Kompetenzentflechtung im Schulsystem notwendig – Gutachten bestätigt Position des Gemeindebundes.
Die österreichischen Gemeinden erhalten rund 4.300 Pflichtschulen, wohingegen Bund und Länder zusammen rund 1.000 Schulen betreiben. Dabei sorgen die Gemeinden grundsätzlich für Errichtung und Erhaltung der Schulgebäude inklusive der Einrichtung, von den Schreibtischen bis hin zur Kreide. „In den letzten Jahren hat sich aber der finanzielle Druck auf die Gemeinden immer weiter erhöht, da wir immer mehr neue Aufgaben vor Ort übernommen haben, für die wir meist zu wenig finanzielle Mittel bzw. nur Anschubfinanzierungen bekommen haben“, erklärten Gemeindebund-Präsident Bürgermeister Alfred Riedl und sein Stellvertreter NÖ GVV-Präsident Bürgermeister Rupert Dworak in einer Pressekonferenz vor der Bundesvorstandssitzung des Österreichischen Gemeindebundes. Mit der vorgesehenen Novelle des Bildungsinvestitionsgesetzes, die vom Gemeindebund ausdrücklich begrüßt wurde, ist zumindest die Finanzierung der ganztägigen Betreuung unser Schülerinnen und Schüler vorläufig gesichert. „Neben einer nachhaltigen Finanzierung ist es jetzt aber höchst an der Zeit, auch die Kompetenzen und Zuständigkeiten im Schulsystem neu zu ordnen“, ergänzten Riedl und Dworak unisono. Denn der Blick in die Pflichtschulen zeige ein undurchschaubares Bild: „Aufgrund des Kompetenzdschungels haben wir heute in einzelnen Schulen bis zu vier Dienstgeber, die den Betriebsablauf nicht leichter machen. Hier gelte es endlich anzusetzen und Kompetenzen neu zu regeln.“ Die Diskussionen rund um die Aufgaben und Verantwortlichkeiten in den Pflichtschulen haben den Gemeindebund veranlasst, eine Rechtsmeinung zur Frage der Aufgaben und Pflichten der Gemeinden als Schulerhalter einzuholen. Der Gemeindebund ist schon länger der Meinung, dass Freizeitpädagoginnen und –pädaogen, Sekretariatskräfte, Unterstützungspersonal, wie Sozialarbeiter, sowie Tablets für die Schüler nicht Aufgabe der Gemeinden sein können. „Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer hat in einem Gutachten nun deutlich dargelegt, dass all jene gesetzlichen Grundlagen, die den Gemeinden derartige Aufgaben übertragen, kompetenz- und damit verfassungswidrig sind“, so Riedl. Raschauer geht nämlich davon aus, dass nicht die Länder, sondern der Bund unmittelbar zuständig wäre, Aufgaben des administrativen und pädagogischen Schulbetriebs zu regeln. Nur in Angelegenheiten der Errichtung und Erhaltung der Schulinfrastruktur dürfen Länder Ausführungsgesetze erlassen. Für den Gemeindebund-Präsidenten ist das Gutachten deswegen ein wichtiger und konstruktiver Beitrag, um die Kompetenzentflechtung im Schulbereich endlich anzugehen und beschreibt, wie er sich die Aufgabenverteilung vorstellt: „Die Gemeinden sollen sich – wie bisher – um das Gebäude und die Infrastruktur kümmern und Bund bzw. Land übernehmen alleine die Verantwortung für bildungspolitische Inhalte und das pädagogische und administrative Personal, inkl. Früh- und Nachmittagsbetreuung. Wenn dann die Schulen von 07:00 bis 19:00 Uhr geöffnet sein sollen, stellen die Gemeinden sicher, dass Heizung, Internet und Licht funktionieren und den Rest organisieren Bund bzw. Länder.“ Auf jeden Fall gelte es rasch über die Kompetenzen und Aufgaben in den Schulen zu diskutieren, „für mehr Effizienz im Schulbetrieb im Sinne der Kinder und Familien“, schlossen Riedl und Dworak. |