Studie: Neue Wege bei der Gemeindefinanzierung

Studie: Neue Wege bei der Gemeindefinanzierung

Analyse der Gemeindefinanzen vor dem Hintergrund eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs.

Gegenstand der derzeit laufenden Verhandlungen zum neuen Finanzausgleich, der ab 1.1.2017 gelten soll, ist unter anderem eine stärkere Aufgabenorientierung bei der Verteilung der Finanzmittel auf Bund, Länder und Gemeinden. Doch dazu sind die Aufgaben, insbesondere die Pflicht- bzw. Basisaufgaben, zu definieren und die Finanzierung dieser Aufgaben sicher zu stellen. Die „Analyse der Gemeindefinanzen vor dem Hintergrund eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs“ (erschienen in: Schriftenreihe Recht und Finanzierungspraxis der Gemeinden, Band 03/2015) wurde von diesen Fragestellungen geleitet. Dazu wurden die kommunalen Aufgaben in verschiedene Aufgabenbereiche anhand einer neuen Aufgabenklassifizierung gegliedert, an ihren Netto-Ausgaben gemessen und im Gemeindegrößenvergleich dargestellt. Ein weiteres Novum dieser Analyse ist eine nähere Betrachtung der Finanzierung der kommunalen Basisaufgaben durch Ertragsanteile, Gemeindeabgaben, Finanzzuweisungen und Zuschüsse. Bei der Analyse wurde die Bundeshauptstadt Wien aufgrund ihrer Stellung als Land und Gemeinde nicht berücksichtigt.

 

Die aufgabenorientierte Gemeindefinanzierung benötigt eine anerkannte Definition und Bewertung der kommunalen Basisaufgaben aller Gemeinden.

 

1. Der Begriff für kommunale Basisaufgaben muss weiter gefasst werden, als es in den bisherigen Untersuchungen üblich war.
• Die Verfassung sieht in Österreich das Prinzip der „Einheitsgemeinde“ vor. Dieses Prinzip geht davon aus, dass für alle Gemeinden, unabhängig von Bevölkerungszahl, räumlicher Ausdehnung oder wirtschaftlicher Leistungskraft, die verfassungsgesetzlichen Grundlagen gelten. Daher soll für alle Bürger – unabhängig davon, ob sie in einer Stadt oder am Land leben – die „Gleichheit der Lebensbedingungen“ herrschen.
• Da Österreich ein Wohlfahrtsstaat wie Deutschland oder Frankreich ist, sind auch die Aufgaben der öffentlichen Hand, vor allem im Sozial- und Gesundheitsbereich, sehr breit. Die Gemeinden nehmen einen wichtigen Teil dieser Aufgaben wahr.
• Die Aufgaben der Daseinsvorsorge (Bildung, Soziales, Verkehrsinfrastruktur, etc.) sind daher in allen Gemeinden zu sichern, auch in kleinen und strukturschwachen Gemeinden.
• Jede einzelne Gemeinde muss diese Aufgaben – gemäß den gesetzlichen Mindestanfordernissen an Quantität und Qualität – wahrnehmen (Verwaltung, Kindergarten, Volksschule). Für jene Basisaufgaben, die aus Gründen der Kosteneffizienz von einer Gemeinde nicht selbst bereitgestellt werden können, besteht eine Mitfinanzierungspflicht (z.B. Krankenanstaltenfonds), die bei der Bewertung der Basisaufgaben zu berücksichtigen sind.
• Bisherige Studien stützen sich auf Aufgabendefinitionen wie ballungsraumspezifische und zentralörtliche Aufgaben. So wurden beispielsweise Ausgaben für einzelne Verwaltungsleistungen (z.B. Hoch- und Tiefbau), Pflegeheime und Hauptschulen als ballungsraumspezifische bzw. zentralörtliche Aufgaben identifiziert. Jedoch werden diese Aufgaben ebenso von kleinen Gemeinden wahrgenommen, wenn auch in weniger institutionalisierter Form.

