Die aktuellen Mai-Vorschüsse, denen die Abgabeneinnahmen aus dem März zugrunde liegen, steigen um 6,7 Prozent gegenüber Mai 2014. Grund ist ein massiver Vorzieheffekt bei der KESt I auf Dividenden.
Vor allem GmbH’s dürften in enormem Umfang Gewinnausschüttungen vorgezogen haben, um noch in den Genuss des vorhandenen KESt-Satzes zu kommen.
KESt-Aufkommen vervierfacht Das Aufkommen an KESt I hat sich im März 2015 gegenüber dem März des Vorjahres auf über 420 Millionen Euro mehr als vervierfacht. Davon profitieren auch die Gemeinden, die wie bei fast allen gemeinschaftlichen Bundesabgaben auch an der KESt mit 11,883% beteiligt sind. Dieser momentane Höhenflug der KESt auf Dividenden, der aufgrund des Vorzieheffekts nun ein März-Aufkommen in Höhe von fast 30 Prozent des Jahresaufkommens aus 2014 gebracht hat, dürfte noch ein bis zwei Monate anhalten, die Vorschüsse im zweiten Halbjahr 2015 werden dann aber dementsprechend schlechter ausfallen, wenn diese Aufkommensspitze wieder einbricht.
Mai-Vorschüsse mit 6,7 Prozent im Plus, ABER … Die Vorschüsse der Gemeinden ohne Wien werden im Mai 2015 gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres um rund 6,7 Prozent anwachsen (Wien 8,1%), was ein sehr zufriedenstellendes Ergebnis wäre. Rechnet man jedoch den Vorzieheffekt bei der KESt I heraus, dann würde der Zuwachs der Vorschüsse nicht einmal ein Prozent betragen. Vor allem die konjunkturabhängigen Steuern wie die Umsatzsteuer oder die Verbrauchssteuern liefern weiterhin schwache Ergebnisse und das Aufkommen an Energieabgabe brach im März komplett zusammen.
Beim Gesamtaufkommen an Grunderwerbsteuer ist noch kein Vorzieheffekt zu bemerken, das Aufkommen lag im März 2015 nur gering über jenem des Vorjahres. Die unterschiedliche länderweise Entwicklung der Grunderwerbsteuer führt jedoch einmal mehr zu sehr unterschiedlichen Zuwachsraten bei den aktuellen Ertragsanteil-Vorschüssen. Die schwächste Entwicklung im März-Aufkommen hatte die Grunderwerbsteuer in Salzburg (-16% gegenüber dem Vorjahr) und der Steiermark (-18%), die beste in Vorarlberg (+30%). Somit gibt es in Salzburg und der Steiermark (+3,8 bzw. 3,9%) den niedrigsten und in Vorarlberg mit einem Plus von 10,6 Prozent den höchste Zuwachs bei den aktuellen Mai-Vorschüssen auf die Gemeindeertragsanteile.
„Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sondern eine ernst zu nehmende Erkrankung, gegen die nur eine hohe Durchimpfungsrate schützt“, weiß auch GVV-NÖ-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak (rechts im Bild).
Im internationalen Vergleich ist die heimische Durchimpfungsrate kein Ruhmesblatt. So liegt man bei der Masern-Mumps-Rötelimpfung in Niederösterreich sogar im hinteren Drittel. „Die Masern sind hoch ansteckend und können sowohl für Säuglinge, Kinder als auch für Jugendliche und Erwachsene schwerwiegende Auswirkungen haben und zu ernsthaften Spätfolgen führen. 98 von 100 Personen, die mit dem Virus in Kontakt treten, stecken sich an“, erläutert Dworak.
Wer bloß einmal gegen Masern geimpft wurde oder keine Impfdokumentation bzw. keinen Impfpass besitzt, sollte die vollständige Impfung schnellstmöglich nachholen. Der wirksame, gut verträgliche Impfstoff ist für alle Personen ab dem vollendeten 11. Lebensmonat kostenfrei erhältlich. „In Österreich ist die Masernimpfung Bestandteil des nationalen Impfprogramms. Es gibt keine Altersbeschränkung für die Gratisimpfung. In NÖ kann die Impfung über die Gesundheitsämter der Magistrate oder Bezirksverwaltungsbehörden oder auch im niedergelassenen Bereich bezogen werden“, erläutert Gesundheitslandesrat Ing. Maurice Androsch (links im Bild). Da der Mensch der einzige Wirt ist, kann eine hohe Durchimpfungsrate der Bevölkerung von 95 % die Virusübertragung stoppen. In Nordamerika sind die Masern durch konsequentes Impfen bereits ausgerottet worden.
Im Bild: GVV-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak (r.) und NÖ Gesundheitslandesrat Ing. Maurice Androsch machen gemeinsam auf die Bedeutung der Masern-Mumps-Rötelimpfung auch für Erwachsene aufmerksam.
