Asyl für Kriegsflüchtlinge: Das Durchgriffsrecht des Bundes ist ab heute gültig

Asyl für Kriegsflüchtlinge: Das Durchgriffsrecht des Bundes ist ab heute gültig

Das Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, BGBl. I Nr. 120/2015 ab 1. Oktober 2015 in Kraft. Alle Infos dazu hier!

Allgemein
Das Durchgriffsrecht des Bundes bei der Bereitstellung von Flüchtlingsquartieren tritt wie geplant am 1. Oktober in Kraft. Damit kann das Innenministerium künftig auf Grundstücken des Bundes oder in angemieteten Gebäuden auch ohne gesonderte Widmung Flüchtlingsquartiere bereitstellen, wenn die Länder bzw. Gemeinden ihrer Unterbringungsverpflichtung nicht nachkommen.
Ziel des neuen Durchgriffsrechts des Bundes bei der Bereitstellung von Flüchtlingsquartieren ist eine gleichmäßigere Verteilung von AsylwerberInnen in Österreich und eine adäquate Unterbringung. Zustände wie zuletzt in Traiskirchen sollen damit in Hinkunft vermieden werden.

 

Als Richtwert für die Gemeinden ist eine Flüchtlingsquote von 1,5% der Wohnbevölkerung in Aussicht genommen, der Prozentsatz kann aber im Bedarfsfall per einfachen Verordnung hinaufgesetzt werden. Die Zahl der Flüchtlinge, die der Bund auf einem einzelnen Grundstück unterbringen darf, ist mit 450 begrenzt. Überdies müssen bestimmte Standards, etwa was Hygiene, Brandschutz und Umweltverträglichkeit betrifft, eingehalten werden. Das Gesetz ist vorläufig mit Ende 2018 befristet.

 

Durchgriffsrecht
Das Innenministerium kann in Hinkunft auf Grundstücken des Bundes oder in angemieteten Gebäuden auch ohne gesonderte Widmung Flüchtlingsquartiere bereitstellen, wenn die Länder bzw. Gemeinden ihrer Unterbringungsverpflichtung nicht nachkommen.

 

Auf im Vorfeld geäußerte Bedenken gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzes reagierten die Abgeordneten mit einem Abänderungsantrag. So wurde etwa ausdrücklich festgeschrieben, dass die Innenministerin den betroffenen Bürgermeister und die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde von der bevorstehenden Nutzung eines Grundstücks als Flüchtlingsquartier informieren muss, und zwar mindestens eine Woche vor der tatsächlichen Unterbringung von AsylwerberInnen. Außerdem wurde klargestellt, dass das Durchgriffsrecht des Bundes bei der Quartierbereitstellung nur für AsylwerberInnen und anerkannte Flüchtlinge gilt, die von der Grundversorgungsvereinbarung mit den Ländern umfasst sind. Plant die Regierung, den Gemeinderichtwert für Flüchtlinge zu erhöhen, muss sie nicht nur den Ländern, sondern auch dem Gemeindebund und dem Städtebund Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

 

Konkret steht im Gesetz dazu:
Artikel 4 (2) Voraussetzung für eine Nutzung von Grundstücken gemäß Abs. 1 ist, dass
1. das betroffene Land die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden im Vormonat nicht im Ausmaß des Verhältnisses durchschnittlich geleistet hat, das in Art. 1 Abs. 4 der Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG, BGBl. I Nr. 80/2004, in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesverfassungsgesetzes geltenden Fassung, festgelegt ist und
2. im betroffenen politischen Bezirk weniger hilfs- und schutzbedürftige Fremde untergebracht sind, als auf Grund des Bezirksrichtwertes unterzubringen wären.

 

Bedeutung für die niederösterreichischen Gemeinden
Das Durchgriffsrecht des Bundes besteht demnach nur, wenn Niederösterreich seine Quoten aus der Art. 15a B-VG Grundversorgungsvereinbarung nicht erfüllt U N D die Bezirksquote nicht erfüllt ist.
Das Gesetz geht also quasi von einer dreifachen Erfüllungsmöglichkeit der Unterbringungsverpflichtung der Gemeinden aus. Wenn bereits nur eine Möglichkeit erfüllt ist, besteht seitens des Bundes kein Durchgriffsrecht gegenüber den Gemeinden.

