Länder und Gemeinden mit gemeinsamen Interessen beim Finanzausgleich – gemeinsame Forderung nach einem Belastungsstopp für Länder und Gemeinden.
SPÖ-GVV-NÖ-Präsident und Zweiter Vizepräsident des Österr. Gemeindebundes Bgm. Labg. Rupert Dworak zeigte sich mit dem Treffen mit dem dort Erreichten sehr zufrieden: „Die Tagung brachte einen Schulterschluss zwischen Ländern und Gemeinden. Mit dem Ergebnis, dass beide Gebietskörperschaften künftig besonders darauf achten werden, dass der Bund nicht weiter Aufgaben an die Gemeinden überträgt ohne eine entsprechende Finanzierung anbieten zu können. In Sachen Bewältigung der Flüchtlingskrise begrüßen wir den neuen Kurs der Bundesregierung, die Flüchtlingsströme in ordentliche Bahnen zu lenken. Beim Finanzausgleich ist nach dem derzeitigen Verhandlungsstand aber leider, wie auch LH Haslauer betont hat, zu erwarten, dass der FAG wieder einmal, vielleicht mit einigen kleinen Veränderungen, weiter geschrieben wird. Der große Wurf wird es sicher nicht mehr.“
Beim halbjährlichen Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Gemeinde- und Städtebundes mit den jeweils zuständigen Gemeinderessort-Verantwortlichen aus den Bundesländern standen naturgemäß Gespräche über die laufenden Verhandlungen zum Finanzausgleich (FAG) auf der Tagesordnung. Gemeindebund-Chef Helmut Mödlhammer und Landeshauptmann Wilfried Haslauer, der aktuelle Vorsitzende der Landeshauptleute-Konferenz, fanden dabei zu einigen gemeinsamen Positionen und Problemfeldern, die Länder und Gemeinden in die weiteren Verhandlungsrunden einbringen werden. In einem gemeinsamen Informationsgespräch im Anschluss an die Konferenz wurden heute, Mittwoch, 9. März, von Mödlhammer und Haslauer zentrale Punkte erläutert.
Gemeinsame Klammer aller Anliegen ist die Forderung nach einem Belastungsstopp für Länder und Gemeinden sowie die Sicherung der FAG-Anteile von Ländern und Gemeinden. „Es kann nicht sein, dass der Bund Aufgabe für Aufgabe auf unserem Rücken ablädt, ohne sich darum zu kümmern, wie wir das finanzieren sollen“, so Gemeindebund-Chef Helmut Mödlhammer. Schon jetzt verlieren die Gemeinden über den sogenannten „grauen Finanzausgleich“ jährlich rund 700 Millionen Euro.
Integration ist gemeinsame Aufgabe
• Kinderbetreuung und Schulen: Mehrere tausend zusätzliche Kinder und Jugendliche finden derzeit Aufnahme in den Bildungseinrichtungen der Gemeinden, die Erhalter von Kindergärten und Schulen sind. 4.400 Kinder sind zusätzlich in Kindergärten zu betreuen. Das verursacht einen Mehraufwand von mindestens 18,8 Millionen Euro (ohne Wien). Rund 10.000 Kinder sind neu im Schulsystem. Das kostet die Gemeinden (ohne Wien) rund 15,9 Millionen Euro zusätzlich. Gesamt sind das rund 35 Millionen Euro, die die Kommunen zusätzlich aufbringen müssen.
• Bedarfsorientierte Mindestsicherung: Die Sozialkosten der Länder und Gemeinden zählen zu den am stärksten wachsenden Kostenstellen in den Budgets. Die Aufwände für die Mindestsicherung sind ein wichtiger Bestandteil dieser Kostensteigerungen. Der steigende Aufwand resultiert nicht ausschließlich aus der steigenden Zahl anerkannter Flüchtlinge, die Mindestsicherung beziehen, dieser Umstand trägt aber wesentlich zu den Kostensteigerungen bei. Offensichtlich ist nicht allgemein bekannt, dass diese Kosten mehrheitlich von Ländern und Gemeinden getragen werden. Für die Gebietskörperschaften bedeutet das einen sehr ernsthaften steigenden Finanzierungsdruck.
Mehr Gerechtigkeit beim Finanzausgleich
• Bevölkerungsschlüssel: Der abgeflachte Bevölkerungsschlüssel benachteiligt immer noch die kleinen und mittleren Gemeinden. Er ist aus Sicht des Gemeindebundes ein Anachronismus, dessen Folgen die Kommunen vor große Probleme stellt. Es gibt keine plausiblen Gründe, warum Bürgerinnen und Bürger im Finanzausgleich unterschiedlich viel wert sein sollen. Die Mehrkosten, die Städte durch überörtliche Aufgaben haben, sind aus Sicht des Gemeindebundes nicht größer als die höheren Aufwände, die kleinere Gemeinden durch die geringere Bevölkerungsdichte haben. Alle haben das Recht auf eine gleich gute Infrastruktur.
