K.K. Nr.07 04-2026 Zweckwidmung Wohnbauförderung

Genossenschaftswohnungen sollen leistbares Wohnen für Menschen mit geringeren Einkommen sichern. Warum ist dies möglich?

Erstens gilt für Genossenschaften das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Das besagt, dass nur tatsächlich anfallende Kosten in die Miete einfließen dürfen. Zweitens sorgt die Wohnbauförderung, finanziert durch Beiträge der Arbeitnehmer, für zusätzlichen, geförderten Wohnraum. In den letzten Jahren hat sich die Situation, was die Höhe der Mieten betrifft, leider einiges verändert.  Zwar sind Genossenschaftswohnungen immer noch günstiger als private Mietwohnungen, aber der Abstand ist kleiner geworden. 

Die Gründe sind vielfältig: Die Grundstückspreise steigen stetig. Strengere Vorgaben – etwa bei Stellplätzen – verteuern den Bau. Höhere Zinsen treiben die Mieter der kreditfinanzierten Projekte zusätzlich in die Höhe.  Besonders schwer wiegt jedoch die Abschaffung der Zweckbindung der Wohnbauförderung. Die Bundesländer können diese Mittel anderweitig verwenden – mit der Folge, dass die Förderung massiv zurückgegangen ist. Was es jetzt braucht, ist eine klare Kurskorrektur: die Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderung sowie eine Wohnbauinvestitionsbank mit stabilen, vom Kapitalmarkt unabhängigen Zinsen. Nur so wird Wohnen wieder leistbar. Alles andere bleibt bloße Kosmetik ohne echte Wirkung.