Stadler/Dworak/Pfister: „Arbeit ist unser Thema! – Vollbeschäftigung als Ziel“

Stadler/Dworak/Pfister: „Arbeit ist unser Thema! – Vollbeschäftigung als Ziel“

SPÖ NÖ, GVV NÖ & FSG NÖ präsentierten Kampagne für das Jahr 2016.

Die NÖ Sozialdemokratie wird ihre Kompetenzen in Sachen Arbeit und Wirtschaft stärker in den Vordergrund rücken. „Die Folgen der Wirtschaftskrise und die anhaltend schwache Konjunktur bedeuten für den Arbeitsmarkt eine große Herausforderung: Zu Jahresende 2015 waren in NÖ 70.509 Menschen ohne Beschäftigung. Im Europa-Vergleich zählt Österreich zu jenen Staaten mit der niedrigsten Arbeitslosenrate, doch Statistiken helfen den Betroffenen nicht weiter“, so SPÖ NÖ Landesparteivorsitzender Mag. Matthias Stadler. Deshalb wolle die SPÖ NÖ gemeinsam mit dem SPÖ GemeindevertreterInnenverband, der FSG und dem SPÖ Klub im NÖ Landtag eine Kampagne starten, um sich verstärkt dem Thema Arbeit widmen, sagt Stadler: „Wir werden zusätzlich zu den Anstrengungen der SPÖ-geführten Bundesregierung Vorschläge unterbreiten, wie man aus unserer Sicht Arbeitslosigkeit wirksam bekämpfen und die Situation der arbeitenden Menschen verbessern kann.“

 

„Unsere Ziele sind soziale Gerechtigkeit durch Vollbeschäftigung und Arbeit, von der man sich ein würdiges Leben leisten kann – Arbeitslosigkeit schafft Abhängigkeiten, die keiner will. Wir müssen weg vom ‚Raubtierkapitalismus‘, wie Helmut Schmidt das genannt hat, hin zu einer fairen, solidarischen Gesellschaft, in der nicht nur die Top-Einkommen nach oben hin explodieren, sondern die ArbeitnehmerInnen, die sich tagtäglich anstrengen, ebenfalls etwas davon haben“, so Stadler: „Soziale Gerechtigkeit ist für uns kein Schlagwort und Arbeit, von der man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, kein Luxus, sondern Voraussetzung für Beschäftigung und eine starke Wirtschaft – wer arbeitet, verdient Anerkennung und vor allem ein ordentliches Gehalt. Nur mit Unternehmen, denen es wirtschaftlich gut geht, können fair bezahlte Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden. Daher ist es notwendig, den Motor der Wirtschaft, die KMU, zu stärken und bürokratische Hürden abzubauen.“

 

Stadler formuliert die Forderungen der SPÖ NÖ: Vollbeschäftigung bzw. Arbeitsplätze schaffen; Bildung, Aus- und Weiterbildung forcieren; kollektivvertraglich verankerter Mindestlohn von 1.700 Euro brutto und Maßnahmen, um arbeitende Menschen so lange wie möglich gesund und leistungsfähig im Arbeitsprozess zu halten (Gesundheits-Euro).

 

Um diese Herausforderung zu bewältigen, braucht es einen Schulterschluss aller politischen Kräfte in diesem Land – einen wichtigen Part übernehmen dabei die Kommunen, die mittels eines Konjunkturpaketes mithelfen können, Arbeitsplätze zu sichern bzw. zu schaffen. „Die Gemeinden sind mit 17.000 Bediensteten einer der größten Arbeitgeber in NÖ und der größte Investor mit einem Gesamtbudget rund 3,5 Milliarden Euro allein im Jahr 2015. Davon rund 900 Millionen in den sogenannten außerordentlichen Haushalten, also dort, wo tatsächlich investiert wird – in den Bau von Schulen, Kindergärten, Straßen, Straßenbeleuchtung etc. – und wo zigtausende Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden. In NÖ betragen die Gemeindeinvestitionen pro EinwohnerIn 600 Euro im Jahr. Das ist so hoch wie in keinem anderen Bundesland, damit sind die NÖ Gemeinden der stärkste Investitionsmotor der Republik“, erklärt GVV-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak.

 

Damit die Gemeinden auch in Zukunft investieren und nachhaltig gegen die Arbeitslosigkeit wirken können, erhebt er zwei Forderungen: Einerseits eine Finanzsonderaktion gemeinsam mit dem Land, befristet auf zehn Jahre. Im Ausmaß von 100 Millionen Euro für das Jahr 2016 und weiteren 100 Millionen für 2017 sollen Darlehen der Gemeinden gestützt werden. „Darlehen haben derzeit eine Verzinsung von zwei Prozent, auf zehn Jahre gerechnet ergibt das pro 100-Millionen-Darlehen für das Land eine Belastung von 12,5 Millionen Euro. Insgesamt müsste das Land also 25 Millionen Euro für diese Finanzsonderaktion zusteuern. Ein überschaubarer Betrag, um ein Investitionskapital von 200 Millionen Euro auszulösen“, so Dworak.

 

Der GVV-Präsident will auch verstärkt temporäre Arbeitsplätze in den Gemeinden schaffen. „Die schon bestehende Aktion GEMA, die das AMS gemeinsam mit den Gemeinden durchführt, soll erweitert werden. Derzeit kann eine Gemeinde für vier Monate Arbeitslose vom AMS zur Beschäftigung übernehmen. Die Arbeitskraft kostet den Gemeinden 350 Euro pro Monat. Diese Aktion sollte von vier auf sechs Monate erweitert werden. Die Gemeinden haben hier durchaus sowohl die Notwendigkeit, als auch die Möglichkeit, arbeitslose Menschen zu beschäftigen. 2015 haben wir im Rahmen dieser Aktion in ganz NÖ 230 ArbeitnehmerInnen beschäftigt und Ziel für 2016 sollte sein, dass wir 500 NiederösterreicherInnen einen Neustart ermöglichen können“, fordert Dworak.