Österreichs und Deutschlands Kommunen ziehen an einem Strang.
Es ist schon noch immer etwas Besonderes, wenn Vertreter aus unterschiedlichen Ländern zusammenkommen, um gemeinsam etwas zu bewegen. Denn in Sachen Umsatzsteuer und europäische Rechnungslegungsvorschriften (EPSAS) reicht es nicht auf nationaler Ebene zu kämpfen, hier müssen Kommunen auch auf europäischer Ebene aktiv sein. Die ähnliche kommunale Struktur eint Deutschland und Österreich. Diesen Vorteil nutzten die Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sowie des Österreichischen Gemeindebundes bei einem gemeinsamen Europatag am 27. und 28. April 2015 um in den wesentlichen Herausforderungen der Gemeinden für die Zukunft eine gemeinsame Linie zu finden. Soviel vorab: Europas Gemeinden müssen zusammenstehen, um gehört zu werden.
Transparenzregister: Gemeinden dürfen nicht benachteiligt werden Ein fatales Signal für Europas Kommunen sendete die Kommission 2014 mit der Einführung des Transparenzregisters aus: Kommunale Interessensverbände sollten sich wie Lobbyisten aus der Industrie oder von NGOs registrieren lassen. Vertreter der Regionen brauchen das aber nicht tun. „Kommissions-Präsident Juncker hat gesagt, dass er die kommunale Ebene künftig besser in den Gesetzgebungsprozess einbinden und nicht mehr an den eigentlichen Ausführern vorbeiregieren möchte. Im Konkreten meint er damit aber wohl eher die Städte, denn er kann nicht erwarten, dass sich jede einzelne Gemeinde Europas um die europäische Gesetzgebung kümmert. Dafür braucht es aber starke Interessenvertretungen, die auch die kommunale Expertise der kleineren Gemeinden einbringen können“, so der Vorsitzende des Europaausschusses SPÖ-GVV-NÖ-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak (am Bild stehend).
Auch die deutschen Vertreter in Brüssel haben die Vorgehensweise der Kommission, welche die Gemeinden nicht als vollwertige Partner wahrnimmt, aufs Schärfste kritisiert. „Die kommunalen Verbände sind nicht wie Wirtschaftslobbyisten auf Gewinnmaximierung aus. Unsere Interessenvertretungen kann man nicht etwa mit Vertretern der Energieindustrie gleichsetzen“, kritisiert die Vorsitzende des deutschen EU-Ausschusses Bgm. Angelika Kordfelder aus Rheine in Nordrhein-Westfalen. Ein weiteres schlechtes Signal ist, dass die Kommission den Ausschuss der Regionen – dem wichtigsten Gremium für Regionen und Kommunen auf europäischer Ebene – nur mehr in die wirklich großen Reformvorhaben einbinden möchte. Das bedeutet in der Praxis, dass der AdR nur mehr zu einem Viertel der Vorschläge konsultiert werden soll.
Daher stellen beide Verbände in ihrer gemeinsamen Erklärung fest: „(…) Europäische Vorgaben sind zu einem hohen Prozentsatz auf kommunaler Ebene umzusetzen oder berühren die Gemeinden mittelbar. Eine effiziente und partnerschaftliche Zusammenarbeit von EU-Kommission und Europäischem Gesetzgeber mit der kommunalen Ebene bzw. ihren Vertretungsverbänden könnte Folgenabschätzungen der Kommission wesentlich erleichtern und zur besseren Rechtsetzung beitragen. Die kommunale Ebene verfügt über praktische Erfahrung mit der Umsetzung von EU-Recht und kann den Institutionen wichtige Expertise zur Verfügung stellen.
Im Gegenzug erwarten sich die Kommunen und ihre Verbände die Anerkennung als gleichberechtigter Partner und eine Diskussionskultur auf Augenhöhe. Gemeinden und ihre politischen Vertreter besitzen dieselbe politische Legitimation wie Vertreter der regionalen und nationalen Ebene, EU-Mandatare stellen sich derselben Wählerschaft wie Bürgermeister und Gemeinderäte.(…)“
TTIP: Entwarnung von Seiten der Kommission Keiner weiß etwas Konkretes: Das bestätigte sich einmal mehr bei der Berichterstattung über die Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP). Die Kommission bekräftigte zwar mehrmals, dass Dienstleistungen der Daseinsvorsorge nicht im Verhandlungspaket seien, aber es konnte niemand eine sichere Zusage machen, dass dies mit 100-prozentiger Sicherheit auch so bleiben wird.