 

2. Gemeinden verwenden den Großteil ihres Budgets für Basisaufgaben, klein(er)e Gemeinden haben keinen finanziellen Spielraum.
• Gemeinden aller Größencluster müssen beinahe ihr gesamtes Budget für die Finanzierung kommunaler Basisaufgaben verwenden. Rund 96 % des gesamten kommunalen Budgets (gemessen an den Netto-Ausgaben) werden dafür verwendet.
• Damit die kommunalen Basisaufgaben gesichert werden können, müssen kleinere Gemeinden über 100 % ihres Budgets (gemessen an den Netto-Ausgaben) aufbringen. Die Erfüllung der Basisaufgaben muss daher mit Überschüssen aus dem Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten bedeckt werden. Dadurch haben kleinere Gemeinden kaum eine Chance, auch Aufgaben wahrzunehmen, die über kommunale Basisaufgaben hinausgehen.
• Generell ist bei den Gemeinden unter 10.000 Einwohnern nach Erfüllung der Basisaufgaben kaum noch finanzieller und damit auch politischer Spielraum vorhanden, obwohl die Netto-Ausgaben für Basisaufgaben dieser Gemeinden – bis auf die Gemeinden unter 500 Einwohner – unter dem Gesamtdurchschnitt liegen.

 

3. Große Gemeinden und Städte haben politischen Spielraum. Kleine und strukturschwache Gemeinden haben kaum Gestaltungsmöglichkeiten.

• Städte und Gemeinden über 50.000 Einwohner verwenden 89 % ihrer Budgets für kommunale Basisaufgaben und besitzen so mehr Spielraum für politische Schwerpunkte als kleinere Gemeinden. So können große Gemeinden und Städte auch Ausgaben für „über kommunale Basisaufgaben hinausgehende Aufgaben“ tätigen, die vor allem die Bereiche Kultur, Sport und Freizeit betreffen.
• Gemeinden unter 10.000 Einwohner, insbesondere jene unter 1.000 Einwohner, haben kaum politischen Spielraum für freiwillige Gemeindeleistungen, die zum Beispiel für die Steigerung der Standortattraktivität eine wesentliche Rolle spielen (Bereiche Kultur, Sport und Freizeit).

 

4. Es findet sich kein einheitliches Bild bei den „Zusatzaufgaben“ der Städte.
• Die Ausgaben für „über kommunale Basisaufgaben hinausgehende Aufgaben“ sind bei den Städten über 20.000 Einwohnern hinsichtlich ihrer Höhe, aber auch ihrer inhaltlichen Schwerpunkte sehr unterschiedlich. Ein einheitliches Bild hinsichtlich dieser Aufgaben ist nicht erkennbar, vielmehr resultieren die hohen Netto-Ausgaben aus freiwilligen Leistungsangeboten und politischen Schwerpunktsetzungen. Während manche Städte verstärkt in den Sport- und Freizeitbereich investieren, setzen andere auf den Kulturbereich.
• Das Argument, große Städte erbringen Aufgaben für das Umland und daher haben sie einen höheren Finanzbedarf, wird dadurch entkräftet. Leistungen, welche freiwillig von einzelnen zentralen Gemeinden und Städten angeboten werden, soll das Umland nicht mitfinanzieren müssen.
• Bei einem aufgabenorientierten Finanzausgleich ist eine Abgrenzung der Basisaufgaben von den darüber hinausgehenden Aufgaben essentiell.
Das derzeitige Finanzausgleichssystem berücksichtigt kaum die tatsächlichen Anforderungen an die Gemeinden und schafft finanzielles Ungleichgewicht statt Ausgleich.

 

5. Die Finanzierung der Basisaufgaben ist mit dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel nicht gesichert.
• Die kommunalen Basisaufgaben können zu 72 % durch Ertragsanteile aus gemeinschaftlichen Bundesabgaben gedeckt werden. Zur vollständigen Bedeckung der Netto-Ausgaben bedarf es weiterer Finanzquellen.
• Durch die unterschiedliche Gewichtung beim Einwohnerschlüssel bleibt nach Erfüllung der Basisaufgaben kaum noch Spielraum. Trotz Verteilungsmechanismen innerhalb der Länder wird der abgestufte Bevölkerungsschlüssel zwar abgemildert, aber nicht zur Gänze entschärft.
• Trotz sehr hoher Ausgaben für Basisaufgaben, die sich zum Teil durch vergleichsweise teure Verwaltungen, Pensionslasten und überdurchschnittlich hohe Ausgaben ergeben, haben Gemeinden über 20.000 Einwohner eine sehr hohe Deckung der Basisaufgaben.
• Die Finanzierung der kommunalen Basisaufgaben könnte künftig durch einen aufgabenorientierten Finanzausgleich gesichert werden.