 

KEIN DURCHGRIFFSRECHT BESTEHT ALSO wenn:
1. Entweder die Länderquote erfüllt ist ODER
2. die Bezirksquote erfüllt ist ODER
3. wenigstens die einzelne Gemeinde ihre Quote erfüllt hat, dann gibt es bei dieser einzelnen Gemeinde ebenfalls kein Durchgriffsrecht des Bundes.Privatquartiere gelten auch, weil nicht darauf abgestellt wird, WIE Gemeinde erforderliche Anzahl von Plätzen zur Verfügung stellt.

 

Weiterführende Links:

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_01295/index.shtml
http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2015/PK0999/

 

Hier der Gesetzestext im Original zum Downloaden:

BGBLA_2015_I_120.pdf

Neuzuteilung der Gemeinden nach Auflösung des Bezirkes Wien-Umgebung

Neuzuteilung der Gemeinden nach Auflösung des Bezirkes Wien-Umgebung

Außerordentliche Sitzung der NÖ Landesregierung

Unmittelbar im Anschluss an die Behandlung des entsprechenden Tagesordnungspunktes in der gestrigen Sitzung des NÖ Landtages trat die Niederösterreichische Landesregierung am Donnerstagnachmittag zu einer außerordentlichen Regierungssitzung zusammen. Unter dem Vorsitz von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll erfolgte dabei die aufgrund der Auflösung des Verwaltungsbezirkes Wien-Umgebung erforderliche Neuzuteilung der betroffenen Gemeinden.

 

Demnach wurden die Gemeinden Ebergassing, Fischamend, Gramatneusiedl, Himberg, Klein-Neusiedl, Lanzendorf, Leopoldsdorf, Maria-Lanzendorf, Moosbrunn, Rauchenwarth, Schwadorf, Schwechat und Zwölfaxing dem Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha zugeteilt.

 

Die Gemeinde Gerasdorf bei Wien wurde dem Verwaltungsbezirk Korneuburg, die Gemeinden Gablitz, Mauerbach, Pressbaum, Purkersdorf, Tullnerbach und Wolfsgraben dem Verwaltungsbezirk St. Pölten und die Stadtgemeinde Klosterneuburg dem Verwaltungsbezirk Tulln zugeteilt.

Ertragsanteile: Nullwachstum bei den September-Vorschüssen!

Ertragsanteile: Nullwachstum bei den September-Vorschüssen!

Die September-Vorschüsse (ohne Wien)liegen gerade einmal 0,2 Prozent über jenen des Vorjahres (Wien +0,4%). In vier Bundesländern ist sogar ein Minus gegenüber dem September 2014 zu verzeichnen.

Die Gründe für dieses quasi Nullwachstum sind vor allem das schwache Aufkommen an Umsatzsteuer (2,4%iger Rückgang gegenüber dem Juli 2014) und der Verkehrs- und Verbrauchssteuern. Hier konnten auch die durchaus guten Ergebnisse bei den Lohn- und Einkommensteuern wenig ausrichten. Die Höhe der Vorschüsse ergibt sich wie immer weitestgehend aus dem Steueraufkommen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben des zweitvorangegangenen Monats, somit dem Juli 2015.

 

In den Bundesländern Bgld., OÖ., Sbg., Tirol und Wien haben es die September-Vorschüsse auf die Gemeindeertragsanteile leicht ins Plus geschafft. Grund hierfür ist der (österreichweit gesehen zehnprozentige) Anstieg des Aufkommens an Grunderwerbsteuer, die nach dem länderweisen Aufkommen auf die einzelnen Gemeinden verteilt wird. Und dieser Positivtrend dürfte angesichts der kommenden Steuererhöhung im heurigen Jahr wahrscheinlich weiter anhalten. Der sehr starke Aufkommenszuwachs in Salzburg, wo die Grunderwerbsteuer im Juli 2015 mehr als 40 Prozent über jener vom Juli 2014 lag, sorgte dafür, dass die Salzburger Gemeinden mit +3,2 Prozent bei den aktuellen Vorschüssen am besten abschneiden.

 

Demgegenüber kann man diesmal sagen, dass die Vorschüsse all jener Bundesländer, wo der Zuwachs der Grunderwerbsteuer unter fünf Prozent oder gar im Minus lag, keine positiven Ergebnisse bringen. Das zeigt sich aktuell insbesondere in Kärnten, wo das Aufkommen an Grunderwerbsteuer rund elf Prozent unter jenem vom Juli 2014 lag, wodurch die Kärntner Gemeinden bei den September-Vorschüssen mit einem Minus von 2,1 Prozent im Bundesländervergleich das schlechteste Ergebnis erzielen.