Aus diesem Grund positionieren sich die Verbände auch angesichts der zahlreichen Gemeinde-Resolutionen deutlich: „Der Gemeinsame Europatag erkennt grundsätzlich die wirtschaftlichen Chancen, welche die Verhandlungen zum TTIP-Abkommen der beiden größten Wirtschaftsregionen der westlichen Welt bieten sollen. Es wird allerdings Wert auf die Feststellung gelegt, dass das Abkommen in keiner Weise die bisherigen Rechte der kommunalen Seite im Bereich der Daseinsvorsorge einschränken darf. Zudem darf das Abkommen nicht dazu führen, dass im Rahmen der TTIP-Bestimmungen kommunalrelevante Entscheidungen durch Schadenersatzforderungen seitens Dritter eingeschränkt oder aufgehoben werden.“
Rechnungslegungsvorschriften: Enorme Kosten müssen vermieden werden In der Debatte um die Einführung eines neuen Haushaltsrechts sind die Deutschen schon einen Schritt weiter. Hier haben schon viele Bundesländer auf die Doppik umgestellt. In anderen gibt es die Wahlfreiheit für Kommunen. Je nach Bundesland machten die Kommunen unterschiedliche Erfahrungen: Während die deutsche Kommune Niederwerrn wegen des übergroßen Aufwands wieder auf die Kameralistik zurück gegangen ist, berichten andere wiederum von einer beherrschbaren Herausforderung.
Gemeindebund-Generalsekretär Walter Leiss wies auf die nun gefundene österreichische Lösung hin: „Wir liefern alle Daten, die es für einen transparenten Vergleich braucht, aber man kann nicht erwarten, dass eine kleine Gemeinde denselben Aufwand betreibt, wie eine große mit dementsprechend spezialisierten Mitarbeitern. Außerdem müssen die Kosten überschaubar bleiben.“ Bei einer Umstellung aller Kommunen auf das neue Haushaltsrecht rechnet der Gemeindebund mit Kosten in Höhe von 250 Millionen Euro. Deswegen werden Gemeinden über 10.000 Einwohnern auf das System der Länder umgestellt und die restlichen Gemeinden behalten die Kameralistik mit leichten Adaptierungen. Damit liefern alle Ebenen am Ende die gewünschten Daten, die Umstellungskosten werden dann aber nur einen Bruchteil der Gesamtumstellung ausmachen.
Schulterschluss bei Umsatzsteuer Auch die deutschen Kommunen bekennen sich bei der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie dazu, dass Gemeindekooperationen bei der Umsatzsteuer künftig wieder auszunehmen sind. „Es soll sich auch lohnen, wenn zum Beispiel eine Gemeinde für eine andere die Lohnverrechnung macht. Das gilt auch für Verwaltungsgemeinschaften. Nicht alle Kooperationsgebiete lassen sich durch Verbände verwirklichen“, erklärt Rupert Dworak. Bei diesem Thema, das auch in der Juncker-Kommission noch auf eine Lösung warten lässt, soll weiter gekämpft werden. Weiteren Austausch gab es bei der Grundsteuer, der Asylpolitik und dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen. Wie wichtig die ständige Koordination ist, zeigt sich erst, wenn es um die für Kommunen wirklich einschneidenden Themen geht. Beide Verbände sprechen für mehr als 13.000 Kommunen. Damit die Gemeinden in Europa Gehör finden und endlich wirklich als gleichwertige Partner anerkannt werden, wird aber auch Kooperation mit anderen kommunalen Interessenvertretern nötig sein.
Weil die Gemeindewahlbehörde der SPÖ im Jänner die Kandidatur verweigert hatte, musste heute in Leitzersdorf, Bezirk Korneuburg, die gesamte Wahl wiederholt werden.
Der Fall hatte Schlagzeilen gemacht, der Leitzersdorfer Bürgerlisten-Bürgermeister hatte als Chef der Gemeindewahlbeöhrde wegen eines marginalen Formfehlers bei der Abgabe der KandidatInnenliste entschieden, dass die SPÖ-Leitzersdorf NICHT zur Gemeinderatswahl am 25. Jänner antreten dürfe. So fehlte sie dann auch auf den amtlichen Stimmzetteln, stand nicht zur Wahl. Ergebnis: 9 Bürgerliste, 8 ÖVP, 2 FPÖ.
Nach dem Urnengang legte die SPÖ Beschwerde ein – und bekam von der Landeswahlbehörde recht. Die Gemeinderatswahl musste heute, am 26. April, in allen Sprengeln wiederholt werden. Dabe holte die SPÖ mit Spitzenkandidat Thomas Celig (Bild) je ein Mandat von Bürgerliste und ÖVP und ist nun im Gemeinderat mit zwei Sitzen vertreten. Die FPÖ hielt ihre zwei Mandate.
Thoma Celig: „Ein gutes Ergebnis, mit dem wir zufrieden sein können. Vor allem freue ich mich über den Stimmenzugewinn, den wir gegenüber 2010 erreichen konnten.“
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