 

6. Hoher Deckungsgrad bedeutet größere finanzielle Spielräume.
• Auf Basis des derzeit gültigen Verteilungsschlüssels können Städte und Gemeinden über 50.000 Einwohner auf 1,5-fach höhere Ertragsanteile zurückgreifen als die kleinsten Gemeinden.
• Vor allem durch sonstige Zuschüsse aus dem FAG und des Bundes können große Gemeinden ihre Finanzen noch einmal zusätzlich aufbessern. Darüber hinaus steigen die Einnahmen der Gemeinden über 50.000 Einwohner stark. Das Ungleichgewicht zwischen den kleinen und großen Gemeinden vergrößert sich. Die oft vorgebrachten Argumente, Finanzzuweisungen – insbesondere Bedarfszuweisungen – kommen ausschließlich kleineren Gemeinden zu Gute bzw. kleinere Gemeinden werden durch diese Finanzmittel besser gestellt, relativieren sich vor diesem Hintergrund.
• Große Gemeinden und Städte erzielen somit eine Überdeckung. So haben sie die Möglichkeit, ein Vielfaches für über kommunale Basisaufgaben hinausgehende Aufgaben auszugeben. Kleinere Gemeinden können kaum Finanzmittel für diese Aufgaben abseits der Basisaufgaben aufbringen

 

7. Standortvorteile der großen Einheiten bringen zusätzliche Finanzmittel.
• Einer der wesentlichen Standortvorteile sind die höheren Einnahmen aus Gemeindeabgaben. Städte und Gemeinden über 50.000 Einwohner können auf 2,8-fach höhere pro-Kopf-Einnahmen aus Gemeindeabgaben zurückgreifen als kleine Gemeinden.
• Finanzielle Vorteile durch punktuelle, spezielle Förderungen und Zweckzuschüsse des Bundes und der Länder an die Landeshauptstädte bleiben meist unberücksichtigt (Spitäler, Universitäten, Verwaltungsstandorte, Kulturprojekte, Infrastrukturprojekte, Verkehrsprojekte etc.). Diese zusätzlichen Landesfinanzmittel reduzieren die notwendigen Investitionen der Städte und können als Finanzhilfen abseits des Finanzausgleichs gesehen werden.
Eine Reform der Gemeindefinanzierung erfordert auch die nähere Betrachtung der Effizienz der Aufgabenerfüllung.

 

8. Größenvorteile werden nicht realisiert.
• Vertiefende Potenzialanalysen zeigen, dass die hohen Ausgaben der Städte und großen Gemeinden nicht immer mit dem Leistungsangebot korrelieren.
• Während die 111 kleinsten Gemeinden unter 500 Einwohner einen Anteil am Gesamtbudget von 1 % haben, liegt der Anteil der 25 Gemeinden über 20.000 Einwohner am Gesamtbudget bei rund einem Drittel.
• Eine ausgabenintensive Aufgabe, die den kommunalen Basisaufgaben zugerechnet wird, ist die Verwaltung der Gemeinden. Städte und Gemeinden über 50.000 Einwohner haben die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben für die Verwaltung. Das Einsparungspotenzial, gemessen am Durchschnitt, liegt bei rund 120 Millionen Euro im Jahr. Das Potenzial bei den kleinsten Gemeinden (unter 500 Einwohner) liegt hingegen bei 2,5 Millionen Euro. Die Verwaltungsausgaben der Gemeinden steigen stetig. Dies wird auch durch Übertragung zusätzlicher Vollziehungsaufgaben durch den Bundes- und die Landesgesetzgeber verursacht.
• Während aus den wirtschaftlichen Tätigkeiten der kleinen Gemeinden meist Überschüsse ins Budget fließen, verursachen wirtschaftliche Unternehmen und sonstige wirtschaftliche Tätigkeiten der großen Einheiten insgesamt Verluste.