Verabschiedung Präsident Ferdinand Vouk

Verabschiedung Präsident Ferdinand Vouk

Im Rahmen einer ao. Sitzung der SP-Fraktion im Österr. Gemeindebund Ende August in Velden wurde Kärntens Altpräsident Bgm. Ferdinand Vouk von seinem Nachfolger und den Kollegen aus NÖ und BGLD würdig verabschiedet.

Vouk ist seit langem Bürgermeister von Velden am Wörthersee und war Nachfolger von Hans Ferlitsch als Präsident des Kärntner Gemeindebundes. 2015 übernahm NR a.D. Bgm. Peter Stauber, der seit 1999 im Landesvorstand des Kärntner Gemeindebundes sitzt, dieses Amt von Vouk.

 

Stauber ist Bürgermeister von St. Andrä. Ferdinand Vouk schied somit 2015 nach vier erfolgreichen Jahren als Präsident des Kärntner Gemeindebundes aus, bleibt aber Bürgermeister von Velden. GVV Burgenland Präsident Erich Trummer, SP-GVV-NÖ Präsident Rupert Dworak und Kärntens neuer Präsident Stauber überreichten daher in Velden ein kleines Abschiedsgeschenk der SPÖ-Fraktion.

 

Am Bild (v.l.): Erich Trummer, Peter Stauber, Ferdinand Vouk, Rupert Dworak

Bildrechte: GVV Burgenland

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Für rund 1.000 Flüchtlingskinder beginnt in einer Woche in Niederösterreich ein Schuljahr

Für rund 1.000 Flüchtlingskinder beginnt in einer Woche in Niederösterreich ein Schuljahr

Dworak (Bild): „Gemeinden als Schulerhalter übernehmen wichtige Aufgabe, ein Begleitprogramm des Bundes ist unabdingbar!“

„Für rund 1.000 Flüchtlingskinder beginnt in einer Woche ihr erstes Schuljahr in Niederösterreich. Die Städte und Gemeinden des Landes übernehmen als Schulerhalter damit eine wichtige Aufgabe, die aber auch sozial- und integrationspolitische Begleitprogramme erfordern. So wären, ähnlich wie in Wien nach dem Programm ‚Neu in Wien‘, spezielle Sprachkurse für Flüchtlingskinder ohne Sprachkenntnisse erforderlich. Nur so ist gewährleistet, dass sich die Kinder rasch in den Klassenverband integrieren und dem Unterricht auch entsprechend folgen können“, so GVV- Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak.Für Dworak bedarf es auch einem verstärkten sozialen und psychologischen Beistands für die Kinder. „Viele Kinder kamen unbegleitet, mussten schreckliche Kriegsverbrechen mitansehen oder sogar den Verlust ihrer Familie beklagen. Auf die Schulsozialarbeit kommen damit neue Herausforderungen zu, auch spezielle Psychologen sollten für den möglichen Beistand vorbereitet werden. Dass hier der Bund die Ländern und die Gemeinden nicht im Stich lassen darf, ist klar. Wir brauchen die personellen und finanziellen Ressourcen“, so Dworak, der auf die ohnehin großen Herausforderungen für viele Gemeinden verweist: „Seit vielen Wochen sind viele BürgermeisterInnen bemüht, zusätzliche Quartiere für Flüchtlinge zu schaffen. Ohne die Arbeit der Gemeinden hätten wir bisher nur einige wenige untragbare Massenquartiere und gerade mal ein paar hundert Betreuungsplätze. Die Gemeinden sind weiterhin bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten das ihre zu einer menschlichen und sozialen Flüchtlings- und Integrationspolitik beizutragen.“

Ertragsanteile August 2015: Neuerliches Hoch durch Steuerreform-Vorzieheffekte

Ertragsanteile August 2015: Neuerliches Hoch durch Steuerreform-Vorzieheffekte

Insgesamt stiegen die August-Vorschüsse der Gemeinden ohne Wien um 6,8 Prozent, jene der Bundeshauptstadt gar um 9,2 Prozent.

