Appell von WKNÖ und Gemeindebund, öffentliche Aufträge an regionale Unternehmen zu vergeben

Appell von WKNÖ und Gemeindebund, öffentliche Aufträge an regionale Unternehmen zu vergeben

WKNÖ-Präsident Ecker/ Gemeindebund-Präsident Riedl/ NÖ GVV-Präsident Rupert Dworak: „Niederösterreich zuerst: Regional vergeben – Wertschöpfung sichern!“

Mit einem gemeinsamen Appell, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen möglichst regionale Betriebe zum Zug kommen zu lassen, wenden sich jetzt Wirtschaftskammer (WKNÖ) der NÖ Gemeindebund und der NÖ Gemeindevertreterverband an die blau-gelben Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. „Gerade jetzt ist es wichtig, unsere regionalen Unternehmen bestmöglich zu unterstützen und damit Wertschöpfung und Arbeitsplätze in den Regionen zu sichern“, so WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker, NÖ Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl und NÖ GVV-Präsident Rupert Dworak in ihrem gemeinsamen Aufruf. Zur Unterstützung wurde unter dem Titel „Niederösterreich zuerst: Regional vergeben – Wertschöpfung sichern!“ ein eigenes Merkblatt erstellt, das nun allen Kommunen in Niederösterreich zur Verfügung gestellt wird.

Durch die Verlängerung der so genannten Schwellenwerte-Verordnung ist es etwa bis Ende 2022 weiterhin möglich, Aufträge bis zu 100.000 Euro frei zu vergeben. Das unbürokratische „nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung“ mit drei Unternehmen im Baubereich ist bis zu einer Million Euro netto zulässig.

Dazu ein Beispiel aus der Praxis: Ein Bürgermeister, der etwa ein neues Gemeindezentrum bauen will, dessen geschätzter Gesamtauftragswert unter 5.350.000 Euro (Oberschwellenbereich) liegt, darf jedes einzelne Gewerk in einem eigenen Verfahren vergeben. Damit kann er sicherstellen, dass der gesamte Auftrag ausschließlich regional vergeben wird. Kostet das Gewerk des Spenglers nun etwa 200.000 Euro, so darf der Bürgermeister ein unbürokratisches, nicht offenes Verfahren mit drei lokalen Unternehmern durchführen. Für das Gewerk des Dachdeckers, das 70.000 Euro ausmacht, darf er eine Direktvergabe an ein Unternehmen tätigen.

„Es gibt gute rechtliche Möglichkeiten, damit bei öffentlichen Aufträgen bestmöglich regionale Unternehmen, insbesondere auch kleine und mittlere Betriebe, zum Zug kommen“, so Ecker. „Uns es liegt im gemeinsamen Interesse von Unternehmen, Kommunen und Beschäftigten diese Möglichkeiten auch zu nutzen.“

Wie wichtig die Vergabe an regionale Unternehmen ist, streicht auch Riedl hervor: „Die regionale Wirtschaft und die Nahversorgung zählen zur Lebensader von Dörfern und Regionen – eine Zusammenarbeit mit ortsansässigen Unternehmen ist für unsere Kommunen somit essentiell. Durch die Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung bis Ende 2022 fällt nicht nur ein bürokratisches Hindernis für ortsnahe Investitionen weg. Dadurch werden Arbeitsplätze in unseren Regionen gesichert und gleichzeitig Abwanderung verhindert!“

NÖ GVV-Präsident Bgm. Rupert Dworak:„Wir erleben derzeit durch die Corona-Pandemie die größte Wirtschaftskrise seit dem Ende des 2. Weltkrieges. 450.000 Menschen sind ohne Arbeit oder in Schulungsmaßnahmen des AMS und auch vielen Unternehmen geht es sehr, sehr schlecht. Deshalb haben die Gemeinden als größter öffentlicher Investor die wichtige Aufgabe unsere regionalen Firmen besonders zu unterstützen! Damit helfen wir nicht nur den Unternehmen, gleichzeitig sichern wir Arbeitsplätze und erhalten auf dem Umweg der Kommunalsteuer jene Einnahmen, die wir brauchen, um wieder zu investieren.“