 

Dworak spricht die laufenden Finanzausgleichsverhandlungen an: „Die Gemeinden könnten leichter und mehr investieren, wenn sie endlich eine aufgabenorientierte Berechnung ihrer Leistungen bekommen würden. Es muss deutlich gesagt werden, dass die Transfers wie beispielsweise der NÖKAS-Beitrag oder Sozialumlagen nicht mehr steigen dürfen als die Einnahmen, sie müssen endlich an die Wachstumsrate gekoppelt werden und es darf für die Gemeinden keine zusätzlichen Belastungen mehr geben, ohne dass auch eine entsprechende Finanzierung zur Verfügung gestellt wird. Ich sag es deutlich: Das kostenlose Kindergartenjahr kann und darf nicht zu Lasten der Gemeinden gehen.“

 

Abschließend weist der Vorsitzende der FSGNÖ, Bundesrat Rene Pfister, auf die Steuerreform hin, die im Jänner in Kraft getreten ist: „Diese Steuerreform führt in allen Einkommensgruppen zu Entlastungen, vor allem bleibt durch die größte Lohnsteuersenkung seit 40 Jahren den ‚Kleinen‘ mehr Geld! Mit einem Gesamtvolumen von 5,2 Mrd. EUR (rd. 1,5 Prozent des BIP) führt die Steuerreform zu einer deutlichen Entlastung des Faktors Arbeit.“ Niederösterreich hat rund 582.536 Beschäftigte. Bei einer durchschnittlichen Entlastung von rund 829 Euro macht das in Summe rund 485 Mio. Euro.

 

Wichtige Punkte der Steuerreform sind die Senkung des Eingangssteuersatz von derzeit 36,5 Prozent auf 25 Prozent, um vor allem kleinere EinkommensbezieherInnen zu entlasten; die Negativsteuer für GeringverdienerInnen wird von 110 auf maximal 400 Euro ausgeweitet und auch PensionistInnen kommen erstmals in den Genuss einer Steuergutschrift von 110 Euro; für Familien wird der Kinderfreibetrag von 220 auf 400 Euro aufgestockt.

 

„Das IHS schätzt die konjunkturbelebende Wirkung der Steuerreform mit einem Anstieg des BIP-Niveaus um rd. 0,5 Prozent im Jahr 2016 und um langfristig knapp ein Prozent“, sagt Pfister, der darauf hinweist, dass 90 Prozent der Entlastungen jenen zugutekommen, die ein Einkommen unter der Höchstbeitragsgrundlage von 4.860 Euro haben. „Die PensionistInnen, in Niederösterreich sind das 417.234, gehören zu den Gewinnern der Steuerreform. Alle lohnsteuerpflichtigen PensionsbezieherInnen profitieren von der Senkung des Einstiegssteuersatzes. Bei einer 1.200 Euro-Bruttomonatspension bleiben bereits 300 Euro netto im Jahr mehr – das sind in Summe rund 125 Mio. Euro für die PensionistInnen. Und es konnte das jahrzehntelange Unrecht, dass Pensionisten keine Gutschrift auf geleistete Krankenversicherungsbeiträge lukrieren konnten, beseitigt werden. Erstmalig gibt es für Pensionisten, die keine Lohnsteuer zahlen bis zu 110 Euro im Jahr“, so Pfister.

 

Pfister weist auf die somit stärkere Kaufkraft hin: „Die Steuerreform bringt den Menschen 850 Millionen Euro mehr im Börsl. Ein guter Ein guter Teil der Lohnsteuersenkung wird in den privaten Konsum fließen. Durch die Belebung des Konsums wächst die ins Stottern geratene Wirtschaft und werden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Das bringt wieder mehr Steuereinnahmen.“

 

Fallbeispiel 1: Familie Der Vater ist vollzeitbeschäftigt und verdient 3.000 Euro, die Mutter verdient in einer Teilzeitbeschäftigung 1.100 brutto. Die Gesamt-Entlastung für die Familie macht 1.580 Euro aus. Das sind fast die ganzen Kosten für den Sommerurlaub in Österreich.

 

Fallbeispiel 2: Alleinerzieherin Eine teilzeitbeschäftigte Alleinerzieherin mit einem Kind verdient 1.100 Euro im Monat. Durch den Rabatt bei der Sozialversicherung von 285 Euro (Negativsteuer) ist der Schulskikurs für die Tochter finanziert.

 

Fallbeispiel 3: Pensionistin Eine alleinstehende Pensionistin mit einer Pension von 1.400 Euro im Monat erspart sich durch die Steuerentlastung eine Monatsmiete von 560 Euro.

 

Fallbeispiel 4: Studentin Der Vater verdient 3.000 Euro brutto, die Mutter 3.500 Euro im Monat. Gemeinsam haben sie eine jährliche Steuerersparnis von 2.800 Euro und damit die Kosten für das WG-Zimmer ihrer Tochter für das Studienjahr finanziert.

 

Am Bild (v.l.): Pfister, Stadler Dworak

Foto: SPNÖ

Druckfrisch am Tisch: Der Gemeindefinanzbericht 2015

Druckfrisch am Tisch: Der Gemeindefinanzbericht 2015

Die Gemeinden wirtschaften solide, stehen aber finanziell vor schwierigen Jahren. Zusätzliche Aufgaben sorgen auch künftig für große finanzielle Belastungen.

Mit dem Gemeindefinanzbericht 2015 legen die heimischen Gemeinden auch heuer ihre kumulierten Finanzdaten offen. Dieser Bericht basiert auf den Rechnungsabschlüssen des Jahres 2014, die lückenlos von allen Gemeinden ausgewertet wurden und nun vorliegen. „Das Ergebnis ist durchaus positiv und zeigt, dass die Gemeinden auch 2014 den Konsolidierungspfad weiter gegangen sind“, so Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer. Erneut haben die Kommunen das Maastricht-Ziel erreicht und den innerstaatlichen Stabilitätspakt erfüllt. Konkret haben die Gemeinden (ohne Wien) das Rechnungsjahr 2014 mit einem Maastricht-Überschuss von 185 Mio. Euro abgeschlossen.

 

Die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden im Überblick
Die Gesamteinnahmen der Gemeinden lagen 2014 bei 19,149 Mrd. Euro, die Ausgaben bei 19,157 Mrd. Euro. Relevant für die Betrachtung sind jedoch die Einnahmen abzüglich der Schuldenaufnahme bzw. die Ausgaben abzüglich der Tilgungen.
Die Gesamteinnahmen (abzüglich Schuldenaufnahme) betrugen 18,136 Mrd. Euro (+4,6 %), die Gesamtausgaben lagen bei 17,911 Mrd. Euro (+4,3 %). Der Finanzierungssaldo der Gemeinden (lt. VRV 1997) betrug 2014 176 Mio. Euro. Um das tatsächliche Maastricht-Ergebnis zu erhalten, wird dieser Saldo von der Statistik Austria bereinigt und führt zu einem tatsächlichen Maastricht-Überschuss von 185 Mio. Euro.

