K.K. Nr.06 03-2026 Nebenwohnsitzer

In NÖ gibt es momentan zirka 300.000 Menschen, die einen Nebenwohnsitz fern ihrer Heimatgemeinde haben. Und Kommunen finanzieren sich auf Basis sogenannter Ertragsanteile. –  Das bedeutet, dass eine Gemeinde für jede BürgerIn, die mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, einen bestimmten Anteil am Gesamtsteuerkuchen bekommt. Damit bezahlt die Kommune Leistungen, die allen zugutekommen. Straßenerhaltung, Bau von Gehwegen, Spielplätzen, Sportstätten. Schneeräumung, Grünpflege, Erhaltung von Parkanlagen, Eislaufplätzen, Schwimm- und Hallenbäder, Straßenbeleuchtung usw.

Die Crux dabei: Wenn Nebenwohnsitzer diese Leistungen ebenfalls nutzen, geht das auf Kosten der Kommune. Denn die Gemeinden, die ihren Nebenwohnsitzern diese Infrastruktur der Daseinsvorsorge zur Verfügung stellen, erhalten dafür vom Steuerkuchen – rein gar nichts.

Nebenwohnsitzer nehmen diese Angebote selbstverständlich in Anspruch, entscheiden sich aber trotzdem für einen Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde. Gerade in unseren Breiten, Stichwort Wien und Parkpickerl, ist so eine Entscheidung oft weniger dem tatsächlichen Lebensmittelpunkt geschuldet, sondern mehr eine ökonomische.

Daher erachte ich es nur als gerecht, wenn jene Menschen, die die Leistungen einer Gemeinde in Form der Daseinsvorsorge in Anspruch nehmen, in Zukunft auch einen finanziellen Beitrag an ihrem Nebenwohnsitz leisten. Selbstverständlich muss es auch Ausnahmen geben. Z.B. Studierende oder Montagearbeiter, die Aufgrund ihres Studiums oder Berufes einen Nebenwohnsitz brauchen.

K.K. Nr.05 02-2026 Kindergärten, Spitäler

Ich bekenne mich zum Föderalismus. Aber manchmal treibt er seltsame Blüten, sollte hinterfragt und an die Realitäten angepasst werden. Wie bei der Kinderbetreuung. Gerade wird viel über eine neue Aufgabenverteilung zwischen Bund, Länder und Gemeinden debattiert. Manche meinen, dass die Kindergärten ganz zu den Kommunen wechseln sollen, dafür die Erhaltung der Spitäler ganz entfallen sollte. Auf den ersten Blick kann man dem viel abgewinnen. Ein zweiter lohnt sich allerdings.

Wie läuft es momentan? Jedes Bundesland macht seine eigenen Gesetze und somit wird jeder Kindergarten anders bewertet. Beginnend bei der Kinder-Anzahl in den Gruppen. Vom Alter, ab wann man den Kindergarten besuchen darf, bis hin, was dieser kostet. Aber verdienen nicht alle Kinder, vom Neusiedlersee bis zum Bodensee, die gleiche Behandlung?  Niemand in dieser Republik käme auf die Idee, hoffe ich zumindest, unsere Volksschulen oder Neuen Mittelschulen in Oberösterreich anders als in Niederösterreich auszugestalten. Vom Lehrplan bis zur KlassenschülerInnenhöchstzahl gilt eine Regelung. Machen wir das also auch beim Kindergarten so und behandeln wir unsere Kinder überall gleich, indem künftig nicht mehr Bundesländer und Gemeinden für den Kindergarten zuständig sind, sondern der Bund. So wie bei den Grundschulen. Auch hier sind die Kommunen nur für die Schul-Erhaltung zuständig, nicht für Personal und Ausgestaltung. Es wäre ein bildungspolitischer Meilenstein, wenn künftig alle Kinder in allen Winkeln Österreichs von klein an gleichbehandelt werden und damit die gleichen Chancen haben.

K.K. Nr.04 01-2026 Finanzen III

Seit Jahren entwickeln sich die Gemeindefinanzen negativ. Die Einbehalte des Landes waren höher als die Steigerungen der Ertragsanteile, die zu den Kommunen fließen. Aber das hat sich aktuell noch verschärft, da die Zahlungen an das Land nach wie vor dynamisch steigen, die Einnahmen aber stagnieren. Das führt nun in vielen Kommunen zu einer finanziellen Schiefalge, die im eigenen Wirkungsbereich nicht mehr lösbar ist.

Die Frage, die wir KommunalpolitikerInnen uns deshalb zu stellen, die wir vor allem aber auch an die uns übergeordneten Gebietskörperschaften Land und Bund zu richten haben, lautet: Ist es noch zeitgemäß ist, die Republik und deren Aufgaben durch zwei oder gar drei Gebietskörperschaften zu finanzieren? Die Kommunen haben bei den Spitälern, bei der Kinder- und Jugendhilfe, sowie der Sozialhilfe nichts mitzureden. Warum müssen wir dann trotzdem 50 Prozent mitfinanzieren? Derjenige der anschafft, muss auch derjenige sein, der bezahlt! Die Kommunen schaffen nicht an, somit sollten sie auch von der Mitfinanzierung befreit werden.