Auch SWV NÖ-Präsident Thomas Schaden unterstützt die gute Sache: „60 Prozent der Wertschöpfung kommt von den kleinen und mittleren Unternehmen. Diese Betriebe regional zu unterstützen, hat also eine besondere Bedeutung: Sie sind wichtige Dienstleister, Produzenten und sorgen in den Regionen für zahlreiche Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Gemeinsam mit den Gemeinden schaffen sie in den Regionen also Lebensqualität“, unterstützt Thomas Schaden die Initiative. „Durch ihre Flexibilität, ihre persönliche Leistungserbringung und ihre Präsenz vor Ort sind die KMU für die Gemeinden ein wichtiger Partner.“

Als zusätzliche Unterstützung für die Kommunen bei der Wahl eines regionalfreundlichen Vergabeverfahrens hat die WKNÖ gemeinsam mit der auf Vergaberecht spezialisierten Kanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte GmbH einen Online-Ratgeber entwickelt, der Schritt für Schritt und mit Musterformularen durch einen Beschaffungsprozess führt:

http://ratgeber.wko.at/vergabe

Dazu kommt ein eigenes „Handbuch zur Regionalvergabe“ mit zahlreichen Tipps für öffentliche Auftraggeber, Praxisbeispielen, Hintergrundinformationen zum Vergaberecht und FAQ.

http://wko.at/noe/regionalvergabe

Mit Freiluftklassen gegen Viren-Ansteckungsgefahr

Mit Freiluftklassen gegen Viren-Ansteckungsgefahr

Flächendeckend in allen Volksschulen der Stadt – so nimmt Traiskirchen wieder eine Vorbildrolle in der Pandemie-Bekämpfung ein.

„Nachdem wir bereits vor über einem Jahr die 1. Freiluftklasse eröffneten, haben wir noch weitere gebaut und können diese nun flächendeckend in allen Volksschulen unserer Stadt unseren Kindern und PädagogInnen anbieten“, kündigt Traiskirchens Bürgermeister Andreas Babler, seines Zeichens auch NÖ GVV-Vizepräsident, das nächste Outdoor-Klassenzimmer an.

Babler weiter: „Gemeinsam mit unserem Schulstadtrat Clemens Zinnbauer nutze ich jede Möglichkeit, um Stück und Stück ein Mehr an Sicherheit für alle in unsere Schulen zu bringen und die Viren-Ansteckungsgefahren zu minimieren.“ Der Traiskirchner Bürgermeister hatte schon in der jüngeren Vergangenheit mit seiner innovativen und nachhaltigen Art, der Covid 19-Pandemie entgegenzuwirken, über die Stad-t und Landesgrenzen hinaus Aufmerksamkeit erregt und Anerkennung geerntet. Er ließ in allen Schulklassen und Kindergärten Luftgütemessgeräte installieren, die anzeigen, wann es angesagt ist, die Räume gut durchzulüften.

Foto: Stadtgemeinde Traiskirchen

Mit Freiluftklassen gegen Viren-Ansteckungsgefahr

Mit Freiluftklassen gegen Viren-Ansteckungsgefahr

Flächendeckend in allen Volksschulen der Stadt – so nimmt Traiskirchen wieder eine Vorbildrolle in der Pandemie-Bekämpfung ein.

„Nachdem wir bereits vor über einem Jahr die 1. Freiluftklasse eröffneten, haben wir noch weitere gebaut und können diese nun flächendeckend in allen Volksschulen unserer Stadt unseren Kindern und PädagogInnen anbieten“, kündigt Traiskirchens Bürgermeister Andreas Babler, seines Zeichens auch NÖ GVV-Vizepräsident, das nächste Outdoor-Klassenzimmer an.

