K.K. Nr.04 01-2026 Finanzen III

Seit Jahren entwickeln sich die Gemeindefinanzen negativ. Die Einbehalte des Landes waren höher als die Steigerungen der Ertragsanteile, die zu den Kommunen fließen. Aber das hat sich aktuell noch verschärft, da die Zahlungen an das Land nach wie vor dynamisch steigen, die Einnahmen aber stagnieren. Das führt nun in vielen Kommunen zu einer finanziellen Schiefalge, die im eigenen Wirkungsbereich nicht mehr lösbar ist.

Die Frage, die wir KommunalpolitikerInnen uns deshalb zu stellen, die wir vor allem aber auch an die uns übergeordneten Gebietskörperschaften Land und Bund zu richten haben, lautet: Ist es noch zeitgemäß ist, die Republik und deren Aufgaben durch zwei oder gar drei Gebietskörperschaften zu finanzieren? Die Kommunen haben bei den Spitälern, bei der Kinder- und Jugendhilfe, sowie der Sozialhilfe nichts mitzureden. Warum müssen wir dann trotzdem 50 Prozent mitfinanzieren? Derjenige der anschafft, muss auch derjenige sein, der bezahlt! Die Kommunen schaffen nicht an, somit sollten sie auch von der Mitfinanzierung befreit werden.

Wir können gerne im Zuge des nächsten Finanzausgleichs über eine Reduktion des Gemeindeanteils vom Gesamtsteuerkuchen reden – aber nur wenn gleichzeitig die Mitfinanzierung, der zuvor angesprochenen Bereiche, wegfällt. Ich bin mir sicher, dass die Verantwortung und die Finanzierung aus einer Hand, wer das auch immer sein mag, kostengünstiger und effizienter ist als jenes Zuständigkeitswirrwarr, in welchem wir uns jetzt befinden.