K.K. Nr.09 05-2026 Gemeinden und die Landarbeiterkammerwahl

Kürzlich hat die Landarbeiterkammerwahl stattgefunden. Im Unterschied zur Wirtschaftskammer- und Arbeiterkammerwahl führen diese jedoch nicht die jeweiligen Kammern durch, sondern diese Wahl samt Vorbereitung ist von der Gemeinde abzuhalten. Warum? Was haben die Kommunen mit der Landarbeiterkammer am Hut?

Geradezu grotesk wirkt das Ganze, wenn man sich diesen Wahlsonntag, bei dem Mitarbeiter des Gemeindeamtes, sowie Mitglieder des Gemeinderates als Wahlbehörde tätig waren, etwas genauer ansieht: Eine Gemeinde mit 34 Wahlberechtigten, im Vorfeld 9 Briefwahlkarten, WählerInnen im Wahllokal NULL. Oder eine größere Stadt im Süden von NÖ: 134 Wahlberechtigte, im Vorfeld 22 Briefwahlkarten, WählerInnen im Wahllokal NULL. Ich könnte diese Liste endlos fortsetzen. Das Ergebnis bleibt gleich. WählerInnen im Wahllokal zwischen null und fünf.

Ich möchte niemanden sein Wahlrecht absprechen und auch nicht seine gesetzliche Kammervertretung. Was ich allerdings sehr wohl in Frage stelle, ob entweder diese Wahl nicht von der zuständigen Kammer selbst durchgeführt werden kann oder diese ausschließlich mittels Briefwahl abzuhalten wäre. Der Aufwand der Städte und Gemeinden, der natürlich finanziell nicht entschädigt wird, ist jedenfalls unberechtigt. Ich bin für Gleichbehandlung aller Kammern. Also bitte lieber Gesetzgeber, sorge in Zukunft dafür, dass die Landarbeiterkammer ihre Wahl ohne Zutun der Kommunen abhält. Wir sind nicht zuständig.