Die länderweisen Unterschiede ergeben sich wie üblich aus der unterschiedlichen Entwicklung des landesweisen Aufkommens an Grunderwerbsteuer, die im Juni 2015 gegenüber dem Vorjahr abermals zulegte (+20%), was zu einem Gutteil auch als Vorzieheffekt zur kommenden Steuererhöhung gesehen werden kann.

 

Somit liegen liegen bei den August Vorschüssen die Tiroler Gemeinden mit plus 10,3 Prozent vor Wien mit plus 9,2 Prozent aktuell an der Spitze. Schlusslicht sind dieses Mal die Kärntner Gemeinden mit einem Plus von 4,5 Prozent, da dort das Grunderwerbsteueraufkommen niedriger war als im Vorjahr. Über die ersten acht Monate gesehen, liegen die Vorschüsse der Gemeinden (mit und ohne Wien) mit plus 4,1 Prozent derzeit ein Stück weit über dem prognostizierten Jahreswachstum der Gemeindeertragsanteile, das 2015 bei rund ca. drei Prozent liegen soll.

 

Song Contest trägt zu Zwischenhoch bei
Die Gründe für dieses sehr positive Monatsergebnis liegen vorwiegend in der zweistelligen Aufkommenssteigerung bei der Lohnsteuer (+ 10,4% gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres) und der soliden Zuwächse bei der Umsatzsteuer (+5%). Ebenfalls positiv wirken sich die weiterhin großen Vorzieheffekte bei der mit 1. Jänner 2016 von 25 Prozent auf 27,5 Prozent erhöhten Kapitalertragsteuer auf Dividenden, Anleihezinsen, Gewinnausschüttungen etc. und damit ein gegenüber dem Juni 2014 fast doppelt so hohes KESt-Aufkommen wie um Juni 2015 aus. Auch der Eurovision Song Contest in Wien dürfte einen kleinen Anteil an den Zuwächsen bei den Vorschüssen haben, sowohl bei der Umsatzsteuer als auch bei der gegenüber dem Juni 2014 signifikant höheren Werbeabgabe. Das verrechnungstechnisch bedingt schwache Juni-Aufkommen an Tabaksteuer bremst diese Zuwächse kaum.

Bestürzung und Trauer nach dem Tod von Josef Staudinger (66)

Bestürzung und Trauer nach dem Tod von Josef Staudinger (66)

SPÖ-GVV-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak zeigt sich „zutiefst betroffen“.

In der Nacht auf heute verstarb der ehemalige AKNÖ Präsident und ÖGB-NÖ Vorsitzende Josef Staudinger (Bild) aus Guntramsdorf (Bezirk Mödling) im 67. Lebensjahr nach langer, schwerer Krankheit im Kreise seiner Familie.

 

SPÖ-GVV-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak: „Mit Josef Staudinger verliert die SPÖ einen Sozialdemokraten im besten Sinne und der alten Schule. Zeit seines Lebens hat er sich für die arbeitenden Menschen in diesem Land voll und ganz eingesetzt. Die niederösterreichischen Gemeinden hatten in ihm auch speziell in der Lehrlingsförderung einen treuen und verlässlichen Partner. Der Josef-Staudinger-Preis für Lehrlinge, der heuer schon zum achten Mal verliehen wurde, spricht hier für sich allein. Unser Mitgefühl gilt in dieser schweren Stunden seinen Hinterbliebenen, seiner Familie.“

 

„Tief bestürzt“ zeigen sich auch Landeshauptmannstellvertreterin Mag. Karin Renner und SPÖ NÖ Landesparteivorsitzender Mag. Matthias Stadler. „Josef Staudinger hat sich Zeit seines Lebens für die arbeitenden Menschen in unserem Bundesland und darüber hinaus stark gemacht. Sein Engagement und sein persönlicher Einsatz für soziale Gerechtigkeit und Ausgleich haben für uns Vorbildwirkung. Die ArbeitnehmerInnen haben Josef Staudinger stets als einen der ihren respektiert und ihm vertraut, wenn es um ihre Anliegen gegangen ist. Dies belegen auch die eindrucksvollen Ergebnisse bei den NÖ Arbeiterkammerwahlen, die Staudinger mit der FSG erreichen konnte. Die SPÖ NÖ wird Josef Staudinger stets ein ehrenvolles Andenken bewahren.“, so LHStv. Renner und Landesparteichef Stadler.

