K.K. Nr.05 02-2026 Kindergärten, Spitäler

Ich bekenne mich zum Föderalismus. Aber manchmal treibt er seltsame Blüten, sollte hinterfragt und an die Realitäten angepasst werden. Wie bei der Kinderbetreuung. Gerade wird viel über eine neue Aufgabenverteilung zwischen Bund, Länder und Gemeinden debattiert. Manche meinen, dass die Kindergärten ganz zu den Kommunen wechseln sollen, dafür die Erhaltung der Spitäler ganz entfallen sollte. Auf den ersten Blick kann man dem viel abgewinnen. Ein zweiter lohnt sich allerdings.

Wie läuft es momentan? Jedes Bundesland macht seine eigenen Gesetze und somit wird jeder Kindergarten anders bewertet. Beginnend bei der Kinder-Anzahl in den Gruppen. Vom Alter, ab wann man den Kindergarten besuchen darf, bis hin, was dieser kostet. Aber verdienen nicht alle Kinder, vom Neusiedlersee bis zum Bodensee, die gleiche Behandlung?  Niemand in dieser Republik käme auf die Idee, hoffe ich zumindest, unsere Volksschulen oder Neuen Mittelschulen in Oberösterreich anders als in Niederösterreich auszugestalten. Vom Lehrplan bis zur KlassenschülerInnenhöchstzahl gilt eine Regelung. Machen wir das also auch beim Kindergarten so und behandeln wir unsere Kinder überall gleich, indem künftig nicht mehr Bundesländer und Gemeinden für den Kindergarten zuständig sind, sondern der Bund. So wie bei den Grundschulen. Auch hier sind die Kommunen nur für die Schul-Erhaltung zuständig, nicht für Personal und Ausgestaltung. Es wäre ein bildungspolitischer Meilenstein, wenn künftig alle Kinder in allen Winkeln Österreichs von klein an gleichbehandelt werden und damit die gleichen Chancen haben.