPÖ-GVV Präsident Rupert Dworak und VPNÖ-GVV Präsident Mag. Alfred Riedl unisono. Ebenfalls Einigkeit besteht bei der Position des Landes NÖ zu den bevorstehenden Finanzausgleichsverhandlungen.
LH-Stv. Sobotka: „Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel – der die Verteilung der Ertragsanteile auf die Länder und Gemeinden regelt – geht zurück auf den ersten Finanzausgleich aus dem Jahr 1948, seither wurde dieser mehrfach adaptiert, die prinzipielle Berücksichtigung von Bombenschäden blieb aber bestehen. Das führt dazu, dass Land NÖ und NÖ Gemeinden heute mit 2.670 Euro pro Kopf die zweitniedrigsten Mittel erhalten – insgesamt fast 300 Mio. Euro pro Jahr weniger als im bundesweiten Durchschnitt. Für uns ist klar: Diese Ungleichbehandlung ist nicht mehr zu argumentieren – jeder Bürger muss gleich viel wert sein“.

Städtebund-NÖ Vorsitzender Stadler: „Das Ergebnis des Kommunalgipfels ist ein Schritt in die richtige Richtung, weitere müssen allerdings noch folgen und auch in anderen Bereichen umgesetzt werden. Es werden die Zuständigkeiten entwirrt und die Finanzierung wird einfacher geregelt. Das schafft mehr Transparenz und die vorhandenen finanziellen Mittel werden für die niederösterreichischen Städte gerechter verteilt. Insgesamt wird das System dadurch verbessert. Das ist auch eine gute Grundlage für den Finanzausgleich auf Bundesebene. Die Tatsache, dass nach dem derzeit geltenden Finanzausgleich BürgerInnen aus Städten in den westlichen Bundesländern mehr wert sind, als BürgerInnen aus Amstetten oder Klosterneuburg, gehört dringend geändert“.

SPÖ-GVV-NÖ-Präsident Dworak: „Niederösterreich ist in Sachen Kinderbetreuung am besten Weg, nicht zuletzt aufgrund der intensiven und guten Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und dem Land. Seit 2005 konnte die Anzahl der Betreuungsplätze landesweit um 11.000 von 39.000 auf 50.000 gesteigert werden. Damit erreicht Niederösterreich bei den Drei- bis Fünfjährigen eine Steigerung der Betreuungsquote von 88,8 auf 95,5 Prozent. Das schafft kein anderes Bundesland, das ist der österreichische Spitzenwert.“

VPNÖ-GVV Präsident Alfred Riedl: „Ich freue mich, dass wir in konstruktiven Gesprächen zu diesem Kommunalgipfelergebnis gekommen sind, das Planungssicherheit für die Gemeinden bringt. Über viele Jahre war unser Ziel, unsere Ausgabensteigerungen in den Griff zu bekommen. Dazu gehören die großen Positionen der Sozialhilfeumlage und Krankenhausfinanzierung. Denn nur wenn wir die Ausgabensteigerungen in den Griff bekommen, bleiben Gestaltungsspielräume für die Gemeinden erhalten. Das war unser Ziel und ist uns mit der vorliegenden Kommunalgipfelvereinbarung erstmals gelungen. In dem Zusammenhang wies Riedl auch auf die bevorstehenden FAG-Verhandlungen hin. Unser Ziel ist klar: wir brauchen eine faire, auf alle Bürger gleichmäßig erfolgende Verteilung der Gemeindemittel im Rahmen des neuen FAG. Deswegen werden wir auch alles daran setzen, eine grundlegende Reform des FAG herbei zu führen.“ Riedl abschließend: Einer Ausgabenreform muss jedoch eine substanzielle Aufgabenreform vorangestellt werden, die nicht nur Kompetenzbereinigungen, sondern auch eine klare Finanzierungsverantwortung sowie eine maßgebliche Entlastung der Gemeinden schafft.“

Die neue Gemeindestudie 2015 – von Politikwissenschaftler Peter Filzmaier

Die neue Gemeindestudie 2015 – von Politikwissenschaftler Peter Filzmaier

Großes Vertrauen für die BürgermeisterInnen, viele Herausforderungen bei der Infrastruktur.

„Die Gemeindestudie 2015 zeigt einerseits das große Vertrauen, das Österreichs Gemeinden bei den Menschen genießen, gibt andererseits auch sehr deutliche Hinweise darauf, wo der Handlungsbedarf in den nächsten Jahren liegt“, sagt Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer bei der Präsentation der Befragung, die von Politikwissenschaftler Peter Filzmaier (Bild) durchgeführt wurde. 93 Prozent der Menschen bezeichnen die Lebensqualität in ihrer Gemeinde als „sehr bzw. eher hoch“. Die konkreten Lösungen für ihre Probleme erwarten die Menschen am ehesten von der Gemeindeebene, der EU trauen das nur acht Prozent.