Verlängerung der Finanzsonderaktion für Gemeinden ist zu begrüßen

Verlängerung der Finanzsonderaktion für Gemeinden ist zu begrüßen

Übernahme der Zinsen für einen längeren Zeitraum notwendig

„Die Verlängerung der Finanzsonderaktion für Gemeinden des Landes Niederösterreich bis Ende 2015 ist zu begrüßen, gibt sie doch vielen Kommunen die Möglichkeit, wichtige Projekte günstig zu finanzieren. Angesichts der doch anhaltend schwierigen finanziellen Situation vieler Gemeinden, die sich aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage auch in den nächsten Jahren nicht nachhaltig verbessern wird, sollte eine Ausweitung der Aktion angedacht werden. Die Zinsen sollten nicht nur für drei, sondern zumindest für 10 Jahre übernommen werden, müssen doch viele, vor allem größere Projekte, über einen längeren Zeitraum finanziert werden“, so der Präsident des SPÖ-GemeindevertreterInnenverbandes NÖ, LAbg. Rupert Dworak.Dworak sieht auch in Sachen Arbeitsmarkt hier das Land verstärkt in der Pflicht: „Jeder von den Städten und Gemeinden investierte Euro kommt vor allem den lokalen klein- und mittelständischen Unternehmen und Gewerbebetrieben zugute. Angesichts der auch in NÖ steigenden Arbeitslosenzahlen könnten die Gemeinden, wenn sie finanziell besser ausgestattet werden, mit verstärkten Investitionen nicht nur die Wirtschaft ankurbeln, sondern auch zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.“

Juli-Ertragsanteile bei nur 1,8 Prozent

Juli-Ertragsanteile bei nur 1,8 Prozent

Wie erwartet wirken sich nun die Vorzieheffekte beim Aufkommen der Kapitalertragsteuer auf Dividenden (KESt I) negativ auf die aktuellen Vorschüsse aus.

Durch das Bekanntwerden der KESt-Erhöhung im Zuge der Steuerreform 2015/2016 (das Steuerreformgesetz liegt nunmehr als Regierungsvorlage vor) führten vorgezogene Dividendenausschüttungen zu einem enormen Anstieg des KESt-Aufkommens im März und April.

 

Das den aktuellen Vorschüssen zugrundeliegende Mai-Aufkommen ist nunmehr erwartungsgemäß deutlich (um fast 40%) eingebrochen. Aber auch das sehr schwache Aufkommen der Lohnsteuer und der Umsatzsteuer dämpfen den Zuwachs der Juli-Vorschüsse. Diese liegen für die Gemeinden ohne Wien gerade einmal 1,8 Prozent über den Werten von Juli 2014 und bei 1,9 Prozent in der Bundeshauptstadt. Auch die verrechnungstechnisch bedingten Zuwächse bei der Tabaksteuer konnten dieses Ergebnis nicht entscheidend verbessern.

 

Im Mai 2013 lag das örtliche Grunderwerbsteuer-Aufkommen im Burgenland bei unter einer Million Euro, 2014 verdreifachte es sich aufgrund größerer Immobilientransaktionen auf rund 3,2 Mio. Euro, was die 2014er Juli-Vorschüsse um 14 Prozent in die Höhe schießen ließ. Nunmehr halbierte sich dieses Aufkommen im Mai 2015 auf rund 1,5 Mio. Euro, womit auch das aktuelle Minus der burgenländischen Juli-Vorschüsse von 6,1 Prozent gegenüber 2014 zu erklären ist. In die gegenteilige Richtung ging es mit der Grunderwerbsteuer in Tirol, die für die im österreichweiten Vergleich stärksten Zuwächse bei den Gemeinden sorgte. Das Plus liegt in Tirol bei 4,2 Prozent.

 

Auch im bisherigen Jahresvergleich liegt das Burgenland mit einem schwachen Wachstum bei den Ertragsanteil-Vorschüssen von 1,9 Prozent an letzter Stelle. Die größten Steigerungen in den ersten sieben Monaten verzeichnet Vorarlberg mit einem Plus von 5,6 Prozent bzw. 13,8 Millionen. Österreichweit steigerten sich die Ertragsanteile der Gemeinden ohne Wien von Jänner bis Juli 2015 um 3,8 Prozent – allerdings mit den Vorzieheffekten durch die Steuerreform.