• Einrichtung eines Strukturfonds: Für strukturschwache Regionen soll ein Strukturfonds eingerichtet werden, der die Gemeinden in diesen Regionen besonders unterstützen soll. Die Definition dieser Regionen soll gemeinsam in einer Arbeitsgruppe erfolgen. Davor steht allerdings die Grundsatzentscheidung über Einrichtung und Dotierung dieses Fonds.
An Steuersäulen der Gemeinden nicht rütteln
• Abgabenautonomie für Länder und Gemeinden: Die Gemeinden stehen einer Abgabenautonomie für Länder neutral gegenüber. Die Kommunen heben jetzt schon den überwiegenden Teil ihrer Einnahmen selber ein. Grundsteuer, Kommunalsteuer, Gebührenhaushalte, Dienstleistungen und sonstige Abgaben machen weit mehr als die Hälfte der kommunalen Einnahmen aus. Für die Gemeinden besteht hier kein Änderungsbedarf. Die Grundsteuer sollte weiterhin eine ausschließliche Gemeindeeinnahme bleiben.
• Grundsteuer Neu: Bei der Berechnung der Einheitswerte gibt es einen jahrzehntelangen Rückstau. Die Gemeinden verlangen das Recht, nach einem gemeinsamen einfachen Verfahren die Bewertung von Grundstücken und Liegenschaften durchzuführen. Solange die Zuständigkeit für die Bewertung bei den Finanzämtern liegt, wird der Rückstau schwer abzubauen sein, weil die Finanzämter von dieser Bewertung nichts haben, die Grundsteuer fließt ja an die Gemeinden.
Bürokratieabbau
• Haushaltsrecht: Die Kommunen sind mit immer neuen und kostenintensiven Vorschriften konfrontiert. Allein die Einführung des neuen Haushaltsrechts wird mehr als 200 Millionen Euro kosten und den Verwaltungsaufwand deutlich erhöhen. Alle kommunalen Liegenschaften müssen einer Bewertung unterzogen werden, hier geht es um 60.000 Gebäude, 80.000 Kilometer Straßen, 50.000 Kilometer Güterwege, usw. Für diese Umstellung muss eine praktikable und unbürokratische Lösung gefunden werden.
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• Transparenzdatenbank: Die Mitwirkung der Gemeinden ist erst dann sinnvoll, wenn das System für Bund und Länder einwandfrei läuft und sichergestellt ist, dass die Gemeinden auf alle anderen Systemdaten auch zugreifen können. Wenn nicht alle Ebenen die Förderungen der anderen Gebietskörperschaften einsehen können, dann führen sich die Grundidee und Zweck ad absurdum. Weiters sind die Eingabemodalitäten möglichst einfach und unbürokratisch für die Gemeinden zu gestalten.
Finanzausgleich Neu: Kompetenzreform vor FAG-Reform
• Kompetenzreform: Bevor man über eine Aufgabenorientierung oder eine große FAG-Reform reden kann, bedarf es einer Kompetenzreform – eine Entflechtung des Kompetenz-Wirrwarrs, klare Zuteilungen, wer wofür zuständig ist, keine doppelten und dreifachen Zuständigkeiten mehr.
• Aufgabenorientierung: Die Gemeinden würden eine Aufgabenorientierung im Finanzausgleich positiv sehen. Damit kann freilich nicht gemeint sein, dass sich jeder selber aussucht, was er für eine zwingende Aufgabe hält. Voraussetzung ist eine klare Definition von Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben.
• Zusätzliche Aufgaben: Ländern und Gemeinden entstehen ständig neue Zusatzaufgaben, die der Bund verordnet, ohne für nachhaltige Finanzierung zu sorgen. Erst kürzlich gab es wieder einen Vorstoß zur EDV-Ausstattung in heimischen Schulen, die gewisse Standards erreichen soll. Finanzieren sollen das die Kommunen. Ähnliches gilt für die Debatte rund um die Ausbildung von Kinderbetreuungspersonal. Der Bund schafft die Regeln, kümmert sich aber wenig um die Kostenfolgen.
• Sicherung der Pflege: Neben den Sozialkosten zählen die Kosten für Gesundheit und Krankenanstalten zu den am stärksten wachsenden Ausgaben. Im neuen Finanzausgleich ist – ebenso wie für den Pflegebereich – dafür Sorge zu tragen, dass diese Finanzierungslast fair aufgeteilt wird. Das gilt im Besonderen auch für den Pflegefonds. Ebenso entstehen den Ländern enorme Mehrkosten durch die Folgen des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes.
Bild: Auch SPÖ-GVV-NÖ-Präsident und Zweiter Vizepräsident des Österr. Gemeindebunds Bgm. LAbg. Rupert Dworak (l.) und die nö. Gemeindereferentin LH-Stv.in Karin Renner (3.v.l.) nahmen am Gemeindereferententreffen teil. 2.v.l.: Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer.
Quelle: Gemeindebund