 

9. Verzögerte Reformen verzerren die Höhe der Ausgaben für Basisaufgaben.
• Die Pensionsverpflichtungen werden zu den Basisaufgaben gezählt und weisen einen wesentlichen Anteil an den Gesamtausgaben auf. Die sehr hohen Pensionsverpflichtungen der Landeshauptstädte verzerren die Ausgaben für kommunale Basisaufgaben.

 

10. Hohe Ausgaben sind nicht zwangsläufig ein Argument für hohen Finanzbedarf.
• Hohe Netto-Ausgaben für kommunale Basisaufgaben ergeben sich zum Teil durch vergleichsweise teure Verwaltungen, Pensionslasten oder überdurchschnittlich hohe Ausgaben für Basisaufgaben, die freiwillig getätigt werden.
• Aufgaben, die über kommunale Basisaufgaben hinausgehen, können vor allem große Städte und Gemeinden wahrnehmen und werden freiwillig wahrgenommen. Diese Leistungen soll jedoch das Umland nicht mitfinanzieren müssen.
• Die Netto-Ausgaben der Städte und Gemeinden über 20.000 Einwohner werden auch durch die verlustbringenden wirtschaftlichen Tätigkeiten negativ beeinflusst.
• Eine aufgabenorientierte Gemeindefinanzierung sollte daher nicht von der Grundannahme ausgehen, dass hohe Ausgaben automatisch ein Argument für die Forderung nach mehr Finanzmittel sind.

 

Quelle: Österr. Gemeindebund

Hoher Betreuungsstandard unserer Kinder gesichert!

Hoher Betreuungsstandard unserer Kinder gesichert!

Die geplante Änderung des Kindergartengesetzes bringt Verwaltungsvereinfachung für Land und Gemeinden und sichert den hohen Betreuungsstandard unserer Kinder.

Das Land Niederösterreich hat im Jahr 2008 seine 1050 Kindergärten auch für 2,5-Jährige geöffnet und für die Umsetzung bis heute rund 260 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Diese richtungsweisende Förderaktion hat dazu geführt, dass nicht nur ein nahtloser Übergang vom Auslaufen des Kinderbetreuungsgeldes zum Eintritt in den Kindergarten möglich geworden ist, sondern dass Niederösterreich und seine Gemeinden in pädagogischer Hinsicht Spitzenreiter in ganz Österreich sind.

Um diese Entwicklung voranzutreiben, und als Ergebnis des jüngsten Kommunalgipfels, wurde heute der Antrag auf Änderung des NÖ Kindergartengesetzes parteiübergreifend von ÖVP und SPÖ eingebracht. Ziel ist es, eine Verwaltungserleichterung bei der Förderung der Gemeinden für den Betrieb der Landeskindergärten zu erreichen.

Derzeit fördert das Land NÖ die Gemeinden für den Betrieb der NÖ Landeskindergärten durch einen Beitrag zum Personalaufwand für die KinderbetreuerInnen und die Stützkräfte. Künftig soll die Förderung nicht mehr direkt erfolgen, sondern dafür die Kostenbeiträge der Gemeinden zur Sozialhilfe gesenkt werden. Dadurch entfällt der verbundene gemeinde- und landesseitige Verwaltungsaufwand. „Die Änderung des Kindergartengesetzes führt zu keiner Belastung der Gemeinden, sondern zielt auf Verwaltungsvereinfachung und Transferentflechtung ab, so wie wir das auch im Gemeindebund seit langem fordern“, so die GVV-Präsidenten von VP und SP Alfred Riedl und Rupert Dworak sowie NÖ Städtebundvorsitzender Matthias Stadler unisono.