250 MandatarInnen kamen zum traditionellen GVV-Sommerabend in Rot

250 MandatarInnen kamen zum traditionellen GVV-Sommerabend in Rot

Bei dem vorwiegend gesellschaftlichen Event waren aber auch die bevorstehenden Finanzausgleichsverhandlungen und bereits ein Ausblick auf die Gemeinderatswahlen 2020 Thema.

Unter dem Motto „Ein Sommerabend in Rot“ lud der Verband sozialdemokratischer GemeindevertreterInnen in Niederösterreich am 25. Juni BürgermeisterInnen und Gemeinde-MandatarInnen zu einem Come-together an den Viehofner See in Sankt Pölten ein. Die rund 250 Gäste hatten dabei die Mög-lichkeit, mit Landesparteivorsitzenden Bgm. Matthias Stadler, der Landeshauptmann-Stellvertreterin Karin Renner und den GVV-Spitzen Präsident Rupert Dworak und Direktor Ewald Buschenreiter in lockerer Atmosphäre zu plaudern, Anliegen vorzubringen. 

Auszüge aus der Rede von Gastgeber GVV-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak:
„Beim kürzlich abgehalten Kommunalgipfel ist es uns mit Blick auf die bevorstehenden Finanzausgleichsge-spräche erfolgreich gelungen, die Entflechtung der Transferströme zu beginnen. Damit wir den Kommunen auch in Zukunft das geben können, was sie für ihre Arbeit brauchen: eine solide finanzielle Basis, um auch in den nächsten Jahren die Anliegen und Wünsche Ihrer BürgerInnen erfüllen zu können. Ich denke, wir haben bei diesem Gipfel gut gearbeitet und ich sage dafür auch ein herzliches Danke an Matthias Stadler und unser Regierungsteam Karin Renner und Maurice Androsch.“

 

„Und was den GVV betrifft, darf ich Euch heute eines versichern: Wir haben nach der heurigen Gemeinde-ratswahl schon am 26. Jänner wieder die Arbeit aufgenommen, damit wir 2020, irgendwann zwischen Jänner und April, recht erfolgreich sind. Weil wir als sozialdemokratischer GemeindevertreterInnenverband mit den MandatarInnen auf Bezirksebne, mit den Bezirksvorsitzenden, mit allen MitarbeiterInnen natürlich nur ein Interesse haben – die Sozialdemokratie wieder zu der Stärke zurückzuführen, die sie sich verdient hat. Und ihr seid dabei ein ganz, ganz wichtiger Faktor.“

 

U.a. mit dabei: GVV-Ehrenpräsident Bernd Vögerle; NÖ-Pensionistenverbandspräsident Hannes Bauer; die Abgeordnete zum Europaparlament Karin Kadenbach; die Abgeordneten zum Landtag Bgm.in Renate Gru-ber, Doris Hahn, Heidemaria Onodi, Bgm. Herbert Thumpser; die Abgeordneten zum Nationalrat Anton Heinzl, Ulrike Königsberger-Ludwig; die Abgeordnete zum Bundesrat Ingrid Winkler; AKNÖ-Präsident-Stellvertreter Alfred Kermer; FSG-NÖ-Vorsitzender Rene Pfisterer.

 

 

 

Bild GVV Sommer 2015 A (v.l): Bootspartie: Landesparteivorsitzender Bgm. Matthias Stadler, Landeshaupt-mann-Stellvertreterin Karin Renner, GVV-Präsident LAbg., Bgm. Rupert Dworak.

 

Bild GVV Sommer 2015 B (v.l): Frauenpower* und der Präsident 1: Bgm.in LAbg. Renate Gruber (Gaming), Bgm.in Karin Baier (Schwechat), GVV-Präs. LAbg. Bgm. Rupert Dworak (Ternitz), Vize-Bgm.in Karin Goren-zel (Wölbling).

 

Bild GVV Sommer 2015 C (v.l): Frauenpower* und der Präsident 2: MEP Karin Kadenbach, Vize-Bgm.in Karin Gorenzel, GVV-Präs. LAbg. Bgm. Rupert Dworak, Landeshauptmann-Stellvertreterin Karin Renner, Bgm.in Karin Baier, Bgm.in LAbg. Renate Gruber.

 

*Vor der GRW 2015 gab es in Niederösterreich 14 sozialdemokratische weibliche Bürgermeister, jetzt sind es 18 Bürgermeisterinnen.

 

Fotos: SPÖ-GVV-NÖ/Werner Jäger

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