 

Bürgermeister genießen das höchste Vertrauen

Mehr als die Hälfte der 1.000 Befragten glaubt, dass sie auf Gemeindeebene am meisten mitbestimmen kann. Die Bürgermeister/innen genießen mit 39 Prozent die mit Abstand größte Zustimmung. In kleinen Gemeinden ist dieser Wert mit 45 Prozent am höchsten. 71 Prozent vertrauen ihren Gemeindevertretungen. Schon bei den Landtagen sinkt dieser Wert deutlich ab, vom Nationalrat ganz zu schweigen. Dass die Gemeindeebene auch in Zeiten, in denen viele Entscheidungen auf EU-Ebene fallen, wichtiger wird, empfinden auch die Menschen: 84 Prozent würden sehr bzw. eher dem Satz zustimmen: „Politik auf Gemeindeebene wird immer wichtiger, weil sie am nächsten bei den Bedürfnissen und Anliegen der Menschen ist.“

 

Mitbestimmung der Bürger auf Gemeindeebene erleichtern

Deutlich waren die Antworten der Befragten auf die Frage auf welcher Ebene sie mehr mitbestimmen können: 55 Prozent antworteten „in der Gemeinde/Stadt“. Für 69 Prozent ist die Mitbestimmung an politischen Entscheidungen sehr bzw. eher wichtig. Für Gemeindebund-Chef Mödlhammer ein klarer Auftrag diese Möglichkeiten mehr zu nutzen: „Die Bürgerbeteiligung sollte auf Gemeindeebene erleichtert werden. Das ist auch ein klarer Auftrag an die Landesregierungen.“

 

Kinderbetreuung: Gemeinden unternehmen große Anstrengungen

„Eine gute Kinderbetreuung steht ganz weit oben auf der Prioritätenliste der Menschen.“ Dies decke sich auch mit der Einschätzung der meisten Bürgermeister/innen. „Wir haben inzwischen ausgezeichnete Betreuungsmöglichkeiten für 2,5 bis 6jährige Kinder“, sagt Mödlhammer. „Sowohl die Betreuungsquote, als auch die Zufriedenheit mit dem Angebot ist messbar sehr groß. Bei der Kleinkinderbetreuung hingegen haben wir großen Ausbaubedarf. Hier unternehmen inzwischen viele Gemeinden große Anstrengungen, um ein adäquates Angebot zu schaffen. Der Investitionsbedarf wird in den nächsten Jahren in diesem Bereich allerdings sehr hoch sein.“ Schon jetzt wendet eine Gemeinde durchschnittlich 5.600 Euro pro Jahr und betreutem Kind auf.

 

Zum zweiten verpflichtenden Kindergartenjahr, das Familienministerin Sophie Karmasin nun doch einführen will, fand der Gemeindebund-Präsident deutliche Worte: „Man sollte schon mit der Ebene verhandeln, die hauptsächlich dafür zuständig ist. Und das sind die Gemeinden.“ Generell sprach sich Mödlhammer gegen 15a-Vereinbarungen aus: „Förderungen sollten direkt dort ankommen, wo sie gebraucht werden und nicht über die Umwege von neun Ländern. Die Gemeinden sollten als Gesprächspartner ernst genommen werden, wenn es um kommunale Belange geht.“

 

Pflegefonds muss im Finanzausgleich abgesichert werden

Auch die bestmögliche Pflegeversorgung liegt den Befragten sehr am Herzen. „Hier haben wir es mit teils völlig unterschiedlichen Rahmenbedingungen zu tun“, erklärt Mödlhammer. „Während in den ländlichen Gebieten die Hauspflege noch eine viel größere Rolle spielt, ist in den Ballungsräumen die institutionelle Pflege in fixen Einrichtungen ein Bereich, der immer höhere Investitionen erfordert. Wir müssen darauf achten, dass wir die unterschiedlichen Pflege- und Betreuungsformen gleichstellen, andererseits geht es natürlich auch um die Finanzierung. Die Absicherung des Pflegefonds ist mit Sicherheit eine der wichtigsten Aufgaben im kommenden Finanzausgleich“, so Mödlhammer. Derzeit sei der Pflegefonds über eine eigene Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden geregelt. Bis vor wenigen Jahren hatten die Gemeinden die Hauptlast dieser Kosten zu tragen. „Eine faire Kostentragung, an der sich alle Gebietskörperschaften beteiligen, sollte eine Selbstverständlichkeit sein“, so Mödlhammer.