Wir können gerne im Zuge des nächsten Finanzausgleichs über eine Reduktion des Gemeindeanteils vom Gesamtsteuerkuchen reden – aber nur wenn gleichzeitig die Mitfinanzierung, der zuvor angesprochenen Bereiche, wegfällt. Ich bin mir sicher, dass die Verantwortung und die Finanzierung aus einer Hand, wer das auch immer sein mag, kostengünstiger und effizienter ist als jenes Zuständigkeitswirrwarr, in welchem wir uns jetzt befinden.

K.K. Nr.03 12-2025 Finanzen II

Die Kommunen haben gerade ihr Budget für das kommende Jahr. Überall zeigt sich das gleiche, traurige Bild. Der finanzielle Spielraum wird geringer, in vielen Gemeinden reicht es gerade noch, um den Gemeindebetrieb, mit den uns per Verfassung zustehenden Aufgaben, wie z.B. der Kinderbetreuung, aufrecht zu erhalten. An Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur, für mehr Lebensqualität unserer MitbürgerInnen ist kaum noch zu denken. Wir sind als KommunalpolitikerInnen mal wieder Krisenmanager. Aber diesmal Mal in Sachen unserer eigenen Budgets. Und, wie so oft, kommen wir zum Handkuss für Problemstellungen, für die wir selbst nicht verantwortlich zeichnen.

Die finanzielle Schieflage in den Kommunen ist vielschichtig. Da gibt es zum einen die nach wie vor vorhandene Wirtschaftskrise, die zur Folge hat, dass die Steuereinnahmen des Bundes geringer ausfallen und somit der Anteil der Kommunen aus dem Gesamtsteuerkuchen, der in Form von Ertragsanteilen jeden Monat angewiesen wird, ebenfalls geringer ausfällt.

Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Viel stärker wiegt die Problemstellung der Mitfinanzierungen in Form diverser Umlagen, die seitens der Städte und Gemeinden an das Bundesland zu leisten sind. Diese zeigen sich nämlich unbeeindruckt vom geringeren Steueraufkommen und Einkommensverlust der Kommunen. Ganz im Gegenteil. Die Einbehalte des Landes waren meistens wesentlich höher als die Steigerungen der Ertragsanteile. – Fortsetzung in der nächsten Ausgabe

K.K. Nr.02 11-2025 Finanzen I

Unsere Gemeinden befinden sich gegenwärtig finanziell in der wahrscheinlich schwierigsten Situation seit 1945. Immer mehr Kommunen sind nicht mehr in der Lage, einen positiven Rechnungsabschluss zu machen, vielerorts ist die Daseinsvorsorge der BürgerInnen gefährdet. Wie ist es dazu gekommen? Der Hauptgrund dafür ist ganz einfach zu benennen: Den Gemeinden wurden im Lauf der Jahre immer mehr Aufgaben aufgebürdet, die sie finanziell zu stemmen haben, wo sie bei der Umsetzung aber kaum bis gar nicht mitbestimmen können. Die wenigsten Menschen wissen, dass die Kommunen den Betrieb und die Erhaltung der Spitäler mit satten 50 Prozent mitfinanzieren, ebenso bei der Kinder- und Jugendhilfe und auch bei der Sozialhilfe. Zusätzlich werden die Gemeinden für die Mindestsicherung und Berufsschulerhaltung zur Kasse gebeten. Alle diese Beitragszahlungen sind in den vergangenen 15 Jahren permanent und eklatant gestiegen.

Ein Kernproblem der Gemeinden dabei ist der jährliche Finanzausgleich (FAG), der die Verteilung der Bundesgelder an die Länder und Gemeinden regelt. Hier ist eine Reform der Aufgaben und eine damit einhergehende Reform der Gelder-Aufteilung dringend notwendig. Wer einen bestimmten Bereich finanziert, soll dort auch mitreden können. Ich erachte es beispielsweise auch als sinnvoll, wenn der Bund den gesamten Gesundheitsbereich übernehmen würde und damit die Gemeinden entlastet.

K.K. Nr.01 10-2025 Infofreiheitsgesetz

Das klassische Amtsgeheimnis ist in Österreich seit 1. September 2025 Geschichte. An seine Stelle trat das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Behörden, staatsnahe Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zur proaktiven Veröffentlichung von Informationen verpflichtet. Und auch jeder Bürgerin, jedem Bürger das Recht einräumt, dort Informationen aktiv abzufragen. Das betrifft natürlich auch unsere Gemeindeämter und ich habe mich nach den ersten Wochen Anlaufzeit bei BürgermeisterkollegInnen umgehört, was sich nun in den Gemeindeamtstuben so abspielt. Fazit: Bis jetzt ist dort diesbezüglich noch nicht viel zu spüren. In meiner Heimatgemeinde, beispielsweise, wurde nur nachgefragt, ob das neue Gesetz auch für uns gilt und welche Informationen man erhalten kann. Konkrete Anfragen einer Bürgerin oder eines Bürgers gab es bei mir in Trumau in den ersten Wochen noch nicht. Andere Gemeinden verzeichneten vereinzelt Anfragen. Vom vielerorts befürchteten Ansturm jedoch kein Hauch. Aber ich denke, dass sich das in Zukunft mit Sicherheit ändern wird. Für die Gemeinden wird das neue Gesetz jedoch auf jeden Fall mehr Arbeitsaufwand bedeuten, weil natürlich vereinzelte Personen in einer Gemeinde diese neue Möglichkeit der Informationsgewinnung nicht nur wegen berechtigten Interesses in Anspruch nehmen werden, sondern auch missbräuchlich verwenden können.