K.K. Nr.01 10-2025 Infofreiheitsgesetz

Das klassische Amtsgeheimnis ist in Österreich seit 1. September 2025 Geschichte. An seine Stelle trat das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Behörden, staatsnahe Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zur proaktiven Veröffentlichung von Informationen verpflichtet. Und auch jeder Bürgerin, jedem Bürger das Recht einräumt, dort Informationen aktiv abzufragen. Das betrifft natürlich auch unsere Gemeindeämter und ich habe mich nach den ersten Wochen Anlaufzeit bei BürgermeisterkollegInnen umgehört, was sich nun in den Gemeindeamtstuben so abspielt. Fazit: Bis jetzt ist dort diesbezüglich noch nicht viel zu spüren. In meiner Heimatgemeinde, beispielsweise, wurde nur nachgefragt, ob das neue Gesetz auch für uns gilt und welche Informationen man erhalten kann. Konkrete Anfragen einer Bürgerin oder eines Bürgers gab es bei mir in Trumau in den ersten Wochen noch nicht. Andere Gemeinden verzeichneten vereinzelt Anfragen. Vom vielerorts befürchteten Ansturm jedoch kein Hauch. Aber ich denke, dass sich das in Zukunft mit Sicherheit ändern wird. Für die Gemeinden wird das neue Gesetz jedoch auf jeden Fall mehr Arbeitsaufwand bedeuten, weil natürlich vereinzelte Personen in einer Gemeinde diese neue Möglichkeit der Informationsgewinnung nicht nur wegen berechtigten Interesses in Anspruch nehmen werden, sondern auch missbräuchlich verwenden können.