Babler weiter: „Gemeinsam mit unserem Schulstadtrat Clemens Zinnbauer nutze ich jede Möglichkeit, um Stück und Stück ein Mehr an Sicherheit für alle in unsere Schulen zu bringen und die Viren-Ansteckungsgefahren zu minimieren.“ Der Traiskirchner Bürgermeister hatte schon in der jüngeren Vergangenheit mit seiner innovativen und nachhaltigen Art, der Covid 19-Pandemie entgegenzuwirken, über die Stad-t und Landesgrenzen hinaus Aufmerksamkeit erregt und Anerkennung geerntet. Er ließ in allen Schulklassen und Kindergärten Luftgütemessgeräte installieren, die anzeigen, wann es angesagt ist, die Räume gut durchzulüften.

Foto: Stadtgemeinde Traiskirchen

Höhere Strafen für Raser

Höhere Strafen für Raser

Unter dem Motto „Keine Chance für Raser!“ wurde vom zuständigen Ministerium ein Maßnahmenpaket gegen extreme Raserei vorgestellt. Dass Strafen ohne Kontrolle wirkungslos sind, hat man scheinbar vergessen.

Zukünftig sollen in besonders gefährlichen Fällen extremer Raserei Fahrzeuge beschlagnahmt werden können. Das klingt erstrebenswert, wirkungsvoll und Erfolg versprechend – ob für die Verkehrssicherheit oder doch nur für die Publicity, sei einmal dahingestellt.

Illegale Autorennen sind tatsächlich gefährlich und an Rücksichtslosigkeit nicht zu überbieten. Weshalb aber gerade illegale Straßenrennen zum Anlass genommen werden, die Verkehrsstrafen und Sanktionen deutlich zu erhöhen, ist weder nachvollziehbar noch wird es der Sache und dem eigentlichen Problem gerecht.

Straßenverkehrsordnung ist nicht geeignet, illegale Rennen zu verbieten

Geht es um illegale Autorennen, so hätte ein Blick nach Deutschland gereicht, um zu verstehen, dass nicht die Straßenverkehrsordnung (StVO) das richtige Instrument ist, um des Problems extremer Raserei Herr zu werden, sondern das Strafgesetzbuch.

Gemäß § 315d dt. Strafgesetzbuch (StGB) ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen, wer ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt oder als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt, Beschlagnahme („Einziehung“) des Fahrzeugs inklusive. Daraus folgt, dass die Ausrichtung, die Durchführung oder die Teilnahme an einem illegalen Autorennen in Deutschland bereits strafrechtliche Konsequenzen einschließlich der Einziehung des Fahrzeugs (StGB) und nicht bloß verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen (StVO) nach sich zieht.

Richtig ist, dass eine überwiegende Zahl der Verkehrstoten auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen ist. Festzuhalten ist aber, dass es sich dabei in den wenigsten Fällen um illegale Autorennen handelt, deren Ahndung ohnedies nicht im Wege der Straßenverkehrsordnung, sondern im Wege des Strafgesetzbuchs erfolgen sollte. In den meisten Fällen ist schlicht überhöhte und nicht angepasste Geschwindigkeit ursächlich für schwere Unfälle mit Personenschäden.

Hohe Strafen können eine abschreckende bzw. generalpräventive Wirkung haben – das aber nur dann, wenn sich der Normunterworfene darauf verlassen kann, dass ihn die angedrohte Sanktion auch tatsächlich trifft, wenn er Ge- und Verbote missachtet.

Datenschutzrechtliche Probleme bei Geschwindigkeitsmessungen durch Gemeinden

Im Jahr 2008 hat die Datenschutzbehörde (damals eine Kommission) den Gemeinden die Möglichkeit genommen, von sich aus an neuralgischen Punkten automationsunterstützte Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Es fehle eine gesetzliche Grundlage für Überwachungsmaßnahmen durch Gemeinden, so die Begründung.