Die Unterstützung des Landes Niederösterreich für die Gemeinden beim Betrieb der NÖ Landeskindergärten durch die Bereitstellung der KindergartenpädagogInnen, der SonderkindergartenpädagogInnen und der Interkulturellen MitarbeiterInnen bleibt weiterhin bestehen.

„Die Zukunft liegt in unseren Kindern. Um diese bestmöglich auf ihr Leben vorzubereiten, und auch den Eltern eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, ist die NÖ Kindergartenoffensive eine wichtige Initiative. Mit der geplanten Gesetzesänderung sichern wir nicht nur den hohen Betreuungsstandard sondern reduzieren auch den Verwaltungsaufwand und die damit verbunden Kosten“ freuen sich die Präsidenten der Gemeindevertreterverbände LAbg. Mag. Alfred Riedl  und LAbg. Rupert Dworak, Städtebundvorsitzender Mag. Matthias Stadler, sowie Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka und Landesrätin Mag. Barbara Schwarz über die geplante Neuregelung.

Schwechat: Altbürgermeister Rudolf Tonn (84) verstorben

Schwechat: Altbürgermeister Rudolf Tonn (84) verstorben

Die Stadt Schwechat trauert um ihren Ehrenbürger und Ehrenring-Träger Altbürgermeister Rudolf Tonn.

Rudolf Tonn (Bild) war ein geborener Schwechater, der im Jahr 1965 in seiner Funktion als Stadtrat bereits Verantwortung für seine Heimatstadt übernommen hatte. Ab 1971 bekleidete er das Amt des Vizebürgermeisters und folgte im Jahr 1973 Otto Koch als Bürgermeister der Stadt Schwechat nach. 

Rudolf Tonns Engagement beschränkte sich aber nicht nur auf die Stadt Schwechat. Als Abgeordneter zum Nationalrat war er von 1971 bis 1986 für die Region Schwechat tätig. Als großer Förderer des Sportes war Rudolf Tonn Präsident der ASKÖ für Niederösterreich und Vizepräsident der ASKÖ-Bundesorganisation. Nach ihm wurde 2001 das Rudolf-Tonn-Stadion in Schwechat benannt.

GVV-NÖ-Präsident und ASKÖ-NÖ-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak: „Mit Rudolf Tonn verliert die niederösterreichische Sozialdemokratie einen verdienten Kommunalpolitiker, der auch ein großes Herz für den Sport hatte. Unser ganzes Mitgefühl gilt seinen Hinterbliebenen.“

Das Begräbnis des Altbürgermeisters findet am 29. Mai statt. Ab 12 Uhr hat die Bevölkerung am Waldfriedhof Gelegenheit Abschied zu nehmen. Die Beisetzung findet dann um 14 Uhr statt. Im Sinne des Verstorbenen wird gebeten auf Blumenspenden zu verzichten, der entsprechende Betrag soll an die österreichische Krebshilfe gehen (Spendenbox in der Aufbahrungshalle).

Foto: NÖN-Schwechat 

Ertragsvorschüsse Mai 2015: Die Steuerreform wirft ihre Schatten voraus

Ertragsvorschüsse Mai 2015: Die Steuerreform wirft ihre Schatten voraus

Die aktuellen Mai-Vorschüsse, denen die Abgabeneinnahmen aus dem März zugrunde liegen, steigen um 6,7 Prozent gegenüber Mai 2014. Grund ist ein massiver Vorzieheffekt bei der KESt I auf Dividenden.

Vor allem GmbH’s dürften in enormem Umfang Gewinnausschüttungen vorgezogen haben, um noch in den Genuss des vorhandenen KESt-Satzes zu kommen.

KESt-Aufkommen vervierfacht
Das Aufkommen an KESt I hat sich im März 2015 gegenüber dem März des Vorjahres auf über 420 Millionen Euro mehr als vervierfacht. Davon profitieren auch die Gemeinden, die wie bei fast allen gemeinschaftlichen Bundesabgaben auch an der KESt mit 11,883% beteiligt sind. Dieser momentane Höhenflug der KESt auf Dividenden, der aufgrund des Vorzieheffekts nun ein März-Aufkommen in Höhe von fast 30 Prozent des Jahresaufkommens aus 2014 gebracht hat, dürfte noch ein bis zwei Monate anhalten, die Vorschüsse im zweiten Halbjahr 2015 werden dann aber dementsprechend schlechter ausfallen, wenn diese Aufkommensspitze wieder einbricht.