 

Die Einnahmen aus Ertragsanteilen und aus der Kommunalsteuer ergeben zusammen rund 88 % des Aufkommens aus Abgabenerträgen und sind daher für die kommunale Finanzplanung von wesentlicher Bedeutung. Die erwarteten Wachstumsraten für die Ertragsanteile ohne Bedarfszuweisungen belaufen sich für das Jahr 2015 auf +3,3 %. Für das Jahr 2016 ist ein Rückgang von -0,4 % auf Grund der in-Kraft-tretende Steuerreform und dem daraus resultierenden geringerem Steueraufkommen, prognostiziert (Grafik 1.7) . Bei der Kommunalsteuer wird für das Jahr 2015 ein Aufkommensplus von +2,8 % bzw. für 2016 +2,7 % prognostiziert).

 

Die Ausgaben der Gemeinden im Überblick
Die Ausgaben abzüglich Tilgungen der Gemeinden ohne Wien erhöhten sich im Jahr 2014 um 743 Mio. Euro bzw. 4,3 % von 17,168 Mrd. Euro im Jahr 2013 auf 17,911 Mrd. Euro im Rechnungsjahr 2014.

 

Eine Veränderung gab es bei den stärksten Ausgabenanstiegen in den Gemeindebudgets. Im Vorjahr wurden beim Straßenbau die größten Kostensteigerungen festgestellt. 2014 war im Sozialbereich die Ausgabendynamik am stärksten (+6,28 %). Ein Faktor hinter dieser Entwicklung ist der Anstieg des Arbeitslosenbestands in den Jahren 2013 (+10,2 %) und 2014 (11,2 %) und die daraus indirekt resultierende starke Zunahme der Mindestsicherung. Der Teil der Arbeitslosen der nach Ablauf der Arbeitslosenunterstützung durch das Arbeitsmarktservice (AMS) weiterhin arbeitslos bleibt, wird Sozialleistungen der Gemeinden (Mindestsicherung) beantragen. Die Anzahl der Bezieher von Sozialgeldleistungen der Gemeinden und Länder (Mindestsicherung) hat sich 2013 um 7,7 % erhöht. Auch die Gesundheitsausgaben stiegen merkbar, nämlich um 4,49 Prozent. Mit einem Anstieg von 112,9 % bzw. 573 Mio. Euro sind die Ausgaben für Soziale Wohlfahrt die am stärksten steigenden Nettoausgaben der Gemeinden seit dem Jahr 2000. Die Nettoausgaben für Gesundheit liegen mit einem Anstieg von 87,2 % bzw. 536 Mio. Euro auf Platz zwei. Zum Vergleich betrug die Inflation in derselben Periode 29,4%.

 

Investitionen wieder merkbar gestiegen
Im Vergleich zum Jahr 2013 sind die Investitionen der Gemeinden 2014 deutlich gestiegen. Um 326 Mio. Euro haben die Kommunen mehr investiert, das entspricht einer Steigerung von 17,8 Prozent. Das Gesamtvolumen kommunaler Investitionen liegt nun erstmals seit 2009 wieder über zwei Milliarden Euro, nämlich bei 2,149 Mrd. Euro. „Das ist eine wichtige Nachricht, denn die Gemeinden haben viele Investitionen in der Krise zurückhalten müssen, um die Haushalte zu konsolidieren. Diese Investitionen sind ja aber trotzdem nötig, es ist unerlässlich, dass sie getätigt werden“, sagt Mödlhammer.

 

Transfers: Gemeinden überweisen Ländern 1,4 Mrd. Euro
Höchst nachteilig für die Gemeinden entwickelt sich die weiter aufgehende Schere zwischen Transfereinnahmen und Transferzahlungen. Darunter versteht man im Wesentlichen jene Finanzströme, die zwischen Bund, Ländern und Gemeinden abseits des Finanzausgleichs notwendig sind. In den letzten Jahren steigen die Beträge, die die Gemeinden an Bund und Länder überweisen müssen deutlich stärker an, als umgekehrt. Die Differenz liegt inzwischen bei mehr als 1,4 Milliarden Euro zu Lasten der Gemeinden.

 

Die Transferausgaben der Gemeinden ohne Wien – sowohl die laufenden Transfers als auch die Kapitaltransfers an alle Gebietskörperschaften – betrugen im Jahr 2014 3,57 Mrd. Euro (2013: 3,37 Mrd. Euro) und übertrafen die Transfereinnahmen von 2,16 Mrd. Euro (2013: 2,05 Mrd. Euro) um 1,41 Mrd. Euro (2012: 1,32 Mrd. Euro). Dadurch stieg das Defizit aus Transferzahlungen um EUR 91,6 Mio. bzw. 6,9 % (Anstieg 2013: 73,5 Mio. Euro bzw. 5,9 %).

 

Freie Finanzspitze einigermaßen stabil
Ein überaus wichtiger Indikator für die Investitionsmöglichkeiten der Gemeinden ist die so genannte „freie Finanzspitze“. Das ist jener Wert, der durch Abzug der Tilgung von Finanzschulden vom Saldo der laufenden Gebarung errechnet wird. Je höher die freie Finanzspitze ist, desto mehr können die Gemeinden außerhalb ihrer laufenden Pflichtausgaben investieren. Im Vergleich zu 2013 ist die freie Finanzspitze 2014 leicht gestiegen und betrug rund 543 Millionen Euro. Für 2015 wird ein weiterer leichter Anstieg prognostiziert, damit sollte auch wieder das Niveau von 2011 erreicht werden.

 

Abgangsgemeinden sind gemäß der hier verwendeten Definition jene Gemeinden, deren Ergebnis des ordentlichen Haushalts negativ ist. Bei der nachfolgenden Darstellung handelt es sich somit um eine reine Betrachtung des aktuellen Berichtsjahres. Würde man etwa jene im Berichtsjahr getätigten Ausgaben herausrechnen, die bereits im Vorjahr im ordentlichen Haushalt durch Überschüsse erwirtschaftet, also angespart wurden, sowie im Berichtsjahr getätigte Zuführungen aus dem ordentlichen an den außerordentlichen Haushalt, würde die Zahl der Abgangsgemeinden weitaus geringer ausfallen.