Dass gerade Datenschutz hier ausschlaggebend war, ist bemerkenswert: Da bei „Radarüberwachungen“ ausschließlich die Daten jener erhoben und verarbeitet werden, die zu schnell unterwegs sind – und somit gegen die Verkehrsordnung verstoßen –, könnte man mit Blick auf diese Entscheidung durchaus die Frage aufwerfen, ob das Datenschutzrecht hier nicht Probleme hervorruft, anstatt sie zu lösen.

Verkehrsberuhigende Maßnahmen wirken nur teilweise

Um überhöhter Geschwindigkeit im Ortsgebiet Einhalt zu gebieten, haben Gemeinden in den letzten Jahren intensiv in verkehrsberuhigende Maßnahmen im Ortsgebiet investiert. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Bodenschwellen, Fahrbahninseln, Fahrbahnverengungen, Fahrbahnteiler: Allen Maßnahmen zum Trotz wird innerorts zu schnell gefahren.

Ursächlich dafür sind allerdings nicht zu niedrige Strafen, sondern schlicht der Umstand, dass überhöhter Geschwindigkeit im Ortsgebiet – und damit dort, wo die schwächsten Verkehrsteilnehmer besonders gefährdet sind – wenig bis gar keine Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Nicht niedrige Strafen sind das Problem, sondern fehlende Kontrollen

Eine Umfrage des Gemeindebundes im Jahr 2019 hat eindrucksvoll bestätigt, dass nicht zu niedrige Strafen das Problem sind, sondern fehlende Kontrollen. Personalmangel und Überlastung der Exekutive wurden unter anderem als Gründe angeführt, weswegen Kontrollen, so sie überhaupt stattfinden, nicht am richtigen Ort und auch nicht zur richtigen Zeit stattfinden.

Bedauerlich ist, dass in dem nun vorgestellten Maßnahmenpaket gegen Raser nicht mit einem Wort eine verbesserte Kontrolle und Verkehrsüberwachung erwähnt wird. Gerade dieses Maßnahmenpaket kann seine Wirkung aber nur entfalten, wenn auch rigoros dort überwacht wird, wo Hotspots und Gefahrenstellen liegen.

Will man tatsächlich dem auch im Regierungsprogramm genannten Ziel einer „Vision Zero“ (keine Verkehrstoten auf Österreichs Straßen) näherkommen, so führt kein Weg daran vorbei, die Verkehrsüberwachung verstärkt zu automatisieren und den Gemeinden endlich die Möglichkeit zu geben, selbstständig punktuelle Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.

Quelle: Österreichischer Gemeindebund/Bernhard Haubenberger

Foto: Pixabay/Manfred Richter

Dworak zu Amstetten: „Ein klares Demokratie-Foul!“

Dworak zu Amstetten: „Ein klares Demokratie-Foul!“

Bei der Gemeinderatsitzung am 14. April in Amstetten wurden dem SPÖ-Vizebürgermeister Gerhard Riegler von der türkis-grünen Regierungskoalition die Ressort-Verantwortlichkeiten entzogen. NÖ GVV-Präsident Bgm. Rupert Dworak zeigt sich über diese Vorgangsweise entsetzt.

Mittels Dringlichkeitsantrags von ÖVP, Grünen und Neos wurde diese Woche im Amstettener Stadtparlament der Ausschuss Verwaltung, Recht und Europa aufgelöst – wodurch Vizebgm. Riegler nun ohne eigenes Ressort zurückgeblieben ist.

Dazu NÖ GVV-Präsident Bgm. Rupert Dworak: „Offenbar hat der neue türkise Bürgermeister von Amstetten ein sehr seltsames Demokratieverständnis, wenn er Mandataren, die ihm nicht nach dem Munde reden, sofort Kompetenzen entzieht. Und offenbar zeigt der Amtsneuling Angst vor einem erfahrenen Vizebürgermeister. Zweitens orte ich hier ein klares Demokratie-Foul, getragen von einem mangelndem Demokratieverständnis. Drittens ist das eine ungeheure Entgleisung, die schon gar nicht das Amstettener Wahlergebnis widerspiegelt. Diese türkis-grüne Koalition in Amstetten bewegt sich hier im Windschatten der türkis-grünen Koalition auf Bundesebene, wo man versucht alles mundtot zu machen, was nicht ins eigene Korsett passt.“