Mai-Vorschüsse mit 6,7 Prozent im Plus, ABER …
Die Vorschüsse der Gemeinden ohne Wien werden im Mai 2015 gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres um rund 6,7 Prozent anwachsen (Wien 8,1%), was ein sehr zufriedenstellendes Ergebnis wäre. Rechnet man jedoch den Vorzieheffekt bei der KESt I heraus, dann würde der Zuwachs der Vorschüsse nicht einmal ein Prozent betragen. Vor allem die konjunkturabhängigen Steuern wie die Umsatzsteuer oder die Verbrauchssteuern liefern weiterhin schwache Ergebnisse und das Aufkommen an Energieabgabe brach im März komplett zusammen.

Beim Gesamtaufkommen an Grunderwerbsteuer ist noch kein Vorzieheffekt zu bemerken, das Aufkommen lag im März 2015 nur gering über jenem des Vorjahres. Die unterschiedliche länderweise Entwicklung der Grunderwerbsteuer führt jedoch einmal mehr zu sehr unterschiedlichen Zuwachsraten bei den aktuellen Ertragsanteil-Vorschüssen. Die schwächste Entwicklung im März-Aufkommen hatte die Grunderwerbsteuer in Salzburg (-16% gegenüber dem Vorjahr) und der Steiermark (-18%), die beste in Vorarlberg (+30%). Somit gibt es in Salzburg und der Steiermark (+3,8 bzw. 3,9%) den niedrigsten und in Vorarlberg mit einem Plus von 10,6 Prozent den höchste Zuwachs bei den aktuellen Mai-Vorschüssen auf die Gemeindeertragsanteile.

Dworak/Androsch: Gegen Masern hilft nur hohe Durchimpfungsrate

Dworak/Androsch: Gegen Masern hilft nur hohe Durchimpfungsrate

„Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sondern eine ernst zu nehmende Erkrankung, gegen die nur eine hohe Durchimpfungsrate schützt“, weiß auch GVV-NÖ-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak (rechts im Bild).

Im internationalen Vergleich ist die heimische Durchimpfungsrate kein Ruhmesblatt. So liegt man bei der Masern-Mumps-Rötelimpfung in Niederösterreich sogar im hinteren Drittel. „Die Masern sind hoch ansteckend und können sowohl für Säuglinge, Kinder als auch für Jugendliche und Erwachsene schwerwiegende Auswirkungen haben und zu ernsthaften Spätfolgen führen. 98 von 100 Personen, die mit dem Virus in Kontakt treten, stecken sich an“, erläutert Dworak.

Wer bloß einmal gegen Masern geimpft wurde oder keine Impfdokumentation bzw. keinen Impfpass besitzt, sollte die vollständige Impfung schnellstmöglich nachholen. Der wirksame, gut verträgliche Impfstoff ist für alle Personen ab dem vollendeten 11. Lebensmonat kostenfrei erhältlich. „In Österreich ist die Masernimpfung Bestandteil des nationalen Impfprogramms. Es gibt keine Altersbeschränkung für die Gratisimpfung. In NÖ kann die Impfung über die Gesundheitsämter der Magistrate oder Bezirksverwaltungsbehörden oder auch im niedergelassenen Bereich bezogen werden“, erläutert Gesundheitslandesrat Ing. Maurice Androsch (links im Bild). Da der Mensch der einzige Wirt ist, kann eine hohe Durchimpfungsrate der Bevölkerung von 95 % die Virusübertragung stoppen. In Nordamerika sind die Masern durch konsequentes Impfen bereits ausgerottet worden.

Im Bild: GVV-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak (r.) und NÖ Gesundheitslandesrat Ing. Maurice Androsch machen gemeinsam auf die Bedeutung der Masern-Mumps-Rötelimpfung auch für Erwachsene aufmerksam.