 

Abgangsgemeinden sind gemäß der hier verwendeten Definition jene Gemeinden, deren Ergebnis des ordentlichen Haushalts negativ ist. Die Anzahl der so ausgewiesenen Abgangsgemeinden stieg im Jahr 2014 um 17 Gemeinden auf 977 Gemeinden (2013: 960 Gemeinden). Dies entspricht rund 42 % aller österreichischen Gemeinden. Der Anstieg der Abgänge im Jahr 2014 von 127,7 Mio. Euro um 17 Mio. Euro auf 144,7 Mio. Euro ist im Wesentlichen durch die kleinsten steirischen Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohner getrieben.

 

Finanzschulden zum dritten Mal in Folge reduziert
Seit 2011 sinkt der Schuldenstand der Gemeinden. Dieser Trend setzte sich auch im Jahr 2014 fort. Die Finanzschuld der Gemeinden sank 2014 um weitere 79,9 Mio. Euro oder 0,7 % auf 11,27 Mrd. Euro (2013: 11,35 Mrd. Euro).

 

Mehr als 60 % der Finanzverschuldung der Gemeinden fällt in den Bereich „Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit (Abschnitte 85 bis 89 der VRV)“; also Aufgabenbereiche, die sehr anlageintensiv sind und zunächst hauptsächlich über Fremdmittelaufnahmen finanziert werden (z. B. Abwasserbeseitigung, Müllentsorgung, Wasserversorgung). Die Finanzschulden aus diesem Bereich werden nicht in die öffentliche Verschuldung nach Maastricht mit einbezogen. Es ist dabei bemerkenswert, dass die Gemeinden trotz der rekordtiefen Zinsen genau diesen Teil der Finanzverschuldung in den letzten Jahren abbauten (-194 Mio. Euro für 2013 oder -2,6 %).

Rücklagen der Gemeinden steigen
Rücklagen sind aus Haushaltsüberschüssen gebildete Reserven bzw. für Einzelprojekte zweckgebundene Mittel. 2014 erhöhte sich der Stand der Rücklagen im Vergleich zum Vorjahr um weitere 138,2 Mio. Euro bzw. 8,2 % auf 1,82 Mrd. Euro. Damit befand sich der Rücklagenstand der Gemeinden (ohne Wien) 2014 auf dem Höchststand seit dem Jahr 2000 (Tabelle 1.7). Erwähnenswert ist, dass 57 % (79,0 Mio. Euro) des Anstiegs nur auf den Anstieg der Rücklagen einer Gemeinde zurückzuführen ist. Der Anstieg des Rücklagenstands 2014 von 138,2 Mio. Euro entspricht ca. 66 % des Überschusses aus dem Saldo der laufenden Gebarung und der Vermögensgebarung, der Rest dieses Überschusses wurde zum Schuldenabbau (-79,9 Mio. Euro) verwendet.

 

Wie läuft das Finanzjahr 2015 bislang für die Gemeinden?
„Die Entwicklung der Ertragsanteile im Jahr 2015 ist durchaus zufriedenstellend“, berichtet Gemeindebund-Chef Helmut Mödlhammer. „Anlass zur Euphorie besteht freilich nicht, denn die Tendenz zeigt nach unten.“ Im Jahresvergleich sind die Vorschüsse für die Gemeinden (ohne Wien) um insgesamt 4,4 Prozent gestiegen.

Ertragsanteile: Dezember-Vorschüsse wegen Fehlbuchung deutlich im Plus

Ertragsanteile: Dezember-Vorschüsse wegen Fehlbuchung deutlich im Plus

Da eine große Lohnsteuer-Überweisung nicht mehr bei den November-Vorschüssen berücksichtigt werden konnte, lagen diese deutlich im Minus. Dementsprechend hoch fällt nun der Zuwachs im Dezember aus.

Das Minus von den November-Vorschüssen, das durch eine Fehlbuchung zustande kam, löst sich im Dezember wieder in Wohlgefallen auf. Damals wurden rund 250 Millionen Euro an Lohnsteuer eines sehr großen österreichischen Steuerschuldners nicht korrekt überwiesen, wodurch die Ertragsanteile für den November in fast allen Bundesländern ins Minus rutschten. Diese Einnahmen werden nun zu den Dezember-Vorschüssen gezählt und sorgen damit für ein sehr hohes Plus von 9,3 Prozent bei den Gemeinden ohne Wien und 10,7 Prozent bei der Bundeshauptstadt. Daneben sicherten trotz einer derzeit sehr schwachen Mineralölsteuer die starken Zuwächse bei der Kapitalertragsteuer auf Dividenden und der Körperschaftsteuer sowie eine solide Umsatzsteuer dieses gute Ergebnis zusätzlich ab.

 

Jahresergebnis besser als gedacht
Insgesamt liegen die Vorschüsse auf die Ertragsanteile der Gemeinden ohne Wien im Jahr 2015 rund 4,4 Prozent über jenen des Vorjahres (Wien +5,0%). Und damit deutlich über den prognostizierten Zuwächsen. Das lässt sich durch die Vorzieheffekte aufgrund der Steuerreform erklären. Die länderweisen Unterschiede bei den Vorschüssen (Tirol +11,7% gegenüber der Steiermark mit +8,1%) spiegeln einmal mehr die unterschiedliche monatliche Entwicklung des landesweisen Aufkommens an Grunderwerbsteuer wieder, das im Oktober 2015 in Tirol bei plus 43 Prozent und in der Steiermark bei plus neun Prozent gegenüber dem Aufkommen im Oktober 2014 lag.

 

2016 wird ein finanziell schwieriges Jahr
Noch ein kleiner Ausblick auf 2016: Gemäß der jüngsten Prognose des Finanzministeriums vom Oktober 2015 (anlässlich des Bundesvoranschlags 2016 und basierend auf der FAG-Einwohnerzahl zum Stichtag der Registerzählung per 31.10.2014) werden sich die Gemeinden ohne Wien 2016 gegenüber dem heurigen Jahr auf einen Rückgang bei den Ertragsanteilen von rund minus 0,4 Prozent einstellen müssen (Wien bevölkerungszuwachsbedingt +0,5%). Obwohl die Prognose aufgrund verbesserter Konjunkturdaten (BIP real 2015 +0,7%, 2016 +1,4%) zuletzt leicht nach oben korrigiert wurde, sorgt das volle Wirksamwerden der Steuerreform (wird die Gemeinden zumindest 220 bis 250 Mio. Euro pro Jahr kosten) dafür, dass die Ertragsanteile der Gemeinden ohne Wien erst 2017 wieder wachsen werden.

