170 Delegierte stimmten bei der gestrigen a.o. Vollversammlung des NÖ GVV in der Ternitzer Stadthalle dem Wahlvorschlag zur Neubestellung des Ver-bandspräsidiums mit großer Mehrheit zu.
Ferner wurde bei diesem Gemeindetag ein Leitantrag beschlossen, in dem der NÖ GVV eine Reihe von kommunalpolitisch relevanten Forderungen an die Landes- und Bundespolitik erhebt. Als besondere Gäste konnte der NÖ GVV den Landeshauptfrau-Stellvertreter und Landesparteivorsitzenden Franz Schnabl und Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig begrüßen. Thematisch stand der Abend schon voll im Zeichen der Gemeinderatswahlen 2020.
ERGEBNIS DER NEUWAHL
Verbandspräsident: LAbg. Bgm. Rupert DWORAK (Ternitz)
Verbandspräsidium:
Vizepräsidentin LAbg. Bgm. Mag. Kerstin SUCHAN-MAYR (St. Valentin),
Vizepräsident Bgm. Andreas BABLER (Traiskirchen) neu,
Vizepräsident Bgm. Harald RICHTER (Lichtenwörth) neu,
Vizepräsidentin Bgm. Adelheid EBNER (Gutenbrunn),
Vizepräsident Bgm. Herbert GOLDINGER (Mailberg),
Vizepräsident Bgm. Mag. Matthias STADLER (St. Pölten),
Schriftführer Bgm. Jürgen MASCHL (Schwadorf) neu,
Schriftführer-Stv. NR Bgm. Renate GRUBER (Gaming),
Kassier Bgm. Karin BAIER (Schwechat) neu,
Kassier-Stv. Bgm. Georg JUNGMAYER (Seefeld-Kadolz).
Verbandskontrolle:
Bgm. Johann GIEFING (Schwarzenbach),
Bgm. Herbert PFEFFER (Traismauer) neu,
Bgm. Karin GORENZEL (Wölbling),
Vzbgm. Josef SPAZIERER (Biedermannsdorf),
Bgm. Stefan WÖCKL (Felixdorf),
Bgm. Manuela ZEBENHOLZER (Hollenstein) neu,
Bgm. Thomas VASKU (Loosdorf) neu.
Schiedsgericht:
STR Elisabeth JANK (Heidenreichstein),
Bgm. Josef KOHL (Gänserndorf),
LAbg. GGR Elvira SCHMIDT (Pottendorf),
Bgm. Günter WOLF (Schwarzau am Steinfeld,)
LAbg. GGR Hannes WENINGER (Gießhübl),
Vzbgm. Mag. Erich TRENKER (Pillichsdorf) neu.
Auszüge aus der Rede von Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dwoark:
„Der NÖ GVV ist stolz darauf, in den vergangenen drei Jahren rund 2.000 Funktionäre und MandatarInnen für ihr kommunales Wirken fit gemacht zu haben. Wir haben natürlich bei unserer breit gefächerten Arbeit schon längst die Gemeinderatswahlen 2020 im Visier, bei denen wir im ganzen Land kräftig zulegen wollen. Ein Mosaikstein dieser Arbeit wird auch sein, dass wir, die blaugelben sozialdemokratischen Landtags-, Bundesrat- und Nationalratsabgeordneten in 50 Tagen alle 571 niederösterreichischen Gemeinden besuchen wer-den.“
Auszüge aus der Rede von Landesparteivorsitzenden LH-Stv. Franz Schnabl:
„Die Schwarz-Blauen sparen – entgegen all ihren Versprechungen und Beteuerungen – in jedem Bereich nur am Menschen – und nicht im System. Und sie tun es so, dass oft am Ende des Tages die Kosten auf Länder und Gemeinden umgelegt werden. Das ist unehrlich und entspricht nicht den bisherigen Gepflogenheiten und der gegenseitigen Unterstützung von Bund, Ländern und Gemeinden.