Foto: Brigitte Kneidinger

Walter Prior verstorben

Walter Prior verstorben

Gestern Nachmittag (13.4.2021) ist Walter Prior, der ehemalige Präsident des GVV Burgenland, langjähriger Landtagspräsident und früherer Bürgermeister von Siegendorf, nach langer schwerer Krankheit im 75. Lebensjahr verstorben.

Die gesamte Spitze des GVV Burgenland reagierte zutiefst erschüttert über diese Nachricht. GVV-Burgendland Präsident Bgm. Erich Trummer: „Mit Walter Prior verlieren wir im Burgenland eine große Persönlichkeit, einen ausgezeichneten Politiker, einen ehemaligen GVV Präsidenten und Bürgermeisterkollegen, aber vor allem einen guten Freund! Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie!“ Auch NÖ GVV-Präsident Bgm. Rupert Dworak zeigte sich tief betroffen: „Wir alle haben einen großartigen Menschen und einen hervorragenden Kommunalpolitiker verloren. Vielen von uns war er aber auch ein guter Freund. “

Walter Prior war ein großer Burgenländer, ein guter Kommunalpolitiker, der stets mit Umsicht gehandelt hat, und vor allem für das Miteinander stand. Er war im besten Sinne ein „Politiker der alten Schule“ mit Handschlagqualität! Das Burgenland verliert mit Walter Prior eine prägende Persönlichkeit, den sein großer Einsatz für sein Heimatbundesland und vor allem für die Gemeinden des Landes ausgezeichnet hat. Prior war Wegbereiter des modernen Burgenlandes und hat weit über Partei- und Landesgrenzen hinaus höchste Anerkennung genossen.

Walter Prior wurde 1947 in Siegendorf geboren. Nach dem Besuch der Volksschule, des Bundesrealgymnasiums und einer Baufachschule arbeitete Prior ab 1968 im Amt der Burgenländischen Landesregierung. Er war von 1977 bis 1997 Mitglied des Gemeinderats von Siegendorf im Nordburgenland und hatte zwischen 1983 und 1996 das Amt des Bürgermeisters ebendort inne. Walter Prior übernahm zwischen 1993 und 2001 auch die Funktion des Präsidenten des GVV Burgenland. Außerdem war er von 2003 bis 2005 Mitglied des Österreich-Konvents und stellvertretendes Mitglied im EU-Ausschuss der Regionen.

Ab dem 30. Oktober 1987 vertrat Prior die SPÖ als Abgeordneter im Burgenländischen Landtag, wobei er ab dem 28. Dezember 2000 das Amt des Ersten Landtagspräsidenten bis 2010 ausübte. Als langjähriger Volksgruppensprecher im Landtag erwarb er sich auch bleibende Verdienste um Volksgruppen-Fragen und die kulturelle Vielfalt des Burgenlandes.

Seine politische Karriere beendete Walter Prior nach der Landtagswahl im Burgenland 2010. Er schied per 24. Juni 2010 aus dem Burgenländischen Landtag aus. Für seine Verdienste um das Burgenland wurde Walter Prior mit dem höchsten Ehrenzeichen des Landes, dem Komturkreuz mit Stern, ausgezeichnet. Der GVV Burgenland machte ihn nach seinem Ausscheiden als Präsident des GVV zum Ehrenpräsidenten des Verbandes.

Walter Prior verstorben

Walter Prior verstorben

Gestern Nachmittag (13.4.2021) ist Walter Prior, der ehemalige Präsident des GVV Burgenland, langjähriger Landtagspräsident und früherer Bürgermeister von Siegendorf, nach langer schwerer Krankheit im 75. Lebensjahr verstorben.