NÖ: Sozialdemokratische Gemeinden bei Aufnahme von Kriegsflüchtlingen vorbildlich

NÖ: Sozialdemokratische Gemeinden bei Aufnahme von Kriegsflüchtlingen vorbildlich

Stadler/Androsch/Dworak/Sidl zur Flüchtlingspolitik: „Wer Zäune baut, muss aufpassen, dass er nicht irgendwann auf der falschen Seite steht!“

„Stacheldrahtzäune innerhalb der EU sind antidemokratisch, unmenschlich, ein „eiserner Vorhang“ würde das Ende der europäischen Idee bedeuten – 66.000 Kilometer EU-Außengrenze müssen gesichert, aber können nicht mit Stacheldraht verbarrikadiert werden. Menschenrechte stehen nicht zur Debatte“, so Landesparteivorsitzender Mag. Matthias Stadler im Rahmen der heutigen Pressekonferenz, bei der auch das aktuelle Plakat der SPÖ NÖ präsentiert wurde: „Wer Zäune baut, muss aufpassen, dass er nicht irgendwann auf der falschen Seite steht!“ lautet der Slogan mit dem die SozialdemokratInnen ihre Position zu Asyl und Flüchtlingen unterstreichen. Gleichzeitig bedankt sich die SPÖ NÖ bei allen ehrenamtlichen HelferInnen für ihr Engagement.

 

Danke gesagt werden soll auch persönlich: Der für das Asylwesen zuständige Landesrat Ing. Maurice Androsch wird in allen Regionen Niederösterreichs Einrichtungen besuchen, die Flüchtlinge betreuen – von der Rettungsstelle bis hin zum Integrationscafe – und wird dort den HelferInnen für alle, die ihre Zeit und ihre Ressourcen zum Helfen zur Verfügung stellen, ein symbolisches Dankeschön überreichen. Eine entsprechende Tour ist in Planung.

 

Stadler fordert, die unwürdige Situation in Europa zu beenden: „Es kann nicht sein, dass einige wenige Länder versuchen, die Flüchtlinge bestmöglich zu versorgen, während andere – vor allem osteuropäische – Staaten sich weigern. Für Länder, die die europäischen Werte nicht teilen, muss es Konsequenzen geben – etwa eine Kürzung der EU-Gelder.“ Dazu fordert Stadler etwa Hotspots an den EU-Außengrenzen, eine Beschleunigung der Asylverfahren, rasche Maßnahmen zur Lenkung der Flüchtlingsströme sowie Schutzzonen in Kriegsgebieten und verstärkte außenpolitische Aktivitäten der EU, im Zuge derer sich Europa auch um die Bekämpfung der Fluchtursachen bemühen müsse. „Auch diejenigen, die an Waffenlieferungen in Krisengebieten verdienen und nicht helfen, haben kein Recht Flüchtlingsbewegungen als Zumutung zu empfinden – den diese Geschäfte sind der Grund dafür, dass diese Menschen ihr Land verlassen müssen!“, so Stadler.

 

Situation in Niederösterreich
Fast 12.600 Flüchtlinge werden derzeit in NÖ betreut. Davon befinden sich über 10.000 AsylwerberInnen in der Grundversorgung des Landes NÖ, der Rest wird durch den Bund versorgt. 59 Prozent der Gemeinden sind zwischenzeitlich dem Aufruf, Flüchtlingen Unterschlupf zu geben, gefolgt. In Niederösterreich seien seit Jahresbeginn bis gestern, Mittwoch, insgesamt 7.052 AsylwerberInnen übernommen worden. Bis Jahresende werden 12.000 Plätze in der NÖ Grundversorgung zur Verfügung stehen. „Etwa ein Drittel der Flüchtlinge erhält Asyl und wird längere Zeit bleiben. Als nächster Schritt muss deshalb auf Landes- wie auch Bundesebene die Frage der zügigen Integration geklärt werden“, so der für das Asylwesen zuständige Landesrat Ing. Maurice Androsch.

 

„Besonders erfreulich ist für mich, dass von den 121 NÖ SPÖ-Gemeinden schon 86 Gemeinden Kriegsflüchtlinge bei sich aufgenommen haben – das sind 71 Prozent aller SPÖ Gemeinden, damit liegen die sozialdemokratisch geführten Kommunen weit über dem Landesschnitt“, sagt GVV-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak.

 

„Und es freut mich, dass dies, wie beim NÖ Kommunalgipfel vereinbart, in kleinen, überschaubaren Einheiten geschieht – was der Integration dient und zum Wohle der Flüchtlinge und auch der Ortsbevölkerung ist“, so Dworak. Es dürfe aber auch nicht außer Acht gelassen werden, dass im Augenblick die Hauptlast in NÖ noch immer Traiskirchen trägt. „Auch den Gemeinden, die Transitquartiere eingerichtet haben, gebührt großes Lob. Bis heute haben wir in NÖ fast 40.000 Kriegsflüchtlinge auf ihrem Weg – meist nach Deutschland – Übergangsquartiere gegeben und betreut“, erklärt Dworak.

 

SPÖ nimmt in Melk syrische Flüchtlingsfamilie auf
„Die Aufnahme der syrischen Familie im Haus der SPÖ des Bezirkes Melk ist ein Zeichen für eine klare Haltung, für Menschlichkeit und dass der Rechtsstaat prüft, wer hier bleiben kann“, sagt Integrationssprecher Dr. Günther Sidl: „Die Familie ist in ein Netzwerk an freiwilligen HelferInnen eingebunden. Gelebte Solidarität und ein Beispiel, wie es sehr gut funktionieren kann.“

 

Sprache sei der entscheidende Schlüssel zur Integration, so Sidl: „Nur durch Sprache ist die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben möglich. Menschen, die einmal hier sind, sind Teil unseres Lebens. Nur wenn diese Deutsch lernen, kann verhindert werden, dass sie sich isolieren. Es braucht daher jede private Initiative, aber auch ein klares Bekenntnis der Politik. Etwa ein Aufstocken der Mittel für die Erwachsenenbildung und ein koordiniertes Vorgehen bei den Deutschkursen.“ Es wird in Österreich viel über mögliche Integrationsmaßnahmen diskutiert, es gibt viele Initiativen.

