…von NÖ GVV-Präsident Bgm. Andreas Kollross an den Präsidenten der Landarbeiterkammer Andreas Freistetter:
Sehr geehrter Herr Präsident,
es ist keine große Kunst, das Geld anderer auszugeben und dann zynisch auf Kritik zu antworten. In Ihrer Replik auf meine Forderung, die Landarbeiterkammerwahl hinkünftig doch selbst auszurichten, ganz so wie das Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer machen, und nicht die Gemeinden damit belasten, antworten Sie, einmal in ein paar Jahren zwei Stunden werden doch wohl möglich sein. Das ist nicht nur zynisch, sondern auch unqualifiziert.
Möglicherweise hat der Präsident nicht die Kenntnis, wie seine eigene Wahl abläuft. Ich kläre gerne auf. Im Sommer des vorigen Jahres bekamen alle Gemeinden Teile der Wählerverzeichnisse. Diese mussten von den Gemeinden überprüft werden, ob die Menschen noch in der Gemeinde leben, bzw. weggezogen oder verstorben sind. Danach musste von den Gemeinden an die Kammer das Wählerverzeichnis zurückgesendet und gleichzeitig in der Gemeinde kundgemacht werden. So viel zum Thema, Ihre Kammer erstelle das Wählerverzeichnis selbst. Anfang des Jahres musste die konstituierende Sitzung der Wahlbehörde abgehalten werden. Zuständig dafür ist die Gemeinde. Dazu muss eingeladen, die Sitzung selbst abgehalten und danach muss kundgemacht werden. Am Wahltag selbst geht es natürlich nicht nur um die beiden Stunden der Wahlhandlung. Vielmehr muss die Wahlhandlung vorbereitet werden, nicht nur die Unterlagen, sondern in vielen Gemeinden wurden dazu Wahlzellen aufgestellt, um das geheime Wahlrecht auch zu gewährleisten. Nach der Wahlhandlung gehört wieder alles beseitigt und ein Mitarbeiter des Gemeindeamtes muss den Wahlakt auf die Bezirkshauptmannschaft bringen.
Summa summarum bedeutete dies in meiner Gemeinde einen zeitlichen Aufwand von zirka zwölf Stunden, davon ein Großteil an einem Sonntag mit Überstundenzuschlag. Jetzt können Sie gerne einwenden, was sind schon zwölf Stunden, aber ich möchte nochmals darauf hinweisen, es sind nicht ihre zwölf Stunden, sondern zwölf Stunden, die von meiner Gemeinde zu bezahlen sind und wir haben in Niederösterreich 573 Städte und Gemeinden in denen selbiges Prozedere stattgefunden hat. Somit reden wir nicht mehr von zwölf Stunden, wobei ich mir sicher bin, dass es in manchen Städten und Gemeinden sogar einen größeren zeitlichen Aufwand gab, sondern von 6.876 Stunden, die von den Kommunen für Ihre Kammerwahl aufgewendet wurden.
Sie wissen mit Sicherheit selbst, dass man in Österreich davon ausgeht, dass ein Vollzeitbeschäftigter ca. 1.700 Stunden im Jahr arbeitet. Bedeutet, die Städte und Gemeinden in Niederösterreich haben Ihrer Kammer für Ihre Wahl ca. vier Vollzeitbeschäftige zur Verfügung gestellt. So viel zum Thema zwei Stunden. Überstundenzuschlag nicht berücksichtigt. An wen dürfen wir die Rechnung schreiben?
Mit freundlichen Grüßen
Bgm. Andreas Kollross, NÖ GVV-Präsident
P.S.: Gerne bin ich bereit, mit Ihnen über eine gesetzliche Änderung zu sprechen und diese mit Ihnen gemeinsam anzustoßen. Nicht mehr bereit bin ich, in ein paar Jahren ein weiteres Mal diese Aufgabe und die daraus entstehenden Kosten als Gemeinde zu tragen.
Foto: piaxabay/schoelper