 

Für die anstehenden Verhandlungen zum Finanzausgleich peilt Mödlhammer eine stärkere Aufgabenorientierung an. „Ich könnte mir vorstellen, dass wir hier ein zweistufiges System etablieren. Einerseits eine einwohnerabhängige Grundfinanzierung für die Pflichtaufgaben, andererseits ein zusätzliches stark aufgabenorientiertes Element“, so Mödlhammer. „In jedem Fall müssen wir einen Weg finden, um den kleinen und mittleren Gemeinden eine ausreichende und fair verteilte Finanzkraft zu erhalten, damit sie ihre Aufgaben bewältigen können. Ein Strukturfonds für besonders benachteiligte Gemeinden ist hier sicherlich auch eine Überlegung über die wir diskutieren müssen.“

 

Große Zufriedenheit mit klassischer Infrastruktur

Bei der klassischen Infrastruktur dürfen sich die Gemeinden über extrem große Zufriedenheit der Menschen freuen. „Wasser, Kanal und Müllentsorgung funktionieren in den Gemeinden hervorragend. Das wird auch geschätzt.“ In den meisten Bereichen der Daseinsvorsorge und dort, wo die Gemeinden Einfluss haben, ist die Qualität sehr hoch. Interessant ist, dass sich die Herausforderungen verschoben haben, sehr stark in einen Bereich, der eigentlich nicht direkt bei den Gemeinden liegt. Medizinische Versorgung, Apotheken, Einkaufsmöglichkeiten, usw. nehmen an Bedeutung zu. „Hier erwarten sich die Menschen offenbar, dass die Gemeinden noch stärker mitwirken, um diese Angebote auszubauen bzw. zu erhalten“, so Mödlhammer.

Hoher Betreuungsstandard unserer Kinder gesichert!

Hoher Betreuungsstandard unserer Kinder gesichert!

Die geplante Änderung des Kindergartengesetzes bringt Verwaltungsvereinfachung für Land und Gemeinden und sichert den hohen Betreuungsstandard unserer Kinder.

Das Land Niederösterreich hat im Jahr 2008 seine 1050 Kindergärten auch für 2,5-Jährige geöffnet und für die Umsetzung bis heute rund 260 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Diese richtungsweisende Förderaktion hat dazu geführt, dass nicht nur ein nahtloser Übergang vom Auslaufen des Kinderbetreuungsgeldes zum Eintritt in den Kindergarten möglich geworden ist, sondern dass Niederösterreich und seine Gemeinden in pädagogischer Hinsicht Spitzenreiter in ganz Österreich sind.

Um diese Entwicklung voranzutreiben, und als Ergebnis des jüngsten Kommunalgipfels, wurde heute der Antrag auf Änderung des NÖ Kindergartengesetzes parteiübergreifend von ÖVP und SPÖ eingebracht. Ziel ist es, eine Verwaltungserleichterung bei der Förderung der Gemeinden für den Betrieb der Landeskindergärten zu erreichen.

Derzeit fördert das Land NÖ die Gemeinden für den Betrieb der NÖ Landeskindergärten durch einen Beitrag zum Personalaufwand für die KinderbetreuerInnen und die Stützkräfte. Künftig soll die Förderung nicht mehr direkt erfolgen, sondern dafür die Kostenbeiträge der Gemeinden zur Sozialhilfe gesenkt werden. Dadurch entfällt der verbundene gemeinde- und landesseitige Verwaltungsaufwand. „Die Änderung des Kindergartengesetzes führt zu keiner Belastung der Gemeinden, sondern zielt auf Verwaltungsvereinfachung und Transferentflechtung ab, so wie wir das auch im Gemeindebund seit langem fordern“, so die GVV-Präsidenten von VP und SP Alfred Riedl und Rupert Dworak sowie NÖ Städtebundvorsitzender Matthias Stadler unisono.

Die Unterstützung des Landes Niederösterreich für die Gemeinden beim Betrieb der NÖ Landeskindergärten durch die Bereitstellung der KindergartenpädagogInnen, der SonderkindergartenpädagogInnen und der Interkulturellen MitarbeiterInnen bleibt weiterhin bestehen.

„Die Zukunft liegt in unseren Kindern. Um diese bestmöglich auf ihr Leben vorzubereiten, und auch den Eltern eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, ist die NÖ Kindergartenoffensive eine wichtige Initiative. Mit der geplanten Gesetzesänderung sichern wir nicht nur den hohen Betreuungsstandard sondern reduzieren auch den Verwaltungsaufwand und die damit verbunden Kosten“ freuen sich die Präsidenten der Gemeindevertreterverbände LAbg. Mag. Alfred Riedl  und LAbg. Rupert Dworak, Städtebundvorsitzender Mag. Matthias Stadler, sowie Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka und Landesrätin Mag. Barbara Schwarz über die geplante Neuregelung.