 

Schluss mit rhetorischer Aufrüstung
„Es geht uns darum, die Ängste der BürgerInnen im Land ernst zu nehmen und nicht schön zu reden. Aber es geht auch darum, Ängste nicht weiter zu schüren, sondern Lösungen anzubieten. Wir fordern einen sachlichen Umgang mit Asyl und Migration, es muss Schluss sein mit der rhetorischen Aufrüstung und ‚Brandstiftung‘“, so Stadler: Die Aussage von Strache, den Sicherheitskräften solle „als äußerste Variante auch der Schießbefehl“ gegen Flüchtlinge erteilt werden, ist schockierend und menschenverachtend – auch wenn die Aussage im gleichen Atemzug wieder dementiert wird. Es sei verabscheuungswürdig, so Politik zu machen, „die Zeiten, in denen in Österreich auf Menschen geschossen, wird, sollte hinter uns liegen“, sagt Stadler: „Es muss Schluss sein mit der Hetze und Stimmungsmache gegen Menschen (auch in den Social Medias), die gekommen sind, um ihr Leben zu retten. Alle Verantwortlichen sind gefordert, dieses unwürdige Schauspiel zu beenden. Schutzsuchende müssen entsprechend untergebracht und versorgt werden! Unsere Flüchtlingspolitik muss geordnet und human erfolgen. Zäune und Mauern sind keine Lösung, die entscheidenden Werte sind Frieden und Freiheit!“

 

Am Bild (v.l.):  Androsch, Sidl, Stadler, Dworak

Foto: Käfer

Ertragsanteile: November-Vorschüsse durch Fehlbuchungen im Minus

Ertragsanteile: November-Vorschüsse durch Fehlbuchungen im Minus

Ansonsten wäre ein Plus von rund drei Prozent drinnen gewesen.

Was auf den ersten Blick wie ein Vorbote der Steuerreform 2015/2016 wirkt (das Lohnsteuer-Aufkommen ist im September 2015 um über neun Prozent gegenüber 2014 eingebrochen und lag damit sogar unter dem 2013er Niveau), entpuppt sich nach Auskunft des Finanzministeriums als Fehlbuchung von rund 250 Millionen Euro auf Steuerschuldnerseite.

 

Diese Steuereinnahmen fanden somit nicht mehr Einzug in das September-Aufkommen und damit in die November-Vorschüsse auf die Gemeindeertragsanteile was den Gemeinden ohne Wien ein Minus von 0,5 Prozent gegenüber den Vorschüssen im November 2014 einbrachte. Sonst wären es wohl um die drei Prozent plus im November geworden. Demgegenüber werden die Dezember-Vorschüsse dann aber 3 bis 3,5 Prozent über dem „Normalniveau“ liegen, denn die genannten Lohnsteuer-Millionen werden Einzug in das Oktober-Aufkommen finden. Das Auf und Ab gleicht sich also wieder aus.

 

Stärkste Einbrüche in der Steiermark und Vorarlberg
Die länderweisen Unterschiede im Vergleich der Vorschüsse des aktuellen Novembers gegenüber jenem des Vorjahres (die Spanne reicht von -3,1% in Vorarlberg bis + 3,8% in Wien) lassen sich aus der unterschiedlichen Dynamik des örtlichen (länderweisen) Aufkommens an Grunderwerbsteuer erklären. Das diesen Vorschüssen zugrundeliegende September-Aufkommen lag in Wien rund ein Drittel oder acht Millionen Euro über jenem aus 2014. Umgekehrt war es in Vorarlberg und der Steiermark, wo die Grunderwerbsteuereinnahmen um 16 bzw. 19 Prozent unter jenen vom September 2014 lagen und damit auch die höchsten Minusergebnisse bei den aktuellen November-Vorschüssen zu finden waren.

 

In der Periode Jänner bis November 2015 liegen die Ertragsanteile-Vorschüsse für die Gemeinden ohne Wien bei rund vier Prozent, die Bundeshauptstadt liegt rund einen halben Prozentpunkt darüber. Trotz des allmonatlichen Auf und Ab’s liegen diese Werte seit Monaten stabil etwas über dem für das Gesamtjahr 2015 prognostizierten Wachstum der Gemeindeertragsanteile. Für das kommende Jahr 2016 sollte man sich jedoch aufgrund des vollen Durchschlagens der Steuerreform darauf einstellen, dass die Ertragsanteile – wenn überhaupt – nur marginal zulegen werden. Für manche Bundesländer ergibt sich aufgrund des Grunderwerbsteueraufkommens ein Minus.

Dworak: Enttäuschung über Äußerungen des Waidhofner Bürgermeisters

Dworak: Enttäuschung über Äußerungen des Waidhofner Bürgermeisters

„Kein politischen Kleingeld mit verbalen populistischen Rundumschlägen verdienen!“

Tief enttäuscht und verärgert zeigt sich der Kommunalsprecher der SPNÖ-Kommunalsprecher GVV-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak (Bild), über Äußerungen des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya, Robert Altschach, in der Causa Geburtenstation: „Hier versucht ein Ortschef, offenbar aus Angst vor der eigenen Bevölkerung, die Wahrheit und alle sachlichen Argumente glatt zu ignorieren, das ist eine Vorgehensweise, die so absolut nicht akzeptabel ist. So etwas ist eines Bürgermeisters unwürdig.“

 

Zur Vorgeschichte: Aufgrund der viel zu geringen Geburtenzahlen beschloss die Landesklinikenholding, die unter die Zuständigkeit des VPNÖ-Landesrats Mag. Karl Wilfing fällt, die Geburtenstation Waidhofen an der Thaya zu schließen, um die bestmögliche Gesundheitsversorgung zu erzielen. „Diese Entscheidung war, bei allem Verständnis für die Sorgen der Menschen, aus Gründen der Qualitätssicherung notwendig. In der Waidhofner Geburtenstation kam zuletzt nicht mal mehr ein Kind pro Tag zur Welt. In der Medizin ist aber eben die Quantität für die Qualität ausschlaggebend. Was zählen sind die Routine und die Erfahrung. Wir wissen aus internationalen Studien, dass es bei Stationen unter 500 Geburten jährlich vermehrt zur Komplikationen und höherer Mortalität kommt. Und in Waidhofen waren es im Vorjahr nur mehr 296 Kinder, die das Licht der Welt erblickten. Hier geht es um die beste mögliche medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen“, erläutert Dworak.

