Steuererleichterung für Freiwillige in Teststraßen

Steuererleichterung für Freiwillige in Teststraßen

Nationalrat und Bundesrat haben beschlossen, dass Aufwandsentschädigungen, die von den Ländern und Gemeinden an nicht hauptberufliche unterstützende Personen von Teststraßen gewährt werden, von allen bundesgesetzlichen Abgaben bis zu einer Höhe von 1.000,48 Euro befreit sind. Das gilt aber nur für die freiwilligen MitarbeiterInnen, die in Bezirken wirken, bei denen Ausreisen nur mit gültigem Corona-Test erlaubt sind.

Bisher lag die Grenze für diese Steuer-Erleichterung bei 537,78 Euro Das bedeutet weiter, dass die Aufwandsentschädigung nicht auf die Ausgleichszulage und Leistungen der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe anzurechnen sind.

NÖ GVV-Präsident Bgm. Rupert Dworak zeigt sich über diese Steuererleichterung prinzipiell erfreut: „Das zeigt eine Wertschätzung der Arbeit, die die vielen Freiwilligen hier im Dienste der Gemeinschaft leisten. Ihr Beitrag kann ganz besonders in Zeiten wie diesen gar nicht hoch genug geschätzt werden. Weil diese Erhöhung der Freibetragsgrenze rückwirkend ab 1. März gilt, profitieren auch alle HelferInnen davon, die in den vergangenen Wochen über diese Grenze gekommen sind- Auf der anderen Seite ist das auch eine Erleichterung für die Gemeinden.“ In der Sache geht Dworak allerdings noch einen Schritt weiter: „In den Genuss dieser Steuererleichterung sollten alle Freiwilligen in den Teststraßen kommen. Nicht nur jene, die in den einschlägigen Hochinzidenz-Bezirken arbeiten.“

Am Bild: Testung in der Stadt Ternitz, GVV-Präsident Bgm. Dworak (ganz rechts).

Foto: Stadtgemeinde Ternitz/Robert Unger