Ich verspreche euch, dass ich den Gemeinden ein guter Partner und Vertreter innerhalb der Landesregierung sein werde. Viele von euch wissen, dass ich stets ein offenes Ohr für die Anliegen der Gemeinden und Interesse daran habe, alle Anliegen und Probleme zu hören. Nur so können wir uns rechtzeitig fit für die Gemeinderatswahlen 2020 machen.“
Die Vollversammlung hat auch einen vom Vorstand eingebrachten Leitantrag beschlossen. Darin proklamiert der NÖ GVV für ihn wichtige politische Vorhaben und fordert…
+ vom Land NÖ die Forcierung des Breitbandausbaues unter Inanspruchnahme eines möglichst großen Anteils von Bundesmitteln und Einbeziehung der Gemeinden und privater Investoren.
+ ein österreichweites Gesamtkonzept für eine zukunftsorientierte, nachhaltige Lösung der Ursachen als auch die ehestmögliche Umsetzung eines Trägermodelles (Landärzte sind bei einer Landesgesellschaft anzustellen), um den Landärztemangel in den Gemeinden zu beseitigen und der Bevölkerung eine ärztliche Versorgung bieten zu können, die auch das gewünschte Vertrauensverhältnis zum Hausarzt unterstützt.
+ zu den Änderungen der gesetzlichen Regelungen im NÖ Krankenanstaltengesetz die Standortbeiträge betreffend, dass es (neben den Standortgemeinden) zu keiner Belastung der Gemeinden kommen darf.
+ in Sachen Abschaffung des Pflegeregresses, dass der Bund 100 % der Kostenfolgen verantworten und den Gemeinden den vollen Kostenersatz dafür leisten muss.
+ eine neue §15a-Vereinbarung, die die Finanzierung des Ausbaues neuer Kinderbetreuungsplätze nachhaltig sicherstellt. Nur so wird es möglich sein, die gesamten bestehenden Einrichtungen finanziell abzusichern und nachhaltig neue Betreuungsplätze zu schaffen.
+ in Sachen Reform des Gemeindewahlrechts die gesetzliche Konkretisierung des nicht amtlichen Stimmzettels bei Gemeinderatswahlen, die Missbrauchseindämmung bei der Briefwahl sowie den Grundsatz, dass jeder Wahlberechtigte mit einem Wohnsitz in Niederösterreich nur einmal wählen darf.
+ von der österreichischen Bundesregierung, dass interkommunale Kooperationen nicht durch umsatzsteuerliche Regelungen behindert werden dürfen. Es muss eine umfassende Freistellung der interkommunalen Zusammenarbeit geben und kommunale Beistandsleistungen müssen im Bereich Umsatzsteuer abgesichert werden.
+ im Sinne von mehr Bürgerservice in den Gemeinden das verwaltungsrechtliche Leistungsportfolio zu durchforsten: Die Kommunen sollen „Kompetenzzentren für die Bürger“ sein, die Bezirkshauptmannschaften „Kompetenzzentren für die Gemeinden“ – u.a. in rechtlichen Fragen.
+ dass die 2018 durchzuführenden ergänzenden landesgesetzlichen Maßnahmen zur Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (z.B. Nachfolgeregelung für Darlehensaufnahmen für investive Zwecke, da der a.o. Haushalt ja mit Anwendung der neuen VRV wegfällt) möglichst bundeseinheitlich und für die Gemeinden verwaltungsschonend kommen werden.
+ dass die seit Jahren im Wege einer Verordnung festgelegten Schwellenwerte (u.a. für Direktvergaben 100.000 EUR) weiter erhöht und endlich dauerhaft in das Gesetz aufgenommen werden sollen, wodurch die Dauer des Vergabeverfahrens verkürzt und die Ver-fahrenskosten um 75 Prozent reduziert werden können.
+ den Bund auf, endlich die Arbeiten an der Reform der Grundsteuer schnellstmöglich wie-deraufzunehmen, damit den Gemeinden auch eine nachhaltige Sicherung ihrer eigenen Abgaben ermöglicht wird. Bis dahin wird verlangt, dass der Bund durch Schaffung der technischen und personellen Voraussetzzungen in den Finanzämtern die Bemessung und Einhebung der Grundsteuer gesetzeskonform sicherstellt.
+ die jahrzehntelangen gewachsenen intransparenten Finanzströme endlich zu entflechten. Es gilt, Überblick und Vergleichbarkeit zu schaffen.
+ eine äquivalente Ersatzfinanzierung für alle durch die Gesetzgebung des Bundes betroffenen Einnahmenverluste.