 

„Was aber weder Mütter noch Kinder brauchen können, ist eine polemische Debatte, denn damit ist niemandem geholfen. Es ist schlicht letztklassig, jetzt hier mit populistischen Rundumschlägen zu versuchen, aus dieser ohnehin schon viel zu emotional diskutierten Angelegenheit auch noch politisches Kleingeld schlagen zu wollen. Aber nichts anderes ist der Versuch, auch noch Landesrat Androsch in den Streit hineinzuziehen, den Altschach mit seinen eigenen Parteifreunden führt“, so Dworak abschließend.

LH-Stv. Karin Renner feierte im Kreise vieler FreundInnen ihren 50. Geburtstag

LH-Stv. Karin Renner feierte im Kreise vieler FreundInnen ihren 50. Geburtstag

Am 1. Oktober lud LH-Stv. Karin Renner in die Bernsteinhalle nach Dürnkrut (Bezirk GF), um mit vielen Freundinnen und Freunden ihren 50. Geburtstag zu feiern.

Da ließ man sich natürlich nicht lange bitten und aus ganz Niederösterreich kamen sie, um die Jubilarin hochleben zu lassen. Allen voran Sozialminister Rudolf Hundstorfer, die Landesräte Karl Wilfing und Tillman Fuchs, Landesparteivorsitzender Bgm. Matthias Stadler, Präsident Ökonomierat Hermann Schultes, GVV-NÖ-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak, Klubobmann LAbg. Bgm. Alfred Rosenmaier, Klubobmann-Stv. der SP-Fraktion im Parlament NR Otto Pendl, NÖ-Pensionistenverbandspräsident Prof. Dr. Hannes Bauer, NÖ-Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner, NÖ-Landesamtsdirektor Werner Seif, NÖ-Militärkommandant Rudolf Striedinger, Streitkräfte-Chef Generalleutnant Franz Reißner.

 

Von Seiten der Wirtschaft stellten sich als Gratulanten Wiener Städtische-Landesdirektor Wolfgang Lehner, Marketingdirektor Paul Ambrozy, Hypo-NÖ-Vorstandsdirektor Christian Führer und EVN-Vorstandssprecher Peter Layr sowie Vorstandsdirektor Stefan Szyskowitz ein. Mit dabei auch SPNÖ-Frauenvorsitzende Elvira Schmidt, Volkshilfe-Vizepräsident Holger Linhart, ARBÖ-NÖ-Präsident Siegfried Artbauer und natürlich auch viele Landtagsabgeordnete, Nationalräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Niederösterreich sowie Persönlichkeiten aus Stadt und Land des schönen Weinviertels.

 

Nach Grußadressen von Rudolf Hundstorfer, Matthias Stadler, Hermann Schultes, Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner und Landesrat Karl Wilfing hielt Präsident Bundesminister a.D. Karl Blecha die Laudatio für die Jubilarin.

 

„Auch 50jährig kommt Karin herüber wie eine voll motivierte 25jährige. Unsere Karin ist eine kraftstrotzende, phantasiegebend und lebenserfahrungsreiche Frau und ein Highlight der SPÖ in Niederösterreich. Ich durfte sie selbst bei ihren ersten Schritten als Vizebürgermeisterin und junge Landtagsmandatarin begleiten. Es macht Spaß mit ihr zu arbeiten, es mach Spaß, mit ihr über Politik, aber auch das Leben und andere wichtige Dinge zu diskutieren“, so Blecha über „seine“ Karin Renner.

 

Landesrat Karl Wilfing erinnerte in seinen Geburtstagswünschen vor allem an die vielen gemeinsamen Initiativen für das Weinviertel. „Karin Renner beweist immer Handschlagsqualität und wir haben bei allen parteilichen Unterschiedlichkeiten immer das Wohl unseres Landes und vor allem des Weinviertels in den Vordergrund gestellt. So soll es auch weiterhin bleiben, denn wir haben genug zu tun“, so Wilfing.

 

Bgm. Matthias Stadler würdigte Karin als wichtige versierte Politikerin und engagierte Mitstreiterin im Team der SPÖ Niederösterreich und in der NÖ Landesregierung. Stadler: „Wir wissen, dass noch große Herausforderungen vor uns liegen aber wir beide haben ja das jugendliche Alter (Stadler feiert in knapp einem halben Jahr im Februar 2016 seinen 50er), dass wir diese gemeinsam lösen und abarbeiten werden.“

 

Besonders berührend empfand es Karin Renner, dass eine Abordnung aller Gänserndorfer Feuerwehren – 150 Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner unter dem Kommando von OBR Georg Schicker – vor der Bernsteinhalle aufmarschierten und Geburtstagswünsche überbrachten.

 

Karin Renner, bekannt für ihre kurzen und prägnanten Redebeiträge: „An alle, die heute gekommen sind, einen herzlichen Dank. Ihr habt mir alle eine Riesenfreude bereitet und von mir einen herzlichen Dank, das es euch gibt, das ihr mich unterstützt und das wir für Niederösterreich einen gemeinsamen und guten Weg gehen. Gehns wir’s gemeinsam an – große Aufgaben liegen vor uns, aber wenn wir an einem Strang ziehen, werden wir es schaffen.“

 

Am Bild (v.l.): BM Rudolf Hundstorfer, LH-Stv. Karin Renner,Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner, GVV-Präsident Rupert Dworak.

Foto: Herbert Käfer

Asyl für Kriegsflüchtlinge: Das Durchgriffsrecht des Bundes ist ab heute gültig

Asyl für Kriegsflüchtlinge: Das Durchgriffsrecht des Bundes ist ab heute gültig

Das Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, BGBl. I Nr. 120/2015 ab 1. Oktober 2015 in Kraft. Alle Infos dazu hier!