Die gesamte Spitze des GVV Burgenland reagierte zutiefst erschüttert über diese Nachricht. GVV-Burgendland Präsident Bgm. Erich Trummer: „Mit Walter Prior verlieren wir im Burgenland eine große Persönlichkeit, einen ausgezeichneten Politiker, einen ehemaligen GVV Präsidenten und Bürgermeisterkollegen, aber vor allem einen guten Freund! Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie!“ Auch NÖ GVV-Präsident Bgm. Rupert Dworak zeigte sich tief betroffen: „Wir alle haben einen großartigen Menschen und einen hervorragenden Kommunalpolitiker verloren. Vielen von uns war er aber auch ein guter Freund. “

Walter Prior war ein großer Burgenländer, ein guter Kommunalpolitiker, der stets mit Umsicht gehandelt hat, und vor allem für das Miteinander stand. Er war im besten Sinne ein „Politiker der alten Schule“ mit Handschlagqualität! Das Burgenland verliert mit Walter Prior eine prägende Persönlichkeit, den sein großer Einsatz für sein Heimatbundesland und vor allem für die Gemeinden des Landes ausgezeichnet hat. Prior war Wegbereiter des modernen Burgenlandes und hat weit über Partei- und Landesgrenzen hinaus höchste Anerkennung genossen.

Walter Prior wurde 1947 in Siegendorf geboren. Nach dem Besuch der Volksschule, des Bundesrealgymnasiums und einer Baufachschule arbeitete Prior ab 1968 im Amt der Burgenländischen Landesregierung. Er war von 1977 bis 1997 Mitglied des Gemeinderats von Siegendorf im Nordburgenland und hatte zwischen 1983 und 1996 das Amt des Bürgermeisters ebendort inne. Walter Prior übernahm zwischen 1993 und 2001 auch die Funktion des Präsidenten des GVV Burgenland. Außerdem war er von 2003 bis 2005 Mitglied des Österreich-Konvents und stellvertretendes Mitglied im EU-Ausschuss der Regionen.

Ab dem 30. Oktober 1987 vertrat Prior die SPÖ als Abgeordneter im Burgenländischen Landtag, wobei er ab dem 28. Dezember 2000 das Amt des Ersten Landtagspräsidenten bis 2010 ausübte. Als langjähriger Volksgruppensprecher im Landtag erwarb er sich auch bleibende Verdienste um Volksgruppen-Fragen und die kulturelle Vielfalt des Burgenlandes.

Seine politische Karriere beendete Walter Prior nach der Landtagswahl im Burgenland 2010. Er schied per 24. Juni 2010 aus dem Burgenländischen Landtag aus. Für seine Verdienste um das Burgenland wurde Walter Prior mit dem höchsten Ehrenzeichen des Landes, dem Komturkreuz mit Stern, ausgezeichnet. Der GVV Burgenland machte ihn nach seinem Ausscheiden als Präsident des GVV zum Ehrenpräsidenten des Verbandes.

Hannes Weninger weiter in Europa aktiv

Hannes Weninger weiter in Europa aktiv

Seit 2010 vertritt der Gießhübler GR LAbg. Hannes Weninger die Interessen der österreichischen Gemeinden im Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE) des Europarates mit Sitz in Straßburg. Im März wurde er für die Mandatsperiode 2021 bis 2026 erneut angelobt.

„Ich freue mich über die neuerliche Nominierung durch den Österreichischen Gemeindebund und werde mich weiterhin besonders im Bereich Wahlbeobachtungen engagieren“, berichtet Weninger. Einschlägige Erfahrung hat der Gießhübler Gemeinderat in der internationalen Politik als Mitglied des Außenpolitischen Ausschusses im Parlament, als Delegierter bei den UN-Klimakonferenzen, in der OSCE und vor allem als Wahlbeobachter von Russland, über die Ukraine und Türkei bis zu den meisten Westbalkan-Staaten reichlich erworben. „Die europäischen Werte Demokratie, Menschenrechte und Chancengleichheit sind die gemeinsamen Werte des Europarates. Diese in allen Ländern auch tatsächlich durchzusetzen, ist immer noch eine große Herausforderung.“