Allgemein
Das Durchgriffsrecht des Bundes bei der Bereitstellung von Flüchtlingsquartieren tritt wie geplant am 1. Oktober in Kraft. Damit kann das Innenministerium künftig auf Grundstücken des Bundes oder in angemieteten Gebäuden auch ohne gesonderte Widmung Flüchtlingsquartiere bereitstellen, wenn die Länder bzw. Gemeinden ihrer Unterbringungsverpflichtung nicht nachkommen.
Ziel des neuen Durchgriffsrechts des Bundes bei der Bereitstellung von Flüchtlingsquartieren ist eine gleichmäßigere Verteilung von AsylwerberInnen in Österreich und eine adäquate Unterbringung. Zustände wie zuletzt in Traiskirchen sollen damit in Hinkunft vermieden werden.

 

Als Richtwert für die Gemeinden ist eine Flüchtlingsquote von 1,5% der Wohnbevölkerung in Aussicht genommen, der Prozentsatz kann aber im Bedarfsfall per einfachen Verordnung hinaufgesetzt werden. Die Zahl der Flüchtlinge, die der Bund auf einem einzelnen Grundstück unterbringen darf, ist mit 450 begrenzt. Überdies müssen bestimmte Standards, etwa was Hygiene, Brandschutz und Umweltverträglichkeit betrifft, eingehalten werden. Das Gesetz ist vorläufig mit Ende 2018 befristet.

 

Durchgriffsrecht
Das Innenministerium kann in Hinkunft auf Grundstücken des Bundes oder in angemieteten Gebäuden auch ohne gesonderte Widmung Flüchtlingsquartiere bereitstellen, wenn die Länder bzw. Gemeinden ihrer Unterbringungsverpflichtung nicht nachkommen.

 

Auf im Vorfeld geäußerte Bedenken gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzes reagierten die Abgeordneten mit einem Abänderungsantrag. So wurde etwa ausdrücklich festgeschrieben, dass die Innenministerin den betroffenen Bürgermeister und die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde von der bevorstehenden Nutzung eines Grundstücks als Flüchtlingsquartier informieren muss, und zwar mindestens eine Woche vor der tatsächlichen Unterbringung von AsylwerberInnen. Außerdem wurde klargestellt, dass das Durchgriffsrecht des Bundes bei der Quartierbereitstellung nur für AsylwerberInnen und anerkannte Flüchtlinge gilt, die von der Grundversorgungsvereinbarung mit den Ländern umfasst sind. Plant die Regierung, den Gemeinderichtwert für Flüchtlinge zu erhöhen, muss sie nicht nur den Ländern, sondern auch dem Gemeindebund und dem Städtebund Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

 

Konkret steht im Gesetz dazu:
Artikel 4 (2) Voraussetzung für eine Nutzung von Grundstücken gemäß Abs. 1 ist, dass
1. das betroffene Land die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden im Vormonat nicht im Ausmaß des Verhältnisses durchschnittlich geleistet hat, das in Art. 1 Abs. 4 der Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG, BGBl. I Nr. 80/2004, in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesverfassungsgesetzes geltenden Fassung, festgelegt ist und
2. im betroffenen politischen Bezirk weniger hilfs- und schutzbedürftige Fremde untergebracht sind, als auf Grund des Bezirksrichtwertes unterzubringen wären.

 

Bedeutung für die niederösterreichischen Gemeinden
Das Durchgriffsrecht des Bundes besteht demnach nur, wenn Niederösterreich seine Quoten aus der Art. 15a B-VG Grundversorgungsvereinbarung nicht erfüllt U N D die Bezirksquote nicht erfüllt ist.
Das Gesetz geht also quasi von einer dreifachen Erfüllungsmöglichkeit der Unterbringungsverpflichtung der Gemeinden aus. Wenn bereits nur eine Möglichkeit erfüllt ist, besteht seitens des Bundes kein Durchgriffsrecht gegenüber den Gemeinden.

 

KEIN DURCHGRIFFSRECHT BESTEHT ALSO wenn:
1. Entweder die Länderquote erfüllt ist ODER
2. die Bezirksquote erfüllt ist ODER
3. wenigstens die einzelne Gemeinde ihre Quote erfüllt hat, dann gibt es bei dieser einzelnen Gemeinde ebenfalls kein Durchgriffsrecht des Bundes.Privatquartiere gelten auch, weil nicht darauf abgestellt wird, WIE Gemeinde erforderliche Anzahl von Plätzen zur Verfügung stellt.

 

Weiterführende Links:

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_01295/index.shtml
http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2015/PK0999/

 

Hier der Gesetzestext im Original zum Downloaden:

BGBLA_2015_I_120.pdf

GRW-Baden: SPÖ-Ergebnis sprengt schwarz-grüne Koalition!

GRW-Baden: SPÖ-Ergebnis sprengt schwarz-grüne Koalition!

SPÖ holt bei der GRW-Nachwahl in vier Badener Sprengeln ein achtes Mandat.

Die erfolgreiche Anfechtung des Wahlergebnisses von 25. Jänner durch die SPÖ trägt nun auch Früchte. Die Badener Sozialdemokrkten mit Markus Riedmayer an der Spitze, konnten bei der heutigen Wahlwiederholung in allen vier Sprengeln Stimmen zulegen und ein achtes Mandat zulasten der ÖVP gewinnen. ÖVP, Grüne und die Lise WIR mussten teilweise massive Verluste hinnehmen.

Es war spannend bis zum Schluss, einige Zeit stand sogar im Raum, dass die ÖVP ein zweites Mandat an die FPÖ verlieren würde. Die Blauen hatten neben den Sozialdemokraten, als einzige Partei zulegen können.

 

Der Badener SPÖ-Bezirksgeschäftsführer Bgm. Wolfgang Kocevar: „Die ÖVP braucht somit neben den Grünen auch das Mandat der Neos, um eine Mehrheit im GR zu haben. Das wird noch sehr interessant.“

 

GVV-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak: „Ein überaus erfreuliches Ergebnis, das die Badener Stadtregierung verändern wird. Ich gratuliere Markus Riedmayer und seinem Team zu ihrem schönen und verdienten Erfolg.“

 

Gesamtergebnis der GRW-Wiederholung Stadt Baden (alle vier Sprengel):

ÖVP: -125 Stimmen

SPÖ: +38 Stimmen

Liste Wir: -87 Stimmen

Grüne: -68 Stimmen

FPÖ: +33 Stimmen

NEOS: -26 Stimmen