Die 318 Mitglieder des KGRE aus 47 Staaten, sechs davon aus Österreich, kommen zweimal pro Jahr in Straßburg zu einer mehrtägigen Plenartagung zusammen. „COVID-bedingt finden Besprechungen über Videokonferenzen statt, aber Wahlbeobachtungsmissionen vor Ort sind derzeit leider nicht möglich. Natürlich vermisse ich meine europäischen KollegInnen und die manchmal abenteuerlichen Einsätze in oft entlegenen Regionen, aber vielleicht können wir im Herbst unsere Arbeit vor Ort wieder aufnehmen“, hofft Weninger auf eine baldige Rückkehr zur Normalität.

Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE) im Europarat

Der KGRE ist neben der Versammlung der nationalen Parlamente (PACE) und dem regelmäßigen Treffen der Außenminister im „Ministerkomitee“ eine zentrale Säule des Europarates bei der Sicherung der Umsetzung von Demokratie, Menschenrechten und Chancengleichheit in ganz Europa. Er ist damit die einzige gesamteuropäische Versammlung von rund 200.000 Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Regionen, Provinzen, Departements, Kreise etc.) in 47 Mitgliedsstaaten und tritt zwei Mal im Jahr im Plenum in Straßburg zusammen. Daneben tagen regelmäßig die drei Ausschüsse sowie diverse Beobachtungsmissionen für Wahlen. Sein Monitoring überwacht die Erfüllung der von den Mitgliedsstaaten eingegangenen Verpflichtungen der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung. Für die südlichen Anrainerstaaten des Mittelmeers bietet der Kongress Programme zum Ausbau der Gemeinde- und Regionaldemokratie an.

Am Bild: Weninger bei einem Einsatz als Wahlbeobachter in Moldawien.

Foto: z.V.g.

Steuererleichterung für Freiwillige in Teststraßen

Steuererleichterung für Freiwillige in Teststraßen

Nationalrat und Bundesrat haben beschlossen, dass Aufwandsentschädigungen, die von den Ländern und Gemeinden an nicht hauptberufliche unterstützende Personen von Teststraßen gewährt werden, von allen bundesgesetzlichen Abgaben bis zu einer Höhe von 1.000,48 Euro befreit sind. Das gilt aber nur für die freiwilligen MitarbeiterInnen, die in Bezirken wirken, bei denen Ausreisen nur mit gültigem Corona-Test erlaubt sind.

Bisher lag die Grenze für diese Steuer-Erleichterung bei 537,78 Euro Das bedeutet weiter, dass die Aufwandsentschädigung nicht auf die Ausgleichszulage und Leistungen der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe anzurechnen sind.

NÖ GVV-Präsident Bgm. Rupert Dworak zeigt sich über diese Steuererleichterung prinzipiell erfreut: „Das zeigt eine Wertschätzung der Arbeit, die die vielen Freiwilligen hier im Dienste der Gemeinschaft leisten. Ihr Beitrag kann ganz besonders in Zeiten wie diesen gar nicht hoch genug geschätzt werden. Weil diese Erhöhung der Freibetragsgrenze rückwirkend ab 1. März gilt, profitieren auch alle HelferInnen davon, die in den vergangenen Wochen über diese Grenze gekommen sind- Auf der anderen Seite ist das auch eine Erleichterung für die Gemeinden.“ In der Sache geht Dworak allerdings noch einen Schritt weiter: „In den Genuss dieser Steuererleichterung sollten alle Freiwilligen in den Teststraßen kommen. Nicht nur jene, die in den einschlägigen Hochinzidenz-Bezirken arbeiten.“

Am Bild: Testung in der Stadt Ternitz, GVV-Präsident Bgm. Dworak (ganz rechts).

Foto: Stadtgemeinde Ternitz/Robert Unger